News Update

 „Gemeinsamen Jahresbetrag“ ist seit 1. Januar 2024 Familien mit Kindern und Jugendliche bis 25 Jahre, die mit einem Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind, in Kraft

Entlastungsbudget (Gemeinsamer Jahresbetrag) 2024

Gemeinsamer Jahresbetrag

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit 1.1.2024 in einem Budget geplant.

Die Ansprüche auf Kombinationsleistung  mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Wofür?

Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag sollen Sie die Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege und /oder die Nutzung der Kurzzeitpflege flexibel finanzieren können.

Gegenüber der seit vielen Jahren gängigen Praxis ist die neue Regelung lediglich eine Anpassung der Möglichkeit, auch das Budget der Kurzeitpflege zu 100 % zur Aufstockung der Verhinderungspflege umzuwidmen.  

 

Wieviel?

PG 1: 2024 = 0 Euro
PG 2: 2024 = 0 Euro
PG 3: 2024 = 0 Euro
PG 4: 2024 = 3.386 Euro
PG 5: 2024 = 3.386 Euro

PG 1: 2025 = 0 Euro
PG 2: 2025 = 3.539 Euro
PG 3: 2025 = 3.539 Euro
PG 4: 2025 = 3.539 Euro
PG 5: 2025 = 3.539 Euro

q

Achtung!

Die Angleichung beider Leistungen führt u.a. zum Wegfall der Vorbedingung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Nutzung der Verhinderungspflege

Aber!!!!

Diese seit vielen Jahren kritisierte bürokratische Hürde ist in 2024 lediglich für die ca. 1 bis 2 % der neuen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 im Alter unter 25 Jahren gültig. Für die 98 bis 99 % Rest aller Betroffenen wird dies erst ab dem 1.7.2025 möglich sein. 

Der neue § 42a SGB XI:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die Fakten:

  1. Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist ein flexibel einsetzbarer Gesamtleistungsbetrag (Gemeinsamer Jahresbetrag) in zwei Phasen eingeführt worden.
    1. Seit dem 1.1.2024 können Familien mit Kindern unter 25 Jahren das flexible Budget in Höhe von 3.386 € nutzen, wenn die Kinder mit dem Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wurden. 2021 waren dies mit 57.345 Betroffenen gerade einmal 1,5 % der über 3,7 Mio. Menschen in der häuslichen Pflege.
    2. 18 Monate später, zum 1.7.2025 dürfen dann auch die restlichen über 4 Menschen mit Pflegebedarf den vollen Betrag von 3.539 € (inklusive einer Dynamisierung von 4,5 % gegenüber dem Betrag von 2024) flexibel nutzen.
  2. Für die Verhinderungspflege soll die Abschaffung der Vorpflegezeit eine leichtere Inanspruchnahme (kein Nachweis einer Vorpflegezeit durch z. B. ärztliches Attest) ermöglichen und den Aufwand bei den Pflegekassen für Prüfaufgaben reduzieren. Aber auch hier ist die Einführung der Entbürokratisierung wieder zwei Stufen geplant.
    1. Seit dem 1.1.2024 können Familien ab dem Zeitpunkt der Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 auch die Verhinderungspflege nutzen (wie heute schon die Kurzzeitpflege)
    2. 18 Monate später, zum 1.7.2025 dürfen dies dann auch alle anderen.
  3. „Keine Antragspflicht“ für die Verhinderungspflege wird jetzt im Gesetzestext aufgenommen
  4. Angleichung der 8-Wochenfrist bei tageweiser Verhinderungspflege
  5. Erhöhung der Budgets für den Stundenlohn bei nahen Verwandten auf 2 Monatsbudgets vom Pflegegeld:
    2024
    PG 2 = 0 €
    PG 3 = 0 €
    PG 4 = 1.528,80 €
    PG 5 =  1.892,10 €
    (Pflegegeld inkl. 5 % Erhöhung zum 1.1.2024)
    2025
    PG 2 = 696,78 €
    PG 3 = 1.201,73 €
    PG 4 = 1.605,24 €
    PG 5 =  1.986,71 €
    (Pflegegeld inkl. 4,5 % Erhöhung zum 1.1.2025)

 

Neue Regelungen bei der Verhinderungspflege:

Zitat aus der Gesetzesbegründung:

Die Abschaffung der Vorpflegezeit dient vor allem zur Entlastung der Pflegebedürftigen und der Pflegepersonen, da diese eine notwendige Ersatzpflege nicht mehr in Abhängigkeit von der Vorpflegedauer ggf. anders organisieren müssen. So ist es, wenn eine Pflegeperson innerhalb der ersten sechs Monate der häuslichen Pflege plötzlich erkrankt, nicht mehr erforderlich, eine vollstationäre Kurzzeitpflege als Ersatzversorgung in Anspruch zu nehmen, sondern die Ersatzpflege kann auch beispielsweise zu Hause im Rahmen der Verhinderungspflege organisiert werden. Dies bietet erweiterte Möglichkeiten, auch andere Ersatzpflegende einzusetzen. Außerdem entspricht dies den Bedürfnissen insbesondere kognitiv beeinträchtigter Menschen, die durch einen Ortswechsel ggf. belastet werden.
Zudem dient der Wegfall der Vorpflegezeit der Harmonisierung mit dem bereits bisher bestehenden Einsetzen des Anspruchs auf Kurzzeitpflege unmittelbar ab Vorliegen des Pflegegrades 2. Die mit Abschaffung der Vorpflegezeit erreichte Harmonisierung mit dem Anspruch auf Kurzzeitpflege macht den Gemeinsamen Jahresbetrag damit ohne Weiteres flexibel einsetzbar. Dies macht das Leistungsrecht für die Anspruchsberechtigten und die sie Pflegenden ebenfalls besser nachvollziehbar und trägt so zu einer besseren Verständlichkeit bei.

Diese Begründung ist absolut nachvollziehbar. Umso unverständlicher ist es, dass diese Regelung nicht bereits zum 1.1.2024 für ALLE eingeführt wurde.

Neue Regelungen bei der Kurzzeitpflege

Achtung: Die Regelungen hier betreffen lediglich die notwendigen Anpassungen an den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag.

§ 42 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Krisensituationen“ die Wörter „oder anderen Situationen“ eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter „bis zu dem Gesamtbetrag von 1 774 Euro im Kalenderjahr“ durch die Wörter „pro Kalenderjahr höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a“ ersetzt.
bb) Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.

Überblick aller Pflegeleistungen

Pflege-Dschungel SGB XI System
Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Service
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Mit dem Pflege-Dschungel Newsletter ab sofort nichts verpassen!
Pflegeleistungen 2024

Download nur für 2024

Pflegeleistungen 2025-27

Download 2024 bis 2027

Pflege-Dschungel Lampe

Pflege-Dschungel

TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt

Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches