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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Nachbarschaftshilfe in Bremen


In Bremen läuft die Nachbarschaftshilfe über die Dienstleistungszentren. Wer helfen möchte, meldet sich dort, besucht einen kostenlosen Kurs und ist über das Land versichert. Ich habe zusammengetragen, wer helfen darf, was gezahlt wird und wie die Abrechnung abläuft.

Schaubild „Nachbarschaftshilfe in Bremen“ mit dem Umriss des Bundeslandes
Aktualisiert am 26.09.2026

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Was in Bremen anders ist

Bremen bündelt die Nachbarschaftshilfe bei den Dienstleistungszentren. Dort meldet man sich an, dort wird der Stundenzettel abgezeichnet. Eine Registrierung bei der Pflegekasse wie in anderen Ländern gibt es nicht.

Der Kurs ist mit 20 Stunden deutlich umfangreicher als anderswo — und er muss einmal im Kalenderjahr wiederholt werden. Dazu kommt ein polizeiliches Führungszeugnis.

Dafür nimmt das Land etwas ab, was sonst Privatsache ist: Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Tätigkeit übernimmt das Land Bremen.

1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe nutzen?

Anspruch haben alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 — vom ersten Tag an, ohne Wartezeit.

Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Voraus beantragt werden. Notwendig ist nur, dass die helfende Person beim zuständigen Dienstleistungszentrum gemeldet ist.

2. Wer darf helfen?

Diese Voraussetzungen müssen in Bremen erfüllt sein:

  • Volljährig.
  • Polizeiliches Führungszeugnis liegt vor.
  • Kostenloser Kurs über 20 Stunden ist absolviert.
  • Gemeldet beim zuständigen Dienstleistungszentrum.

3. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 131 € bereit. Was nicht verbraucht wird, spart sich an: Wurde im Vorjahr nichts abgerufen, liegen theoretisch 1.572 € auf dem Konto bei der Pflegekasse. Dieses Guthaben muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht sein, sonst verfällt es am 1. Juli.

Umwandlung aus dem Sachleistungsbudget

Steht kein angespartes Guthaben zur Verfügung, lässt sich der Betrag trotzdem erhöhen: Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs des Pflegegrades können umgewandelt werden. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind das aus 1.497 € Sachleistungsbudget 598,80 € — zusammen mit den regulären 131 € ergibt das 729,80 € im Monat.

Pflegegrad40 % UmwandlungHöchstens im Monat
1—131 €
2318,40 €449,40 €
3598,80 €729,80 €
4743,60 €874,60 €
5919,60 €1.050,60 €
Ohne angespartes Guthaben. Die Umwandlung kostet 40 Prozent des Pflegegeldes.

Der Preis dafür sind 40 Prozent des Pflegegeldes — bei Pflegegrad 3 also 239,60 €. Unterm Strich stehen mit der Umwandlung 359,20 € mehr zur Verfügung. Für Familien mit hohem Betreuungsbedarf ist das oft der Weg zu deutlich mehr Betreuungszeit.

4. Welche Leistungen sind möglich?

  • Begleitung zu Ärztinnen und Ärzten
  • Einkaufen
  • Vorlesen, reden, zuhören
  • Essen kochen
  • Wohnung reinigen
  • Spazieren gehen
  • Wäsche waschen

5. Entlastung für die Pflegeperson

Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflegealltags klarkommen können.

Der Videokurs „Meine Rolle als Pflegeperson“ und fünf weitere Videos rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung, und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren.

Informationen zum Videokurs

6. Abrechnen mit dem NBH-Rechner

Haben Sie noch unverbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei Ihrer Pflegekasse? Wenn Sie darüber keinen Überblick haben, schauen Sie sich unseren NBH-Rechner an.

Dort sehen Sie alle Leistungsansprüche auf einen Blick und erstellen die monatliche Abrechnung für die Pflegekasse mit wenigen Klicks. Für die helfende Person tragen Sie nur die geleisteten Stunden ein — die fertige Abrechnung lässt sich sofort ausdrucken. Die Nutzung ist kostenfrei.

NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer

A. Voraussetzungen und Anmeldung

Wer sich beim Dienstleistungszentrum als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer anmelden will, muss vier Dinge mitbringen:

  1. Mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
  3. Den kostenlosen Kurs über 20 Stunden absolvieren — er muss einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden.
  4. Sich beim zuständigen Dienstleistungszentrum melden.

Um die Versicherung müssen Sie sich nicht selbst kümmern: Haftpflicht- und Unfallschutz für die Tätigkeit übernimmt das Land Bremen.

B. Welche Honorierung ist möglich?

In Bremen ist die Aufwandsentschädigung auf 9,50 € je Stunde festgesetzt. Sie erhalten das Geld direkt von der pflegebedürftigen Person.

Steuerfrei sind dabei 250 € im Monat beziehungsweise 3.000 € im Jahr.

Abgerechnet wird über einen monatlichen Stundenzettel, den das Dienstleistungszentrum abzeichnet. Die betreute Person reicht ihn anschließend bei ihrer Pflegekasse ein.

PflegegradHöchstens im Jahr je betreuter Person
11.572 €
25.392,80 €
38.757,60 €
410.495,20 €
512.607,20 €
Entlastungsbetrag zuzüglich Umwandlung aus dem Sachleistungsbudget.

C. Versicherung, Steuern und Bürgergeld

Versicherung

Um den Versicherungsschutz müssen Sie sich in Bremen nicht selbst kümmern: Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer übernimmt das Land Bremen. Das ist eine Besonderheit — in den meisten anderen Ländern ist das Privatsache.

Steuern

Gezahlte Aufwandsentschädigungen gehören in die Steuererklärung. Steuerfrei sind sie insbesondere dann, wenn die Tätigkeit als sittliche Pflicht ausgeübt wurde — davon gehen die Finanzämter in der Regel aus, wenn nur eine Person betreut wird. Bei mehreren Konstellationen, etwa einem pflegebedürftigen Ehepaar, klären Sie das am besten mit Ihrem Finanzamt.

Bürgergeld

Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe gelten als Einkommen. Nach dem Merkblatt Bürgergeld der Agentur für Arbeit bleiben die ersten 100 € anrechnungsfrei, dazu 20 Prozent des Teils zwischen 100 und 1.000 €.

Wer also nur die regulären 131 € aus dem Entlastungsbetrag erhält, muss davon 24,80 € anrechnen lassen — 80 Prozent von 31 €.

Meine Erfahrung mit der Nachbarschaftshilfe

2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Tod holten wir uns Unterstützung bei der ambulanten Pflege, und er besuchte die Tagespflege, solange es ging.

Eine wunderbare Unterstützung bekam er — und wir als pflegende Angehörige — durch Petra. Sie kam zwei- bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit ihm. Über die lange Zeit lernte sie ihn gut kennen und erfuhr, dass er früher gern Mundharmonika gespielt hatte. Das tat er seit Jahren nicht mehr; wir hatten diese Fähigkeit gedanklich abgeschrieben. Petra nicht.

Sie kramte das alte Ding aus einer Schublade hervor. Als ich an einem Nachmittag zu Besuch kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne. Mir kamen die Tränen, als ich ihn am Tisch sitzen und musizieren sah.

Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig. Auch bei ihr habe ich ein entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin bei ihr zu Besuch ist.

Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

Für die Nachbarschaftshilfe in Bremen ist ein kostenloser Kurs über 20 Stunden vorgeschrieben. Er wird von den Dienstleistungszentren angeboten.

Anders als in den meisten Ländern bleibt es nicht bei einem einmaligen Kurs: Er muss einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden.

Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist eine Schulung sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der betreuten Person zu bewegen. Diese Schulungen können Sie kostenlos nutzen.

Gesetze, Verordnungen und Formulare

Die Unterlagen der Bremer Dienstleistungszentren — antippen zum Vergrößern, der Link darunter öffnet die Datei:

Bundesweiter Vergleich

Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Die Übersicht stellt alle sechzehn Länder nebeneinander — sie wird laufend gepflegt und ist damit immer auf dem Stand, den wir zuletzt geprüft haben.

Was in Bremen gilt

Wer darf helfen, und was zahlt die Pflegekasse?

Wer
Mindestalter
18
Qualifikation
Kurs (UE = 45 Minuten)
1.200 Min.
Kurs auch online möglich (§ 45 Pflegekurs)
ja
Auffrischungskurs
jährlich
Führungszeugnis
ja
Wo registrieren?
DLZ
Geld und Versicherung
Haftpflicht erforderlich
nein
Unfallschutz
nein
Erstattung an Versicherte (V) oder an die Helfenden (NH)
V
Höchster Stundensatz
9,50 €
Aufwandsentschädigung je Monat
250 €
Aufwandsentschädigung je Jahr
3.000 €

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Haushalt und Organisation
Wäsche reinigen
ja
Wohnung reinigen
ja
Mahlzeit zubereiten (Hilfe dabei)
ja
Begleitung
Einkaufen (Begleitung)
ja
Spaziergänge
ja
Arztbesuche
ja
Behördengänge
ja
Beschäftigung
Vorlesen (Zeitung, Bücher)
ja
Unterhaltung
ja
Gesellschaft leisten
ja
Alle sechzehn Bundesländer vergleichen

Wer darf helfen, und was zahlt die Pflegekasse?

Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Ein leeres Feld heißt: dazu ist in der Landesverordnung nichts geregelt.

RegelungBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH
Wer
Mindestalter16 *16 *1814 *1818181816neinnein1818181818
Kein gemeinsamer Haushaltjajajajanicht geregeltjajajajajajajajajajaja
Ausnahme Senioren-WG oder ähnlichjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Nicht die Pflegepersonjajajajanicht geregeltnicht geregeltjajajajajajajajajaja
Nicht verwandt bis 2. Gradesjajajajanicht geregeltjajajajajajajajajajaja
Wohnt im engeren Umkreisnicht geregeltnicht geregeltjaauch aus Nachbarlandnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajajajajajajajaja
Gemeinsame Sprachenicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Qualifikation
Kurs (UE = 45 Minuten)30 / 20 UE8 UE360 Min.6 Zeitstunden1.200 Min.nicht geregeltnicht geregelt8 UE30 Stundenjaneinnein450 Min.8 UE8 UE30 Stunden
Kurs auch online möglich (§ 45 Pflegekurs)nicht geregeltjajajajanicht geregeltnicht geregeltjajajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Alternative Qualifikationnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltPflegeberuf oder § 45-Kurs + 2 Std. Infonicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltKenntnis des Infomaterialsnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Auffrischungskursnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltneinjährlichnicht geregeltnicht geregeltalle 2 Jahre, 6 UEnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltalle 3 Jahrenicht geregeltalle 3 Jahre, 270 Min.alle 3 Jahre, 90 Min.alle 5 Jahre
Führungszeugnisnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnur bei Kindern/Jugendlichenjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltjajaja
Erste-Hilfe-Kursnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht älter als 3 Jahrenicht geregeltnicht geregeltnicht älter als 5 Jahreausgesetztnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Wo registrieren?ServicepunktFachstelle Demenz und PflegePflegekasseLandesamt für Soziales (LASV)DLZServicestelle NachbarschaftshilfeMagistrat / KreisausschussPflegestützpunktPflegekassePflegekasseADD TrierMinisterium für SozialesPflegekasseServicepunktLandesamt für soziale DienstePflegekasse
Institutionskennzeichen bei der ARGE beantragennicht geregeltjanicht geregeltfür AOK Nordost, BKK, IKK, Knappschaftnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltempfohlennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Geld und Versicherung
Haftpflicht erforderlichjajaempfohlenSammelvertrag des Landesneinneinempfohlennicht geregeltkeine Angabeempfohlennicht geregeltjajajajaja
Unfallschutznicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltSammelvertrag des Landesneinneinnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltneinnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Erstattung an Versicherte (V) oder an die Helfenden (NH)NH, VNH, VNH, VNH, VVVVNHV, NHV, NHNHNH, VNH, VNH, VNHNH
Höchstzahl betreuter Personen2322nicht geregelt232212240303040
Höchstzahl Stunden je Monatnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt25nicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt3040303040
Höchster Stundensatznicht geregeltunter 12,00 €8,00 €10,00 €9,50 €5,00 €12,00 €8,00 €höchstens 85 % des Mindestlohns10,00 €10,00 €12,00 €10,00 €10,00 €8,00 €10,00 €
Aufwandsentschädigung je Monatnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt250 €nicht geregeltnicht geregelt200 €520 €nicht geregeltnicht geregelt400 €520 €400 €240 €400 €
Aufwandsentschädigung je Jahr3.000 €nicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt3.000 €3.000 €nicht geregelt2.400 €6.240 €nicht geregeltnicht geregelt3.000 €4.800 €2.880 €2.880 €4.800 €

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Nach § 45a SGB XI, in Nordrhein-Westfalen § 45b. Ein leeres Feld heißt: nicht ausdrücklich genannt.

RegelungBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH
Haushalt und Organisation
Unterstützung bei der Haushaltsführungjajajajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajajaja
Wäsche reinigennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregelt
Wohnung reinigennicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregelt
Haustiere versorgennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregelt
Hilfe im Außenbereichnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Blumenpflege in der Wohnungnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Gartenarbeit (gemeinsam)nicht geregeltuntersagtnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltuntersagtnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltuntersagtuntersagtnicht geregeltjajanicht geregelt
Mahlzeit zubereiten (Hilfe dabei)nicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltjajajajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Gemeinsam kochen und backennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregelt
Unterstützung beim Schriftverkehrnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjaja
Botengängenicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregelt
Begleitung
Einkaufen (Begleitung)jajajajajajajajajajajajajajajaja
Spaziergängenicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjajajaja
Verabredungennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregelt
Arztbesuchejanicht geregeltjanicht geregeltjajanicht geregeltjajajanicht geregeltnicht geregeltjajajaja
Behördengängenicht geregeltjajanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregelt
Gottesdienstbesuchnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Gang zum Friedhofnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Beschäftigung
Vorlesen (Zeitung, Bücher)nicht geregeltjajanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltja
Freizeitgestaltungjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregelt
Ausflügejanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltja
Unterhaltungjanicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltja
Kaffeetrinkenjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Soziale Kontakte aufrechterhaltenjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajajanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltja
Gesellschaft leistennicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjajanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregelt
Musizieren, Singen, Basteln, Gesellschaftsspielenicht geregeltjanicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltja
Leichte Gymnastiknicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltja
Gedächtnistrainingnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltnicht geregeltjanicht geregeltnicht geregeltja

Übersicht drucken oder als PDF sichern Öffnet die Druckansicht im Querformat. Im Druckfenster wählen Sie „Als PDF sichern“.

Gilt in allen Ländern gleich (Bundesrecht)

Entlastungsbetrag je Monat, Pflegegrad 1 bis 5
131 €
Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 2
318 €
Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 3
599 €
Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 4
744 €
Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 5
920 €

Angaben für Bremen geprüft am 13. August 2026 · Die Regeln sind Landesrecht und ändern sich einzeln.

* Mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten.

Wie geht es weiter?

Mit dem NBH-Rechner sehen Sie, wie viel Budget in diesem Monat noch zur Verfügung steht, und erstellen die Abrechnung für die Pflegekasse mit wenigen Klicks. Die Nutzung ist kostenfrei.

Sie wohnen in einem anderen Bundesland? Die Regeln unterscheiden sich stark — hier finden Sie alle sechzehn Länder.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen