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Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

Niedersachsens Sozialminister Dr.Andreas Philippi stellt Pläne für bessere Pflege vor.

Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Dr. Andreas Philippi

Quellenangabe:© Nds. Sozialministerium

Hannover, 1.7.2025: Bürokratieabbau bei der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag die Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnerkVO SGB XI) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

„Pflegebedürftige Personen benötigen neben der reinen Pflegeleistung auch Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags“, erläutert der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) stellen Betreuung und Beaufsichtigung sicher, begleiten bei der Gestaltung des Alltages, unterstützen pflegende Angehörige und erbringen wichtige hauswirtschaftliche Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der pflegebedürftigen Personen. Die Pflegekassen erstatten hierfür den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, wenn die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietenden erbracht wurden.

Im Februar 2022 hatte das Land auch ehrenamtlichen Einzelpersonen, den sogenannten Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die Möglichkeit einer Anerkennung als AZUA eröffnet. Mit Stand 20.06.2025 sind in Niedersachsen 4.307 AZUA anerkannt, darunter 399 gewerblich und 2.865 ehrenamtlich tätige Einzelpersonen. Minister Philippi: „Insbesondere die niedrigschwellige Unterstützung durch Nachbarschaftshelferinnen und -helfer ist ein Erfolgsmodell. Um die Pflegebedürftigen und ihre Helferinnen und Helfer künftig noch besser unterstützen zu können, wollen wir das Anerkennungsverfahren weiter vereinfachen.“

Die geänderte Verordnung sieht vor, dass den Nachbarschaftshelferinnen und -helfern die Vorlage eines Führungszeugnisses sowie der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses in Zukunft erspart bleiben. Notwendig bleibt, im Hinblick auf fachliche Voraussetzungen, lediglich der Nachweis über einen absolvierten achtstündigen Pflegekurs. Diese Kurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten und können bei Interesse auch online wahrgenommen werden.

Für Personen, die wie die Nachbarschaftshelfenden im engen Kontext zu pflegebedürftigen Menschen arbeiten, sie versorgen und betreuen, sind pflegebezogene Grundkenntnisse wertvoll und wichtig. Hierbei geht es auch um die Befähigung, auf mögliche Krisensituationen angemessen reagieren zu können. Dies dient sowohl dem Schutz der pflegebedürftigen Person, als auch dem Schutz der oder des Helfenden vor einer möglicherweise überfordernden Akutsituation.

Mit dem Ziel einer Entbürokratisierung soll deshalb eine Erleichterung für diese Gruppe von Helfenden eingeführt werden. Der Nachweis der noch erforderlichen Voraussetzungen soll zukünftig nur noch der pflegebedürftigen Person vorzulegen sein (für die Beantragung bei der Pflegekasse) statt bei einer Anerkennungsbehörde.

„Die Neuregelungen werden zu einer verbesserten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen führen. Zudem erwarte ich eine verstärkte Entlastung der pflegenden Angehörigen: Einfacher. Schneller. Günstiger.“, so Minister Dr. Philippi.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Service

Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen nutzen wollen.

Wer hat Anspruch in Niedersachsen

1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen nutzen?

Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.

Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.

Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.

Wer macht Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer als Nachbarschaftshelfer/in für Sie tätig sein kann. In Niedersachsen müssen dafür allerdings folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.

4. Weiter darf es keine Person sein, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

5. Sie muss vom zuständigen Landesamt für „Soziales, Jugend und Familie“ als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin anerkannt sein.

Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass Leistungen der Nachbarschaftshilfe  über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen erstattet werden können.

    Nachbarschaftshilfe Budget in Niedersachsen

    3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?

    Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 131 € zur Verfügung.

    Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.572 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.

    Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 131 € für Leistungen im Monat einsetzen.

    Umwandlung vom Sachleistungsbudget

    Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs Ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hierüber informieren.

    Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.497 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 598,80 €. Zusammen mit den „regulären“ 131 Euro ergibt sich ein Betrag von 729,80 €.

    PG 40 %
    Umwandlung
    Max.
    Gesamt
     1 0 € 131 €
     2 318,40 € 449,40 €
    3 598,80 € 729,80 €
    4 743,60 € 874,60 €
     5 919,60 € 1.050,60 €

    Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 239,60 €. Sie haben mit der Umwandlung 359,20 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.

    Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.

    Nachbarschaftshilfe Angebote in Niedersachsen

    4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

    • Begleitung zum Einkauf
    • Begleitung bei Fahrten zum Arzt oder Behörden
    • gemeinsames Kochen
    • Friedhofsbesuch
    • Impulse zur Pflege sozialer Kontakte geben
    • übliche Haushaltsarbeiten wie Staubwischen, Saugen, Wäschepflege, „Frühjahrsputz“,
    • Blumenpflege in der Wohnung und auf dem Balkon
    • stunden- oder tageweise Betreuung zuhause, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen
    • Freizeitgestaltung wie Vorlesen,
      Gesellschaftsspiele, Basteln, Unterstützung beim Hobby des Pflegebedürftigen

    Nicht dazu gehören etwa Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Entsorgung von Sperrmüll, Straßen- und Winterdienst, Hilfe beim Besuch von Kindergarten, Schule, Beruf oder das Ausüben von Ämtern

    Videokurs Entlastung der Pflegeperson

    5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson

    Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.

    Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.

    Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.

    Informationen zum Videokurs hier:

    Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner für Niedersachsen

    6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner

    Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.

    Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.

    Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.

    Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.

    Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.

    Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.

    Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:

    NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

    Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in  in Niedersachsen.

    „Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“

    Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter.

    2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.

    Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.

    Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.

    Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“.

    Nicht so Petra.

    Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.

    Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.

    Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.

    Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.

    Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.

    Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.

    Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

    Um die Leistungen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen anbieten zu können, wurde in der Verordnung AnerkVO vom Januar 2022 die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.

    Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen kann auch online durchgeführt werden.

    Online Pflegekurse
    Formale Anforderungen Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

    A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?

    Als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer
    benötigen Sie keine formelle Anerkennung des Landes, um als AZUA tätig zu werden. Die nicht mehr notwendigen und geänderten Rahmenbedingungen habe ich hier zur besseren Übersicht einfach durchgestrichen. So kann man leicht erkennen, was sich verändert hat.
    In Niedersachsen ist das Landesamt für „Soziales, Jugend und Familie“ zuständig für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/-in. Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Folgende Voraussetzungen müssen in der ab 15.10.2025 aktualisierten Version in Niedersachsen dafür erfüllt sein:

    1. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    2. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

    3. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.

    4. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.

    5. Sie müssen gegenüber der pflegebedürftigen Person, für die Sie tätig werden, zum Zweck der Vorlage
    bei deren Pflegekasse oder deren privaten Krankenversicherungsunternehmen bestätigen, dass Sie Fachkraft sind oder eine 30-stündige Schulung oder einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI der Pflegekassen absolviert haben. Ein Formular zum Download als Word-Datei finden Sie weiter unten.

    6. Lediglich eine Aufwandsentschädigung verlangen, die 85 Prozent des gesetzlichen
    Mindestlohns (Stand 10/2025: 10,90 Euro) nicht überschreitet. 

    7. Maximal für 2 Personen als NBH tätig sein.

    Sie müssen einen von den Pflegekassen auf das Angebot abgestimmten Pflegekurs nach § 45 SGB XI teilgenommen haben. Nach zwei Jahren ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erforderlich.

    Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses/ Auffrischungskurses erforderlich.

    6. Zum Nachweis der persönlichen Eignung ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

    7. Ein Nachweis über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs„, der nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, ist ebenfalls vorzulegen.

    Die Anerkennung wird jeweils für längstens fünf Jahre erteilt. Für eine Verlängerung muss erneut ein erweitertes Führungszeugnis und die Wiederholung einer Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs“ vorgelegt werden.

    Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vorgenommen werden kann.

    Die Anerkennung muss landesweit hier beantragt werden:

    Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    Team 3 SL 2 – Soziale Leistungen und gesetzliche Aufgaben

    Domhof 1, 31134 Hildesheim

    Mail: Team3SL2@ls.niedersachsen.de

    Telefon: 05121/304-0 oder 04231/14-0

    Die Informationen der Experten finden Sie unten im Downloadbereich.

    Honorierung Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?

    In Niedersachsen erhalten Nachbarschaftshelfer/-innen eine Aufwandsentschädigung pro Stunde für die geleistete Unterstützung der pflegebedürftigen Person. Diese darf 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreiten. Dies sind zurzeit (2025) 10,54 Euro.

    Dieser Betrag multipliziert mit den Stunden, die der oder die ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann vom pflegebedürftigen Versicherten der Pflegekasse in Rechnung gestellt. Liegt eine Abtretungserklärung vor, kann der Betrag auch vom Nachbarschaftshelfer/-in direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

    In Niedersachsen kann der Entlastungsbetrag durch Umwandlung von 40 % der Sachleistungen auch deutlich erhöht werden. In der folgenden Tabelle ist der dann jährlich zur Verfügung stehende Betrag je nach Pflegegrad aufgeführt.

     

    Pflegegrad 1 1.500 €
    Pflegegrad 2 4.980 €
    Pflegegrad 3 8,040 €
    Pflegegrad 4 9.624 €
    Pflegegrad 5 11,556 €

    Wer beispielsweise drei Personen mit dem Pflegegrad 1 betreut, kann also Leistungen im Umfang von maximal 4.500 Euro jährlich mit den Pflegekassen abrechnen.

    In Niedersachsen ist nicht geregelt, wie viele Personen maximal von einem Nachbarschaftshelfer/-in betreut werden dürfen.

    Steuern Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld

    Steuern

    Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.

    Versicherung

    Die Niedersächsische Landesregierung hat mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen. Durch die sind die Niedersachsen in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle versichert und genießen auch einen Haftpflichtversicherungsschutz.

    Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig. Gleiches gilt für den Unfallversicherungsschutz..

    Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig.

    Bürgergeld

    Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.

    Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:

    • Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
    • Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
      mehr als 1.000 Euro beträgt.
    • Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
      werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
      angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
      als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
      die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
      Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

    Wenn Sie also nur die regulären 131 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 24,80 € anzurechnen (80 % von 31 €).

     

     

    Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    Merkblatt Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    Merkblatt Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    Abrechnungsformular NH in Niedersachsen

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Niedersachsen

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads

    Vergleich Teil 1:

    Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 2:

    Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 3:

    Mögliche Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe. 

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

    Wo kann ich mich als Nachbarschaftshelfer/-in in Niedersachsen registrieren lassen?

    Die zentrale Stelle, um sich in Niedersachsen für die Nachbarschaftshilfe registrieren zu lassen, ist das „Landesamt für Soziales“ in Hildesheim!

    Wie hoch ist der Stundenlohn für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen?

    In Niedersachsen liegt der Stundenlohn für die Nachbarschaftshilfe bei maximal 85% des Mindestlohns, das sind momentan 10,02 €.

    Gibt es eine Altersbeschränkung für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen?

    Ja, in Niedersachsen müssen die Nachbarschaftshelfer/-innen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.

    Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?

    Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 131 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.

    Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?

    Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.

    Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?

    Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.

    Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?

    Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.

    Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

    Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 131 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.

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    Friedrich Karl Straße 90
    28205 Bremen

    Hendrik Dohmeyer

    Verantwortlich

    Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
    Autor beim Pflege-Dschungel

    Rechtliches