Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen
Nutzung des Pflegebudget Rechners
Die Berechnungen des Pflegebudget-Optimieres basieren auf den entsprechenden Regelungen zur Sozialen Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch, gültig ab 1.1.2016 mit Wirkung ab 1.1.2017.
Sobald offizielle Änderungen verabschiedet und veröffentlicht werden, werden diese unverbindlich, aber zeitnah, automatisch und für Sie kostenlos eingearbeitet (insbesondere pandemiebedingte Änderungen) . Registrierte Nutzer und Newsletter-Abonnenten werden hierüber informiert.
Trotz der sehr gewissenhaften Recherche und umfänglichen Qualitätskontrolle können wir für die Richtigkeit alle Angaben und Leistungsinformationen keine Haftung übernehmen. Insofern sind jeglicher Gewährleistungsanspruch aus Kalkulationen des Pflegebudget-Optimieres ausgeschlossen.
Die nebenstehenden AGBs gelten sinngemäß auch für kostenlose Produkte oder Serviceleistungen wie die Nutzung des Pflegebudget-Optimieres.
Bitte überprüfen Sie alle wichtigen Budgetpositionen wie beispielsweise Ihr Restguthaben an Entlastungsleistungen nach § 45b aus dem Vorjahr mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie größere finanzielle Entscheidungen treffen. Lassen Sie sich ggf. Sachstände schriftlich bestätigen.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Unstimmigkeit gefunden haben sollten.
Kontakt: Kontaktformular
Nutzung des Antrags-Generators
Die in den Formularen für die Pflegekassen vorgesehenen Informationen basieren auf einer Vielzahl von verschiedenen Formularvorlagen der verschiedenen Pflegeversicherungen und Krankenkassen.
Der Informationsbedarf ist je Kasse sehr verschieden und es kann nicht garantiert werden, dass alle Anforderungen jeweils komplett zu 100% erfüllt werden. Nachfragen durch Ihre Pflegekasse sind möglich und auch die Aufforderung, deren eigenen Formulare trotz Doppelung der Informationen zu nutzen, kann nicht ausgeschlossen werden.
Sollten solch Anforderungen auf Sie zu kommen, würden wir uns über einen Benachrichtigung freuen, um unseren Service kontinuierlich verbessern zu können.
Trotz der sehr gewissenhaften Recherche und umfänglichen Qualitätskontrolle können wir für die Richtigkeit alle Angaben und Leistungsinformationen keine Haftung übernehmen. Insofern ist auch hier jeglicher Gewährleistungsanspruch aus der Nutzung des Antrags-Generator ausgeschlossen.
Die nebenstehenden AGBs gelten sinngemäß auch für kostenlose Produkte oder Serviceleistungen wie die Nutzung des Antrags-Generators.
Bitte informieren uns, wenn Sie eine Unstimmigkeit gefunden haben sollten.
Keine Nutzung des Angebotes als Rechtsberatung
Die Zielgruppe dieses Blogs besteht aus juristischen Laien, die ggf. Informationen rund um die Sozialgesetzgebung mit dem Schwerpunkt des elften Gesetzbuches suchen. Insoweit werden Informationen über die Pflegeversicherung und andere rechtlich relevanten Themen teilweise gekürzt oder verkürzt dargestellt, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen.
Das hier im Blog Geschriebene dient lediglich der Information und enthält Meinungen der jeweiligen Autoren; eine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall ist nicht möglich. Die Beiträge sind daher lediglich abstrakt und nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt. Nur dieser kann – und darf – eine Einzelfallberatung durchführen.
Es ist nicht möglich diese Informationen hier an Stelle einer Rechtsberatung zu verwenden, dafür sind die einzelnen Fälle zu unterschiedlich und das deutsche Recht zu kompliziert. Zudem können die einzelnen Beiträge lediglich die Rechtslage bis zu dem jeweiligen Erstellungsdatum wiedergeben – und werden – sofern dies nicht anders vermerkt ist – nicht an eine geänderte Rechtslage angepasst oder aktualisiert, da es sich hier um eine Darstellung im Blogformat handelt.
Warum gilt das hier im Blog Geschriebene nicht für meinen Einzelfall?
Das deutsche Recht ist grundsätzlich sehr komplex aufgebaut. Das liegt darin begründet, dass Gesetze weder den Einzelfall regeln können noch sollen, sondern für eine Vielzahl von Fällen gedacht sind. Welche gesetzliche Bestimmung im Einzelfall anzuwenden ist oder ob sie vielleicht überhaupt nicht anwendbar ist, hängt häufig an individuellen Besonderheiten des jeweiligen Falles ab. Insbesondere ist dafür eine Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich. Die Rechtsprechung jedoch darf gerade – im Gegensatz zu Gesetzen – nur den Einzelfall regeln. Insofern kann Rechtsprechung nie 1:1 übertragen werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Gerichte mitunter regional sehr unterschiedlich entscheiden, bis irgendwann mal eine obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Ein Gericht ist grundsätzlich nicht an Entscheidungen anderer Gerichte in anderen Rechtstreiten gebunden.
Kann ich hier auch eine Einzelfallberatung bekommen?
Nein.
Wo kann ich dann eine Einzelfallberatung bekommen?
Jeder in Ihrer Nähe praktizierende Rechtsanwalt kann Sie, zugeschnitten auf Ihren Sachverhalt, individuell beraten. Ggf. ist es sinnvoll einen Anwalt auszuwählen, der eine entsprechende Fachanwaltsqualifikation im Sozialrecht hat.
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Pflege-Dschungel
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Autor beim Pflege-Dschungel