Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen
Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen kompakt im 4-Minuten-Video erklärt:
Minister Karl-Josef Laumann bietet Alternative neben geplanter Kurs-Pflicht ab 1.1.2024 für die Nachbarschaftshilfe.
Das nordrhein-westfälische Kabinett hatte mit der 7. Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) die pandemiebedingte Pausierung der Kurspflicht für die Nachbarschaftshilfe zum 1.1.2024 wieder reaktiviert.
Dann erschien mit der Pressemitteilung vom 16. September 2023 die überraschende Information, dass:
„Durch die Achte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) hat das Landeskabinett nun den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung dauerhaft sichergestellt. Als Alternative zu einer Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftskurses reicht nun die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus. Diese Regelung löst eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte befristete Ausnahmeregelung ab, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre.“
Minister Laumann wird in der Pressemitteilung dann wie folgt zitiert:
„Mir ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung zur Finanzierung von Nachbarschaftshilfe möglichst unbürokratisch in Anspruch nehmen können. Wir haben mit der bisherigen Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe während der Pandemie wirklich gute Erfahrungen gemacht. Leider konnten wir diese nicht eins zu eins fortsetzen, da wir bundesgesetzlich gebunden sind. Ich freue mich, dass wir mit der Anschlussregelung eine gute Lösung gefunden haben, den Entlastungsbetrag dauerhaft für Hilfe in der Nachbarschaft leichter zugänglich zu machen.“
Als ersten Hinweis darauf, wie die „Anschlussregelung“ aussehen soll, wird Folgendes gesagt:
„Das im Internet abrufbare Informationsmaterial (Anmerkung: gemeint sind die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz) ist ein freiwilliges Angebot. Zukünftig wird auf der entsprechenden Website eine Broschüre hinterlegt, die die wichtigsten Informationen zur Nachbarschaftshilfe enthält. Die Kenntnisnahme dieses Informationsmaterials wird nun als Alternative im Rahmen der Anerkennung ergänzt.“
In der aktuellsten Achten Version der Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) ist zusätzlich zur Qualifikation durch einen Pflegekurs auch die „Kenntnisnahme-Regelung“ dokumentiert (s. Status ab 1.1.2024 unten im Downloadbereich).
Ende November solle eine größere Konferenz hierzu in NRW stattfinden, wo die zukünftigen Details zur Anschlussregelung kommuniziert werden sollen.
Der Pflege-Dschungel wird Sie aktuell informieren.
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen nutzen wollen.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen nutzen?
Anspruch auf Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.
2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer als Nachbarschaftshelfer/in für Sie tätig sein kann. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer in NRW erfüllen:
1. Da es in NRW keine Altersbeschränkung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in gibt, kommen auch jugendliche Personen infrage.
2. Die Person darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
4. Die Person kann auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
5. Ab 01.01.2024 muss sie einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert haben oder bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennt.
Hat der Nachbarschaftshelferin oder die Nachbarschaftshelferin eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.
6. Des Weiteren wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, kann sich die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen registrieren.
Die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer müssen sich gegenüber den Pflegekassen mit einer Überprüfung der Daten einverstanden erklären.
Danach können Sie Leistungen der Nachbarschaftshelfer/-in über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen erstatten lassen.
3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?
Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in NRW über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.
Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.
Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen.
Auszug aus Pflegewegweiser NRW „FAQ zur Nachbarschaftshilfe NRW“ Punkt 13:
„Über den sogenannten Umwidmungsanspruch können 40% des nicht genutzten Pflegesachleistungsbudgets ebenfalls für die Finanzierung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Dies gilt vor allem für die AzUiA (Angebote zur Unterstützung im Alltag, § 45a SGB XI). In bestimmten Fällen genehmigen die Pflegekassen die
Umwidmung trotzdem auch für Nachbarschaftshelfer. Klären Sie dies direkt mit ihrer Pflegekasse.“
4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen
In NRW können unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:
- Begleitung zu Ärzten sowie zu Behörden und bei Spaziergängen,
- Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen,
- Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen,
- Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei
sozialen Kontakten, - Zubereitung von Mahlzeiten,
- Reinigen der Wäsche
5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson
Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.
Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.
Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.
6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner
Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.
Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.
Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.
Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.
Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.
Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:
Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in in NRW.
"Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!"
Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter.
2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.
Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.
Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich "abgeschrieben".
Nicht so Petra.
Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.
Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.
Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.
Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe.
Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in NRW anbieten zu können, ist seit dem 1.1.2024 der Nachweis eines von den Pflegekassen anerkannten Kurses für die Nachbarschaftshilfe notwendig. Alternativ muss bestätigt werden, dass das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bekannt ist.
Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in NRW kann, ob verpflichtend oder freiwillig aus Interesse, auch online mit dem durchgeführt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?
In NRW gibt es keine Altersbeschränkung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in. Es können sich also auch Jugendliche als Nachbarschaftshelfer/-in bei der zuständigen Pflegekasse anerkennen lassen. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden:
1. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
2. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
3. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
4. Sie dürfen nur zwei Personen betreuen.
5. Seit dem 01.01.2024 müssen Sie einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert haben oder bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.
6. Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, wird empfohlen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, können Sie sich über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen registrieren lassen.
Sie müssen der Pflegekasse eine Einwilligung zum Datenabgleich erteilen, damit diese ihre Angaben überprüfen kann.
Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vorgenommen werden kann.
B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?
In NRW spricht man von einer Aufwandsentschädigung, da Nachbarschaftshilfe eine ehrenamtliche Tätigkeit ist. Es wird von einer pauschalen Vergütung ausgegangen, die den Mindestlohn (z.Zt. 12,00 €) nicht übersteigt.
Dieser Betrag multipliziert mal den Stunden, die der oder die ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann vom pflegebedürftigen Versicherten der Pflegekasse in Rechnung gestellt.
C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld
Steuern
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Versicherung
Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.
Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:
- Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
- Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
mehr als 1.000 Euro beträgt. - Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.
Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).
Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads
Vergleich Teil 1:
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in NRW
Wie viele pflegebedürftige Personen darf ich als Nachbarschaftshelfer/-in in NRW unterstützen?
In NRW ist die Betreuungsanzahl im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auf zwei Person begrenzt!
Wo kann ich mich in NRW als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren lassen?
In NRW erfolgt die Registrierung als Nachbarschaftshelfer/-in bei den zuständigen Pflegekassen!
Ist in Nordrhein-Westfalen für die Qualifizierung als Nachbarschaftshelfer/-in ein Pflegekurs notwendig?
Wenn Sie einen Pflegekurs nach Paragraph 45 a absolvieren, sind Sie damit für die Nachbarschaftshilfe qualifiziert und können sich bei der Pflegekasse anmelden. Alternativ dazu soll eine neue Form der „Kenntnisnahme bestimmter Informationen“ ,vermittelt von den lokalen Pflegebüros „Alter, Pflege und Demenz“ ebenfalls ausreichend sein. Hierfür existiert aber noch keine verbindliche Regelung.
Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?
Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.
Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?
Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.
Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?
Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.
Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?
Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.
Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.
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