Seite wählen
Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Pflegegrad 5 erhalten und welche Leistungen damit verbunden sind. In den Pflegegrad 5 sind die wenigsten Menschen in Deutschland eingestuft.

Entwicklung Pflegegrad 5 von 2017 bis 2021

Der Pflegegrad 5 ist nach dem Pflegegrad 4 der am wenigsten zugeteilte Pflegegrad in den Begutachtungen der Pflegesachverständigen. Etwas über 235.000 pflegebedürftige Menschen wurden 2024 in diesen Pflegegrad eingestuft.

Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Leistungen und aktuelle Beträge 2026

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in der sozialen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. Das bedeutet: Die betroffene Person ist in vielen Lebensbereichen dauerhaft und in erheblichem Umfang auf Hilfe, Pflege, Betreuung, Anleitung oder Beaufsichtigung angewiesen.

Der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 5 kann sehr unterschiedlich aussehen. Manche Menschen benötigen umfassende körperliche Hilfe bei nahezu allen Verrichtungen des Alltags, zum Beispiel beim Aufstehen, Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken oder beim Toilettengang. Andere sind zusätzlich oder vor allem durch schwere kognitive, neurologische oder psychische Einschränkungen betroffen und benötigen ständige Orientierung, Begleitung, Beaufsichtigung oder Schutz vor Gefährdungen.

Pflegegrad 5 betrifft häufig sehr komplexe Pflegesituationen. Dazu können schwere Demenz, fortgeschrittene neurologische Erkrankungen, schwere Schlaganfallfolgen, hohe körperliche Pflegeabhängigkeit, Bettlägerigkeit, schwere Mehrfacherkrankungen oder ein besonders hoher Bedarf an Behandlungspflege und Alltagsunterstützung gehören. Entscheidend ist aber auch hier nicht allein die Diagnose, sondern der konkrete Verlust an Selbstständigkeit im Alltag.

Für Betroffene und Angehörige ist deshalb besonders wichtig zu wissen: Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5? Wie wird der Pflegegrad berechnet? Welche Leistungen stehen im Jahr 2026 zur Verfügung? Und wie lassen sich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sinnvoll kombinieren?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen aktuellen Überblick zu Pflegegrad 5, den Voraussetzungen und den wichtigsten Leistungsansprüchen im Jahr 2026.

Pflegegrad 5: BRI und Leistungen 2026

Wann erhält man Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt wird. Es handelt sich um die höchste Einstufung innerhalb des Begutachtungssystems.

Das ist ein wichtiger Punkt: Auch bei Pflegegrad 5 führt nicht automatisch eine bestimmte Diagnose zur Einstufung. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung oder Einschränkung den Alltag beeinflusst und in welchem Umfang Unterstützung tatsächlich erforderlich ist.

Pflegegrad 5 wird erreicht, wenn das Ergebnis der Pflegebegutachtung zwischen 90 und 100 gewichteten Punkten liegt. Die Bewertung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment, kurz NBA. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese Bereiche werden unterschiedlich stark gewichtet. Besonders viel Gewicht hat die Selbstversorgung. Dazu gehören zum Beispiel Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken und der Toilettengang. Bei Pflegegrad 5 sind hier häufig sehr umfangreiche Hilfen notwendig. Aber auch schwere kognitive Einschränkungen, herausfordernde Verhaltensweisen, psychische Problemlagen oder ein hoher Aufwand im Umgang mit Medikamenten, Therapien und medizinischen Anforderungen können für die Einstufung entscheidend sein.

Wichtig ist außerdem: Bei der Begutachtung geht es nicht nur darum, ob eine Person etwas theoretisch noch irgendwie kann. Entscheidend ist, ob sie eine Tätigkeit selbstständig, sicher, regelmäßig und ohne fremde Hilfe ausführen kann. Wenn Tätigkeiten nur mit erheblicher Unterstützung, vollständiger Übernahme, ständiger Beaufsichtigung oder intensiver Anleitung gelingen, ist das pflegerelevant.

Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich: die besondere Bedarfskonstellation

Pflegegrad 5 wird in den meisten Fällen über das normale Punktesystem erreicht: ab 90 gewichteten Punkten in der Pflegebegutachtung. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahmeregelung, die viele Familien nicht kennen: Auch ohne 90 Punkte kann Pflegegrad 5 vergeben werden, wenn eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 15 Absatz 4 SGB XI.

Diese Sonderregelung erfasst Pflegebedürftige mit einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. In den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund ist dieser Sonderfall vor allem für die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine konkretisiert. Damit ist die vollständige funktionelle Unbrauchbarkeit aller vier Gliedmaßen gemeint — etwa bei sehr weit fortgeschrittener ALS, hoher Querschnittlähmung, schweren Folgen eines Schlaganfalls oder bestimmten neurologischen Krankheitsbildern im Endstadium.

In solchen Situationen kann der Medizinische Dienst Pflegegrad 5 aus pflegefachlichen Gründen empfehlen, auch wenn die rechnerische Punktzahl unter 90 liegt. Entscheidend ist die fachliche Begründung: Es muss schlüssig dargestellt werden, warum trotz niedrigerer Punktzahl eine pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau erforderlich ist.

Für Angehörige bedeutet das: Wer den Eindruck hat, dass die Punktzahl im Gutachten die tatsächliche Pflegesituation nicht abbildet, weil eine schwere körperliche Pflegeabhängigkeit aller Gliedmaßen besteht, sollte diesen Punkt im Begutachtungstermin oder spätestens im Widerspruchsverfahren ausdrücklich ansprechen. Ein Hinweis auf § 15 Abs. 4 SGB XI und die besondere Bedarfskonstellation kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Pflegegrad 5 bedeutet einen besonders hohen Unterstützungsbedarf

Pflegegrad 5 beschreibt keine leichte oder mittlere Pflegesituation, sondern den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Selbstständigkeit ist in mehreren Lebensbereichen schwerst beeinträchtigt. Häufig ist die pflegebedürftige Person auf umfassende Hilfe angewiesen — körperlich, kognitiv, psychisch oder in einer Kombination dieser Bereiche.

Typisch für Pflegegrad 5 sind Alltagssituationen, in denen die pflegebedürftige Person wesentliche Verrichtungen nicht mehr selbstständig durchführen kann. Das kann zum Beispiel bedeuten: Hilfe beim Aufstehen und Umlagern, vollständige oder weitgehende Übernahme der Körperpflege, Unterstützung beim Essen und Trinken, Hilfe bei der Ausscheidung, regelmäßige Beaufsichtigung, Orientierungshilfe oder Schutz vor Selbstgefährdung.

Auch schwere Demenz, fortgeschrittene Parkinson-Erkrankungen, Multiple Sklerose, ALS, schwere Schlaganfallfolgen, Querschnittlähmungen, schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, schwere psychische Erkrankungen oder komplexe Mehrfacherkrankungen können zu Pflegegrad 5 führen, wenn sie den Alltag entsprechend stark einschränken. Entscheidend bleibt immer der konkrete Unterstützungsbedarf.

Gerade bei sehr schweren Pflegesituationen werden viele Hilfen im Familienalltag irgendwann selbstverständlich. Angehörige stehen nachts auf, helfen beim Umlagern, reichen Getränke an, kontrollieren Medikamente, begleiten zur Toilette, beruhigen in Krisensituationen, schützen vor Stürzen oder organisieren nahezu den gesamten Alltag. Für die Pflegebegutachtung sind genau diese Hilfen aber sehr wichtig.

Deshalb sollten Angehörige vor einer Begutachtung genau überlegen: Was würde passieren, wenn niemand helfen, erinnern, anleiten, beaufsichtigen, umlagern, versorgen oder eingreifen würde? Je ehrlicher diese Frage beantwortet wird, desto besser lässt sich der tatsächliche Pflegebedarf darstellen.

Pflegegrad 5 vorher selbst einschätzen: Warum ein Pflegegrad-Rechner so hilfreich ist

Bevor es um die konkreten Leistungen bei Pflegegrad 5 geht, ist ein Punkt besonders wichtig: Viele Menschen wissen vor einer Begutachtung oder Höherstufung gar nicht genau, wo sie mit ihrer aktuellen Pflegesituation stehen. Wird Pflegegrad 5 wahrscheinlich erreicht? Liegt die Einschätzung eher im Bereich von Pflegegrad 4? Oder wurden bestimmte Hilfebedarfe bisher noch nicht vollständig sichtbar gemacht?

Gerade deshalb ist es sehr hilfreich, die eigene Situation im Vorfeld mit einem Pflegegrad-Rechner selbst einzuschätzen. Denn in der Begutachtung zählt nicht nur eine Diagnose, sondern vor allem die Frage, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist. Es geht um Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, den Umgang mit Medikamenten und Therapien sowie um die Gestaltung des Alltagslebens.

Im Pflege-Dschungel steht dafür im Pflege-Cockpit eine kostenlose Basisversion des Pflegegrad-Rechners zur Verfügung. Damit können Betroffene und Angehörige eine erste Einschätzung vornehmen und besser verstehen, welche Lebensbereiche für die Pflegebegutachtung besonders wichtig sind.

Seit diesem Jahr gibt es zusätzlich einen deutlich komfortableren und umfangreicheren Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit. Für nur 6,20 € im Monat bietet er viele zusätzliche Analyse-Möglichkeiten: mehrere gespeicherte Einschätzungen, Vergleiche mit früheren Bewertungen, eine übersichtliche Potenzialanalyse und einen intelligenten KI-Prompt. Dieser Prompt kann genutzt werden, um sich mit einer KI gezielt auf das Begutachtungsgespräch vorzubereiten — mit konkreten Hinweisen, Beispielen und Formulierungshilfen für die eigene Situation.

Gerade wenn es um Pflegegrad 5 oder den möglichen Übergang von Pflegegrad 4 zu Pflegegrad 5 geht, kann diese Vorbereitung sehr wertvoll sein. Denn häufig sind es nicht nur einzelne schwere Einschränkungen, die den Unterschied machen, sondern die Summe vieler täglicher Hilfen: übernehmen, unterstützen, beaufsichtigen, anleiten, beruhigen, sichern, lagern, versorgen oder organisieren.

Begutachtungstermin vorbereiten mit dem Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit
Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Pflegegrad 5 vorher selbst einschätzen

Wer einen Pflegegrad beantragt oder eine Höherstufung prüfen möchte, sollte die eigene Pflegesituation möglichst gut vorbereiten. Der Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit hilft dabei, den Unterstützungsbedarf systematisch einzuschätzen und die wichtigen Bereiche der Begutachtung besser zu verstehen.

Die Basisversion ist kostenlos nutzbar. Zusätzlich steht ein erweiterter Pflegegrad-Rechner zur Verfügung, der für nur 6,20 € im Monat viele zusätzliche Analyse-Möglichkeiten bietet — inklusive Potenzialanalyse, Vergleichsfunktionen und einem intelligenten KI-Prompt zur Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch.

Mehr zum neuen Pflegegrad-Rechner

Leistungen bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026

Mit Pflegegrad 5 bestehen Ansprüche auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Leistungen betreffen die häusliche Pflege, also die Versorgung zu Hause. Dazu gehören das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.

Daneben gibt es Beratungsangebote, Pflegekurse und besondere Leistungen für bestimmte Wohnformen, zum Beispiel ambulant betreute Wohngruppen. Auch bei einem Umzug in ein Pflegeheim besteht ein Leistungsanspruch, allerdings deckt die Pflegeversicherung dort nur einen Teil der Kosten ab.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungsbeträge bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026.

Aktuelle Leistungsübersicht Pflegegrad 5 im Jahr 2026

Leistung Betrag bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 Turnus Hinweis
Pflegegeld 990 € monatlich Für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen bis zu 2.299 € monatlich Für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.
Kombinationsleistung individuell monatlich Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig miteinander kombiniert werden.
Entlastungsbetrag bis zu 131 € monatlich Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste.
Tages- und Nachtpflege bis zu 2.085 € monatlich Zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung nutzbar.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € jährlich Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder bis zu 1.980 € jährlich Grundbetrag entspricht dem 2-fachen Pflegegeld; nachgewiesene Aufwendungen können den Betrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme Zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung, Rampen, Türschwellenabbau oder andere Anpassungen der Wohnung.
Wohngruppenzuschlag 224 € monatlich Für ambulant betreute Wohngruppen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.613 € einmalig Je anspruchsberechtigter Person, begrenzt auf 10.452 € je Wohngruppe.
Vollstationäre Pflege 2.096 € monatlich Pauschaler Leistungsbetrag für pflegebedingte Aufwendungen im Pflegeheim.
Digitale Pflegeanwendungen bis zu 40 € monatlich Für zugelassene digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA.
Ergänzende Unterstützungsleistungen zu digitalen Pflegeanwendungen bis zu 30 € monatlich Für ergänzende Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung einer DiPA.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei bei Bedarf Individuelle Beratung und Versorgungsplanung durch die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI kostenfrei halbjährlich verpflichtend bei reinem Pflegegeldbezug Bei Pflegegrad 5 und ausschließlichem Pflegegeldbezug muss der Beratungseinsatz alle drei Monate erfolgen.
Pflegekurse für Angehörige kostenfrei bei Bedarf Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 5. Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird — zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann frei darüber verfügen und es zum Beispiel als Anerkennung an die Menschen weitergeben, die im Alltag unterstützen.

Wichtig ist: Pflegegeld ist keine Bezahlung im arbeitsrechtlichen Sinne. Es handelt sich um eine Leistung der Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person. In der Praxis wird es aber häufig ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergegeben.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 5 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dieser Beratungseinsatz ist verpflichtend, damit der Anspruch auf Pflegegeld nicht gefährdet wird.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Wer die Pflege nicht vollständig privat organisieren kann oder möchte, kann einen ambulanten Pflegedienst einbinden. Dafür stehen bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 bis zu 2.299 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung.

Pflegesachleistungen werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Typische Leistungen sind zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität, bei pflegerischer Betreuung oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Leistungen erbracht werden.

Bei Pflegegrad 5 kann der Bedarf an professioneller Unterstützung sehr hoch sein. Deshalb ist es sinnvoll, genau zu planen, welche Aufgaben ein Pflegedienst übernimmt, welche Aufgaben Angehörige leisten und wie die vorhandenen Budgets möglichst sinnvoll eingesetzt werden.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst verbinden

Pflegegeld und Pflegesachleistungen müssen nicht als Entweder-oder-Entscheidung verstanden werden. Sie können auch kombiniert werden. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Das Prinzip ist einfach: Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst verbraucht, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld bestehen. Wer zum Beispiel 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Bei Pflegegrad 5 ist diese Kombination in der Praxis sehr häufig sinnvoll. Viele Familien übernehmen einen großen Teil der Versorgung selbst, benötigen aber zusätzlich professionelle Unterstützung — etwa bei der Körperpflege, bei Transfers, bei der Versorgung in besonders belastenden Situationen oder zur Entlastung der Angehörigen.

Die Kombinationsleistung hilft also, private Pflege und professionelle Unterstützung flexibel miteinander zu verbinden. Wichtig ist nur, dass die Abrechnung sauber erfolgt und die Pflegekasse weiß, dass eine Kombinationsleistung gewünscht ist.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich zusätzlich

Der Entlastungsbetrag beträgt im Jahr 2026 für alle Pflegegrade 131 Euro monatlich. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben darauf Anspruch, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Er ist ein zweckgebundener Erstattungsbetrag. Das bedeutet: Die Leistung muss genutzt und anschließend mit Rechnung oder Nachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Verwendet werden kann der Entlastungsbetrag zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe, Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Unterstützung, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste.

Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Gerade bei Pflegegrad 5 kann der Entlastungsbetrag ein wichtiger zusätzlicher Baustein sein, um Angehörige zu entlasten oder ergänzende Unterstützung im Alltag zu finanzieren.

Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung nutzen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungsbudgets für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Bei Pflegegrad 5 sind 40 Prozent von 2.299 Euro maximal 919,60 Euro monatlich.

Dieser Betrag wird nicht zusätzlich zum Sachleistungsbudget gezahlt, sondern aus nicht genutzten Pflegesachleistungen umgewandelt. Wer also keinen oder nur einen Teil des ambulanten Pflegedienstbudgets nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entlastungsangebote finanzieren.

Gerade für Familien, die viel selbst organisieren, kann das interessant sein. In der Praxis ist aber wichtig, dass die Anbieter nach Landesrecht anerkannt sind und die Abrechnung korrekt erfolgt. Die genauen Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich

Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 bis zu 2.085 Euro monatlich zur Verfügung.

Tagespflege kann eine große Entlastung sein, wenn die pflegebedürftige Person tagsüber betreut und versorgt werden soll, Angehörige aber arbeiten, eigene Termine haben oder eine regelmäßige Auszeit benötigen. In der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen für einen Teil des Tages betreut, versorgt und aktiviert.

Ein großer Vorteil: Die Tagespflege kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen genutzt werden. Sie kürzt diese Leistungen nicht automatisch.

Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Kosten vollständig durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Pflegebedingte Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag übernommen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten müssen häufig gesondert betrachtet werden. Hier kann unter Umständen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser gemeinsame Jahresbetrag kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten genutzt werden.

Verhinderungspflege kommt in Betracht, wenn die übliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, eigener Termine, Erschöpfung oder anderer Verpflichtungen. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch andere geeignete Personen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Angehörige erfolgen.

Kurzzeitpflege bedeutet dagegen eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Wichtig bei Pflegegrad 5: Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Begrenzungen. Der Grundbetrag liegt bei Pflegegrad 5 bei bis zu 1.980 Euro. Nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können den Betrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.

Der gemeinsame Jahresbetrag macht die Planung flexibler, verlangt aber auch mehr Überblick. Familien sollten deshalb dokumentieren, welche Beträge bereits für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt wurden und welche Mittel im laufenden Jahr noch zur Verfügung stehen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.

Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Schutzschürzen. Diese Produkte können im Pflegealltag sehr hilfreich sein, weil sie Hygiene, Schutz und Sicherheit verbessern.

Der Anspruch besteht, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zum Schutz der pflegebedürftigen Person beitragen. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Wenn die Wohnung oder das Haus an die Pflegesituation angepasst werden muss, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Typische Beispiele sind der Umbau einer Badewanne zur Dusche, der Einbau einer bodengleichen Dusche, Türverbreiterungen, Rampen, der Abbau von Schwellen, Anpassungen im Eingangsbereich, technische Hilfen oder andere Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern.

Wichtig ist: Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen. Das ist zum Beispiel in Pflege-Wohngemeinschaften oder bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt relevant.

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Im Jahr 2026 beträgt dieser Zuschlag 224 Euro monatlich.

Der Zuschlag soll dazu beitragen, gemeinschaftlich organisierte Wohnformen zu unterstützen. Häufig geht es dabei um organisatorische, betreuende oder koordinierende Aufgaben, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe gemeinsam getragen werden.

Zusätzlich kann es eine Anschubfinanzierung für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe geben. Diese beträgt bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person, begrenzt auf 10.452 Euro je Wohngruppe.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist oder nicht mehr gewünscht wird, kann eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Betracht kommen. Bei Pflegegrad 5 beträgt der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung im Jahr 2026 monatlich 2.096 Euro.

Wichtig ist: Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegeheim nicht sämtliche Kosten. Sie beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und weitere Eigenanteile müssen gesondert betrachtet werden.

Zusätzlich gibt es Leistungszuschläge zur Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils. Diese Zuschläge steigen mit der Dauer des Heimaufenthalts. Sie beziehen sich jedoch nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, sondern auf den pflegebedingten Eigenanteil.

Für viele Familien ist deshalb vor einem Umzug in ein Pflegeheim eine genaue Kostenübersicht wichtig. Die tatsächliche monatliche Belastung kann je nach Einrichtung, Bundesland und Aufenthaltsdauer deutlich unterschiedlich ausfallen.

Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können auch Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen haben. Dafür stehen bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Zusätzlich können ergänzende Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer digitalen Pflegeanwendung bis zu 30 Euro monatlich betragen.

Digitale Pflegeanwendungen sollen pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Dabei kann es zum Beispiel um Übungen, Organisation, Erinnerungen, Dokumentation oder unterstützende digitale Anwendungen gehen.

Wichtig ist, dass es sich um eine zugelassene digitale Pflegeanwendung handelt. Nicht jede App oder digitale Lösung ist automatisch erstattungsfähig.

Beratung und Schulung bei Pflegegrad 5

Neben Geld- und Sachleistungen gibt es wichtige Beratungs- und Schulungsangebote. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dabei kann die persönliche Pflegesituation besprochen und ein individueller Versorgungsplan erstellt werden.

Diese Beratung kann besonders hilfreich sein, wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Denn Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege greifen in der Praxis oft ineinander.

Wer bei Pflegegrad 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss außerdem halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Dieser Termin dient der Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege. Er ist keine Prüfung im strafenden Sinne, sondern soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Angehörige zu entlasten.

Zusätzlich gibt es Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse können helfen, Pflegetechniken zu lernen, Belastungen zu reduzieren und die Versorgung sicherer zu gestalten.

Pflegegrad 5 beantragen: So gehen Sie vor

Pflegegrad 5 wird nicht automatisch vergeben. Er muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer formloser Antrag reicht zunächst aus, zum Beispiel: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof. Im Begutachtungstermin wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person in den einzelnen Lebensbereichen ist.

Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Angehörige sollten vorab notieren, wobei regelmäßig geholfen werden muss, wie oft Hilfe erforderlich ist, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig gelingen, welche Risiken bestehen und welche Erinnerungen, Aufforderungen, Beaufsichtigungen oder vollständigen Übernahmen nötig sind.

Hilfreich ist es auch, konkrete Alltagssituationen zu sammeln. Allgemeine Aussagen wie „Es geht gar nicht mehr“ sind weniger hilfreich als konkrete Beispiele: „Beim Waschen muss alles übernommen werden“, „Beim Essen muss angereicht und beaufsichtigt werden“, „Nachts muss regelmäßig umgelagert werden“ oder „Ohne ständige Begleitung besteht eine erhebliche Sturz- oder Weglaufgefahr.“

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Nicht selten erleben Familien, dass der Bescheid aus ihrer Sicht nicht zur tatsächlichen Pflegesituation passt. Dann kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Bescheids.

Wichtig ist, nicht nur allgemein zu schreiben, dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Besser ist es, das Gutachten genau zu prüfen: Welche Module wurden wie bewertet? Wurden Hilfebedarfe übersehen? Wurden kognitive oder psychische Einschränkungen zu gering berücksichtigt? Wurden regelmäßige Unterstützungsleistungen der Angehörigen nicht vollständig erfasst?

Gerade beim Übergang von Pflegegrad 4 zu Pflegegrad 5 kann ein genauer Blick entscheidend sein. Pflegegrad 5 beginnt ab 90 gewichteten Punkten. Wenn die tatsächliche Pflegesituation schwerer belastet ist als im Gutachten dargestellt, kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Fazit: Pflegegrad 5 steht für die schwerste Pflegebedürftigkeit

Pflegegrad 5 ist der höchste Leistungsanspruch für Menschen, die im Alltag schwerst beeinträchtigt sind und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Im Jahr 2026 stehen neben dem Pflegegeld von 990 Euro und Pflegesachleistungen bis 2.299 Euro zahlreiche weitere Hilfen zur Verfügung: Entlastungsbetrag, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Beratung und Pflegekurse.

Der größte Nutzen entsteht, wenn diese Leistungen nicht isoliert betrachtet werden. Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht aus, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen oder die Abrechnung zu kompliziert erscheint. Gerade bei Pflegegrad 5 ist eine gute Planung besonders wichtig, weil die Versorgung häufig dauerhaft, intensiv und belastend ist.

Pflegegrad 5 beschreibt eine schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit — und eröffnet wichtige Unterstützungsmöglichkeiten, damit Pflege zu Hause oder in einer geeigneten Versorgungsform besser gelingen kann.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Hier kommen Sie direkt zu den anderen Pflegegraden:

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 Icon
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Mit dem Pflege-Dschungel Newsletter ab sofort nichts verpassen!
Pflege-Cockpit
Pflege-Dschungel Lampe

Pflege-Dschungel

TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt

Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches

Pflegeleistungen 2026

Download für 2026