Ausgaben Pflegeversicherung 2025 – Warum diese um 11,3 % steigen
Pflegeversicherung 2025:
Warum die Ausgaben um 11,3 % steigen:
Pflegeversicherung 2025: Deutlicher Ausgabenanstieg ist weitgehend politisch gewollt
Die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 gegenüber 2024 von 63,26 auf 70,42 Milliarden Euro (inkl. Verwaltungskosten = 73,82 Mrd. €). Das entspricht einem Zuwachs von 7,16 Milliarden Euro beziehungsweise 11,3 %. Dieser starke Anstieg ist jedoch zu einem großen Teil politisch gewollt: Er erklärt sich vorwiegend durch die Erhöhung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 sowie durch die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 für alle versicherten Personen.
Gleichzeitig darf diese Anhebung nicht als großzügige Leistungsverbesserung missverstanden werden. Denn selbst nach der Erhöhung um 4,5 % im vergangenen Jahr ist der reale Wert der Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren deutlich unter Druck geraten. Laut einer Bundestagsmeldung vom 2. Februar 2026 auf Grundlage einer Antwort der Bundesregierung hat das Pflegegeld in allen Pflegegraden inflationsbereinigt 2025 bereits knapp 15 % an Wert gegenüber 2017 verloren. Ein erheblicher Teil der Anpassungen im Jahr 2025 ist damit weniger ein echtes Plus als vielmehr ein verspäteter teilweiser Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Quelle: Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen
Während die Leistungsausgaben also um 11,3 % steigen, erhöhen sich die Gesamtausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nur um 8,2 % auf 73,82 Milliarden Euro (siehe Tabelle unten). Das hängt vor allem damit zusammen, dass andere Ausgabenpositionen zurückgehen, insbesondere die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds, die von 2,42 auf 0,70 Milliarden Euro sinkt.
Wertentwicklung der Leistungen der Pflegeversicherung 2017 bis 2025
Hier am Beispiel der Budgetleistung für die Verhinderungspflege. Gegenüber einer Kaufkraft von 3.224 € im Jahr 2017 sinkt dieser Wert trotz Anpassung zum 1.7.2025 auf nur noch 2.761 € (Tiefstand 2024 von 2.683 €).
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Der Gemeinsame Jahresbetrag wird wie erwartet zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt.
Besonders deutlich zeigt sich die Inanspruchnahme der Leistungserweiterung bei der Verhinderungspflege, deren Ausgaben von 3,12 auf 4,46 Milliarden Euro steigen – ein Plus von 1,34 Milliarden Euro oder 42,9 %. Auch die Geldleistungen wachsen mit +12,7 % sehr kräftig und erreichen 21,01 Milliarden Euro. Hinzu kommen spürbare Anstiege bei den zusätzlichen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (+15,2 %), bei Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung (+13,6 %) sowie bei der Kurzzeitpflege (+13,5 %). Die soziale Sicherung der Pflegepersonen nimmt ebenfalls stark zu und steigt um 17,1 % auf 4,80 Milliarden Euro.
Gerade beim starken Ausgabenanstieg der Verhinderungspflege lohnt sich allerdings ein zweiter Blick. Pflegebedürftige und ihre Familien warteten rund siebeneinhalb Jahre auf das GroKo-Versprechen eines großen Entlastungsbudgets (siehe Video). Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag wurde zum 1. Juli 2025 endlich ein wichtiger Schritt umgesetzt. Seitdem stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für alle Versicherten flexibel zur Verfügung.
Entlastungsbudget-Versprechen 2018
Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung 2024 und 2025 in Mrd. €
38,81
63,26
6,54
---
43,21
70,42
6,92
---
4,40
7,16
0,38
--
11,3%
11,3%
5,8%
-68,2%
0,2%
Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die ambulante Versorgung ist nur scheinbar die günstigere Lösung
Gleichzeitig führt genau dieser Befund schnell zu einer Fehleinschätzung: Die ambulante Versorgung erscheint damit im Gesamtsystem als die deutlich preiswertere Lösung. Das ist sie im Ergebnis zwar tatsächlich – aber eben in erheblichem Umfang auf Kosten der pflegenden Angehörigen. Denn ein großer Teil der Pflegeleistung im häuslichen Bereich wird von Familien übernommen und taucht in den Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung gar nicht auf.
Seit Jahren ist bekannt, dass der volkswirtschaftliche Beitrag der pflegenden Angehörigen für das Gesamtsystem eine Größenordnung von weit über 200 Milliarden Euro erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die ambulante Versorgung nicht einfach deshalb günstiger, weil sie strukturell so effizient wäre, sondern auch deshalb, weil ein erheblicher Teil der Last privat getragen wird. Dass diese Entlastung des Systems in großem Umfang auf den Schultern pflegender Angehöriger ruht, ist in Wissenschaft und Pflegepolitik seit Langem beschrieben und wird auch in aktuellen Analysen immer wieder deutlich gemacht.
Fazit: Kein Geschenk, sondern Nachholung, Ausgleich und verspätete Reform
Zusammengefasst zeigen die Zahlen für 2025 primär drei Dinge: Erstens ist der kräftige Ausgabenanstieg in wesentlichen Teilen das Ergebnis gesetzgeberischer Anpassungen. Zweitens sind diese Anpassungen vielfach keine großzügigen Zusatzgeschenke, sondern eher ein teilweiser Ausgleich realer Wertverluste sowie die späte Einlösung älterer Reformversprechen aus der vorletzten Großen Koalition. Und drittens bleibt die stationäre Versorgung pro Kopf erheblich teurer als die ambulante – wobei die vermeintlich günstigere häusliche Versorgung nur deshalb funktioniert, weil pflegende Angehörige seit über drei Jahrzehnten einen enormen, oft unterschätzten Beitrag für das Pflegesystem leisten.
Unsere Prognosedaten 2025 zur Entwicklung der Pflegebedürftigen
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Ambulant versorgte Pflegebedürftige
2023: 4.393.497
2024: 4.791.912
2025 Prognose: 5.151.305
Das entspricht nach dem starken Anstieg 2024 einer weiteren vom Pflege-Dschungel prognostizierten Zunahme um 7,5 % in 2025.
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Stationär versorgte Pflegebedürftige
2023: 843.089
2024: 850.634
2025 Prognose: 859.140
Hier fällt das Wachstum mit nur 1,0 % nach Pflege-Dschungel-Einschätzung deutlich geringer aus als im ambulanten Bereich.
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Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in dieser Betrachtung
2023: 5.236.586
2024: 5.642.546
2025 Prognose: 6.010.446
Insgesamt ergibt sich damit für 2025 ein prognostiziertes Wachstum von 6,5 %.
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Verteilung der Versorgungsformen 2025
Ambulant: 85,7 %
Stationär: 14,3 %
Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird also weiterhin außerhalb stationärer Einrichtungen versorgt.
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Ausgaben nach Versorgungsform 2025
Ambulant: 47,25 Milliarden Euro
Stationär: 23,18 Milliarden Euro
Obwohl der stationäre Bereich deutlich weniger Personen umfasst, bindet er einen sehr hohen Ausgabenanteil.
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Ausgaben pro Kopf 2025
Ambulant: 9.171,57 Euro je Person
Stationär: 26.977,80 Euro je Person
Damit liegt der rechnerische Aufwand pro stationär versorgter Person rund 17.806 Euro höher als im ambulanten Bereich.







Auch der rein formale Prozess der einfachen Präventionsempfehlung ist bislang unzureichend. Ein einfaches Kreuz im Beratungsprotokoll nach § 37 Abs. 3 oder ein ausgefülltes Musterformular 36a des GKV-Spitzenverbands wird der Tragweite des Themas nicht gerecht. Prävention darf kein administratives Anhängsel sein, sondern benötigt systematische Bedarfsanalysen, niedrigschwellige Zugänge und eine Phase der kompetenten Begleitung.
Wer sich intensiver mit dem 29-seitigen „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ (Stand: 28. September 2023) beschäftigt, spürt schnell: In diesem Dokument steckt weit mehr Musik, als man auf den ersten Blick vermutet. Und genau hier liegt auch das Potenzial des neuen § 5 Abs. 1a SGB XI.
Die nachfolgenden Gedanken sind aus unserem Community-Projekt zur häuslichen Prävention entstanden – ein Projekt, das sich seit Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Prävention dort wirken kann, wo Menschen tatsächlich leben, pflegen und gepflegt werden.