Pflegegrad 1

Pflegegrad 1

Hier erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen Sie Pflegegrad 1 erhalten und welche Leistungen damit verbunden sind. Mit dem Pflegegrad 1 starten die meisten Menschen in Deutschland ihrer Einstufung in das Pflegegrad-System.

Starten wir gleich mit den für Sie vermutlich sechs wichtigsten Leistungen, die beim Pflegegrad 1 sich auf den Entlastungsbetrag beschränken:

1. Pflegegeld: 0 €/Monat
2. Sachleistung: 0 €/Monat
3. Tagespflege: 0 €/Monat
4. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat
5. Verhinderungspflege: 0 €/Jahr
6. Kurzzeitpflege: 0 €/Jahr

Ihre Pflegeversicherung finanziert verschiedene Formen der Unterstützung ihrer Pflegesituation. Diese richten sich insbesondere nach dem Ort, an dem die pflegebedürftige Person lebt:

  • Unterstützung für die Pflege zu Hause
  • Leistungen für die Pflege in vollstationären Einrichtungen

Die dritte Säule der Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige ist der Entlastungsbetrag. Monatlich 125 € stehen hierfür zur Verfügung. Dieser Betrag wird Monat für Monat angespart und summiert sich auf insgesamt 1.500 Euro im Jahr. Wird der Betrag nicht vollständig im Kalenderjahr verbraucht, kann der Restbetrag noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.

Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag.

Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen:

  • A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  • B. Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 
  • D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

 

Weitere Leistungen 

Bei allen Pflegegraden kann ein Budget von einmalig 4.000 € dafür verwendet werden, um die häusliche Situation an den durch die Einschränkungen entstanden neuen Bedarf anzupassen. Dies können Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes, das Entfernen von Schwellen zur Reduzierung der Sturzgefahr oder der häufig genutzte Umbau von Badewanne oder alter Dusche zu einer barrierefreien oder freieren Lösung sein.

Badumbau
Je nach Lebenssituation und Einschränkungen bei der Mobilität kann ein Hausnotrufsystem eine nützliche Ergänzung im Pflege-Setting sein. Die Pflegekasse finanziert diese digitalen Helfer mit derzeit 25,50 €
monatlich
. Auch diese Leistung steht bei den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.

Seit Januar 2022 besteht der bisher nur theoretische Anspruch auf weitere digitale Helfer. Die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) werden jedoch vermutlich erst mit einem Jahr Verspätung ab 2023 zur Verfügung stehen. Dann können diese für 50 € im Monat von Ihnen verwendet werden.

Monatlich 40 € stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu decken. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel Sie sich kostenfrei nach Hause schicken lassen können.

Pflegehilfsmittel per Bote

 Pflegeberatung und Schulung bei Pflegegrad 1

Wie bei allen anderen Pflegegraden besteht auch beim Pflegegrad 1 der Anspruch auf drei Angebote der Pflegeberatung.

Die umfassendste Pflegeberatung bis hin zum begleitenden Case-Management bietet die § 7a Pflegeberatung. Hier wird der aktuelle Hilfebedarf ermittelt, ein individueller Versorgungsplan erstellt und die Durchführung organisiert, überwacht und ggf. angepasst.
Des Weiteren wird über die Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informiert.

Als Beratungseinsatz zu Hause bezeichnet man die § 37 (3) SGB XI Beratung, die seit 1.7.2022 alternierend auch virtuell per Videokonferenz stattfinden kann. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben jährlich einen Anspruch auf zwei dieser nützlichen Termine.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld:
– Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
– Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.

Pflegekurse nach § 45 SGB XI ergänzen das Portfolio an Aufklärungsangeboten der Pflegekasse. Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden.
Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden.

 Finanzielle Unterstützung bei Vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 1

Die monatliche Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege beträgt für Pflegegrad 1 = 125 €.

Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt. Dieser Beträgt:

  • 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate im Pflegeheim wohnen.
  • 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate im Pflegeheim wohnen.
  • 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate im Pflegeheim wohnen.
Entwicklung Pflegegrad 1 von 2017 bis 2021

Der Pflegegrad 1 ist 2017 neu geschaffen worden. Über 600.000 pflegebedürftige Menschen wurden 2021 in diesen Pflegegrad eingestuft.

Wann erhalte ich Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 wird definiert als: „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.“

Seit der Pflegereform im Jahr 2017 (Pflegestärkungsgesetz II) die zu einer Umstellung des Systems von Pflegestufen auf Pflegegrade führte, profitieren mehr Menschen von den Leistungen der Pflegekasse.

Durch den neu geschaffenen Pflegegrad 1 erhalten nämlich auch selbstständige Hilfebedürftige Unterstützung, für die es früher nahezu unmöglich war, Pflegestufe 1 zu erhalten.

Der Pflegegrad 1 ist für Menschen vorgesehen, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits in einem wahrnehmbaren Maß körperlich und/oder kognitiv und/oder psychisch eingeschränkt sind.

Die Zuordnung zum Pflegegrad 1 erfolgt, wenn die Pflegebegutachtung durch den MD oder MEDICPROOF ein Ergebnis zwischen 12,5 und unter 27 Punkten aufweist. Das Verfahren umfasst 64 Einschätzungskriterien aus 6 verschiedenen Modulen:

  • Modul 1 „Mobilität“
  • Modul 2 „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“
  • Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“
  • Modul 4 „Selbstversorgung“
  • Modul 5 „Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“
  •  Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“

Das Begutachtungs-System bei Pflegegrad 1

Seit 2017 findet das reformierte Begutachtungs-System Anwendung. Es besteht im Kern aus 6 Bewertungsmodulen (siehe oben). Ergänzt werden diese um Modul 7 und 8, die für die Versorgungsplanung relevant sind. In der folgenden Infografik sehen Sie diese am linken Rand. 64 Fragen müssen für die 6 Bewertungsmodule beantwortet werden. 14 sind für die Versorgungsplanung gedacht. Die Modul-Gewichtungen und die Punkt-Korridore für die Pflegegrade (hier Pflegegrad 1 mit 12,5 bis 27 Punkte) sowie die Leistungsübersicht runden das Bild ab. Details zur gesamten Pflegegrad-Begutachtung finden Sie hier.

Pflegegrad 1 Infografik

Hinweis: Um einen Begutachtungstermin zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen. Hier finden Sie Informationen zur Pflegegrad-Beantragung.

Sollten Sie der Meinung sein, dass das Ergebnis Ihrer Begutachtung nicht die tatsächliche Situation widerspiegelt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Überprüfen Sie die Begutachtungsergebnisse durch eine eigene Einschätzung mit unserem Pflegegrad-Rechner.

Überprüfen mit Pflegegradrechner

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1

Ihre Pflegeversicherung finanziert verschiedene Formen der Unterstützung Ihrer Pflegesituation. Diese richten sich insbesondere nach dem Ort, an dem die pflegebedürftige Person lebt:

  • Unterstützung für die Pflege zu Hause
  • Leistungen für die Pflege in vollstationären Einrichtungen

Nachfolgend haben wir eine Übersicht der möglichen Leistungen für Pflegegrad 1 je Bereich für Sie zusammengestellt.

Der Entlastungsbetrag ist die einzige monatliche Unterstützung beim Pflegegrad 1

Die dritte Säule der Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist der Entlastungsbetrag. Monatlich 125 € stehen hierfür zur Verfügung. Dieser Betrag wird Monat für Monat angespart und summiert sich auf insgesamt 1.500 Euro im Jahr. Wird der Betrag nicht vollständig im Kalenderjahr verbraucht, kann der Restbetrag noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.

Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag.

Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen:

  • A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  • B. Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36
  • D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

Weitere Leistungen beim Pflegegrad 1

Bei allen Pflegegraden, also auch bei Pflegegrad 1 kann ein Budget von einmalig 4.000 € dafür verwendet werden, um die häusliche Situation an den durch die Einschränkungen entstanden neuen Bedarf anzupassen. Dies können Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes, das Entfernen von Schwellen zur Reduzierung der Sturzgefahr oder der häufig genutzte Umbau von Badewanne oder alter Dusche zu einer barrierefreien oder freieren Lösung sein.

Badumbau gestalten
Je nach Lebenssituation und Einschränkungen bei der Mobilität kann ein Hausnotrufsystem eine nützliche Ergänzung im Pflege-Setting sein. Die Pflegekasse finanziert diese digitalen Helfer mit derzeit 25,50 € monatlich. Auch diese Leistung steht bei den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.

Seit Januar 2022 besteht der bisher nur theoretische Anspruch auf weitere digitale Helfer. Die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) werden jedoch vermutlich erst mit einem Jahr Verspätung ab 2023 zur Verfügung stehen. Dann können diese für 50 € im Monat von Ihnen verwendet werden.

Monatlich 40 € stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu decken. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel Sie sich kostenfrei nach Hause schicken lassen können.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Leistung

Pflegeberatung und Schulung bei Pflegegrad 1

Wie bei allen anderen Pflegegraden besteht auch beim Pflegegrad 1 der Anspruch auf drei Angebote der Pflegeberatung.

Die umfassendste Pflegeberatung bis hin zum begleitenden Case-Management bietet die § 7a Pflegeberatung. Hier wird der aktuelle Hilfebedarf ermittelt, ein individueller Versorgungsplan erstellt und die Durchführung organisiert, überwacht und ggf. angepasst.
Des Weiteren wird über die Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informiert.

Als Beratungseinsatz zu Hause bezeichnet man die § 37 (3) SGB XI Beratung, die seit 1.7.2022 alternierend auch virtuell per Videokonferenz stattfinden kann. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben jährlich einen Anspruch auf zwei dieser nützlichen Termine.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld:
– Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
– Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.

Pflegekurse nach § 45 SGB XI ergänzen das Portfolio an Aufklärungsangeboten der Pflegekasse. Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden.
Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden.

Pflegeberatung Termin buchen

Finanzielle Unterstützung bei Vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 1

Die monatliche Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege beträgt für Pflegegrad 1 = 125 €.

Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt. Dieser Beträgt:

  • 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate im Pflegeheim wohnen.
  • 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate im Pflegeheim wohnen.
  • 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate im Pflegeheim wohnen.
Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Wenn Sie sich für eine spezielle Leistung im Detail interessieren, klicken Sie einfach auf den blau gekennzeichneten Link. Sie werden dann direkt zu den Informationen über diese Leistungskomponenten geführt.

1. Beratung und Pflege-Schulung

Leistungen der Pflegeversicherung Gesetzbuch SGB XI Definition und Erläuterung
Pflegeberatung § 7a Umfängliche Pflegeberatung. Hilfebedarf ermitteln. Individuellen Versorgungsplan erstellen, auf die Durchführung hinwirken und dies überwachen und ggf. anpassen.
Über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informieren.
Beratung zu Hause § 37 (3) Verpflichtend bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld:
– Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
– Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.
Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einmal halbjährlich.
Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann ebenfalls halbjährlich die Beratung in Anspruch nehmen.
Pflegekurse § 45 Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern.
Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden.
Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden.

2. Unterstützung für die Pflege zu Hause bei Pflegegrad 1

Pflegesachleistung Pflegegeld Tages- und Nachtpflege Entlastungsbetrag Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
SGB XI § 36 SGB XI § 37 SGB XI § 41 SGB XI § 45b SGB XI § 39 SGB XI § 43
monatlich monatlich monatlich monatlich jährlich jährlich
0 € 0 € 0 € 125 € 0 € 0 €
Leistung Gesetzbuch SGB XI Definition und Erläuterung
Kombinationsleistung § 38 Die Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld nach individuellen Bedürfnissen
Umwandlung Sachleistung in Entlastungsbetrag § 45a 40 % des nicht verbrauchten Sachleistungsbudget können zur Aufstockung des Entlastungsbudgets gewandelt werden
Wohngruppen-Zuschlag § 38a 214 € monatlich je Person für Wohngruppen mit mindestens drei pflegebedürftigen Mitbewohnern (max. 11)
Pflegehilfsmittel § 40 Absatz 2 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel § 40 Absatz 3 In der Regel leihweise Überlassung. 10 % (max. 25 €) Zuzahlung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 Absatz 4 4.000 € je Maßnahme. Für Pflege-WGs je Person 4.000 €, jedoch maximal 16.000 € je Maßnahme
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen § 44 Für Pflegende, die mindestens 10 Stunden im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs pflegend tätig sind und weniger als 30 Stunden hauptberuflich tätig sind, werden Sozialleistungen erbracht.
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung § 44a Berufstätige, die pflegebedingt vollständig von der Arbeit freigestellt worden sind, erhalten finanziellen Ausgleich und Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung

3. Leistungen bei Pflegegrad 1 für die Pflege in vollstationären Einrichtungen

Leistung Gesetzbuch SGB XI Definition und Erläuterung
Vollstationäre Pflege § 43

Pauschale Leistungsbeiträge für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege (monatlich):

Pflegegrad 1 = 125 €

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen § 43a Die Pflegekasse übernimmt 10 % (maximal 266 Euro) der monatlichen Heimkosten für die Pflegegrade 2 bis 5
6c. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung § 43b

Anspruch für alle (Pflegegrad 1-5) auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

Regelung gilt auch für teilstationäre Einrichtungen wie der Tagespflege.

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Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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