Letzte Aktualisierung: 01.04.2021 (Pflegereform 2021).
Pflegekurse und Pflegeschulungen § 45
Wofür?
- Sorgende und Pflegende Angehörige
- Ehrenamtliche Pflegepersonen
Wieviel?
- Es können verschiedene Kurse besucht werden
- Schulungen zu verschiedenen Pflegethemen sind möglich
- Digitale Pflegekurse können ebenfalls genutzt werden
Achtung!
- Kurse haben den Vorteil, dass man sich auch mit anderen austauschen kann.
News zur geplanten Pflegereform 2021:
Im Rahmen der geplanten Pflegereform sollen die Regelungen des § 45 erweitert werden.
Nach geltendem Recht haben die Pflegekassen Pflegekurse nach Maßgabe des § 45 durchzuführen. Mit dem neuen Satz 4 (siehe rechts) wird klargestellt, dass dazu begleitend auch digitale Pflegekurse angeboten werden dürfen.
Dabei dürfen Präsenzkurse aber nicht durch digitale Angebote ersetzt werden, sondern es darf sich nur um ein ergänzendes Pflegekursangebot handeln. Die Pflicht zur Gewährleistung eines flächendeckenden Pflegekursangebotes vor Ort bleibt bestehen.
Änderung / Ergänzung $ 45 SGB XI:
In § 45 Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Die Pflegekassen können begleitend zu Pflegekursen nach Satz 1 auch digitale Pflegekurse anbieten; die Pflicht zur Gewährleistung eines flächendeckenden Pflegekursangebotes vor Ort bleibt davon unberührt.“
Mit diesem Schritt werden zwei Dinge deutlich:
- 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff macht die pflegerischen Aufgaben in der Wahrnehmung komplexer
- Die Wichtigkeit von Schulungsangeboten zur Qualifizierung der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlich Pflegenden wird zum Ausdruck gebracht.
Mit dem Angebot der Pflegekurse und Schulungen sollen vier wesentliche Ziele erreicht werden:
- 1. Das Interesse der Angehörigen und Freunden an der Pflege soll geweckt werden
- 2. Das soziale Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken
- 3. Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern
- 4. Pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern
Inhalte der Pflegekurse
Pflege ist anstrengend und viele pflegende Angehörige kommen schnell an Ihre Belastungsgrenze. Deshalb soll in den Pflegekursen auch Entlastungsmöglichkeiten vermittelt werden – psychisch wie physisch.
Die Unterstützungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung und Sozialgesetzgebung anbieten, sollen ebenfalls aufgezeigt werden. Über eventuelle Neubegutachtungen zwecks Höherstufung des Pflegegrads kann auch gesprochen und beraten werden.
Pflegekurse & Pflegeberatung § 45 (Gesetzestext)
§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. § 114a Absatz 3a gilt entsprechend.
(2) Die Pflegekasse kann die Kurse entweder selbst oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchführen oder geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen.
(3) Über die einheitliche Durchführung sowie über die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse können die Landesverbände der Pflegekassen Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen schließen, die die Pflegekurse durchführen.
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektion
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
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