Nachbarschaftshilfe im Saarland

Sozialminister Magnus Jung: “ Nutzen Sie die Nachbarschaftshilfe. Viele Saarländer/-innen  könnten die Unterstützung beantragen, kennen aber das Angebot nicht.“

Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung

Quellenangabe: MASFG/Jennifer Weyland

Aktuell nutzen etwa 315 pflegebedürftige Personen die Nachbarschaftshilfe im Saarland. Mit dem Wegfall des Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises wird die Registrierung vereinfacht. Außerdem sollen künftig auch regelmäßige Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden können. Damit bauen wir die Hürden bei der Antragsstellung weiter ab und schaffen ein bürgernäheres Angebot von dem mehr Menschen profitieren können.

Erst im Februar dieses Jahres gab es durch die Änderung der Abrechnung direkt über die Pflegekassen, statt mit einem Umweg über das Sozialministerium, erste Erleichterungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe. Zusätzlich wurden alle Antragsteller: innen von den Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses befreit

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Service

Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe im Saarland nutzen wollen.

Wer hat Anspruch im Saarland

1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe im Saarland nutzen?

Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.

Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.

Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.

Wer macht Nachbarschaftshilfe im Saarland

2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?

Nachbarschaftshelfer im Saarland müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.

1. Die Person muss volljährig sein.

2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.

4. Die Person kann auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.

5. Im Idealfall wird davon ausgegangen, dass sich die pflegebedürftige Person und der/die Nachbarschaftshelfer/-in kennen und sich als „Paar“ registrieren lassen.

Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Abrechnung der Leistungen für die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der zuständigen Pflegekasse vornehmen können.

    Nachbarschaftshilfe Budget in Saarland

    3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?

    Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe im Saarland über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.

    Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.

    Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen. Dabei gilt es zu bedenken, dass Nachbarschaftshelfer/-innen einen Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr einhalten müssen.

    Umwandlung vom Sachleistungsbudget

    Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. Im Saarland haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.

    Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €.

    Pflegegrad 40 %
    Umwandlung
    Max.
    Gesamt
     1 0 € 125 €
     2 290 € 415 €
    3 545 € 670 €
    4 677 € 802 €
     5 838 € 963 €

    Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.

    Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.

    Nachbarschaftshilfe Angebote im Saarland

    4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe im Saarland

    Im Saarland können unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:

    • Reinigung der Wohnung
    • Erledigung der Einkäufe
    • Reinigung der Wäsche
    • Essenszubereitung
    • Botengänge
    • Gartenarbeiten und Handwerkerleistungen fallen nicht darunter!
    Videokurs Entlastung der Pflegeperson

    5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson

    Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.

    Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.

    Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.

    Informationen zum Videokurs hier:

    Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner für das Saarland

    6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner

    Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.

    Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.

    Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.

    Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.

    Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.

    Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.

    Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:

    NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

    "Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!"

    Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung

    als Nachbarschaftshelfer/in im Saarland

    Nachbarschaftshilfe Kurs fürs Saarland

    Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

    Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe anbieten zu können, wurde in der neuen Verordnung auf die Notwendigkeit verzichtet, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.

    Der Pflegekurs kann aber bei persönlichem Bedarf freiwillig, kostenlos und auch online durchgeführt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten hierfür.

    Formale Anforderungen Nachbarschaftshilfe im Saarland

    A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?

    Wie in vielen anderen Bundesländern auch, ist die Volljährigkeit eine zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin im Saarland. Außerdem muss folgendes beachtet werden:

    1. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

    2. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.

    3. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.

    4. Ein polizeiliches Führungszeugnis im Orginal ist vorzuweisen. Dafür können Sie vor Beantragung beim „Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit“ eine Bescheinigung zur Gebührenbefreiung anfordern.

    5. Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio Euro.

    6. Nun stellen Sie dem o.g. Ministerium nur noch eine Vollmacht für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit der Berufsgenossenschaft aus (Unfallversicherung wird übernommen) und Sie können sich dort als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren.

    Aktuell wird auf den Nachweis eines „Erste Hilfe Kurses“ verzichtet um die Anerkennung weiter zu vereinfachen!

     

     

       

      Honorierung Nachbarschaftshilfe Saarland

      B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?

      Sie können im Saarland eine Aufwandsentschädigung in Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns von z.Z. 12,00 Euro pro Stunde der zuständigen Pflegekasse in Rechnung stellen, bzw. über den Entlastungsbetrag abrechnen. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person auf jedem Formular eine Abtretungserklärung unterschreiben. Ansonsten rechnet die Person, die Sie betreuen mit der Pflegekasse ab und reicht den Betrag dann an Sie weiter.

      Im Saarland dürfen Sie höchstens für zwei Personen als Nachbarschaftshelfer/-in tätig sein und pro Jahr nicht mehr als 3.000 Euro an Aufwandsentschädigungen erhalten.

      Betreuen Sie 2 Personen sind das im Monat nur die regulären 125 Euro über den Entlastungsbetrag, die Sie bei der Pflegekasse abrechnen können!

      In der Tabelle sehen Sie die maximalen Beträge, die den Pflegebedürftigen durch Umwandlung der Sachleistung zur Verfügung stehen würden.

      Pflegegrad 1 1.500 €
      Pflegegrad 2 3.792 €
      Pflegegrad 3 6.540 €
      Pflegegrad 4 8.736 €
      Pflegegrad 5 10.812 €

       

       

       

       

      Steuern Nachbarschaftshilfe Saarland

      C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld

      Steuern

      Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.

      Versicherung

      Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.

      Bürgergeld

      Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.

      Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:

      • Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
      • Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
        mehr als 1.000 Euro beträgt.
      • Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
        werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
        angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
        als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
        die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
        Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

      Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).

       

       

      Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.

      Merkblatt Nachbarschaftshilfe Saarland

      Verordnung Nachbarschaftshilfe Thüringen

      Antrag NH Saarland vom Pflegebedürftigen

      Info zur Nachbarschaftshilfe Thüringen

      Antrag NH Saarland vom Nachbarschaftshelfer/-in

      Abrechnungsformular Nachbarschaftshilfe Sachsen

      Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads

      Vergleich Teil 1:

      Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

      Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

      Vergleich Teil 2:

      Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

      Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

      Vergleich Teil 3:

      Mögliche Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe. 

      Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

      Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe im Saarland

      Wie ist die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe im Saarland geregelt?

      Die Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe orientiert sich am aktuell geltenden Mindestlohn und beträgt z.Zt. 12 €.

      Wo kann ich mich im Saarland als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren lassen?

      Die Anerkennung erfolgt im Saarland bei der „Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe, Franz-Josef-Röder-Str. 23,  66119 Saarbrücken, Telefonnummer  0681/5016345, E-Mail:  nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de

      Muss im Saarland ein „Erste-Hilfe Kurs“ absolviert werden, um sich als Nachbarschaftshelfer/-in zu registrieren?

      Nein! Um die Antragstellung als Nachbarschaftshelfer/-in zu vereinfachen, wird im Saarland seit September auf die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe Kurs“ verzichtet!

      Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?

      Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.

      Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?

      Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.

      Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?

      Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.

      Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?

      Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.

      Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?

      Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.

      Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

      Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.

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      Hendrik Dohmeyer

      Verantwortlich

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      Autor beim Pflege-Dschungel

      Rechtliches