Nachbarschaftshilfe in Thüringen

Ministerin Heike Werner präsentiert neue Verordnung zur Nachbarschaftshilfe.

Thüringen Ministerin Heike Werner

Im Frühjahr 2023 ist die Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (ThürAUPAVO) in Kraft getreten. Ein wichitger Baustein ist die Nachbarschaftshilfe in Thüringen.

Mit der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) legt das Land die Rahmenbedingungen für die Auszahlung des sogenannten Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige fest. Der Entlastungsbetrag ist eine Pflegeleistung der Pflegekassen nach § 45 Abs. 1 SGB XI.

Um das Angebot an niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten weiter auszubauen, wurde die ThürAUPAVO umfassend novelliert.

Die wesentliche Änderung betrifft die lang erwartete Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Thüringen. Die Details der neuen Verordnung werden hier verständlich aufbereitet.

Alle weiteren Neuerungen zum Entlastungsbetrag stellen wir auf dieser Seite „Entlastungsbetrag in Thüringen“ vor.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Service

Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Thüringen nutzen wollen.

Wer hat Anspruch auf Nachbarschaftshilfe in Thüringen

1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Thüringen nutzen?

Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.

Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.

Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.

Nachbarschaftshilfe, wer kann in Thüringen helfen

2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer als Nachbarschaftshelfer/in für Sie tätig sein kann. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer in Thüringen erfüllen?

    1. Die Person muss volljährig sein.
    2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
    3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
    4. Die Person kann auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
      Eine Ausnahme ist jedoch, wenn zwischen der nachbarschaftshelfenden und der pflegebedürftigen Person kein besonderes familiäres Vertrauensverhältnis wie zum Beispiel in Senioren- oder Mehrgenerationenwohngemeinschaften besteht.
    5. Die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer muss im engen Umkreises um den Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnen, wobei hier keine nähere Angabe zur maximalen Entfernung in der Verordnung genannt ist.
      Das ist ja auch schwierig, weil in der Stadt wie zum Beispiel Erfurt 3 Kilometer weit weg sein kann, aber im Landkreis Gotha der nächstgelegene Hof des Nachbarn so weit entfernt liegt.
    6. Sie muss einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs
      absolviert haben.
      Hat der Nachbarschaftshelferin oder die Nachbarschaftshelferin eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.
    7. Des Weiteren muss sie einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, kann sich die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu registrieren.

Dabei hat die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer durch eine Erklärung gegenüber den Pflegekassen nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Abrechnung der Leistungen für die Nachbarschaftshilfe in Thüringen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vornehmen können.

    Wie viel Geld für Nachbarschaftshilfe in Thüringen

    3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?

    Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Thüringen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.

    Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.

    Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen. Je Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer sind dies aber in Thüringen maximal 400 €, wenn sie den höchstmöglichen Stundenlohn von 10 Euro die Stunde bezahlen.

    Umwandlung vom Sachleistungsbudget

    Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Thüringen haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.

    Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €, für die Sie 2 Helfer finanzieren können.

    Pflegegrad 40 %
    Umwandlung
    Max.
    Gesamt
     1 0 € 125 €
     2 290 € 415 €
    3 545 € 670 €
    4 677 € 802 €
     5 838 € 963 €

    Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.

    Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.

    Nachbarschaftshilfe Leistungen in Thüringen

    4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Thüringen

    In Thüringen können unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:

    • Gedächtnistraining zur Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen
    • Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren in Alltagssituationen
    • Anregung zu und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten sowie sozialen Kontakten
    • Begleitung zu öffentlichen Verantstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden u.ä.
    • Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik, z.B. leichte Bewegungsübungen, einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits
    • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mut dem Ziel der Aktivierung
    • Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermneidung emotionaler Krisen
    • individuelle abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z.B. Singen, Basteln, Backen/ Kochen)
    • Beratung/ Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes
    • Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
    • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
    • Hilfe beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen
    • Zeitungs- und Bücherlesung
    • Stuhl-/ Sitzgymnastik
    • Verarbeitung von Erinnerungen
    • glaubensbezogene Betreuung
    • Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschafslichen Versorgung
    • Hilfen im häuslichen Außenbereich (z.B. Gartenarbeit)
    Videokurs Entlastung der Pflegeperson

    5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson

    Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.

    Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.

    Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.

    Informationen zum Videokurs hier:

    Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner für Thüringen

    6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner

    Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.

    Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.

    Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.

    Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.

    Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.

    Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.

    Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:

    NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

    Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in  in Nordrhein-Westfalen

    „Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“

    Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter

    2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.

    Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.

    Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.

    Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“. Nicht so Petra.

    Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.

    Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.

    Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.

    Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.

    Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.

    Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.

    Nachbarschaftshilfe Kurs für Thüringen

    Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

    Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Thüringen anbieten zu können, wurde in der neuen Verordnung (ThürAUPAVO) die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.

    Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Thüringen kann auch online durchgeführt werden.

    Formale Anforderungen Nachbarschaftshilfe in Thüringen

    A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?

    Wie in den meisten anderen Bundesländern auch, ist die Volljährigkeit eine zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin in Thüringen. Folgende weitere Punkte sind:

    1. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
    2. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
    3. Sie dürfen auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
      Eine Ausnahme ist jedoch, wenn zwischen der nachbarschaftshelfenden und der pflegebedürftigen Person kein besonderes familiäres Vertrauensverhältnis wie zum Beispiel in Senioren- oder Mehrgenerationenwohngemeinschaften besteht.
    4. Die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelferinnerhalb muss im engen Umkreises um den Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnen. Es wird dabei zwischen ländlichen und städtischen Gebieten unterschieden.
      In der Stadt bedeutet dies, in der gleichen oder angrenzenden Straße zu wohnen, auf dem Land sollte es der gleiche Ort sein.
    5. Sie müssen einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert haben. (aktuell kann der Nachweis bis zum 31.12.2024 nachgereicht werden)
      Hat der Nachbarschaftshelferin oder die Nachbarschaftshelferin eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung, ist kein Nachweis eines Pflegekurses erforderlich.
    6. Des Weiteren müssen Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

    Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, können Sie sich über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen registrieren lassen.

    Sie müssen mit einer Erklärung gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.

    Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vorgenommen werden kann.

    Honorierung der Nachbarschaftshelfer/innen in Thüringen

    B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?

    Grundsätzlich geht die Landesregierung in Thüringen davon aus, dass die Nachbarschaftshilfe eine ehrenamtliche Tätigkeit ist. Dennoch wird in der Verordnung als Richtwert für einen Stundenlohn der Betrag von 10 Euro definiert.

    Dieser Betrag multipliziert mal den Stunden, die der oder die ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann vom pflegebedürftigen Versicherten der Pflegekasse in Rechnung gestellt.

    Nachbarschaftshelfende Personen dürfen höchstens 40 Stunden kalendermonatlich Pflegebedürftige in Thüringen unterstützen.
    Dies bedeutet umgerechnet, dass maximal 400 € pro Monat in Rechnung gestellt werden können. Der Maximalbetrag pro Jahr beträgt damit 4.800 €

    In Abschnitt vier der Thüringer Verordnung ist definiert, dass der Maximalbetrag, der jährlich über die Nachbarschaftshilfe eingenommen werden kann, nicht mehr als bis zur Höhe des Pflegegeldes betragen darf. Diese Regelung ist im Einkommensteuergesetz §3 Absatz 36 geregelt, hier der Link zum Nachlesen.

    Pflegegrad 1 1.500 €
    Pflegegrad 2 3.792 €
    Pflegegrad 3 6.540 €
    Pflegegrad 4 8.736 €
    Pflegegrad 5 10.812 €

    Beispiel: Wer drei Personen mit dem Pflegegrad 1 betreut, ist mit 4.500 € auf der sicheren Seite. Beim Pflegegrad 3 sind theoretisch mehr als die 6.540 € möglich, dies verstößt aber gegen den maximalen Betrag von 4.800 € erlaubten Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe in Thüringen.

    Der Betrag, der über die monatlichen 125 € des Entlastungsbetrages hinausgeht, kann von den Pflegebedürftigen durch Umwandlung der Sachleistung (siehe Erklärung oben) finanziert werden.

     

     

     

    Steuern, Versicherungen etc. für Nachbarschaftshelfer/innen in Thüringen

    C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld

    Steuern

    Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.

    Versicherung

    Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.

    Bürgergeld

    Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.

    Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:

    • Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
    • Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
      mehr als 1.000 Euro beträgt.
    • Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
      werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
      angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
      als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
      die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
      Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.

    Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).

    Beziehen Sie den maximal möglichen Betrag von 400 €, sind es 240 €, die nach Abzug des Freibetrages angerechnet werden.

     

    Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Thüringen

    Verordnung Nachbarschaftshilfe Thüringen

    Info zur Nachbarschaftshilfe in Thüringen

    Info zur Nachbarschaftshilfe Thüringen

    Abrechnungsformular zur NH in Thüringen

    Abrechnungsformular Nachbarschaftshilfe Sachsen

    Informationsblatt Nachbarschaftshilfe Thüringen

    Info-Nachbarschaftshilfe-Thueringen

    Registrierung Nachbarschaftshilfe Thüringen

    Registrierung-Nachbarschaftshilfe-Thueringen

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads

    Vergleich Teil 1:

    Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 2:

    Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Vergleich Teil 3:

    Mögliche Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe. 

    Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe

    Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Thüringen

    Welche Qualifizierung benötige ich, um mich in Thüringen als Nachbarschaftshelfer/-in zu registrieren?

    In Thüringen müssen Sie einen von den Pflegekassen anerkannten „Nachbarschaftshelferkurs“ absolviert haben. Darüber hinaus sollten Sie mindestens alle 5 Jahre die Teilnahme an einen „Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe“ unaufgefordert nachweisen!

    Wo kann ich mich in Thüringen als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren lassen?

    Wenn Sie sich in Thüringen für die Nachbarschaftshilfe registrieren lassen möchten, müssen Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden.

    Wie hoch ist in Thüringen der Stundenlohn als Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe?

    In Thüringen kann für Tätigkeiten als Nachbarschaftshelfer/-in  ein maximaler Stundenlohn von 10 € mit den Pflegekassen abgerechnet werden!

    Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.

    Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?

    Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.

    Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?

    Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.

    Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?

    Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.

    Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?

    Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.

    Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

    Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.

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    Hendrik Dohmeyer

    Verantwortlich

    Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
    Autor beim Pflege-Dschungel

    Rechtliches