Pflegereform 2027: Einsparung und Umschichtung – was passiert wirklich?
Pflegereform 2027:
Einsparung und Umschichtung – was passiert wirklich?
Ich bat ChatGPT um die freundliche Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.
PNOG 2027: Einsparung und Umschichtung – was passiert wirklich?
Eine Analyse der offiziellen Minderausgaben, der umgesteuerten Leistungsbudgets und der Frage, was 2027 tatsächlich bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ankommt
Dieser Beitrag ist bewusst zweigeteilt. Im ersten Teil finden Sie die wichtigsten Ergebnisse, Bewertungen und politischen Schlussfolgerungen in verständlicher Form. Über die farbigen Buttons mit Pfeil nach unten gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Detailberechnungen im zweiten Teil. Dort werden die Rechenwege, Annahmen und Herleitungen transparent dokumentiert. Über die blauen Rücksprung-Buttons kommen Sie jederzeit wieder zurück zum passenden Abschnitt im oberen Teil.
Am 10. Juni 2026 fand von 9:00 bis 13:00 Uhr die Anhörung zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) durch das Bundesgesundheitsministerium statt. Hunderte Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Betroffenenorganisationen, Leistungserbringern, Ländern, Kommunen und Fachorganisationen waren im Rahmen des demokratischen Stellungnahmeverfahrens beteiligt.
Nach Berichten vieler Teilnehmender war der Unmut groß. Kritischen Stellungnahmen sei immer wieder sinngemäß entgegengehalten worden:
Es ist kein Geld da. Wenn Sie Vorschläge haben, wo anders gespart werden kann, tragen Sie diese bitte vor. Wir prüfen das.
Genau hier beginnt das Problem.
Wer alternative Einsparpotenziale oder gerechtere Finanzierungswege diskutieren will, muss zunächst verstehen können, wo das PNOG selbst spart, wo es Leistungen umschichtet und welche finanziellen Reserven dadurch entstehen. Genau das ist im Referentenentwurf und in der öffentlichen Debatte aber nur schwer transparent nachvollziehbar.
Diese Analyse versucht deshalb, die offiziellen Minderausgaben und die zusätzlich entstehende Umsteuerung bisheriger Leistungsvolumen sichtbar zu machen. Der Schwerpunkt liegt auf den Maßnahmen, die bereits 2027 greifen sollen. Maßnahmen, die erst 2028 regelhaft wirken — insbesondere Pflegebegleitung, Pflegenotdienste und Akut-Kurzzeitpflege — werden bewusst abgegrenzt.
Kurzüberblick: Was diese Analyse zeigt
Das PNOG erzeugt 2027 auf zwei Ebenen finanzielle Spielräume.
Erstens enthält der Referentenentwurf offiziell ausgewiesene Minderausgaben. Diese stehen im Entwurf selbst und werden dort direkt in Euro ausgewiesen. Für 2027 summieren sich die zentralen, direkt benannten Minderausgaben auf rund 7,15 Mrd. Euro.
Zweitens entsteht eine zusätzliche umsteuerbare Finanzierungsmasse. Sie ergibt sich daraus, dass bisher eigenständige und familiennah nutzbare Leistungen — vor allem Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — in neue Budgets und Strukturen verschoben werden.
Unsere Modellrechnung für 2027 kommt zu folgendem Ergebnis:
| Bereich | Betrag 2027 |
|---|---|
| Offiziell ausgewiesene Minderausgaben im PNOG | ca. 7,15 Mrd. € |
| Umsteuerbare Finanzierungsmasse aus bisherigen Leistungen | ca. 10,31 Mrd. € |
| Sichtbar/praktisch abrufbar über neue oder erhöhte Budgets im realistischen Szenario | ca. 2,93 Mrd. € |
| Rechnerisch verbleibende Reserve / weitere Verwendungsmasse | ca. 7,38 Mrd. € |
Diese Zahlen dürfen nicht einfach addiert werden, weil sich einzelne Effekte überschneiden können und die offizielle Finanzwirkungstabelle gesetzliche Wechselwirkungen bereits teilweise berücksichtigt. Aber politisch ist der Befund klar:
Das PNOG enthält 2027 offiziell ausgewiesene Minderausgaben von mehr als 7 Mrd. Euro und verschiebt zugleich rund 10 Mrd. Euro bisheriger familiennaher Leistungsvolumen in neue Budgetlogiken. Die sichtbar bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ankommenden Verbesserungen bleiben demgegenüber deutlich kleiner.
Zur Einordnung der Größenordnung hilft ein Vergleich: Die gesamten Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für ambulante Pflegedienste als Pflegesachleistung lagen 2025 bei rund 6,92 Mrd. Euro. Die rechnerisch verbleibende Reserve von rund 7,38 Mrd. Euro ist also größer als die gesamten heutigen Sachleistungsausgaben für ambulante Pflegedienste.
Das macht deutlich, wie theoretisch ein erheblicher Teil dieser Reserve ist: Um sie vollständig über ambulante Sachleistungen bei Familien ankommen zu lassen, müssten ambulante Pflegedienste rechnerisch mehr als das Doppelte des heutigen Leistungsvolumens erbringen können — also entsprechend mehr Pflegekräfte, mehr Arbeitsstunden und mehr verfügbare Kapazitäten bereitstellen. Genau diese Kapazitäten existieren in der Praxis aber nicht.
Deshalb ist die Frage nicht nur, welche Beträge im Gesetz stehen, sondern auch, welche Leistungen unter realen Bedingungen überhaupt abrufbar sind.
Inhaltsverzeichnis mit Sprungmarken
Teil 1: Ergebnisse und politische Einordnung
- Die offiziellen Minderausgaben des PNOG 2027
- Die umsteuerbare Finanzierungsmasse: rund 10,31 Mrd. Euro
- Was kommt davon bei Familien an?
- Warum das Sachleistungsbudget nur wenig zusätzliche Ausgaben verursacht
- Sozialraumbudget: nominal höher, aber praktisch weniger flexibel
- Überbrückungsbudget: theoretisch großer Anspruch, praktisch vermutlich geringe Ausschöpfung
- 2027 oder 2028: Wann wirken die neuen Strukturen?
- Zwischenfazit
Teil 2: Rechenanhang
- Offizielle Minderausgaben 2027
- Prognose Pflegebedürftige 2027
- Freigesetzte Finanzierungsmasse 2027
- Entlastungsbudget: Rechenweg
- Sachleistungsbudget: Rechenweg und methodische Korrektur
- Sozialraumbudget: Rechenweg und Ausschöpfungsszenarien
- Überbrückungsbudget: Rechenweg und Ausschöpfungsszenarien
- Gesamtbilanz 2027
- Methodische Grenzen
Teil 1: Ergebnisse und politische Einordnung
1. Die offiziellen Minderausgaben des PNOG 2027
Der PNOG-Referentenentwurf enthält eine Finanzwirkungstabelle. Dort werden die Minderausgaben der sozialen Pflegeversicherung direkt in Mio. Euro ausgewiesen.
Für 2027 sind insbesondere folgende Positionen relevant:
| Maßnahme laut PNOG-Finanzwirkungstabelle | Finanzwirkung 2027 |
|---|---|
| Anpassung der Begutachtungssystematik | 1,3 Mrd. € |
| Hälftige Auszahlung des Entlastungsbudgets in PG2 und PG3 in den ersten drei Monaten | 0,9 Mrd. € |
| 50-%-Streichung der Leistung „Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI“ im Pflegegrad 1 | 0,4 Mrd. € |
| Verlängerung der Verweildauerstufen um jeweils 6 Monate in § 43c SGB XI | 2,6 Mrd. € |
| Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen | 1,8 Mrd. € |
| Korrektur der nicht intendierten Folgen der Flexi-Rente | 0,15 Mrd. € |
| Summe dieser zentralen offiziell ausgewiesenen Minderausgaben 2027 | 7,15 Mrd. € |
Diese Liste zeigt: Die Reform greift 2027 nicht nur an einzelnen kleineren Stellschrauben ein, sondern enthält erhebliche Minderausgaben in mehreren zentralen Bereichen der Pflegeversicherung.
Die größte Einzelmaßnahme ist die Verlängerung der Verweildauerstufen nach § 43c SGB XI mit rund 2,6 Mrd. Euro. Sie betrifft den stationären Bereich. Der Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Eigenanteilen steigt dann später als bisher. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bedeutet das: Die Entlastung bei den Eigenanteilen wird zeitlich nach hinten verschoben.
Die zweitgrößte Maßnahme ist die Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen mit rund 1,8 Mrd. Euro. Diese Position betrifft pflegende Angehörige und Pflegepersonen unmittelbar. Sie ist politisch besonders sensibel, weil hier nicht nur ein aktueller Leistungsbetrag gekürzt wird, sondern die soziale Absicherung von Menschen geschwächt wird, die Pflegearbeit oft über Jahre leisten.
Die Anpassung der Begutachtungssystematik ist mit rund 1,3 Mrd. Euro angesetzt. Diese Maßnahme wirkt bei Neuanträgen und Höherstufungen. Sie kann dazu führen, dass Pflegegrade später erreicht werden oder Höherstufungen schwerer durchsetzbar sind.
Die hälftige Auszahlung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten ist mit rund 0,9 Mrd. Euro veranschlagt. Sie trifft Familien ausgerechnet in der Anfangsphase der Pflegebedürftigkeit.
Das ist politisch bedeutsam, weil die Anfangsphase häufig besonders belastend ist. Familien müssen sich organisieren, Hilfen finden, Anträge verstehen, Wohnraumanpassung prüfen, Pflegemittel beschaffen und häufig parallel berufliche und familiäre Krisen bewältigen. Genau in dieser Phase soll die Geldleistung zunächst halbiert werden.
Das PNOG rechtfertigt diese Kürzung sinngemäß damit, dass neu eingestufte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Gegenzug eine Pflegebegleitung erhalten sollen. Genau hier liegt aber das Problem: Diese Pflegebegleitung wird — wenn sie überhaupt flächendeckend und mit ausreichender Kapazität aufgebaut werden kann — frühestens ab 2028 regelhaft verfügbar sein. Im Jahr 2027 entsteht für betroffene Familien daher eine reale Leistungskürzung ohne gleichwertige Kompensation.
Damit wird 2027 ausgerechnet in der sensibelsten Phase der Pflegebedürftigkeit gespart: am Anfang, wenn Familien Orientierung, Entlastung und finanzielle Stabilität besonders dringend brauchen.
Die 50-%-Streichung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 ist mit rund 0,4 Mrd. Euro angesetzt. Auch hier gilt: Pflegegrad 1 bleibt zwar formal bestehen, aber niedrigschwellige Entlastung wird deutlich reduziert und teilweise in neue Strukturen verschoben.
Das PNOG weist für 2027 bereits zentrale Minderausgaben von rund 7,15 Mrd. Euro aus. Gleichzeitig werden bisherige familiennahe Leistungsvolumen in neue Budgets und Strukturen verschoben.
2. Die umsteuerbare Finanzierungsmasse: rund 10,31 Mrd. Euro
Neben den offiziellen Minderausgaben gibt es einen zweiten, sehr großen Finanzblock. Dieser wird politisch häufig nicht als Einsparung bezeichnet, sondern als ausgabenneutrale Umschichtung.
Betroffen sind vor allem:
- Verhinderungspflege,
- Entlastungsbetrag,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
- Teile des bisherigen Pflegegrad-1-Entlastungsbetrags.
Diese Leistungen waren bisher weitgehend eigenständige Ansprüche. Familien konnten sie kombinieren, planen, teilweise ansparen oder für konkrete Entlastungssituationen nutzen. Durch das PNOG werden sie in neue Budgets, neue Zweckbindungen oder neue Strukturen verschoben.
Unsere Fortschreibung für 2027 ergibt:
| Bisheriger Leistungsblock | Prognostizierte Finanzierungsmasse 2027 |
|---|---|
| Verhinderungspflege | ca. 5,11 Mrd. € |
| Entlastungsbetrag gesamt | ca. 4,43 Mrd. € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ca. 0,77 Mrd. € |
| Gesamt freigesetzte / umsteuerbare Finanzierungsmasse | ca. 10,31 Mrd. € |
Diese 10,31 Mrd. Euro sind nicht automatisch Einsparungen. Sie sind die Summe bisheriger Leistungsvolumen, die durch das PNOG neu zugeschnitten, gebündelt oder anders gesteuert werden.
Aber genau deshalb sind sie politisch so wichtig. Wenn bisherige Ansprüche in neue Budgets verschoben werden, muss transparent sein, welche neuen Leistungen daraus finanziert werden — und welche bisherigen Spielräume für Familien verloren gehen.
Die politische Frage lautet daher nicht nur:
Wie viel spart das PNOG?
Sondern vor allem:
Welche bisherigen Ansprüche der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden zur Gegenfinanzierung neuer Budgets und Strukturen herangezogen?
3. Was kommt davon bei Familien an?
Das PNOG stellt neue bzw. erhöhte Budgets in Aussicht:
- Entlastungsbudget statt Pflegegeld,
- Sachleistungsbudget statt bisheriger Pflegesachleistung,
- Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag,
- Überbrückungsbudget statt bisheriger flexiblerer Entlastungs- und Ersatzpflegewege.
Nominal sehen diese neuen Beträge zunächst nach Verbesserungen aus. Entscheidend ist aber, wie hoch der reale zusätzliche Finanzbedarf ist — und wie viel davon bei Familien tatsächlich ankommt.
Unsere realitätsnahe Modellrechnung für 2027 ergibt:
| Neuer Leistungsbereich | Realistisch erwartbarer Mehrbedarf / erwartbare Nutzung 2027 |
|---|---|
| Erhöhung Entlastungsbudget gegenüber heutigem Pflegegeld | ca. 2,20 Mrd. € |
| Erhöhung Sachleistungsbudget gegenüber heutiger Pflegesachleistung | ca. 0,22 Mrd. € |
| Sozialraumbudget gegenüber fortgeschriebenem Entlastungsbetrag, realistisches 30-%-Ausschöpfungsszenario | ca. 0,05 Mrd. € |
| Überbrückungsbudget, realistisches 5-%-Ausschöpfungsszenario | ca. 0,46 Mrd. € |
| Sichtbar/praktisch abrufbar 2027 | ca. 2,93 Mrd. € |
Von rund 10,31 Mrd. Euro umsteuerbarer Finanzierungsmasse kommen 2027 nach unserer realistischen Modellrechnung nur rund 2,93 Mrd. Euro sichtbar bzw. praktisch abrufbar als neue oder erhöhte ambulante Leistungsbeträge an.
Die rechnerisch verbleibende Masse beträgt damit:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsteuerbare Finanzierungsmasse 2027 | ca. 10,31 Mrd. € |
| Sichtbar/praktisch abrufbar über neue Budgets | ca. 2,93 Mrd. € |
| Rechnerisch verbleibende Reserve / weitere Verwendungsmasse | ca. 7,38 Mrd. € |
Auch hier gilt: Diese 7,38 Mrd. Euro sind nicht automatisch „frei verfügbar“. Sie können für neue Strukturen, Notfallbudgets, Pflegebegleitung, Übergangsregelungen, Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung oder andere Zwecke eingesetzt werden. Aber sie zeigen: Die Reform enthält deutlich mehr finanzielle Umsteuerung, als in der öffentlichen Debatte sichtbar wird.
Der entscheidende Punkt ist dabei: Die sichtbaren Erhöhungen wirken nicht bei allen Pflegebedürftigen gleich. Beim Entlastungsbudget kann man noch relativ direkt vom heutigen Pflegegeld auf das neue Budget umrechnen. Beim Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget ist die tatsächliche Wirkung aber deutlich komplizierter.
4. Warum das Sachleistungsbudget nur wenig zusätzliche Ausgaben verursacht
Auf dem Papier steigt das neue Sachleistungsbudget spürbar:
| Pflegegrad | heutige Pflegesachleistung | neues Sachleistungsbudget | Erhöhung monatlich |
|---|---|---|---|
| PG2 | 796 € | 889 € | +93 € |
| PG3 | 1.497 € | 1.590 € | +93 € |
| PG4 | 1.859 € | 2.089 € | +230 € |
| PG5 | 2.299 € | 2.529 € | +230 € |
Würde man diese Erhöhung auf alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen in PG2 bis PG5 anwenden, entstünden 2027 theoretische Mehrkosten von rund 6,35 Mrd. Euro.
Das wäre aber eine falsche Rechnung.
Denn die Pflegesachleistung wird nur von einem kleineren Teil der häuslich versorgten Pflegebedürftigen genutzt. 2025 lagen die tatsächlichen Ausgaben für Pflegesachleistungen bei rund 6,92 Mrd. Euro. Der theoretische Maximalbetrag, wenn alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen PG2 bis PG5 ihre volle Pflegesachleistung genutzt hätten, hätte dagegen bei rund 59,54 Mrd. Euro gelegen.
Daraus ergibt sich zunächst eine grobe Ausschöpfungsquote:
6,92 Mrd. Euro tatsächliche Ausgaben / 59,54 Mrd. Euro theoretischer Maximalanspruch = ca. 11,6 %
Man könnte also im ersten Schritt meinen: Dann kosten auch die Erhöhungen des Sachleistungsbudgets nur 11,6 % des theoretischen Mehrbetrags. Das wären rund 0,74 Mrd. Euro.
Aber auch das greift noch zu kurz.
Der Grund: Ein großer Teil der Sachleistungsnutzung findet nicht als reine Sachleistung statt, sondern als Kombinationspflege. Menschen nutzen also nur einen Teil der Pflegesachleistung und erhalten daneben anteilig Pflegegeld.
Für die Erhöhung des Sachleistungsbudgets ist das entscheidend. Denn die Erhöhung wirkt erst dann, wenn das bisherige Sachleistungsbudget vollständig ausgeschöpft ist. Wer in der Kombinationspflege nur einen Teil der bisherigen Sachleistung nutzt, erreicht die neue höhere Obergrenze gar nicht. Für diese Personen entsteht durch die Erhöhung des Sachleistungsbudgets zunächst kein zusätzlicher Ausgabenbedarf.
Deshalb ist die methodisch sauberere Annahme:
Kombinationspflege wird bei der Erhöhung des Sachleistungsbudgets mit 0 Euro zusätzlicher Wirkung angesetzt. Nur die wenigen Fälle mit vollständiger oder nahezu vollständiger Sachleistungsnutzung profitieren tatsächlich vom erhöhten Deckel.
Nach der verfügbaren Leistungsartenstruktur liegt der Anteil der reinen Sachleistungsnutzung bei etwa 3,5 %. Wendet man diesen Anteil auf den theoretischen Mehrbetrag von 6,35 Mrd. Euro an, ergibt sich:
6,35 Mrd. Euro × 3,5 % = ca. 0,22 Mrd. Euro
Damit liegt der realistische zusätzliche Mittelbedarf für die Erhöhung des Sachleistungsbudgets 2027 nur bei rund 0,22 Mrd. Euro.
Politisch zugespitzt:
Das neue Sachleistungsbudget sieht auf dem Papier nach einer deutlichen Verbesserung aus. Tatsächlich entstehen aber nur dort Mehrausgaben, wo bisher bereits die volle Pflegesachleistung genutzt wurde. Für die große Gruppe der Kombinationsleistungsbezieher bleibt die Erhöhung praktisch ohne Wirkung, solange sie unterhalb des bisherigen Sachleistungsbetrags bleiben.
5. Sozialraumbudget: nominal höher, aber praktisch weniger flexibel
Auch beim Sozialraumbudget reicht ein bloßer Monatsbetragsvergleich nicht aus.
Der heutige Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. Das neue Sozialraumbudget soll betragen:
- 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige unter 25 Jahren,
- 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren.
Pflegegrad 1 wird in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, weil die Auflösung des Entlastungsbetrags in PG1 bereits separat als Einspar- und Umsteuerungsblock berücksichtigt wurde.
Rein theoretisch ergibt sich für PG2 bis PG5 im Jahr 2027:
| Altersgruppe | Theoretische Mehrausgaben durch Erhöhung |
|---|---|
| unter 25 Jahre | ca. 1,02 Mrd. € |
| ab 25 Jahre | ca. 2,28 Mrd. € |
| Gesamt | 3,30 Mrd. € |
Auch diese Zahl ist aber nur der theoretische Maximalwert.
Denn schon der heutige Entlastungsbetrag wird nicht vollständig ausgeschöpft. Nach Bereinigung um Pflegegrad 1 ergibt sich für PG2 bis PG5 eine Ausschöpfungsquote von rund 42,3 %.
Würde man diese Quote unverändert auf das Sozialraumbudget übertragen, ergäbe sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von rund 1,39 Mrd. Euro.
Aber auch das dürfte zu optimistisch sein.
Das Sozialraumbudget ist gegenüber dem heutigen Entlastungsbetrag deutlich weniger flexibel. Der heutige Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Er kann für Eigenanteile in Kurzzeitpflege und Tagespflege genutzt werden. Außerdem kann die verfügbare Summe über den Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung erhöht werden.
Diese Flexibilitäten fallen mit dem Sozialraumbudget weg oder werden deutlich eingeschränkt. Das Budget muss monatlich genutzt werden. Nicht genutzte Beträge verfallen. Gleichzeitig wird die Nutzung stärker an anerkannte sozialräumliche Angebote gebunden.
Deshalb ist eine niedrigere Ausschöpfung sehr plausibel.
Wir schlagen deshalb drei Szenarien vor:
| Szenario | angenommene Ausschöpfung Sozialraumbudget | erwartete Ausgaben 2027 | Mehr-/Minderausgaben gegenüber altem EB PG2–PG5 |
|---|---|---|---|
| Optimistisch | 35 % | 3,81 Mrd. € | +0,60 Mrd. € |
| Realistisch | 30 % | 3,26 Mrd. € | +0,05 Mrd. € |
| Kritisch | 25 % | 2,72 Mrd. € | -0,49 Mrd. € |
Für die Hauptrechnung verwenden wir das realistische Szenario mit 30 % Ausschöpfung.
Das Ergebnis ist bemerkenswert:
Trotz nominal höherer Monatsbeträge erzeugt das Sozialraumbudget im realistischen Szenario gegenüber dem fortgeschriebenen bisherigen Entlastungsbetrag PG2 bis PG5 kaum zusätzliche Ausgaben — nur rund 50 Mio. Euro.
Politisch zugespitzt:
Das Sozialraumbudget erhöht den nominalen Monatsbetrag, nimmt den Familien aber zentrale Flexibilitäten. Wenn dadurch die Ausschöpfung sinkt, kann die Reform trotz höherer Monatsbeträge nahezu ausgabenneutral oder sogar entlastend wirken.
6. Überbrückungsbudget: theoretisch großer Anspruch, praktisch vermutlich geringe Ausschöpfung
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das neue Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI. Es soll Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung bei pflegerischen Akut- und Überbrückungssituationen zur Verfügung stehen.
Der PNOG-Entwurf sieht dafür jährlich vor:
| Pflegegrad | Überbrückungsbudget pro Jahr |
|---|---|
| PG2 und PG3 | 1.855 € |
| PG4 und PG5 | 2.285 € |
Für das Jahr 2027 enthält der Entwurf eine Übergangsregelung. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 darf das Überbrückungsbudget abweichend auch für die Versorgung durch zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste genutzt werden. Dauert der Einsatz länger als drei Kalendertage, muss die Zustimmung der Pflegekasse zur weiteren Akutversorgung eingeholt werden.
Rechnerisch ergibt sich daraus zunächst ein sehr großes theoretisches Maximalvolumen:
| Pflegegrade | Personen häuslich 2027 | Jahresbetrag | theoretisches Maximalvolumen |
|---|---|---|---|
| PG2/3 | 4.230.842 | 1.855 € | ca. 7,85 Mrd. € |
| PG4/5 | 591.027 | 2.285 € | ca. 1,35 Mrd. € |
| Gesamt | 4.821.869 | ca. 9,20 Mrd. € |
Dieses theoretische Volumen wird aber in der Praxis nur zu einem sehr kleinen Teil ausgeschöpft werden. Denn das Überbrückungsbudget ist kein frei verfügbares Jahresbudget. Es ist an pflegerische Akut- oder Überbrückungssituationen gebunden. 2027 gibt es zwar eine Übergangsöffnung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Gleichzeitig bleibt die Nutzung aber stark von verfügbaren Diensten, freien Kapazitäten und der Zustimmung der Pflegekasse bei längerer Inanspruchnahme abhängig.
Zur Plausibilisierung lohnt der Vergleich mit der heutigen Kurzzeitpflege. Auch sie ist ein etablierter Leistungsanspruch, wird aber nur von einem kleinen Teil der Pflegehaushalte tatsächlich genutzt. Die Gründe liegen auf der Hand: fehlende Plätze, organisatorische Hürden, Eigenanteile, regionale Unterversorgung und die Tatsache, dass Kurzzeitpflege meist nur in echten Belastungs- oder Übergangssituationen genutzt wird.
Für 2027 kommt ein zusätzlicher Punkt hinzu: Der heutige Entlastungsbetrag kann für Eigenanteile in der Kurzzeitpflege genutzt werden. Das neue Sozialraumbudget soll diese Funktion nicht mehr übernehmen. Damit fällt ein bisheriger Finanzierungsweg für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder andere Eigenanteile weg. Das kann die Nutzung der Kurzzeitpflege zusätzlich erschweren. Gerade wenn Familien einen Teil der Eigenanteile künftig nicht mehr über angesparte Entlastungsbeträge abfedern können, dürfte die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege- und Überbrückungsangeboten eher niedriger ausfallen als heute.
Das Überbrückungsbudget ist in seiner Zweckbindung sogar noch enger als die bisherige Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflege-Logik.
Deshalb erscheint eine Ausschöpfung von unter 10 % plausibel. Für die Modellrechnung setzen wir drei Szenarien an:
| Szenario | Ausschöpfung des theoretischen Maximalvolumens | erwartete Ausgaben 2027 |
|---|---|---|
| kritisch / sehr restriktiv | 3 % | ca. 0,28 Mrd. € |
| realistisch | 5 % | ca. 0,46 Mrd. € |
| optimistisch | 8 % | ca. 0,74 Mrd. € |
| obere Plausibilitätsgrenze | 10 % | ca. 0,92 Mrd. € |
Für die Hauptrechnung verwenden wir das realistische Szenario mit 5 % Ausschöpfung. Damit wird das Überbrückungsbudget 2027 mit rund 0,46 Mrd. Euro als praktisch abrufbare Leistung berücksichtigt.
Politisch ist auch hier der entscheidende Punkt: Auf dem Papier entsteht ein neues Budget. In der Praxis hängt seine Nutzung aber an Akutsituationen, Genehmigungslogik, verfügbaren Diensten und vorhandenen Kurzzeitpflege- oder Notfallkapazitäten. Gerade diese Kapazitäten sind schon heute knapp. Gleichzeitig entfällt mit dem Sozialraumbudget ein bisheriger Weg, Eigenanteile der Kurzzeitpflege zu finanzieren. Deshalb kann das Überbrückungsbudget nicht einfach als vollwertige Kompensation für den Wegfall der bisherigen flexibleren Verhinderungspflege und Entlastungslogik gewertet werden.
7. 2027 oder 2028: Wann wirken die neuen Strukturen?
Ein weiterer zentraler Punkt: Die finanziellen Umstellungen beginnen bereits 2027. Viele der neuen Strukturen, die diese Eingriffe rechtfertigen sollen, werden aber erst 2028 regelhaft wirken.
Bereits 2027 relevant
2027 greifen insbesondere:
- neues Entlastungsbudget,
- neues Sachleistungsbudget,
- Sozialraumbudget,
- Überbrückungsbudget mit Übergangsöffnung für ambulante Dienste,
- hälftige Anfangsleistung bei erstmaligem PG2/PG3,
- Auflösung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1,
- Anpassungen bei Begutachtungsschwellen,
- Verlängerung der Verweildauerstufen im stationären Bereich,
- Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen,
- vorbereitende Regelungen für Notfall- und Begleitstrukturen.
Erst ab 2028 regelhaft relevant
Erst 2028 sollen insbesondere die neuen strukturellen Angebote voll wirksam werden:
- Pflegebegleitung,
- ambulante Pflegenotdienste,
- Akut-Kurzzeitpflege,
- reguläre Umsetzung neuer Begleit- und Steuerungsstrukturen,
- stärkere Standardisierung der Nachbarschaftshilfe und Sozialraumangebote.
Damit entsteht 2027 eine kritische Übergangssituation:
Die finanzielle Entlastung und Umsteuerung beginnt sofort. Viele der versprochenen neuen Hilfen kommen aber erst später.
Das ist politisch besonders sensibel, weil pflegende Familien bereits 2027 mit neuen Budgetlogiken, Verfallsregeln, geringerer Flexibilität und teilweise direkten Kürzungen umgehen müssen, während die versprochenen neuen Strukturen noch nicht flächendeckend verfügbar sein dürften.
8. Zwischenfazit: Die Reform spart nicht nur – sie verschiebt Macht über Budgets
Die Analyse zeigt:
| Ergebnis | Betrag |
|---|---|
| Offiziell ausgewiesene Minderausgaben 2027 | ca. 7,15 Mrd. € |
| Umsteuerbare bisherige Leistungsmasse | ca. 10,31 Mrd. € |
| Sichtbar/praktisch abrufbar bei Familien 2027 | ca. 2,93 Mrd. € |
| Rechnerisch verbleibende Reserve / weitere Verwendungsmasse aus der betrachteten Budgetumsteuerung | ca. 7,38 Mrd. € |
Das PNOG ist damit nicht nur ein Spargesetz, sondern ein umfassendes Spar- und Umsteuerungsgesetz.
Es enthält 2027 erhebliche offiziell ausgewiesene Minderausgaben:
- weniger Zugang bzw. spätere Einstufung durch Anpassung der Begutachtungssystematik,
- weniger Geld in den ersten drei Monaten bei erstmaligem PG2/PG3,
- weniger Entlastung in Pflegegrad 1,
- spätere Entlastung im Heim durch verlängerte Verweildauerstufen nach § 43c SGB XI,
- geringere Rentenabsicherung für pflegende Angehörige,
- Korrekturen bei Flexi-Renten-Effekten.
Parallel dazu werden bisherige familiennahe Leistungsansprüche in neue Budgets und Strukturen verschoben.
Besonders problematisch ist, dass gerade die Flexibilität der häuslichen Pflege geschwächt wird:
- Verhinderungspflege verliert ihre eigenständige Bedeutung.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in neue Budgetlogiken eingerechnet.
- Der Entlastungsbetrag wird durch das Sozialraumbudget ersetzt.
- Anspar- und Übertragungsmöglichkeiten entfallen.
- Die Nutzung für Eigenanteile in Kurzzeitpflege und Tagespflege entfällt.
- Die Aufstockung über 40 % der Sachleistung entfällt.
- Das neue Überbrückungsbudget ist zweckgebunden, genehmigungsanfällig und kapazitätsabhängig.
Damit entsteht ein Kernkonflikt:
Das PNOG finanziert neue Strukturen aus bisherigen Ansprüchen und aus bisheriger Flexibilität der Familien.
Die zentrale politische Frage muss deshalb lauten:
Wenn das PNOG bereits 2027 offiziell mehr als 7 Mrd. Euro Minderausgaben ausweist und zusätzlich rund 10 Mrd. Euro bisheriger familiennaher Leistungsvolumen neu disponibel macht, warum kommen dann im realistischen Szenario nur rund 2,93 Mrd. Euro sichtbar bzw. praktisch abrufbar als neue oder höhere ambulante Budgetbeträge bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen an?
Teil 2: Rechenanhang
A. Offizielle Minderausgaben 2027
Die offiziellen Minderausgaben werden direkt aus der Finanzwirkungstabelle des PNOG-Referentenentwurfs übernommen.
| Maßnahme | Finanzwirkung 2027 |
|---|---|
| Anpassung der Begutachtungssystematik | 1,3 Mrd. € |
| Hälftige Auszahlung des Entlastungsbudgets in PG2 und PG3 in den ersten drei Monaten | 0,9 Mrd. € |
| 50-%-Streichung der Leistung „Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI“ im Pflegegrad 1 | 0,4 Mrd. € |
| Verlängerung der Verweildauerstufen um jeweils 6 Monate in § 43c SGB XI | 2,6 Mrd. € |
| Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen | 1,8 Mrd. € |
| Korrektur der nicht intendierten Folgen der Flexi-Rente | 0,15 Mrd. € |
| Summe | 7,15 Mrd. € |
↑ Zurück zum Abschnitt offizielle Minderausgaben
B. Prognose Pflegebedürftige 2027
Für unsere Modellrechnung nutzen wir die BMG-Zahlen 2025 und schreiben die häusliche Versorgung mit +7 % pro Jahr fort. Für die stationäre Versorgung setzen wir in diesem Modell 0 % Wachstum an.
Häusliche / ambulante Versorgung
| Pflegegrad | 2025 | 2027 mit Faktor 1,1449 |
|---|---|---|
| PG1 | 949.760 | 1.087.380 |
| PG2 | 2.255.424 | 2.582.235 |
| PG3 | 1.439.957 | 1.648.607 |
| PG4 | 400.654 | 458.709 |
| PG5 | 115.572 | 132.318 |
| Gesamt ambulant | 5.161.367 | 5.909.249 |
Für die Berechnung der ambulanten Budgets sind vor allem die häuslich versorgten Pflegebedürftigen in PG2 bis PG5 relevant:
| Pflegegrad | Häuslich 2027 |
|---|---|
| PG2 | 2.582.235 |
| PG3 | 1.648.607 |
| PG4 | 458.709 |
| PG5 | 132.318 |
| Gesamt PG2–PG5 | 4.821.869 |
↑ Zurück zum Abschnitt: Was kommt bei Familien an?
C. Freigesetzte Finanzierungsmasse 2027
Die umsteuerbare Finanzierungsmasse besteht aus bisherigen Leistungsblöcken, die durch das PNOG in neue Budgets oder Strukturen verschoben werden.
| Block | Betrag 2027 |
|---|---|
| Verhinderungspflege | 5,11 Mrd. € |
| Entlastungsbetrag gesamt | 4,43 Mrd. € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 0,77 Mrd. € |
| Gesamt | 10,31 Mrd. € |
Wichtig: Diese 10,31 Mrd. Euro sind nicht automatisch Einsparungen. Sie beschreiben die Leistungsvolumen, die neu zugeschnitten, verschoben oder in neue Budgets überführt werden.
↑ Zurück zur umsteuerbaren Finanzierungsmasse
D. Entlastungsbudget: Rechenweg
Das neue Entlastungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld. Pflegehilfsmittel werden in diesem Vergleich bewusst nicht einbezogen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Entlastungsbudget 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| PG2 | 347 € | 386 € | +39 € |
| PG3 | 599 € | 638 € | +39 € |
| PG4 | 800 € | 889 € | +89 € |
| PG5 | 990 € | 1.079 € | +89 € |
Theoretische Brutto-Mehrkosten 2027:
| Pflegegrad | Personen 2027 | Differenz mtl. | Brutto-Mehrkosten |
|---|---|---|---|
| PG2 | 2.582.235 | 39 € | 1,21 Mrd. € |
| PG3 | 1.648.607 | 39 € | 0,77 Mrd. € |
| PG4 | 458.709 | 89 € | 0,49 Mrd. € |
| PG5 | 132.318 | 89 € | 0,14 Mrd. € |
| Gesamt | 4.821.869 | 2,61 Mrd. € |
Korrektur mit Pflegegeld-Nutzungsfaktor:
| Größe | Betrag |
|---|---|
| theoretischer Maximalbetrag Pflegegeld 2025 | 24,96 Mrd. € |
| tatsächliche Pflegegeld-Ausgaben 2025 | 21,01 Mrd. € |
| Pflegegeld-Nutzungsfaktor | 84,2 % |
| Rechnung | Ergebnis |
|---|---|
| 2,61 Mrd. € × 84,2 % | 2,20 Mrd. € |
Realistischer Mehrbedarf 2027: ca. 2,20 Mrd. Euro
↑ Zurück zum Abschnitt: Was kommt bei Familien an?
E. Sachleistungsbudget: Rechenweg und methodische Korrektur
Das Sachleistungsbudget ist methodisch besonders sensibel, weil ein einfacher Vergleich der alten und neuen Monatsbeträge die tatsächlichen Mehrausgaben stark überschätzt.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung 2025 | Sachleistungsbudget 2027 | Differenz monatlich |
|---|---|---|---|
| PG2 | 796 € | 889 € | +93 € |
| PG3 | 1.497 € | 1.590 € | +93 € |
| PG4 | 1.859 € | 2.089 € | +230 € |
| PG5 | 2.299 € | 2.529 € | +230 € |
Theoretische Vollnutzung 2027:
| Pflegegrad | Personen 2027 häuslich | Differenz monatlich | Brutto-Mehrkosten 2027 |
|---|---|---|---|
| PG2 | 2.582.235 | 93 € | 2,88 Mrd. € |
| PG3 | 1.648.607 | 93 € | 1,84 Mrd. € |
| PG4 | 458.709 | 230 € | 1,27 Mrd. € |
| PG5 | 132.318 | 230 € | 0,37 Mrd. € |
| Gesamt | 4.821.869 | 6,35 Mrd. € |
Grobe Ausschöpfungsquote 2025:
| Rechnung | Ergebnis |
|---|---|
| tatsächliche Ausgaben Pflegesachleistung 2025 | 6,92 Mrd. € |
| theoretischer Maximalbetrag Pflegesachleistung 2025 | 59,54 Mrd. € |
| grobe Ausschöpfungsquote | 11,6 % |
Eine einfache Anwendung der Ausschöpfungsquote ergäbe:
| Rechnung | Ergebnis |
|---|---|
| 6,35 Mrd. € × 11,6 % | 0,74 Mrd. € |
Dieser Wert überschätzt die tatsächliche Mehrwirkung, weil er auch Sachleistungsanteile in der Kombinationspflege enthält. Wer in der Kombinationspflege nur einen Teil des bisherigen Sachleistungsbudgets nutzt, erreicht die neue höhere Obergrenze gar nicht.
Deshalb wird für die Hauptrechnung der Anteil der reinen Sachleistungsnutzung angesetzt:
| Rechnung | Ergebnis |
|---|---|
| theoretische Mehrkosten 2027 | 6,35 Mrd. € |
| Anteil reine Sachleistungsnutzung | 3,5 % |
| realistischer Mehrbedarf | 0,22 Mrd. € |
Realistischer Mehrbedarf 2027: ca. 0,22 Mrd. Euro
↑ Zurück zum Abschnitt Sachleistungsbudget
F. Sozialraumbudget: Rechenweg und Ausschöpfungsszenarien
Das Sozialraumbudget ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag für Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 1 wird hier nicht berücksichtigt, weil dessen Auflösung bereits separat in der Einspar- und Umsteuerungsrechnung enthalten ist.
| Altersgruppe | Alter Entlastungsbetrag | Neues Sozialraumbudget | Differenz |
|---|---|---|---|
| unter 25 Jahre | 131 € | 300 € | +169 € |
| ab 25 Jahre | 131 € | 175 € | +44 € |
Altersstruktur 2027:
| Altersgruppe PG2–PG5 häuslich | Personen 2027 |
|---|---|
| unter 25 Jahre | 501.628 |
| ab 25 Jahre | 4.320.241 |
| Gesamt | 4.821.869 |
Theoretische Mehrausgaben:
| Altersgruppe | Personen 2027 | Jahresdifferenz | Theoretische Mehrausgaben |
|---|---|---|---|
| unter 25 Jahre | 501.628 | 2.028 € | 1,02 Mrd. € |
| ab 25 Jahre | 4.320.241 | 528 € | 2,28 Mrd. € |
| Gesamt | 4.821.869 | 3,30 Mrd. € |
Bereinigte Ausschöpfungsquote 2025:
| Größe | Wert |
|---|---|
| Durchschnittliche Ausschöpfung PG1–PG5 | 47,7 % |
| Modellierte PG1-Ausschöpfung | 71,5 % |
| Bereinigte Ausschöpfung PG2–PG5 | 42,3 % |
Würde man diese 42,3 % auf das Sozialraumbudget übertragen, ergäbe sich:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Theoretisches Maximum Sozialraumbudget 2027 | 10,88 Mrd. € |
| Ausschöpfung 42,3 % | 4,60 Mrd. € |
Verglichen mit fortgeschriebenen alten EB-Ausgaben PG2–PG5 von 3,21 Mrd. Euro ergäbe sich ein Mehrbedarf von 1,39 Mrd. Euro.
Das dürfte aber zu hoch sein, weil das Sozialraumbudget weniger flexibel ist als der bisherige Entlastungsbetrag:
- keine Ansparmöglichkeit wie bisher,
- kein Übertrag bis 30. Juni des Folgejahres,
- keine Nutzung für Eigenanteile in Kurzzeitpflege,
- keine Nutzung für Eigenanteile in Tagespflege,
- keine Ergänzung über 40 % der Sachleistung.
Deshalb verwenden wir folgende Szenarien:
| Szenario | Ausschöpfung Sozialraumbudget | Erwartete Ausgaben 2027 | Mehr-/Minderausgaben gegenüber altem EB PG2–PG5 |
|---|---|---|---|
| Optimistisch | 35 % | 3,81 Mrd. € | +0,60 Mrd. € |
| Realistisch | 30 % | 3,26 Mrd. € | +0,05 Mrd. € |
| Kritisch | 25 % | 2,72 Mrd. € | -0,49 Mrd. € |
Realistischer Mehrbedarf Sozialraumbudget 2027: ca. 0,05 Mrd. Euro
↑ Zurück zum Abschnitt Sozialraumbudget
G. Überbrückungsbudget: Rechenweg und Ausschöpfungsszenarien
Das Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI soll für pflegerische Akut- und Überbrückungssituationen zur Verfügung stehen.
| Pflegegrad | Überbrückungsbudget pro Jahr |
|---|---|
| PG2 und PG3 | 1.855 € |
| PG4 und PG5 | 2.285 € |
Theoretisches Maximalvolumen:
| Pflegegrade | Personen häuslich 2027 | Jahresbetrag | theoretisches Maximalvolumen |
|---|---|---|---|
| PG2/3 | 4.230.842 | 1.855 € | 7,85 Mrd. € |
| PG4/5 | 591.027 | 2.285 € | 1,35 Mrd. € |
| Gesamt | 4.821.869 | 9,20 Mrd. € |
Dieses Maximalvolumen ist rein theoretisch. Das Budget wird nur in Akut- und Überbrückungssituationen relevant. Zusätzlich hängt die Nutzung von freien Kapazitäten, verfügbaren Diensten, regionalen Strukturen und Genehmigungslogiken ab.
Zur Plausibilisierung wird die heutige Kurzzeitpflege herangezogen. Auch sie ist ein etablierter Leistungsanspruch, wird aber nur von einem kleinen Teil der Pflegehaushalte genutzt. Für 2027 kommt hinzu, dass das Sozialraumbudget nicht mehr zur Finanzierung von Eigenanteilen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden soll. Dadurch dürfte die tatsächliche Nutzung von Kurzzeitpflege- und Überbrückungsangeboten eher niedriger ausfallen als heute.
Szenarien:
| Szenario | Ausschöpfung des theoretischen Maximalvolumens | erwartete Ausgaben 2027 |
|---|---|---|
| kritisch / sehr restriktiv | 3 % | 0,28 Mrd. € |
| realistisch | 5 % | 0,46 Mrd. € |
| optimistisch | 8 % | 0,74 Mrd. € |
| obere Plausibilitätsgrenze | 10 % | 0,92 Mrd. € |
Für die Hauptrechnung verwenden wir das realistische Szenario mit 5 % Ausschöpfung.
Realistisch erwartbare Nutzung Überbrückungsbudget 2027: ca. 0,46 Mrd. Euro
↑ Zurück zum Abschnitt Überbrückungsbudget
H. Gesamtbilanz 2027
1. Umsteuerbare Finanzierungsmasse
| Block | Betrag 2027 |
|---|---|
| Verhinderungspflege | 5,11 Mrd. € |
| Entlastungsbetrag gesamt | 4,43 Mrd. € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 0,77 Mrd. € |
| Gesamt | 10,31 Mrd. € |
2. Sichtbar/praktisch abrufbare neue oder erhöhte Budgetwirkungen
| Neuer Leistungsbereich | Betrag 2027 |
|---|---|
| Entlastungsbudget | 2,20 Mrd. € |
| Sachleistungsbudget | 0,22 Mrd. € |
| Sozialraumbudget, realistisches Szenario | 0,05 Mrd. € |
| Überbrückungsbudget, realistisches Szenario | 0,46 Mrd. € |
| Gesamt sichtbar/praktisch abrufbar | 2,93 Mrd. € |
3. Rechnerische Reserve
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsteuerbare Finanzierungsmasse | 10,31 Mrd. € |
| Sichtbar/praktisch abrufbare neue oder erhöhte Budgetwirkungen | 2,93 Mrd. € |
| Rechnerisch verbleibende Reserve / weitere Verwendungsmasse | 7,38 Mrd. € |
4. Verhältnis
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Anteil sichtbar/praktisch abrufbarer Budgetwirkungen an der Umsteuerungsmasse | ca. 28 % |
| Rechnerisch verbleibender Anteil | ca. 72 % |
Die neuen oder erhöhten ambulanten Budgetwirkungen binden nach realistischer Modellrechnung weniger als ein Drittel der umgesteuerten Finanzierungsmasse. Mehr als zwei Drittel bleiben rechnerisch für andere Verwendungen, Strukturen, Stabilisierung oder nicht ausgeschöpfte Leistungsansprüche.
I. Methodische Grenzen und warum die Rechnung trotzdem wichtig ist
Diese Analyse ist keine amtliche Finanzberechnung. Sie ist eine transparente Modellrechnung auf Basis öffentlich verfügbarer Daten und der im PNOG angelegten Logik.
Mehrere Punkte sind bewusst als Annahmen gekennzeichnet:
- Wachstum häusliche Pflege: Für 2026 und 2027 wird jeweils +7 % angenommen.
- Stationäre Pflege: Für 2026 und 2027 wird in diesem Modell kein Wachstum angenommen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Mangels aktueller Einzelzahl wird der letzte bekannte Einzelwert aus 2022 pro Kopf fortgeschrieben.
- Sachleistungsbudget: Kombinationspflege wird für die Erhöhung nicht berücksichtigt, weil die Erhöhung erst oberhalb der bisherigen Sachleistungsgrenze wirkt.
- Sozialraumbudget: Die bisherige Ausschöpfung des Entlastungsbetrags wird nicht 1:1 übernommen, weil das Sozialraumbudget deutlich weniger flexibel nutzbar ist.
- Überbrückungsbudget: Die Ausschöpfung wird wegen Zweckbindung, Genehmigungslogik, Kapazitätsproblemen und wegfallender Eigenanteilsfinanzierung über den Entlastungsbetrag mit unter 10 % angesetzt.
Gerade diese Annahmen sollten politisch diskutiert werden. Denn wenn das BMG in der Anhörung auf Einsparvorschläge verweist, muss das Ministerium auch offenlegen, welche Reserven und Umsteuerungseffekte im eigenen Entwurf bereits enthalten sind.
Die entscheidende Forderung lautet daher:
Das PNOG braucht eine transparente Finanzmatrix. Für jede neue Leistung muss offengelegt werden, aus welchen bisherigen Ansprüchen sie finanziert wird, welche Nutzergruppen verlieren, welche gewinnen und welche Mittel zur Stabilisierung der Pflegeversicherung oder für neue Strukturen verwendet werden.
Ohne diese Transparenz bleibt die Debatte schief. Dann wird gegenüber pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen mit „kein Geld da“ argumentiert, während zugleich Milliardenbeträge aus bisherigen familiennahen Leistungen neu verteilt werden.
Schluss: Transparenz ist die Voraussetzung für faire Reformpolitik
Die Pflegeversicherung muss stabilisiert werden. Darüber kann man ernsthaft sprechen. Aber eine faire Reform darf nicht so tun, als würden vor allem neue Leistungen geschaffen, wenn zugleich bestehende Ansprüche gekürzt, verzögert oder in neue Strukturen umgeleitet werden.
Der PNOG-Referentenentwurf weist für 2027 selbst erhebliche Minderausgaben aus. Allein die zentralen Positionen Anpassung der Begutachtungssystematik, hälftige Anfangsleistung, Streichung von PG1-Entlastung, Verlängerung der Verweildauerstufen nach § 43c SGB XI, Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge und Flexi-Renten-Korrektur summieren sich auf rund 7,15 Mrd. Euro.
Zusätzlich werden nach unserer Modellrechnung rund 10,31 Mrd. Euro bisheriger Leistungsvolumen neu disponibel gemacht. Davon kommen 2027 im realistischen Szenario nur rund 2,93 Mrd. Euro sichtbar bzw. praktisch abrufbar als neue oder höhere Budgetwirkungen an.
Deshalb muss die politische Debatte präziser werden.
Nicht nur:
Wo kann noch gespart werden?
Sondern auch:
Wo wird im PNOG bereits gespart?
Welche Ansprüche werden gekürzt oder verzögert?
Welche Leistungen werden umgesteuert?
Welche Familien verlieren Flexibilität?
Welche stationär versorgten Pflegebedürftigen zahlen länger höhere Eigenanteile?
Welche pflegenden Angehörigen verlieren Rentenabsicherung?
Und wie viel der freigesetzten Mittel kommt tatsächlich bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen an?
Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor das PNOG beschlossen wird.

Pflege-Dschungel
TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt
Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Verantwortlich
Autor beim Pflege-Dschungel










