Kombination von Geldleistung und Sachleistung 2024

Die Ansprüche auf Kombinationsleistung  mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Wofür?

Ermöglicht die individuelle Zusammenstellung einer Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld.

Wieviel?

Jeweils abhängig vom Pflegegrad und dem gewählten prozentualen Anteil der Sachleistung.

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Achtung!

Pflegegeld wird bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu 50 % der zuvor bezogenen Pflegegeldzahlung gewährt.

Weitere Informationen zur Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI

Bei der Kombinationsleistung bestimmen Sie die Verhältnisse der Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehenden finanziellen Leistungen aus Sachleistung und Pflegegeld.

Ist der pflegerische Aufwand aufgrund einer starken Fortentwicklung des Pflegebedarfs sehr hoch (oft spätestens ab Pflegegrad 3 beginnend), sollte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verstärkt die Unterstützung eines Ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

Die Berechnung der Verteilung scheint auf den ersten Blick kompliziert. Wenn man die grundsätzliche Mechanik verstanden hat, ist sie aber schnell nachvollziehbar.

  • 1. Bestimmen Sie, wie viel Sachleistung benötigt wird (z. B. 60 % von 1.778 € bei Pflegegrad 4 = 1.067 €)
  • 2. Zu 100 % fehlen nun 40 %. Mit diesem Prozentsatz berechnen Sie das Pflegegeld (100 % = 765 €, 40 % = 306 €
  • 3. Der Ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse seine Kosten ab. Ergibt sich ein geringerer oder höherer Bedarf an Sachleistungsbudget, wird von der Pflegekasse die Differenz ermittelt und ein neuer Prozentsatz berechnet (z. B. 64 % oder 53 %).
    Sofern Sie sich nicht auf eine bestimmte Verteilung im Voraus festgelegt haben (s.u.), wird Ihr Pflegegeld mit diesem tatsächlichen Wert gewichtet (also 100-64 = 36 %, oder 100-53 = 47 %) und entweder reduziert oder aufgestockt an Sie überwiesen.

An die Aufteilung der Kombinationsleistung sind Sie laut Gesetz für sechs Monate gebunden. In der Regel bieten die Pflegekassen heute aber die flexible Lösung mit einer individuellen Abrechnung des Pflegegelds anhand der Ausgaben der Sachleistung an.

In den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbands für die Pflegekassen sind folgende Optionen zur Entscheidungsbindung formuliert (siehe dort Seite 169):

  • Der Pflegebedürftige hat sich zu entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will. An diese Entscheidung ist er für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
  • Eine vorzeitige Änderung seiner Entscheidung ist dem Pflegebedürftigen aber zuzugestehen, sofern eine wesentliche Änderung (z. B. Veränderung der Pflegesituation) in den zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegenen Verhältnissen eingetreten ist (vgl. § 48 SGB X).
  • Bei Pflegebedürftigen, die das Ausmaß der Pflegesachleistung nicht im Voraus bestimmen können, kann im Nachhinein das anteilige Pflegegeld monatlich ermittelt und gezahlt werden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde.(Anmerkung: In diesem Fall bitte das entsprechende Feld im Antragsformular in Ihrem Antrags-Generator ankreuzen)
  • Die 6-Monats-Frist ist nicht zu beachten, wenn der Pflegebedürftige nur noch die Pflegesachleistung oder nur noch das Pflegegeld in Anspruch nehmen will.

Tipp: Gerade zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem Ambulanten Pflegedienst ist trotz vorherigem Kostenvoranschlag die tatsächliche Höhe des notwendigen Sachleistungsbudgets nicht immer exakt zu bestimmen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, wenn die Verteilung der Anteile von Ihnen erst mit einiger Erfahrung später definiert wird.

§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37.

Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.

An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt.

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

 

Überblick aller Pflegeleistungen

Pflege-Dschungel SGB XI System
Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

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Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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