6c. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b)

Die Ansprüche auf Kombinationsleistung  mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Wofür?

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Einrichtungen.

Wieviel?

Zuschuss von z. B. 3,49 € täglich.

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Achtung!

Wenn Anspruch aus 2016 nicht fortgesetzt wurde, muss ein Antrag gestellt werden

Weitere Infos zur zusätzlichen Betreuung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die sich in einer stationären Pflegeeinrichtung (also auch in teilstationären Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen)befinden, haben ab diesem Jahr einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.

Die Betreuungs- und Aktivierungsleistung wurde bereits bis Ende 2016 von den Einrichtungen angeboten und automatisch mit den Pflegekassen abgerechnet.

Durch das Pflegestärkungsgesetz II ist dieser Automatismus jetzt weggefallen und Sie müssen bei einer neuen Beantragung für stationäre Pflege die zusätzliche Betreuung und Aktivierung mit beantragen.

Mit Inkrafttreten des PSG II erhält der Pflegebedürftige einen individuellen Rechtsanspruch auf diese zusätzlichen Betreuungsleistungen gegenüber seiner Pflegekasse. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit des eigenen Antrags.

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen § 43b SGB XI (Gesetzestext)
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
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Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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