Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen kompakt im 4-Minuten-Video erklärt:
Niedersachsens Sozialminister Dr.Andreas Philippi stellt Pläne für bessere Pflege vor.
Quellenangabe:© Nds. Sozialministerium
Zu den Themen Fachkräftegewinnung, pflegende An- und Zugehörige sowie Entbürokratisierung und Digitalisierung hat die sogenannte Konzertierte Aktion Pflege nun ein neues Maßnahmenpaket erarbeitet. Die Möglichkeiten unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege sollen sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige selbst in Niedersachsen ausgeweitet und verbessert werden. .
Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie. Das können neben Anbieterinnen und Anbietern in der ambulanten Pflege auch Nachbarinnen oder Nachbarn, oder in Einzelunternehmung selbstständige Personen sein.“
Die Anerkennungsvoraussetzungen für die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer sollen angepasst werden, um dem niedrigschwelligen Charakter des Angebots gerecht zu werden und gleichzeitig die Qualität der Versorgung weiterhin zu sichern. Eine zusätzliche Unterstützung ist vorgesehen durch die Absicherung des Ausfallrisikos beim Haftpflichtversicherungsschutz über einen Rahmenvertrag des Landes.
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen nutzen wollen.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen nutzen?
Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.
2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer als Nachbarschaftshelfer/in für Sie tätig sein kann. In Niedersachsen müssen dafür allerdings folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
4. Weiter darf es keine Person sein, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
5. Sie muss vom zuständigen Landesamt für „Soziales, Jugend und Familie“ als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin anerkannt sein.
Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass Leistungen der Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen erstattet werden können.
3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?
Für die Erstattung der Leistungen von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer/ -innen stehen in Niedersachsen monatlich 125 € zur Verfügung, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden können,
Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.
Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen.
Umwandlung vom Sachleistungsbudget
Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.
Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €.
Pflegegrad | 40 % Umwandlung |
Max. Gesamt |
1 | 0 € | 125 € |
2 | 290 € | 415 € |
3 | 545 € | 670 € |
4 | 677 € | 802 € |
5 | 838 € | 963 € |
Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.
4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
- Begleitung zum Einkauf
- Begleitung bei Fahrten zum Arzt oder Behörden
- gemeinsames Kochen
- Friedhofsbesuch
- Impulse zur Pflege sozialer Kontakte geben
- übliche Haushaltsarbeiten wie Staubwischen, Saugen, Wäschepflege, „Frühjahrsputz“,
- Blumenpflege in der Wohnung und auf dem Balkon
- stunden- oder tageweise Betreuung zuhause, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen
- Freizeitgestaltung wie Vorlesen,
Gesellschaftsspiele, Basteln, Unterstützung beim Hobby des Pflegebedürftigen
Nicht dazu gehören etwa Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Entsorgung von Sperrmüll, Straßen- und Winterdienst, Hilfe beim Besuch von Kindergarten, Schule, Beruf oder das Ausüben von Ämtern
5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson
Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.
Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.
Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.
6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner
Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.
Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.
Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.
Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.
Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.
Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:
Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in in Niedersachsen.
„Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“
Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter.
2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.
Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.
Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“.
Nicht so Petra.
Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.
Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.
Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.
Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe
Um die Leistungen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen anbieten zu können, wurde in der Verordnung AnerkVO vom Januar 2022 die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.
Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen kann auch online durchgeführt werden.
A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?
In Niedersachsen ist das Landesamt für „Soziales, Jugend und Familie“ zuständig für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/-in. Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Folgende Vorraussetzungen müssen in Niedersachsen dafür erfüllt sein:
1. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
2. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
3. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
4. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
5. Sie müssen einen von den Pflegekassen auf das Angebot abgestimmten Pflegekurs nach § 45 SGB XI teilgenommen haben. Nach zwei Jahren ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erforderlich.
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses/ Auffrischungskurses erforderlich.
6. Zum Nachweis der persönlichen Eignung ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
7. Ein Nachweis über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs„, der nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, ist ebenfalls vorzulegen.
Die Anerkennung wird jeweils für längstens fünf Jahre erteilt. Für eine Verlängerung muß erneut ein erweitertes Führungszeugnis und die Wiederholung einer Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs“ vorgelegt werden.
Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vorgenommen werden kann.
Die Anerkennung muss landesweit hier beantragt werden:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3 SL 2 – Soziale Leistungen und gesetzliche Aufgaben
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Mail: Team3SL2@ls.niedersachsen.de
Telefon: 05121/304-0 oder 04231/14-0
Die Informationen der Experten finden Sie unten im Downloadbereich.
B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?
In Niedersachsen erhalten Nachbarschaftshelfer/-innen eine Aufwandsentschädigung pro Stunde für die geleistete Unterstützung der pflegebedürftigen Person. Diese darf 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreiten. Dies sind zur Zeit 10,54 Euro.
Dieser Betrag multipliziert mal den Stunden, die der oder die ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann vom pflegebedürftigen Versicherten der Pflegekasse in Rechnung gestellt. Liegt eine Abtretungserklärung vor, kann der Betrag auch vom Nachbarschaftshelfer/-in direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
In Niedersachsen kann der Entlastungsbetrag durch Umwandlung von 40 % der Sachleistungen auch deutlich erhöht werden. In der folgenden Tabelle ist der dann jährlich zur Verfügung stehende Betrag je nach Pflegegrad aufgeführt.
Pflegegrad 1 | 1.500 € |
Pflegegrad 2 | 4.980 € |
Pflegegrad 3 | 8,040 € |
Pflegegrad 4 | 9.624 € |
Pflegegrad 5 | 11,556 € |
Wer beispielsweise drei Personen mit dem Pflegegrad 1 betreut kann also Leistungen im Umfang von maximal 4.500 Euro jährlich mit den Pflegekassen abrechnen.
In Niedersachsen ist nicht geregelt, wie viele Personen maximal von einem Nachbarschaftshelfer/-in betreut werden dürfen.
C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld
Steuern
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Versicherung
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen. Durch die sind die Niedersachsen in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle versichert und genießen auch einen Haftpflichtversicherungsschutz.
Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig. Gleiches gilt für den Unfallversicherungsschutz..
Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.
Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:
- Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
- Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
mehr als 1.000 Euro beträgt. - Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.
Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).
Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.
Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads
Vergleich Teil 1:
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
Wo kann ich mich als Nachbarschaftshelfer/-in in Niedersachsen registrieren lassen?
Die zentrale Stelle, um sich in Niedersachsen für die Nachbarschaftshilfe registrieren zu lassen, ist das „Landesamt für Soziales“ in Hildesheim!
Wie hoch ist der Stundenlohn für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen?
In Niedersachsen liegt der Stundenlohn für die Nachbarschaftshilfe bei maximal 85% des Mindestlohns, das sind momentan 10,02 €.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen?
Ja, in Niedersachsen müssen die Nachbarschaftshelfer/-innen mindestens 16 Jahre alt sein.
Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?
Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.
Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?
Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.
Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?
Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.
Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?
Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.
Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.
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