Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt melden sich Nachbarschaftshelferinnen und -helfer beim regionalen Servicepunkt oder bei der Landeskoordinierungsstelle. Der Kurs lässt sich auch online besuchen. Ich habe zusammengestellt, wer helfen darf, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche Grenzen bei Stunden und Personen gelten.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Auf dieser Seite
- Was in Sachsen-Anhalt anders ist
- 1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe nutzen?
- 2. Wer darf helfen?
- 3. Wie viel Geld steht zur Verfügung?
- 4. Welche Leistungen sind möglich?
- 5. Entlastung für die Pflegeperson
- 6. Abrechnen mit dem NBH-Rechner
- Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer
- Meine Erfahrung mit der Nachbarschaftshilfe
- Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe
- Gesetze, Verordnungen und Formulare
- Bundesweiter Vergleich
- Wie geht es weiter?
Was in Sachsen-Anhalt anders ist
Angemeldet wird beim regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe oder bei der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt.
Der Kurs umfasst acht Einheiten à 45 Minuten und kann auch online stattfinden. Nach drei Jahren ist eine Fortbildung nötig. Wer eine abgeschlossene Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege hat, kann nach Prüfung durch die Koordinierungsstelle davon befreit werden.
Es gelten zwei Grenzen: höchstens zwei betreute Personen und zusammen 30 Stunden im Monat, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Anders als in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland ist hier Gartenarbeit ausdrücklich erlaubt.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe nutzen?

Anspruch haben alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 — vom ersten Tag an, ohne Wartezeit.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Voraus beantragt werden. Notwendig ist die Registrierung der helfenden Person beim Servicepunkt oder bei der Landeskoordinierungsstelle.
2. Wer darf helfen?

Diese Voraussetzungen müssen in Sachsen-Anhalt erfüllt sein:
- Volljährig.
- Nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert.
- Nicht zugleich Pflegeperson dieser pflegebedürftigen Person.
- Nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebend.
- Anerkannter Kurs über acht Einheiten à 45 Minuten — auch online möglich.
3. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 131 € bereit. Was nicht verbraucht wird, spart sich an: Wurde im Vorjahr nichts abgerufen, liegen theoretisch 1.572 € auf dem Konto bei der Pflegekasse. Dieses Guthaben muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht sein, sonst verfällt es am 1. Juli.
Umwandlung aus dem Sachleistungsbudget
Steht kein angespartes Guthaben zur Verfügung, lässt sich der Betrag trotzdem erhöhen: Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs des Pflegegrades können umgewandelt werden. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 sind das aus 1.497 € Sachleistungsbudget 598,80 € — zusammen mit den regulären 131 € ergibt das 729,80 € im Monat.
| Pflegegrad | 40 % Umwandlung | Höchstens im Monat |
|---|---|---|
| 1 | — | 131 € |
| 2 | 318,40 € | 449,40 € |
| 3 | 598,80 € | 729,80 € |
| 4 | 743,60 € | 874,60 € |
| 5 | 919,60 € | 1.050,60 € |
Der Preis dafür sind 40 Prozent des Pflegegeldes — bei Pflegegrad 3 also 239,60 €. Unterm Strich stehen mit der Umwandlung 359,20 € mehr zur Verfügung. Für Familien mit hohem Betreuungsbedarf ist das oft der Weg zu deutlich mehr Betreuungszeit.
4. Welche Leistungen sind möglich?

- Soziale Kontakte pflegen
- Unterstützung bei der Gartenarbeit
- Arztbesuche begleiten und planen
- Gemeinsames Einkaufen
- Leichte Bewegungsübungen wie Gymnastik
- Spaziergänge und Ausflüge
- Kochen und Musizieren
5. Entlastung für die Pflegeperson

Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflegealltags klarkommen können.
Der Videokurs „Meine Rolle als Pflegeperson“ und fünf weitere Videos rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung, und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren.
6. Abrechnen mit dem NBH-Rechner

Haben Sie noch unverbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei Ihrer Pflegekasse? Wenn Sie darüber keinen Überblick haben, schauen Sie sich unseren NBH-Rechner an.
Dort sehen Sie alle Leistungsansprüche auf einen Blick und erstellen die monatliche Abrechnung für die Pflegekasse mit wenigen Klicks. Für die helfende Person tragen Sie nur die geleisteten Stunden ein — die fertige Abrechnung lässt sich sofort ausdrucken. Die Nutzung ist kostenfrei.
NBH-Rechner zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe
Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer
A. Voraussetzungen und Anmeldung

Wie in den meisten Ländern ist die Volljährigkeit Voraussetzung. In Sachsen-Anhalt kommt hinzu:
- Nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
- Nicht Pflegeperson dieser pflegebedürftigen Person sein.
- Nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Einen anerkannten Kurs über acht Einheiten à 45 Minuten absolvieren — auch online möglich. Nach drei Jahren ist eine Fortbildung nötig. Bei abgeschlossener Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege kann die Koordinierungsstelle darauf verzichten.
Anschließend registrieren Sie sich beim regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe oder bei der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt.
Sie dürfen höchstens zwei Personen betreuen und dafür zusammen 30 Stunden im Monat mit der Pflegekasse abrechnen.
B. Welche Honorierung ist möglich?

Weil höchstens 30 Stunden im Monat mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, ist auch die Aufwandsentschädigung begrenzt.
Steuerlich gilt § 3 Absatz 36 Einkommensteuergesetz — hier zum Nachlesen.
Die folgende Tabelle zeigt, was Entlastungsbetrag und Umwandlung rechnerisch hergäben — in Sachsen-Anhalt begrenzt die 30-Stunden-Grenze darüber.
| Pflegegrad | Höchstens im Jahr je betreuter Person |
|---|---|
| 1 | 1.572 € |
| 2 | 5.392,80 € |
| 3 | 8.757,60 € |
| 4 | 10.495,20 € |
| 5 | 12.607,20 € |
C. Versicherung, Steuern und Bürgergeld

Versicherung
Sie müssen selbst über ausreichenden Schutz gegen Sach- und Personenschäden verfügen. In der Regel deckt das eine private Haftpflichtversicherung ab. Die Pflegeversicherung der betreuten Person ist dafür nicht zuständig.
Steuern
Gezahlte Aufwandsentschädigungen gehören in die Steuererklärung. Steuerfrei sind sie insbesondere dann, wenn die Tätigkeit als sittliche Pflicht ausgeübt wurde — davon gehen die Finanzämter in der Regel aus, wenn nur eine Person betreut wird. Bei mehreren Konstellationen, etwa einem pflegebedürftigen Ehepaar, klären Sie das am besten mit Ihrem Finanzamt.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe gelten als Einkommen. Nach dem Merkblatt Bürgergeld der Agentur für Arbeit bleiben die ersten 100 € anrechnungsfrei, dazu 20 Prozent des Teils zwischen 100 und 1.000 €.
Wer also nur die regulären 131 € aus dem Entlastungsbetrag erhält, muss davon 24,80 € anrechnen lassen — 80 Prozent von 31 €.
Meine Erfahrung mit der Nachbarschaftshilfe

2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Tod holten wir uns Unterstützung bei der ambulanten Pflege, und er besuchte die Tagespflege, solange es ging.
Eine wunderbare Unterstützung bekam er — und wir als pflegende Angehörige — durch Petra. Sie kam zwei- bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit ihm. Über die lange Zeit lernte sie ihn gut kennen und erfuhr, dass er früher gern Mundharmonika gespielt hatte. Das tat er seit Jahren nicht mehr; wir hatten diese Fähigkeit gedanklich abgeschrieben. Petra nicht.
Sie kramte das alte Ding aus einer Schublade hervor. Als ich an einem Nachmittag zu Besuch kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne. Mir kamen die Tränen, als ich ihn am Tisch sitzen und musizieren sah.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig. Auch bei ihr habe ich ein entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin bei ihr zu Besuch ist.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe

In Sachsen-Anhalt ist ein anerkannter Kurs über acht Einheiten à 45 Minuten vorgeschrieben. Er kann auch online stattfinden.
Nach drei Jahren ist eine Fortbildung nötig. Wer eine abgeschlossene Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Qualifikation hat, kann nach Prüfung durch die Koordinierungsstelle davon befreit werden.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist eine Schulung sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der betreuten Person zu bewegen. Diese Schulungen können Sie kostenlos nutzen.
Gesetze, Verordnungen und Formulare
Die Unterlagen des Landes Sachsen-Anhalt — antippen zum Vergrößern, der Link darunter öffnet die Datei:



Bundesweiter Vergleich
Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Die Übersicht stellt alle sechzehn Länder nebeneinander — sie wird laufend gepflegt und ist damit immer auf dem Stand, den wir zuletzt geprüft haben.
Was in Sachsen-Anhalt gilt
Wer darf helfen, und was zahlt die Pflegekasse?
- Wer
- Mindestalter
- 18
- Kein gemeinsamer Haushalt
- ja
- Nicht die Pflegeperson
- ja
- Nicht verwandt bis 2. Grades
- ja
- Wohnt im engeren Umkreis
- ja
- Qualifikation
- Kurs (UE = 45 Minuten)
- 8 UE
- Auffrischungskurs
- alle 3 Jahre, 270 Min.
- Führungszeugnis
- ja
- Wo registrieren?
- Servicepunkt
- Geld und Versicherung
- Haftpflicht erforderlich
- ja
- Erstattung an Versicherte (V) oder an die Helfenden (NH)
- NH, V
- Höchstzahl betreuter Personen
- 30
- Höchstzahl Stunden je Monat
- 30
- Höchster Stundensatz
- 10,00 €
- Aufwandsentschädigung je Monat
- 400 €
- Aufwandsentschädigung je Jahr
- 2.880 €
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
- Haushalt und Organisation
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- ja
- Gartenarbeit (gemeinsam)
- ja
- Gemeinsam kochen und backen
- ja
- Begleitung
- Einkaufen (Begleitung)
- ja
- Spaziergänge
- ja
- Verabredungen
- ja
- Arztbesuche
- ja
- Behördengänge
- ja
- Beschäftigung
- Vorlesen (Zeitung, Bücher)
- ja
- Ausflüge
- ja
- Unterhaltung
- ja
Alle sechzehn Bundesländer vergleichen
Wer darf helfen, und was zahlt die Pflegekasse?
Die Regeln sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Ein leeres Feld heißt: dazu ist in der Landesverordnung nichts geregelt.
| Regelung | BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wer | ||||||||||||||||
| Mindestalter | 16 * | 16 * | 18 | 14 * | 18 | 18 | 18 | 18 | 16 | nein | nein | 18 | 18 | 18 | 18 | 18 |
| Kein gemeinsamer Haushalt | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Ausnahme Senioren-WG oder ähnlich | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Nicht die Pflegeperson | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Nicht verwandt bis 2. Grades | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Wohnt im engeren Umkreis | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | auch aus Nachbarland | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Gemeinsame Sprache | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Qualifikation | ||||||||||||||||
| Kurs (UE = 45 Minuten) | 30 / 20 UE | 8 UE | 360 Min. | 6 Zeitstunden | 1.200 Min. | nicht geregelt | nicht geregelt | 8 UE | 30 Stunden | ja | nein | nein | 450 Min. | 8 UE | 8 UE | 30 Stunden |
| Kurs auch online möglich (§ 45 Pflegekurs) | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Alternative Qualifikation | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | Pflegeberuf oder § 45-Kurs + 2 Std. Info | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | Kenntnis des Infomaterials | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Auffrischungskurs | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nein | jährlich | nicht geregelt | nicht geregelt | alle 2 Jahre, 6 UE | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | alle 3 Jahre | nicht geregelt | alle 3 Jahre, 270 Min. | alle 3 Jahre, 90 Min. | alle 5 Jahre |
| Führungszeugnis | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nur bei Kindern/Jugendlichen | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | ja | ja |
| Erste-Hilfe-Kurs | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht älter als 3 Jahre | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht älter als 5 Jahre | ausgesetzt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Wo registrieren? | Servicepunkt | Fachstelle Demenz und Pflege | Pflegekasse | Landesamt für Soziales (LASV) | DLZ | Servicestelle Nachbarschaftshilfe | Magistrat / Kreisausschuss | Pflegestützpunkt | Pflegekasse | Pflegekasse | ADD Trier | Ministerium für Soziales | Pflegekasse | Servicepunkt | Landesamt für soziale Dienste | Pflegekasse |
| Institutionskennzeichen bei der ARGE beantragen | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | für AOK Nordost, BKK, IKK, Knappschaft | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | empfohlen | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Geld und Versicherung | ||||||||||||||||
| Haftpflicht erforderlich | ja | ja | empfohlen | Sammelvertrag des Landes | nein | nein | empfohlen | nicht geregelt | keine Angabe | empfohlen | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | ja |
| Unfallschutz | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | Sammelvertrag des Landes | nein | nein | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nein | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Erstattung an Versicherte (V) oder an die Helfenden (NH) | NH, V | NH, V | NH, V | NH, V | V | V | V | NH | V, NH | V, NH | NH | NH, V | NH, V | NH, V | NH | NH |
| Höchstzahl betreuter Personen | 2 | 3 | 2 | 2 | nicht geregelt | 2 | 3 | 2 | 2 | 1 | 2 | 2 | 40 | 30 | 30 | 40 |
| Höchstzahl Stunden je Monat | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | 25 | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | 30 | 40 | 30 | 30 | 40 |
| Höchster Stundensatz | nicht geregelt | unter 12,00 € | 8,00 € | 10,00 € | 9,50 € | 5,00 € | 12,00 € | 8,00 € | höchstens 85 % des Mindestlohns | 10,00 € | 10,00 € | 12,00 € | 10,00 € | 10,00 € | 8,00 € | 10,00 € |
| Aufwandsentschädigung je Monat | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | 250 € | nicht geregelt | nicht geregelt | 200 € | 520 € | nicht geregelt | nicht geregelt | 400 € | 520 € | 400 € | 240 € | 400 € |
| Aufwandsentschädigung je Jahr | 3.000 € | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | 3.000 € | 3.000 € | nicht geregelt | 2.400 € | 6.240 € | nicht geregelt | nicht geregelt | 3.000 € | 4.800 € | 2.880 € | 2.880 € | 4.800 € |
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Nach § 45a SGB XI, in Nordrhein-Westfalen § 45b. Ein leeres Feld heißt: nicht ausdrücklich genannt.
| Regelung | BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushalt und Organisation | ||||||||||||||||
| Unterstützung bei der Haushaltsführung | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja |
| Wäsche reinigen | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt |
| Wohnung reinigen | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt |
| Haustiere versorgen | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt |
| Hilfe im Außenbereich | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Blumenpflege in der Wohnung | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Gartenarbeit (gemeinsam) | nicht geregelt | untersagt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | untersagt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | untersagt | untersagt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt |
| Mahlzeit zubereiten (Hilfe dabei) | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Gemeinsam kochen und backen | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Unterstützung beim Schriftverkehr | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja |
| Botengänge | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt |
| Begleitung | ||||||||||||||||
| Einkaufen (Begleitung) | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Spaziergänge | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja |
| Verabredungen | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Arztbesuche | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | ja |
| Behördengänge | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt |
| Gottesdienstbesuch | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Gang zum Friedhof | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Beschäftigung | ||||||||||||||||
| Vorlesen (Zeitung, Bücher) | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja |
| Freizeitgestaltung | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt |
| Ausflüge | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja |
| Unterhaltung | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | ja |
| Kaffeetrinken | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Soziale Kontakte aufrechterhalten | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja |
| Gesellschaft leisten | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Musizieren, Singen, Basteln, Gesellschaftsspiele | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja |
| Leichte Gymnastik | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja |
| Gedächtnistraining | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | nicht geregelt | ja | nicht geregelt | nicht geregelt | ja |
Übersicht drucken oder als PDF sichern Öffnet die Druckansicht im Querformat. Im Druckfenster wählen Sie „Als PDF sichern“.
Gilt in allen Ländern gleich (Bundesrecht)
- Entlastungsbetrag je Monat, Pflegegrad 1 bis 5
- 131 €
- Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 2
- 318 €
- Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 3
- 599 €
- Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 4
- 744 €
- Umwandlung in Sachleistung, höchstens 40 % — Pflegegrad 5
- 920 €
Angaben für Sachsen-Anhalt geprüft am 13. August 2026 · Die Regeln sind Landesrecht und ändern sich einzeln.
* Mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten.
Wie geht es weiter?
Mit dem NBH-Rechner sehen Sie, wie viel Budget in diesem Monat noch zur Verfügung steht, und erstellen die Abrechnung für die Pflegekasse mit wenigen Klicks. Die Nutzung ist kostenfrei.
Sie wohnen in einem anderen Bundesland? Die Regeln unterscheiden sich stark — hier finden Sie alle sechzehn Länder.





