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Entwicklung Pflegegrad 4 von 2017 bis 2021

Fast 650.000 pflegebedürftige Menschen wurden 2024 in den Pflegegrad 4 eingestuft. Mit ca. 5 % wächst dieser Bereich unterdurchschnittlich stark in den vergangenen Jahren.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und aktuelle Beträge 2026

Pflegegrad 4 beschreibt eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten". Für betroffene Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das in der Regel: Der Alltag kann nicht mehr ohne regelmäßige und umfassende Unterstützung bewältigt werden. Häufig sind mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betroffen — zum Beispiel Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Toilettengang, Orientierung, Kommunikation, Umgang mit Medikamenten oder die Gestaltung des Tages.

Die Unterstützung bei Pflegegrad 4 kann sehr unterschiedlich aussehen. Manche Menschen benötigen körperliche Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen oder beim Toilettengang. Andere sind körperlich vielleicht noch teilweise mobil, brauchen aber wegen Demenz, neurologischer Erkrankungen, psychischer Belastungen oder schwerer chronischer Erkrankungen intensive Anleitung, Beaufsichtigung, Strukturierung und Begleitung.

Pflegegrad 4 wird häufig dann relevant, wenn Angehörige bereits sehr viel leisten: Sie übernehmen tägliche Pflegehandlungen, organisieren Medikamente und Arzttermine, begleiten außer Haus, achten auf Sicherheit, verhindern Stürze, beruhigen in Krisensituationen oder müssen immer wieder aktiv eingreifen, damit der Alltag überhaupt funktioniert.

Für Betroffene und Angehörige ist deshalb besonders wichtig zu wissen: Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4? Wie wird der Pflegegrad berechnet? Welche Leistungen stehen im Jahr 2026 zur Verfügung? Und wie lassen sich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sinnvoll kombinieren?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen aktuellen Überblick zu Pflegegrad 4, den Voraussetzungen und den wichtigsten Leistungsansprüchen im Jahr 2026.

Pflegegrad 4: BRI und Leistungen 2026

Wann erhält man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein eine bestimmte Diagnose, sondern die Frage, wie stark die Erkrankung oder Einschränkung den Alltag tatsächlich beeinflusst.

Das ist ein wichtiger Punkt: Nicht jede schwere Diagnose führt automatisch zu Pflegegrad 4. Umgekehrt kann aber auch eine Kombination mehrerer Einschränkungen im Alltag sehr pflegerelevant sein. Bei der Pflegebegutachtung wird deshalb nicht nur gefragt, welche Krankheit jemand hat, sondern wobei im Alltag tatsächlich Unterstützung, Anleitung, Beaufsichtigung oder vollständige Übernahme erforderlich ist.

Pflegegrad 4 wird erreicht, wenn das Ergebnis der Pflegebegutachtung zwischen 70 und unter 90 gewichteten Punkten liegt. Die Bewertung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment, kurz NBA. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese Bereiche werden unterschiedlich stark gewichtet. Besonders viel Gewicht hat die Selbstversorgung. Dazu gehören zum Beispiel Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken und der Toilettengang. Aber auch kognitive Einschränkungen, psychische Belastungen oder der Umgang mit Medikamenten, Therapien und krankheitsbedingten Anforderungen können für die Einstufung entscheidend sein.

Wichtig ist außerdem: Bei der Begutachtung geht es nicht nur darum, ob eine Person etwas theoretisch noch irgendwie kann. Entscheidend ist, ob sie eine Tätigkeit selbstständig, sicher, regelmäßig und ohne fremde Hilfe ausführen kann. Wenn jemand zum Beispiel zwar noch einzelne Handgriffe mitmacht, aber bei der Körperpflege, beim Toilettengang oder bei der Tagesstruktur überwiegend auf Hilfe angewiesen ist, ist das für die Begutachtung sehr bedeutsam.

Pflegegrad 4 bedeutet einen deutlichen Unterstützungsbedarf

Pflegegrad 4 wird manchmal erst dann beantragt, wenn die häusliche Pflege schon lange an ihre Grenzen kommt. Tatsächlich beschreibt Pflegegrad 4 bereits einen sehr hohen Hilfebedarf. Die betroffene Person ist in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt und benötigt im Alltag meist täglich umfangreiche Unterstützung.

Typisch für Pflegegrad 4 sind Situationen, in denen einzelne Tätigkeiten vielleicht noch mit Anleitung oder Mithilfe möglich sind, der Alltag insgesamt aber nicht mehr eigenständig organisiert und bewältigt werden kann. Eine Person kann sich zum Beispiel mit Rollator noch wenige Schritte bewegen, braucht aber Hilfe beim Aufstehen, bei Transfers, beim Waschen, beim Anziehen und beim Toilettengang. Eine andere Person ist körperlich vielleicht weniger eingeschränkt, benötigt aber wegen Demenz, Orientierungslosigkeit, Weglauftendenzen, Ängsten oder Verhaltensauffälligkeiten eine engmaschige Beaufsichtigung und Strukturierung.

Auch fortgeschrittene neurologische Erkrankungen, Schlaganfallfolgen, Parkinson, Multiple Sklerose, schwere orthopädische Einschränkungen, Demenz, schwere psychische Erkrankungen, Tumorerkrankungen oder ausgeprägte chronische Erschöpfungszustände können zu Pflegegrad 4 führen, wenn sie den Alltag entsprechend stark einschränken. Entscheidend bleibt immer der konkrete Unterstützungsbedarf.

Gerade bei kognitiven oder psychischen Einschränkungen wird der Hilfebedarf häufig zu niedrig eingeschätzt. Angehörige erinnern nicht nur an Medikamente, sondern müssen den Tag strukturieren, Konflikte vermeiden, beruhigen, Gefahren abwenden, zur Körperpflege motivieren, bei Mahlzeiten begleiten oder ständig präsent sein. Solche Leistungen sind für die Pflegebegutachtung sehr wichtig.

Deshalb sollten Angehörige vor einer Begutachtung genau überlegen: Was würde passieren, wenn niemand erinnern, anleiten, beaufsichtigen, organisieren oder eingreifen würde? Je ehrlicher diese Frage beantwortet wird, desto besser lässt sich der tatsächliche Pflegebedarf darstellen.

Pflegegrad 4 vorher selbst einschätzen: Warum ein Pflegegrad-Rechner so hilfreich ist

Bevor es um die konkreten Leistungen bei Pflegegrad 4 geht, ist ein Punkt besonders wichtig: Viele Menschen wissen vor der Begutachtung oder vor einer Höherstufung gar nicht genau, wo sie mit ihrer aktuellen Pflegesituation stehen. Wird Pflegegrad 4 wahrscheinlich erreicht? Liegt die Situation eher noch im Bereich von Pflegegrad 3? Oder gibt es Hinweise, dass sogar Pflegegrad 5 geprüft werden sollte?

Gerade deshalb ist es sehr hilfreich, die eigene Situation im Vorfeld mit einem Pflegegrad-Rechner selbst einzuschätzen. Denn in der Begutachtung zählt nicht nur eine Diagnose, sondern vor allem die Frage, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist. Es geht um Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, den Umgang mit Medikamenten und Therapien sowie um die Gestaltung des Alltagslebens.

Im Pflege-Dschungel steht dafür im Pflege-Cockpit eine kostenlose Basisversion des Pflegegrad-Rechners zur Verfügung. Damit können Betroffene und Angehörige eine erste Einschätzung vornehmen und besser verstehen, welche Lebensbereiche für die Pflegebegutachtung besonders wichtig sind.

Seit diesem Jahr gibt es zusätzlich einen deutlich komfortableren und umfangreicheren Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit. Für nur 6,20 € im Monat bietet er viele zusätzliche Analyse-Möglichkeiten: mehrere gespeicherte Einschätzungen, Vergleiche mit früheren Bewertungen, eine übersichtliche Potenzialanalyse und einen intelligenten KI-Prompt. Dieser Prompt kann genutzt werden, um sich mit einer KI gezielt auf das Begutachtungsgespräch vorzubereiten — mit konkreten Hinweisen, Beispielen und Formulierungshilfen für die eigene Situation.

Gerade wenn es um Pflegegrad 4 oder eine mögliche Höherstufung geht, kann diese Vorbereitung sehr wertvoll sein. Denn häufig sind es nicht nur einzelne große Einschränkungen, die den Unterschied machen, sondern viele regelmäßig notwendige Hilfen: übernehmen, stützen, anleiten, beaufsichtigen, beruhigen, motivieren, strukturieren oder Gefahren vermeiden.

Begutachtungstermin vorbereiten mit dem Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit
Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Pflegegrad 4 vorher selbst einschätzen

Wer einen Pflegegrad beantragt oder eine Höherstufung prüfen möchte, sollte die eigene Pflegesituation möglichst gut vorbereiten. Der Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit hilft dabei, den Unterstützungsbedarf systematisch einzuschätzen und die wichtigen Bereiche der Begutachtung besser zu verstehen.

Die Basisversion ist kostenlos nutzbar. Zusätzlich steht ein erweiterter Pflegegrad-Rechner zur Verfügung, der für nur 6,20 € im Monat viele zusätzliche Analyse-Möglichkeiten bietet — inklusive Potenzialanalyse, Vergleichsfunktionen und einem intelligenten KI-Prompt zur Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch.

Mehr zum neuen Pflegegrad-Rechner

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026

Mit Pflegegrad 4 bestehen Ansprüche auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Leistungen betreffen die häusliche Pflege, also die Versorgung zu Hause. Dazu gehören das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.

Daneben gibt es Beratungsangebote, Pflegekurse und besondere Leistungen für bestimmte Wohnformen, zum Beispiel ambulant betreute Wohngruppen. Auch bei einem Umzug in ein Pflegeheim besteht ein Leistungsanspruch, allerdings deckt die Pflegeversicherung dort nur einen Teil der Kosten ab.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungsbeträge bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026.

Aktuelle Leistungsübersicht Pflegegrad 4 im Jahr 2026

Leistung Betrag bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 Turnus Hinweis
Pflegegeld 800 € monatlich Für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen bis zu 1.859 € monatlich Für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.
Kombinationsleistung individuell monatlich Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig miteinander kombiniert werden.
Entlastungsbetrag bis zu 131 € monatlich Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste.
Tages- und Nachtpflege bis zu 1.685 € monatlich Zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung nutzbar.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € jährlich Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder bis zu 1.600 € jährlich Grundbetrag entspricht dem 2-fachen Pflegegeld; nachgewiesene Aufwendungen können den Betrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung, Rampen, Türschwellenabbau oder andere Anpassungen der Wohnung.
Wohngruppenzuschlag 224 € monatlich Für ambulant betreute Wohngruppen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.613 € einmalig Je anspruchsberechtigter Person, begrenzt auf 10.452 € je Wohngruppe.
Vollstationäre Pflege 1.855 € monatlich Pauschaler Leistungsbetrag für pflegebedingte Aufwendungen im Pflegeheim.
Digitale Pflegeanwendungen bis zu 40 € monatlich Für zugelassene digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA.
Ergänzende Unterstützungsleistungen zu digitalen Pflegeanwendungen bis zu 30 € monatlich Für ergänzende Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung einer DiPA.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei bei Bedarf Individuelle Beratung und Versorgungsplanung durch die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenfrei halbjährlich verpflichtend bei reinem Pflegegeldbezug Bei Pflegegrad 4 und ausschließlichem Pflegegeldbezug muss der Beratungseinsatz alle drei Monate erfolgen.
Pflegekurse für Angehörige kostenfrei bei Bedarf Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

Das Pflegegeld ist eine wichtige Leistung bei Pflegegrad 4. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird — zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 monatlich 800 Euro. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann frei darüber verfügen und es zum Beispiel als Anerkennung an die Menschen weitergeben, die im Alltag unterstützen.

Wichtig ist: Pflegegeld ist keine Bezahlung im arbeitsrechtlichen Sinne. Es handelt sich um eine Leistung der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person. In der Praxis wird es aber häufig ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergegeben.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dieser Beratungseinsatz ist verpflichtend, damit der Anspruch auf Pflegegeld nicht gefährdet wird.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich

Wer die Pflege nicht vollständig privat organisieren kann oder möchte, kann einen ambulanten Pflegedienst einbinden. Dafür stehen bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 bis zu 1.859 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung.

Pflegesachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Typische Leistungen sind zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität, bei pflegerischer Betreuung oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Leistungen erbracht werden.

Bei Pflegegrad 4 kann das Sachleistungsbudget eine wichtige Stütze sein, reicht in der Praxis aber dennoch nicht immer für den gesamten Unterstützungsbedarf aus. Deshalb ist es sinnvoll, genau zu überlegen, welche Aufgaben ein Pflegedienst übernehmen soll und welche Aufgaben weiterhin durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn geleistet werden können.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst verbinden

Pflegegeld und Pflegesachleistungen müssen nicht als Entweder-oder-Entscheidung verstanden werden. Sie können auch kombiniert werden. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Das Prinzip ist einfach: Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst verbraucht, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld bestehen. Wer zum Beispiel 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Bei Pflegegrad 4 kann diese Kombination sehr sinnvoll sein. Viele Familien organisieren die Pflege weiterhin selbst, möchten aber bei bestimmten Aufgaben professionelle Unterstützung nutzen — etwa bei der Körperpflege, bei Transfers, bei pflegerisch anspruchsvollen Situationen oder zur regelmäßigen Entlastung.

Die Kombinationsleistung hilft also, private Pflege und professionelle Unterstützung flexibel miteinander zu verbinden. Wichtig ist nur, dass die Abrechnung sauber erfolgt und die Pflegekasse weiß, dass eine Kombinationsleistung gewünscht ist.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich zusätzlich

Der Entlastungsbetrag beträgt im Jahr 2026 für alle Pflegegrade 131 Euro monatlich. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben darauf Anspruch, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Er ist ein zweckgebundener Erstattungsbetrag. Das bedeutet: Die Leistung muss genutzt und anschließend mit Rechnung oder Nachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Verwendet werden kann der Entlastungsbetrag zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe, Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Unterstützung, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste.

Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Gerade bei Pflegegrad 4 kann der Entlastungsbetrag helfen, zusätzliche Entlastung im Alltag zu finanzieren: Unterstützung im Haushalt, Betreuung, Begleitung, Tagespflege-Kostenanteile oder stundenweise Entlastung der Angehörigen.

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungsbudgets für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Bei Pflegegrad 4 sind 40 Prozent von 1.859 Euro maximal 743,60 Euro monatlich.

Dieser Betrag wird nicht zusätzlich zum Sachleistungsbudget gezahlt, sondern aus nicht genutzten Pflegesachleistungen umgewandelt. Wer also keinen oder nur wenig ambulanten Pflegedienst nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entlastungsangebote finanzieren.

Gerade für Familien, die viel selbst organisieren, kann das interessant sein. In der Praxis ist aber wichtig, dass die Anbieter nach Landesrecht anerkannt sind und die Abrechnung korrekt erfolgt. Die genauen Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.685 Euro monatlich

Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 bis zu 1.685 Euro monatlich zur Verfügung.

Tagespflege kann eine große Entlastung sein, wenn die pflegebedürftige Person tagsüber betreut und versorgt werden soll, Angehörige aber arbeiten, eigene Termine haben oder eine regelmäßige Auszeit benötigen. In der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen für einen Teil des Tages betreut, versorgt und aktiviert.

Ein großer Vorteil: Die Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen genutzt werden. Sie kürzt diese Leistungen nicht automatisch.

Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Kosten vollständig durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Pflegebedingte Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag übernommen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten müssen häufig gesondert betrachtet werden. Hier kann unter Umständen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser gemeinsame Jahresbetrag kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten genutzt werden.

Verhinderungspflege kommt in Betracht, wenn die übliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, eigener Termine, Erschöpfung oder anderer Verpflichtungen. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch andere geeignete Personen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Angehörige erfolgen.

Kurzzeitpflege bedeutet dagegen eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Wichtig bei Pflegegrad 4: Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Begrenzungen. Der Grundbetrag liegt bei Pflegegrad 4 bei bis zu 1.600 Euro. Nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können den Betrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.

Der gemeinsame Jahresbetrag macht die Planung flexibler, verlangt aber auch mehr Überblick. Familien sollten deshalb dokumentieren, welche Beträge bereits für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt wurden und welche Mittel im laufenden Jahr noch zur Verfügung stehen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.

Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Schutzschürzen. Diese Produkte können im Pflegealltag sehr hilfreich sein, weil sie Hygiene, Schutz und Sicherheit verbessern.

Der Anspruch besteht, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zum Schutz der pflegebedürftigen Person beitragen. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Wenn die Wohnung oder das Haus an die Pflegesituation angepasst werden muss, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Typische Beispiele sind der Umbau einer Badewanne zur Dusche, der Einbau einer bodengleichen Dusche, Türverbreiterungen, Rampen, der Abbau von Schwellen, Anpassungen im Eingangsbereich oder andere Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern.

Wichtig ist: Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen. Das ist zum Beispiel in Pflege-Wohngemeinschaften oder bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt relevant.

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Im Jahr 2026 beträgt dieser Zuschlag 224 Euro monatlich.

Der Zuschlag soll dazu beitragen, gemeinschaftlich organisierte Wohnformen zu unterstützen. Häufig geht es dabei um organisatorische, betreuende oder koordinierende Aufgaben, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe gemeinsam getragen werden.

Zusätzlich kann es eine Anschubfinanzierung für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe geben. Diese beträgt bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person, begrenzt auf 10.452 Euro je Wohngruppe.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist oder nicht mehr gewünscht wird, kann eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Betracht kommen. Bei Pflegegrad 4 beträgt der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung im Jahr 2026 monatlich 1.855 Euro.

Wichtig ist: Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegeheim nicht sämtliche Kosten. Sie beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und weitere Eigenanteile müssen gesondert betrachtet werden.

Zusätzlich gibt es Leistungszuschläge zur Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils. Diese Zuschläge steigen mit der Dauer des Heimaufenthalts. Sie beziehen sich jedoch nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, sondern auf den pflegebedingten Eigenanteil.

Für viele Familien ist deshalb vor einem Umzug in ein Pflegeheim eine genaue Kostenübersicht wichtig. Die tatsächliche monatliche Belastung kann je nach Einrichtung, Bundesland und Aufenthaltsdauer deutlich unterschiedlich ausfallen.

Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können auch Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen haben. Dafür stehen bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Zusätzlich können ergänzende Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer digitalen Pflegeanwendung bis zu 30 Euro monatlich betragen.

Digitale Pflegeanwendungen sollen pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Dabei kann es zum Beispiel um Übungen, Organisation, Erinnerungen, Dokumentation oder unterstützende digitale Anwendungen gehen.

Wichtig ist, dass es sich um eine zugelassene digitale Pflegeanwendung handelt. Nicht jede App oder digitale Lösung ist automatisch erstattungsfähig.

Beratung und Schulung bei Pflegegrad 4

Neben Geld- und Sachleistungen gibt es wichtige Beratungs- und Schulungsangebote. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dabei kann die persönliche Pflegesituation besprochen und ein individueller Versorgungsplan erstellt werden.

Diese Beratung kann besonders hilfreich sein, wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Denn Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege greifen in der Praxis oft ineinander.

Wer bei Pflegegrad 4 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss außerdem halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dieser Termin dient der Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege. Er ist keine Prüfung im strafenden Sinne, sondern soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Angehörige zu entlasten.

Zusätzlich gibt es Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse können helfen, Pflegetechniken zu lernen, Belastungen zu reduzieren und die Versorgung sicherer zu gestalten.

Pflegegrad 4 beantragen: So gehen Sie vor

Pflegegrad 4 wird nicht automatisch vergeben. Er muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer formloser Antrag reicht zunächst aus, zum Beispiel: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof. Im Begutachtungstermin wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person in den einzelnen Lebensbereichen ist.

Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Angehörige sollten vorab notieren, wobei regelmäßig geholfen werden muss, wie oft Hilfe erforderlich ist, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig gelingen, welche Risiken bestehen und welche Erinnerungen, Aufforderungen oder Beaufsichtigungen nötig sind.

Hilfreich ist es auch, konkrete Alltagssituationen zu sammeln. Allgemeine Aussagen wie „Es geht nicht mehr so gut“ sind weniger hilfreich als konkrete Beispiele: „Beim Duschen muss ich vollständig helfen“, „Der Toilettengang gelingt nicht mehr ohne Unterstützung“, „Ohne Anleitung werden Medikamente nicht eingenommen“ oder „Ich muss ständig dabeibleiben, weil sonst Sturz- oder Weglaufgefahr besteht.“

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Nicht selten erleben Familien, dass der Bescheid aus ihrer Sicht nicht zur tatsächlichen Pflegesituation passt. Dann kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Bescheids.

Wichtig ist, nicht nur allgemein zu schreiben, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Besser ist es, das Gutachten genau zu prüfen: Welche Module wurden wie bewertet? Wurden Hilfebedarfe übersehen? Wurden kognitive oder psychische Einschränkungen zu gering berücksichtigt? Wurden regelmäßige Unterstützungsleistungen der Angehörigen nicht vollständig erfasst?

Gerade bei Pflegegrad 4 kann ein genauer Blick entscheidend sein. Pflegegrad 4 beginnt ab 70 gewichteten Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 gewichteten Punkten. Wenn die tatsächliche Pflegesituation stärker belastet ist als im Gutachten dargestellt, kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Fazit: Pflegegrad 4 erfordert gute Planung und klare Entlastung

Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist für Familien meist mit einem erheblichen Pflege- und Organisationsaufwand verbunden. Im Jahr 2026 stehen neben dem Pflegegeld von 800 Euro und Pflegesachleistungen bis 1.859 Euro zahlreiche weitere Hilfen zur Verfügung: Entlastungsbetrag, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Beratung und Pflegekurse.

Der größte Nutzen entsteht, wenn diese Leistungen nicht isoliert betrachtet werden. Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht aus, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen oder die Abrechnung zu kompliziert erscheint. Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Pflegesituation regelmäßig zu prüfen und die vorhandenen Budgets gezielt zu planen.

Pflegegrad 4 ist ein hoher Pflegegrad mit umfangreichen Leistungsansprüchen. Eine gute Vorbereitung, klare Dokumentation und gezielte Nutzung der Budgets können entscheidend dazu beitragen, die häusliche Pflege zu stabilisieren und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

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Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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