Videobegutachtung: Ein neuer Schritt in der Pflegebegutachtung

Videobegutachtung: Ein neuer Schritt in der Pflegebegutachtung

Moin!

Die Videobegutachtung wird in Deutschland zu einer wichtigen Methode, um die Feststellung von Pflegebedürftigkeit flexibler und effizienter zu gestalten. Neben den bisherigen Methoden wie persönlichen Hausbesuchen und strukturierten Telefoninterviews wird nun auch die Videotelefonie für Pflegebegutachtungen eingeführt. Diese Neuerung soll helfen, den steigenden Bedarf an Begutachtungen zu decken und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige sowie zeitnahe Begutachtung sicherzustellen.

Seit Juli 2022 wird die Videokommunikation bereits in der Pflegeberatung genutzt. Jeder zweite Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI kann seitdem per Videokonferenz erfolgen. Im Gegensatz zur jetzt dauerhaft vorgesehenen Begutachtung per Videokonferenz ist die Regelung für den Beratungseinsatz vorerst bis zum 31. März 2027 zeitlich begrenzt.

Ihren Beratungseinsatz per Videokonferenz können Sie hier buchen.

 

Neue Möglichkeiten durch Videobegutachtung

Bis vor ein paar Wochen waren Pflegebegutachtungen ausschließlich als Hausbesuch oder strukturiertes Telefoninterview möglich. Diese Beschränkung wurde nun aufgehoben, und die Videobegutachtung steht als Alternative zur Verfügung. Diese Änderung wurde am 25. September 2024 durch den Medizinischen Dienst Bund bekannt gegeben. Grundlage hierfür ist das im Frühjahr erlassene Digital-Gesetz, das die Digitalisierung des Gesundheitswesens fördern soll.

Die genauen Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten der Videobegutachtung sind in den aktualisierten Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund geregelt, die am 26. September 2024 in Kraft traten.

Einsatzbereiche der Videobegutachtung

Die Videobegutachtung kommt in allen Fällen infrage, in denen auch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist, insbesondere bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen. Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, bezeichnete die Videotelefonie als wichtigen Schritt, um eine zeitnahe Begutachtung sicherzustellen und den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern.

Vorteile der Videobegutachtung

Durch die Videobegutachtung entfallen lange Anfahrtswege, was den Medizinischen Diensten eine effizientere Einteilung ihrer Gutachterinnen und Gutachter ermöglicht. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Nachfrage nach Begutachtungen – von 1,8 Millionen Fällen im Jahr 2017 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023 – ist dies ein großer Vorteil. Die Videobegutachtung trägt dazu bei, den steigenden Bedarf zu decken und die Qualität der Begutachtungen zu gewährleisten.

Forschung zur Videobegutachtung: Ein Projekt bis 2026

Ein Projekt, das vom GKV-Spitzenverband finanziert wird, untersucht derzeit die Voraussetzungen für die Einführung der Videobegutachtung. Es läuft in Zusammenarbeit mit elf Medizinischen Diensten und der Universität Bremen. Ziel ist es, die Ergebnisse der Videobegutachtung mit denen einer persönlichen Begutachtung zu vergleichen sowie die Praktikabilität und Akzeptanz zu prüfen. Das Projekt startete im April 2024 und läuft bis März 2026.

Hier finden Sie die GKV-Projektinformationen.

Herausforderungen und Fazit

Die Einführung der Videobegutachtung bietet Flexibilität und Zeitersparnis, insbesondere in ländlichen Regionen. Dennoch gibt es Herausforderungen, wie die technischen Anforderungen an Geräte und Internetzugang. Nicht jede pflegebedürftige Person kann eine Videokonferenz durchführen. Daher bleibt die Videobegutachtung vorerst eine ergänzende Option neben Hausbesuchen und Telefoninterviews.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und die Videobegutachtung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und effizienten Pflegebegutachtung. Das aktuelle Forschungsprojekt wird weitere Erkenntnisse zur optimalen Umsetzung liefern.

Entscheidungskriterien für eine Begutachtung mit strukturiertem Telefoninterview oder Videotelefonie

Eine Begutachtung mit strukturiertem Telefoninterview oder Videotelefonie kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab dem 14. Lebensjahr
    • Die Gutachter bewerten, ob die Begutachtung mit Telefoninterview oder Videotelefonie aus fachlicher Sicht geeignet ist.
    • Kritische Fälle sind z. B.:
      • Alleinlebende Personen mit dementiellen Erkrankungen oder erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen
      • Alleinlebende Personen mit psychischen Erkrankungen, wenn ein Hausbesuch keine unzumutbare Belastung darstellt
      • Personen mit seltenen chronischen Erkrankungen
    • Die Begutachtung ist nur möglich, wenn eine Unterstützungsperson anwesend ist, insbesondere bei:
      • Personen mit kognitiven oder kommunikativen Beeinträchtigungen
      • Personen mit psychischen Problemen
      • Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung
      • Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren

Eine Begutachtung durch Telefoninterview oder Videotelefonie ist ausgeschlossen, wenn:

  1. Es sich um eine erstmalige Untersuchung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit handelt.
  2. Es sich um eine Untersuchung nach Widerspruch gegen den festgestellten Pflegegrad handelt.
  3. Die pflegebedürftige Person unter 14 Jahre alt ist.
  4. Das vorherige Gutachten ergeben hat, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
  5. Das Vorgutachten älter als 36 Monate ist.
  6. Aus fachlicher Sicht diese Begutachtungsart ungeeignet ist oder eine notwendige Unterstützungsperson fehlt.
  7. Die antragstellende Person die Begutachtungsart ablehnt.

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Studie Pflege-Report 2020

Studie Pflege-Report 2020

Studie Pflege-Report 2020

Wieder über 10 % Wachstum in der häuslichen Pflege!

Auch für 2019 weist die aktuelle Statistik der Pflegekassen einen starken Anstieg der Pflegebedürftigen in Deutschland aus. Insgesamt über 330.000 (+8,5%) mehr Menschen als im Vorjahr werden durch Leistungen der Sozialen (SPV) und Privaten Pflegeversicherung (PPV) unterstützt.

Eines vorweg: Das Lesen der diesjährigen Statistik ist etwas komplizierter als in den Vorjahren geworden.Ich habe aber eine Lösung gefunden 😉 Zwei Neuerungen müssen wir berücksichtigen: 

1. SPV plus PPV = alle Pflegebedürftigen

Die zeitgleiche Veröffentlichung der Vorjahreszahlen durch die beiden Kassen-Systeme ermöglicht eine durchgängige Darstellung aller Aspekte und so habe ich mich dazu entschlossen, ab 2020 alle Pflegebedürftige in meiner Infografik zu berücksichtigen. In der Regel werden bei vielen Berichten nur die Sozialversicherten (SPV) ausgewiesen – aktuell 3.999.755.
Es macht aber bei der Bewertung des Bedarfs an Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sowie Pflegefachkräften in der ambulanten und stationären Versorgung keinen Sinn, über 250.000 Menschen mit privater Versicherung (PPV) nicht zu berücksichtigen.

2. Änderung der GKV Statistik-Systematik

Den zweiten Punkt betrifft eine grundsätzliche Umstellung der Pflegestatistik. Ab 2019 zählen 70.248 auch ambulant versorgte Leistungsempfänger der „Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen“ (§ 43a SGB XI) bei der „stationären Versorgung“. Dieser Personenkreis wurde bis 2018 unter „Ambulant“ ausgewiesen.

In der Konsequenz „scheint“ es bei der „NEUEN“ Statistik zu einer deutlichen Zunahme in der stationären Versorgung gekommen zu sein. Für diese fast zusätzlichen 80.000 (+ 9,4%) Personen wurden jedoch keinen neuen Betten benötigt oder Fachkräfte eingestellt. Der REALE Zuwachs für die Heime betrug lediglich ca. 8.200 (+ 1%).

Diese Grafik verdeutlicht das Problem.
Umstellungseffekt
Im Gegenzug wird nun in allen NEUEN offiziellen Statistiken ein viel zu geringer Anstieg der ambulant versorgten Menschen ausgewiesen. Würde man es bei der bisherigen Form der Berichterstattung lassen (REAL), ist zu erkennen, dass wieder ein überproportional starker Anstieg bei den Daheim versorgten Menschen stattgefunden hat.

Mit über 323.000 (+10,5%) mehr Menschen werden aktuell über 80% in der privaten Häuslichkeit umsorgt und gepflegt.

Probleme macht die neue Ausweisung auch bei der Interpretation auf der Ausgabenseite der Pflegeversicherung (SPV). So stehen offiziell den um „nur“ 1,2 % angestiegenen Ausgaben von 14,93 Mrd. Euro für die stationäre Heimunterbringung über 10 % mehr Leistungsnehmer gegenüber. In der Konsequenz sinken scheinbar die Aufwendungen pro Heimbewohner um -8 %. Tatsächlich steigen diese Kosten jedoch.

Der Pflege-Dschungel empfiehlt für dieses Jahr die Version A. Real, wie sie oben im Blog-Titel zu sehen ist.

Ich habe zwei Infografiken für dieses Jahr erstellt. In der Version A. REAL werden die Zahlen so ausgewiesen, wie sie bei einer Fortführung der Systematik wie im Vorjahr dokumentiert werden. Zuwächse und Vergleichsgrößen werden REAListisch abgebildet und können für gesellschaftspolitische und/oder ökonomische Überlegungen und Entscheidungen sinnvoll genutzt werden.

In der Version B. NEU sind die Daten so abgebildet, wie sie sich aus der neuen Systematisierung  ergeben.

Infografik Version B NEU

grüne Eidechse

 

 

 

Mit der Fortschreibung dieses Vorgehens in 2021 werde ich dann diese Form als Standard übernehmen, weil dann die Logik der Datenfortschreibung wieder gegeben ist.

Soziale Pflegeversicherung: die 4 Mio.-Latte ist gerissen.

Gut, es fehlen ehrlicherweise noch 245 Pflegebedürftige, jedoch dürfte spätestens in der ersten Januarwoche 2020 diese Schwelle überschritten gewesen sein.

Noch wenige Monate zuvor hatte das BMG die veraltete Prognose von 2016 erneuert und kräftig angehoben. Sollte die demografische und gesundheitliche Entwicklung aber im Tempo der letzten drei Jahre anhalten, dürften in der 2020 Statistik gut 4,2 bis 4,3 Mio. statt der erwarteten runden 4,0 Mio. stehen. Helfen könnte hier eventuell Corona durch weniger Anträge zur Begutachtung durch den MDK. Aber: Aufgeschoben ist bekanntlich nicht immer auch aufgehoben.

Stark überproportionales Wachstum beim neuen PG 1

Der mit der Pflegereform 2017 eingeführte Pflegegrad 1 wächst mit über 100.000 neuen Empfängern um fast 29 %. Hierdurch steigen die Kosten im ambulanten Bereich um fast 12 % geringer, als von dem Zuwachs (10,5%) eigentlich zu erwarten gewesen wäre. In der Folge sinken die Kosten je Versicherten auch leicht um 92 Euro auf 7.921 Euro.

Fazit

So langsam wird es Zeit, sich über die Zukunft und Sicherstellung der häuslichen Pflege intensiv Gedanken zu machen.

Der bisherige Erfolg bei der Gewinnung neuer Pflegefachkräfte treibt jedem Betroffenen tiefe Sorgenfalten auf die Stirn. Von den Anfang 2019 mit dem “Pflege-Sofortprogramm” geplanten zusätzlich 13.000 Einstellungen in der Altenpflege konnte erst 2.600 realisiert werden. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden 10 Jahren dramatisch verschärfen.

Das wissen alle schon spätestens seit der Bertelsmann-Studie „Pflege 2030“ von Prof. Rothgang (Versorgungslücke von 350.000 Vollzeitäquivalenten.) Anmerkung: Die Studie ging vor 8 Jahren davon aus, dass wir im Deutschland 2030 „nur“ 3,4 Mio. Pflegebedürftige haben werden, so berichtete das Ärzteblatt damals. Es sind heute, eine Dekade vorher, schon fast 1. Mio. mehr!

Wie sollen die vielen Pflegebedürftigen zukünftig versorgt werden, wenn Aufgrund des demografischen Wandels auch noch die bisher kostenlose Ressource der Sorgenden und Pflegende Angehörigen (SPA) kontinuierlich geringer wird? Die zunehmende Singularisierung bei den älteren Menschen verschärft die Herausforderung. 

Innovative Zukunftskonzepte für die häusliche Versorgung sind dringend gesucht.

Hendrik Dohmeyer

Als pflegender Angehöriger mit über 15 Jahren Erfahrung kenne ich den Pflege-Dschungel inzwischen recht gut. Die Qualifikation als § 7a Pflegeberater nützt ebenfalls.

Ich möchte Ihnen helfen, die organisatorischen Aufgaben der Pflege leichter zu bewerkstelligen.

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Pflege-Dschungel SGB XI System
Pflege-Mix in Deutschland 2020

Pflege-Mix in Deutschland 2020

Der häusliche Pflegemix verschiebt sich weiter auf die Schultern der SPA!

Der Anteil der Personen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, steigt mit über 10 % auch 2019 weiter stark an (siehe Infografik „Pflege in Deutschland 2020“). Die jetzt vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellten Daten zum Pflegemix zeigen dabei eine deutliche Entwicklung: Mehr Sorgende und Pflegende Angehörige (SPA) müssen mehr Arbeit und Verantwortung übernehmen.

Jährlich werden neben den reinen Daten zur Pflegebedürftigkeit auch Statistiken zum häuslichen Pflegemix zur Verfügung gestellt. Diese sogenannte PG1 Statistik summiert die Leistungsfälle und Leistungstage und erlaubt anhand eines Durchschnittswertes eine Aussage zur Gestaltung der Pflege durch die verschiedenen Akteure.

Hierzu werden die bis zum Jahresende summierten Fälle/Tage durch 365 geteilt und anhand dieser Werte können langfristige Trends und Entwicklungen aufgezeigt werden.

Folgende Entwicklungen lassen sich aktuell ablesen:

 

  1. Die Bezieher von reiner Sachleistung reduzieren sich um 7.706 Personen (- 4,8 %) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit liegt der Wert unter dem von 2017, als erstmalig die neuen Pflegegrade ermittelt wurden.
  2. Der kombinierte Bezug von Sachleistung und Pflegegeld steigt um 16.918 Leistungsempfänger an (+ 3,4 %).
  3. Die deutliche Zunahme der Pflegebedürftigen, die ohne Unterstützung der Ambulanten Pflegedienste auskommen müssen/wollen reflektiert das allgemein starke Wachstum der häuslichen Pflege. Hier stieg die Zahl von 1,7 Mio. um 142.081 (+ 8,2 %) auf über 1,88 Mio. Empfänger.
  4. Bei einer theoretischen Marktanteilsbetrachtung (Sachleistung plus Kombination vs. nur Pflegegeld) reduziert sich die mittels Pflegefachkräften unterstützte Versorgung in den letzten drei Jahren um minus 8,1 % (von 28,5 % auf 26,2 %).
  5. Mit fast 74 % wächst der Anteil der Familien, die Pflege nur über das Pflegegeld finanzieren und sicherstellen auf einen neuen Höchstwert. Diesen relativen Anteil hatten wir letztmalig vor exakt 20 Jahren.

Die Entwicklung stimmt nicht hoffnungsfroh

Nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war sicherlich mit einer deutlichen Veränderung der strukturellen Zusammensetzung des Pflege-Mixes zu rechnen. Die sehr vielen „neuen“ kognitiv begründeten Pflegebedürftigen bedingen eine andere Versorgung: mehr Betreuung, seltener Hilfe bei der Mobilität und Körperpflege. Insbesondere in den stark angewachsenen unteren Pflegegraden.

Viele Jahre wurden um die 13 % aller Pflegebedürftigen exklusiv von den Ambulanten Pflegediensten gepflegt. Dieser Anteil hat sich bis 2019 auf 6 % mehr als halbiert.

Umstellungseffekt

Seit Bestehen der Pflegeversicherung nutzen jährlich immer mehr Pflegebedürftige und ihre SPA die Hilfe der Ambulanten Dienste als Team mit der Kombi-Pflege (Sachleistungs- und Pflegegeld-Bezug). 2019 schwächt sich diese Entwicklung etwas ab. (siehe Grafik).

Das ist keine schöne Entwicklung für die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen, da eine Pflegesituation in der Regel keine erwartete, geplante und gewollte Veränderung bedeutet. Die eigene Lebensplanung wird in der Regel stark tangiert und eine Auslagerung der anspruchsvollen und oft belastenden Aufgaben wäre sicherlich in vielen Fällen sehr hilfreich – ob komplett oder als zusätzliche Unterstützung.

Der Gesetzgeber hat versucht mit dem Konzept der Ambulanten Betreuungsdienste eine zusätzliche Unterstützung und damit Entlastung für die Familien anzubieten. Ich berichtete hierüber im Blog-Beitrag: Ambulante Betreuungsdienste – wo liegt der Nutzen?

Gegriffen hat diese Maßnahme aber noch nicht. Erst 32 Dienste haben bis März 2020 eine Zulassung nach SGB XI bekommen – zum Vergleich: 2017 waren bereits 14.050 klassische Ambulante Pflegedienste erfasst.

Die Daten lassen nicht erkennen, ob die Ambulanten Pflegedienste sich aktiv von exklusiv versorgten Pflegebedürftigen getrennt haben, die Patienten verstarben und nicht wieder ersetzt wurden (viele Dienste haben eine Warteliste) oder ob diese reduzierte Inanspruchnahme andere Gründe hat. Für eine eventuell notwendige Kapazitätsreduzierung aufgrund von z.B. Fachkräftemangel spräche, dass der Patientenabbau insbesondere im weniger problematischen Personenkreis mit niedrigem Pflegegrad 2 und 3 „schonend“ erfolgt wäre.

Aktuell wird wieder verstärkt die Unterstützung bei den Ambulanten Pflegediensten nachgefragt, wie sich aus den Diskussionen in Fachforen (z.B. Facebook-Gruppe zur Häuslichen Pflege vom Vincentz-Verlag) ablesen lässt. Auch hier wird jetzt teilweise das Problem der Kapazitätsgrenzen aufgezeigt.

Ausgabenentwicklung Pflegemix 2019

Vergleicht man die Entwicklung auf der Leistungs-Empfängerseite mit denen der Ausgabenseite, wird Folgendes deutlich:

Von 2018 zu 2019 steigen die Investition in die Sachleistung um 200 Millionen Euro (+ 4,2 %) bei einem Rückgang der Empfänger um – 4,8 % und einem Plus von 3,4 % bei den Beziehern der Kombinationsleistung. Ursache hierfür könnten z.B. Lohnerhöhungen sein.

Die prozentuale Steigerung beim Pflegegeld reflektiert hingegen relativ annähernd die quantitative Entwicklung auf der Empfängerseite (8,2 % mehr Empfänger bei 7,9% mehr Budget). Der niedrigere prozentuale Anstieg wie bereits von 2017 zu 2018 wird vermutlich am stärkeren Anstieg der unteren, weniger kostenintensiven Pflegegraden 2 und 3 liegen.

Ausgaben Pflegemix 2019

 

Ein weiterer unterproportionaler Anstieg der Sachleistungs-Empfänger im wachsenden Pflegemarkt macht mir Sorge. Einen wirklich richtig substanziellen Fachkräftemangel erwartet man eigentlich erst in ein paar Jahren – so das bisherige Kalkül. Wie sollen die vielen Pflegebedürftigen zukünftig versorgt werden, wenn Aufgrund des demografischen Wandels auch noch die Ressource der Sorgenden und Pflegende Angehörigen (SPA) kontinuierlich geringer wird? Die zunehmende Singularisierung bei den älteren Menschen verschärft die Herausforderung.

Innovative Zukunftskonzepte für die häusliche Versorgung sind dringend gesucht.

Hendrik Dohmeyer


Quelle: GKV-Spitzenverband. 

Die aktuellen Daten beim Bundesgesundheitsministerium weichen von den GKV-Daten momentan noch ab (Abruf 26.8.2020). Dort wird für die Versorgung durch Ambulante Dienste ein dickes Minus von insgesamt -2,3 % ausgewiesen. Diese werden vermutlich demnächst noch aktualisiert:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/Leistungsempfaenger-der-sozialen-PV-nach-Leistungsarten_2019.pdf

BMG Statistik

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Pflege in Deutschland 2020

Pflege in Deutschland 2020

Wieder über 10 % Wachstum in der häuslichen Pflege!

Auch für 2019 weist die aktuelle Statistik der Pflegekassen einen starken Anstieg der Pflegebedürftigen in Deutschland aus. Insgesamt über 330.000 (+8,5%) mehr Menschen als im Vorjahr werden durch Leistungen der Sozialen (SPV) und Privaten Pflegeversicherung (PPV) unterstützt.

Eines vorweg: Das Lesen der diesjährigen Statistik ist etwas komplizierter als in den Vorjahren geworden.Ich habe aber eine Lösung gefunden 😉 Zwei Neuerungen müssen wir berücksichtigen: 

1. SPV plus PPV = alle Pflegebedürftigen

Die zeitgleiche Veröffentlichung der Vorjahreszahlen durch die beiden Kassen-Systeme ermöglicht eine durchgängige Darstellung aller Aspekte und so habe ich mich dazu entschlossen, ab 2020 alle Pflegebedürftige in meiner Infografik zu berücksichtigen. In der Regel werden bei vielen Berichten nur die Sozialversicherten (SPV) ausgewiesen – aktuell 3.999.755.
Es macht aber bei der Bewertung des Bedarfs an Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sowie Pflegefachkräften in der ambulanten und stationären Versorgung keinen Sinn, über 250.000 Menschen mit privater Versicherung (PPV) nicht zu berücksichtigen.

2. Änderung der GKV Statistik-Systematik

Den zweiten Punkt betrifft eine grundsätzliche Umstellung der Pflegestatistik. Ab 2019 zählen 70.248 auch ambulant versorgte Leistungsempfänger der „Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen“ (§ 43a SGB XI) bei der „stationären Versorgung“. Dieser Personenkreis wurde bis 2018 unter „Ambulant“ ausgewiesen.

In der Konsequenz „scheint“ es bei der „NEUEN“ Statistik zu einer deutlichen Zunahme in der stationären Versorgung gekommen zu sein. Für diese fast zusätzlichen 80.000 (+ 9,4%) Personen wurden jedoch keinen neuen Betten benötigt oder Fachkräfte eingestellt. Der REALE Zuwachs für die Heime betrug lediglich ca. 8.200 (+ 1%).

Diese Grafik verdeutlicht das Problem.
Umstellungseffekt
Im Gegenzug wird nun in allen NEUEN offiziellen Statistiken ein viel zu geringer Anstieg der ambulant versorgten Menschen ausgewiesen. Würde man es bei der bisherigen Form der Berichterstattung lassen (REAL), ist zu erkennen, dass wieder ein überproportional starker Anstieg bei den Daheim versorgten Menschen stattgefunden hat.

Mit über 323.000 (+10,5%) mehr Menschen werden aktuell über 80% in der privaten Häuslichkeit umsorgt und gepflegt.

Probleme macht die neue Ausweisung auch bei der Interpretation auf der Ausgabenseite der Pflegeversicherung (SPV). So stehen offiziell den um „nur“ 1,2 % angestiegenen Ausgaben von 14,93 Mrd. Euro für die stationäre Heimunterbringung über 10 % mehr Leistungsnehmer gegenüber. In der Konsequenz sinken scheinbar die Aufwendungen pro Heimbewohner um -8 %. Tatsächlich steigen diese Kosten jedoch.

Der Pflege-Dschungel empfiehlt für dieses Jahr die Version A. Real, wie sie oben im Blog-Titel zu sehen ist.

Ich habe zwei Infografiken für dieses Jahr erstellt. In der Version A. REAL werden die Zahlen so ausgewiesen, wie sie bei einer Fortführung der Systematik wie im Vorjahr dokumentiert werden. Zuwächse und Vergleichsgrößen werden REAListisch abgebildet und können für gesellschaftspolitische und/oder ökonomische Überlegungen und Entscheidungen sinnvoll genutzt werden.

In der Version B. NEU sind die Daten so abgebildet, wie sie sich aus der neuen Systematisierung  ergeben.

Infografik Version B NEU

grüne Eidechse

 

 

 

Mit der Fortschreibung dieses Vorgehens in 2021 werde ich dann diese Form als Standard übernehmen, weil dann die Logik der Datenfortschreibung wieder gegeben ist.

Soziale Pflegeversicherung: die 4 Mio.-Latte ist gerissen.

Gut, es fehlen ehrlicherweise noch 245 Pflegebedürftige, jedoch dürfte spätestens in der ersten Januarwoche 2020 diese Schwelle überschritten gewesen sein.

Noch wenige Monate zuvor hatte das BMG die veraltete Prognose von 2016 erneuert und kräftig angehoben. Sollte die demografische und gesundheitliche Entwicklung aber im Tempo der letzten drei Jahre anhalten, dürften in der 2020 Statistik gut 4,2 bis 4,3 Mio. statt der erwarteten runden 4,0 Mio. stehen. Helfen könnte hier eventuell Corona durch weniger Anträge zur Begutachtung durch den MDK. Aber: Aufgeschoben ist bekanntlich nicht immer auch aufgehoben.

Stark überproportionales Wachstum beim neuen PG 1

Der mit der Pflegereform 2017 eingeführte Pflegegrad 1 wächst mit über 100.000 neuen Empfängern um fast 29 %. Hierdurch steigen die Kosten im ambulanten Bereich um fast 12 % geringer, als von dem Zuwachs (10,5%) eigentlich zu erwarten gewesen wäre. In der Folge sinken die Kosten je Versicherten auch leicht um 92 Euro auf 7.921 Euro.

Fazit

So langsam wird es Zeit, sich über die Zukunft und Sicherstellung der häuslichen Pflege intensiv Gedanken zu machen.

Der bisherige Erfolg bei der Gewinnung neuer Pflegefachkräfte treibt jedem Betroffenen tiefe Sorgenfalten auf die Stirn. Von den Anfang 2019 mit dem “Pflege-Sofortprogramm” geplanten zusätzlich 13.000 Einstellungen in der Altenpflege konnte erst 2.600 realisiert werden. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden 10 Jahren dramatisch verschärfen.

Das wissen alle schon spätestens seit der Bertelsmann-Studie „Pflege 2030“ von Prof. Rothgang (Versorgungslücke von 350.000 Vollzeitäquivalenten.) Anmerkung: Die Studie ging vor 8 Jahren davon aus, dass wir im Deutschland 2030 „nur“ 3,4 Mio. Pflegebedürftige haben werden, so berichtete das Ärzteblatt damals. Es sind heute, eine Dekade vorher, schon fast 1. Mio. mehr!

Wie sollen die vielen Pflegebedürftigen zukünftig versorgt werden, wenn Aufgrund des demografischen Wandels auch noch die bisher kostenlose Ressource der Sorgenden und Pflegende Angehörigen (SPA) kontinuierlich geringer wird? Die zunehmende Singularisierung bei den älteren Menschen verschärft die Herausforderung. 

Innovative Zukunftskonzepte für die häusliche Versorgung sind dringend gesucht.

Hendrik Dohmeyer

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Verbesserte Leistungen wg. Corona

Verbesserte Leistungen wg. Corona

Aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen und Mehrbelastungen wurden bei verschiedenen Leistungsansprüchen Erleichterungen und Verbesserungen vorgenommen.
Diese cornoabedingten Maßnahmen gelten in der Regel (bisher) bis zum 30.09.2020.

Zu folgenden Themen finden Sie hier und auf meinem Pflege-Dschungel aktuelle Informationen zu den Neuerungen:

  • Pflegeberatung
  • Pflegehilfsmittel
  • Entlastungsbetrag
  • Sachleistung
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Kurzzeitpflege

„Pflegeberatung zu Hause nach § 37 Absatz 3“

Die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 wurden bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Pflegegeld-Empfänger brauchen keine Kürzungen befürchten.

Ihr Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung bleibt aber auch bis zum 30.09. bestehen. Die sehr sinnvollen Beratungen und Schulungen nach §45 und auch nach § 37 können in dieser Zeit bequem und sicher telefonisch oder per Video-Konferenz durchgeführt werden.

Wenn Ihre Pflegeberatung hier noch nicht informiert und/oder geschult ist, machen Sie diese einfach auf das Online-Seminar von meinem Pflegeberatungs-Kongress aufmerksam. Alle Informationen hierfür sind auf diesen Seiten zusammengestellt: https://tag-der-pflegeberatung.de/fokus-kongresse-2020/.

Pflegehilfsmittel – 60 statt 40 Euro

Seit dem 4. Mai ist die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung in Kraft. Bedingt durch die starke Nachfrage nach z.B. in Corona-Zeiten notwendigen Mund-Nasen-Schutz sowie Desinfektionsmittel sind die Preise kräftig gestiegen.

Die neue Verordnung bestimmt daher, dass Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend (ab dem 1. April 2020) bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 Euro (statt der sonst zur Verfügung stehenden 40 Euro) genutzt werden können. Die höhere Pauschale von 60 € gilt bis zum 30.09. 2020.
Der Zeitraum kann verlängert werden, wenn die Corona-Situation sich nicht bessert (Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird nicht aufgehoben).

Entlastungsbetrag

NRW und Sachsen sind vorgeprescht. In beiden Bundesländern wurden frühzeitig Erleichterungen bei der Nutzung des Entlastungsbetrages ermöglicht.

Hier können die Unterstützungsleitungen bis zum 30.09. auch direkt von Helfern z.B. aus der Nachbarschaft erbracht werden, die noch keinen Qualifikationsnachweis in Form einer ansonsten verpflichtenden Schulung haben.
Ähnliche Möglichkeiten bestehen in Rheinland-Pfalz. Hier müssen die Helfer jedoch bei einem offiziellen AUA-Anbieter (Angebote zur Unterstützung im Alltag) registriert sein.

Auf Bundesebene wurden diese Erleichterungen leider mit dem am Freitag verabschiedeten „Zweitem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nur der sehr kleinen Gruppe der Familien mit Pflegegrad 1 zugestanden.

Alle Familien hingegen können die noch nicht verbrauchten Guthaben des Entlastungsbetrages aus 2019 noch bis zum 30.09. nutzen. Diese wären ansonsten bereits am 30.06. verfallen.

Pflegesachleistung

Wenn ihre Familie bereits einen Ambulanten Pflegedienst genutzt hat und dieser aufgrund der Corona-Krise jetzt ausfällt, können Sie eventuell die monatlichen Mittel der Sachleistung auch für die Unterstützung durch z. B. Nachbarschaftshelfer nutzen.

Die Rahmenbedingungen hierfür wurden vom GKV jedoch sehr eng gefasst (sind auf meiner Seite dokumentiert). Auf jeden Fall bedarf es hierfür einer Einzelfall-Entscheidung. Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse die Möglichkeiten.

Sollte Ihre Tages- oder Kurzzeitpflege ausgefallen sein, versuchen Sie einfach mit der Pflegekasse zu klären, ob aus Kulanz auch hier eine Verwendung der Sachleistung für unkomplizierte Hilfestellung möglich ist.

Pflegeunterstützungsgeld

Können Sie „glaubhaft darlegen, dass Sie die Pflege oder die Organisation der Pflege auf Grund der SARS-CoV-2-Pandemie übernehmen, Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber haben und die häusliche Pflege nicht anders sichergestellt werden kann“, dann können Sie bis zum 30.09. 10 zusätzliche Tage Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen.

Kurzzeitpflege

Zur Überbrückung etwa von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden.

Der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen wird zeitlich befristet bis zu 30.09. um 806 Euro erhöht.

Statt 1.612 Euro stehen jetzt 2.418 Euro zur Verfügung. Unter Hinzunahme von noch nicht genutztem Budget aus der Verhinderungspflege sind dann maximal 4.030 Euro möglich.

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Pflege in Deutschland 2019

Pflege in Deutschland 2019

2018 erneut starker Anstieg der Pflegebedürftigen in Deutschland.

Am 6. Mai wurden die ersten Daten und Fakten zur Entwicklung der stationär und ambulant gepflegten Menschen veröffentlicht. Mit einem Wachstum von über 10 % stieg die Anzahl deutlich über den bisherigen Prognosen für das Jahr 2018.

344.346 Pflegebedürftige mehr als 2017 erhalten seit 2018 Leistungen der Pflegeversicherung.

Hauptsächlich verantwortlich für den erneut deutlichen Anstieg (2017 wuchs die Zahl doppelt so stark um 20 %), waren die vielen Erstbegutachtungen von Personen, die gerade im Schwellenbereich zur Pflegebedürftigkeit waren. Über 150.000 Personen wurden neu in den Pflegegrad 1 begutachtet.

„Verlierer“ 2018 waren die Pflegeheime. Sie spüren die vom Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetz angestrebte Zielsetzung, die ambulante Pflege zu stärken. Mit nur 1.864 Personen wuchs der Anteil der stationär betreuten Menschen deutlich unterproportional um 0,2%.

Einen deutlichen Anstieg von über 13,4 % erfuhr die Häusliche Pflege. 344.346 mehr Pflegebedürftige mussten im vergangenen Jahr von ihren Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sowie Ambulanten Pflegedienste betreut werden.

Das starke Wachstum der in ihren Familien lebenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 (+80,4 %) macht den enormen Bedarf an niedrigschwelligen Unterstützungs- und Entlastungsleistungen erneut deutlich.

Warum die nun veröffentlichten Daten des BMG eine Korrektur der Statistik für das Vorjahr beinhalten, konnte noch nicht geklärt werden. Die aktuellen Daten für 2017 weisen mit 3.339.179 Pflegebedürftigen 37.180 mehr Personen aus als bisher berichtet wurde.
Bis zum Update der Infografiken nach vorliegen weiterer Detaildaten wird diese Abweichung sicherlich transparent sein.

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