Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein

Sozialministerin Aminata Touré: „Die häusliche Pflege ist eine große und verantwortungsvolle Aufgabe, die es zu stärken gilt..

Sozialministerin Schleswig Holstein Aminata Touré

Quellenangabe: © Frank Peter

Vereinfachtes Verfahren, leichtere Anerkennung: Landesamt für soziale Dienste wird zentrale Anlaufstelle für die Nachbarschaftshilfe im Pflegebereich.

Nachbarschaftshilfeangebote für pflegebedürftige Menschen können in Schleswig-Holstein künftig leichter anerkannt werden: Ab dem 18. November 2022 ist das Landesamt für soziale Dienste zentrale Anlaufstelle für die pflegerische Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein. Interessierte erhalten hier künftig alle notwendigen Informationen. Bisher war für die Anerkennung von Nachbarschaftshelfer*innen die jeweilige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zuständig. Dies führte in der Praxis mitunter zu uneinheitlichen Verfahren und auch Verzögerungen bei der Anerkennung pflegerischer Nachbarschaftshilfe.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Service

Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein nutzen wollen.

wer-hat-anspruch-in-Schleswig-Holstein

1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein nutzen?

Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.

Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.

Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer sich beim „Landesamt für Soziale Dienste“ registrieren lassen.

Wer macht Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein

2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?

Personen, die in Schleswig- Holstein als Nachbarschaftshelfer/-in tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen beachten:

1. Die Person muss volljährig sein.

2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

3. Sie darf keine Tätigkeit als Pflegeperson im Sinne de § 19 SGB XI bei der leistungsberechtigten Person ausüben.

4. Die Person kann auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.

5. Sie muss einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
absolviert haben, bzw. den Nachweis innerhalb der nächsten 6 Monate nach der Registrierung erbringen.
Hat der Nachbarschaftshelferin oder die Nachbarschaftshelferin eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.

6. Des Weiteren muss sie einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, kann sich die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer  beim „Landesamt für Soziale Dienste“ registrieren lassen.

Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Abrechnung der Leistungen für die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vornehmen können.

    Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein Budget

    3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?

    Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.

    Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.

    Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen. Je Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer sind dies aber in Schleswig-Holstein maximal 240 €, wenn sie den höchstmöglichen Stundenlohn von 8 Euro die Stunde bezahlen.

    Umwandlung vom Sachleistungsbudget

    Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Schleswig-Holstein haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.

    Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €, für die Sie 2 Helfer finanzieren können.

    Pflegegrad 40 %
    Umwandlung
    Max.
    Gesamt
     1 0 € 125 €
     2 290 € 415 €
    3 545 € 670 €
    4 677 € 802 €
     5 838 € 963 €

    Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.

    Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.

    Mögliche Angebote in Schleswig Holstein

    4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein können als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:

    • Begleitung zu Ärzten sowie zu Behörden und bei Spaziergängen,
    • Alltägliche Reinigungsarbeiten und Wäschepflege
    • Leichte Gartentätigkeiten
    • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
    • Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Versorgung der Haustiere
    • Botengänge
    • Unterstützung bei der alltäglichen Korrespondenz
    Videokurs Entlastung der Pflegeperson

    5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson

    Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.

    Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.

    Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.

    Informationen zum Videokurs hier:

    Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner für Schleswig-Holstein

    6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner

    Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.

    Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.

    Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.

    Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.

    Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.

    Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.

    Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:

    NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

    Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in  in Schleswig-Holstein.

    „Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“

    Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter

    2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.

    Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.

    Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.

    Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“. Nicht so Petra.

    Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.

    Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.

    Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.

    Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.

    Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.

    Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.

    Nachbarschaftshilfe-Kurs-fuer-Schleswig-Holstein

    Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

    Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein anbieten zu können, wurde in der neuen Verordnung (AföVO von 2021) die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.

    Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein kann auch online durchgeführt werden.

    Formale Anforderungen Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein

    A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?

    Um in Schleswig- Holstein als als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin tätig zu werden, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

    1. Sie müssen volljährig sein.

    2. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

    3. Sie dürfen keine Tätigkeit im Sinne des $ 19 SGB XI als Pflegeperson für die Pflegebedürftige Person ausüben.

    4. Sie dürfen auch nicht mit der Person für die Sie tätig werden wollen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    5. Sie müssen einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
    absolviert haben. Des weiteren muß im Abstand von 3 Jahren  die Teilnahme an einem Aufbaukurs über 2 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nachgewiesen werden.
    Gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung und Unterstützung von pflegebedürftigen Personen (abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits-, Krankenpflege, oder auch durch eine ehrenamtliche Tätigkeit) machen keinen Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.

    6. Des Weiteren müssen Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

    Sind diese Rahmenbedingungen gegeben, können Sie sich beim „Landesamt für Soziales“ als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren lassen. Ihre Daten werden dann an die zuständige Pflegekasse übermittelt.

    Im Fall, das Sie schon als Nachbarschaftshelfer/-in tätig sind und bei der Pflegekasse anerkannt sind, müssen Sie sich trotzdem beim „Landesamt für Soziales“ registrieren lassen, wenn Sie weiterhin pflegebedürftige Personen betreuen wollen.

    Nun können Sie maximal 30 Stunden im Monat pflegebedürftige Personen unterstützen und diese Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen.

    Honorierung-Nachbarschaftshilfe-Schleswig-Holstein

    B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?

    In Schleswig-Holstein können Sie als Nachbarschaftshelfer/-in höchstens 8 € je Stunde für Ihre Tätigkeit mit den Pflegekassen abrechnen.

    Weiter dürfen in Schleswig-Holstein Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferinnen höchstens 30 Stunden kalendermonatlich Pflegebedürftige unterstützen.

    Dies bedeutet umgerechnet, dass Sie als Aufwandsentschädigung maximal 240 € pro Monat erhalten können.

     

     

    Steuern-Nachbarschaftshilfe-Schleswig-Holstein

    C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld

    Steuern

    Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.

    Versicherung

    Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.

    Bürgergeld

    Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.

    Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:

    • Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
    • Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
      mehr als 1.000 Euro beträgt.
    • Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
      werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
      angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
      als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
      die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
      Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

    Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).

     

     

    Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.

    Anerkennung Nachbarschaftshilfe Schleswig- Holstein

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Thüringen

    AföVO § 12 Schleswig Holstein

    AföVO § 12 Schleswig Holstein

    Abrechnungsformular zur NH in Schleswig- Holstein

    Abrechnungsformular Nachbarschaftshilfe Sachsen

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads

    Vergleich Teil 1:

    Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 2:

    Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 3:

    Mögliche Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe. 

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Schleswig- Holstein

    Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für Unterstützungsleistungen als Nachbarschaftshelfer/-in in Schleswig-Holstein?

    Sie können für Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe 8,00 € je Stunde erhalten!

    Wo kann ich mich in Schleswig-Holstein als Nachbarschaftshelfer/-in anerkennen lassen?

    Beim „Landesamt für soziale Dienste, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster“ können Sie sich in Schleswig-Holstein für die Nachbarschaftshilfe registrieren lassen!

    Ist es in Schleswig-Holstein erforderlich einen Kurs zu absolvieren, wenn ich mich als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren lassen möchte?

    Ja! In Schleswig-Holstein ist ein Schulungskurs für Nachbarschaftshelfer/-innen über 8 Unterrichtseinheiten erforderlich. Dieser kann auch Online absolviert werden. Auskünfte erhalten Sie in den Pflegestützpunkten.

    Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.

    Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?

    Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.

    Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?

    Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.

    Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?

    Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.

    Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?

    Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.

    Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

    Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.

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    Hendrik Dohmeyer

    Verantwortlich

    Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
    Autor beim Pflege-Dschungel

    Rechtliches