Pflegestufe 3
Die Pflegestufe 3 gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Wer heute danach sucht, meint fast immer den Pflegegrad — und findet hier, was aus ihr geworden ist.

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Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
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Die Pflegestufe 3 ist Geschichte. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es nur noch Pflegegrade. Diese Seite erklärt, was aus ihr geworden ist — sie beschreibt keinen Anspruch, den Sie heute noch stellen könnten.
Welchem Pflegegrad die Pflegestufe 3 entspricht
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurde jede Pflegestufe in einen Pflegegrad überführt. Wer die Pflegestufe 3 hatte und keine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt bekommen hatte, erhielt den Pflegegrad 4.
War zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt — der damalige Begriff für eine Demenz oder eine vergleichbare Einschränkung —, sprang die Einstufung eine Stufe höher auf den Pflegegrad 5. Dasselbe galt für Menschen mit einer anerkannten Härtefallregelung. Diese Doppelstufe war Absicht: Sie sollte nachholen, was das alte System bei Demenz übersehen hatte.
Die Umstellung lief automatisch: Niemand musste einen Antrag stellen, und niemand wurde neu begutachtet. Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, war am 1. Januar 2017 in einem Pflegegrad.
Für diese Überleitung gilt ein lebenslanger Bestandsschutz. Der übergeleitete Pflegegrad kann nicht nachträglich herabgestuft werden, weil die Umrechnung zu großzügig gewesen wäre. Nur wenn sich die Pflegesituation tatsächlich verbessert, kann die Pflegekasse neu entscheiden.
Was die Pflegestufe 3 damals verlangte
Amtlich hieß das „schwerstpflegebedürftig“. Entscheidend war allein die Zeit: Wie viele Minuten am Tag brauchte jemand Hilfe? Gezählt wurde im Wochendurchschnitt, und zwar getrennt nach Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche).
Für die Pflegestufe 3 musste der Hilfebedarf im Tagesdurchschnitt bei mindestens 300 Minuten liegen, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege.
Dazu kam der zeitliche Zuschnitt: Hilfe rund um die Uhr, auch nachts, dazu mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt.
Für den Härtefall galt mehr: Grundpflege von mindestens sechs Stunden am Tag, davon mindestens dreimal in der Nacht — oder Grundpflege, die auch nachts nur von mehreren Personen gemeinsam zu leisten war.
Sinngemäß zusammengefasst. Diese Vorschrift gilt nicht mehr; sie steht hier, damit nachvollziehbar bleibt, wie die Einstufung damals zustande kam.
An diesem Minutenmaß ist das alte System gescheitert. Wer körperlich noch vieles selbst konnte, aber wegen einer Demenz ständig Aufsicht brauchte, sammelte kaum Minuten — und ging leer aus. Genau das war der Anlass für die Reform.
Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt
Pflegestufen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde das System zum 1. Januar 2017 abgeschafft und durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Das Ziel war, Unterstützung gerechter zu verteilen.
Seither zählen neben körperlichen Einschränkungen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen als Ursache von Pflegebedürftigkeit — Demenz war unter den Pflegestufen jahrelang ein Randthema. Und auch bei leichteren Einschränkungen ist Unterstützung möglich; dafür gibt es den Pflegegrad 1, für den es keine Entsprechung unter den Pflegestufen gab.
Vor allem aber änderte sich der Maßstab. Für die Pflegestufen zählte, wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität brauchte. Heute zählt, wie selbstständig jemand ist — ermittelt über das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen und 64 Kriterien. Wer damals wegen fehlender Minuten leer ausging, kann heute zu einem Pflegegrad kommen.
Was heute an die Stelle getreten ist
Heute wird nicht mehr die Zeit gemessen, sondern die Selbstständigkeit — in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität über die kognitiven Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltags. Daraus entsteht eine Punktzahl, und aus der Punktzahl der Pflegegrad.
- Die sechs Module — was gezählt wird und wie stark es wiegt
- Die fünf Pflegegrade im Überblick — welche Punktzahl zu welchem Grad führt
- Pflegegrad-Rechner — eine erste Einschätzung, kostenlos und ohne Anmeldung
Wie geht es weiter?
- Pflegegrad 4 — Leistungen, Beträge, Rechtsstand 2026
- Pflegestufen im Überblick — alle Umrechnungen auf einer Seite
- Höherstufung beantragen — wenn sich die Lage verschlechtert hat
- Pflegegrad beantragen — wenn noch gar kein Grad anerkannt ist





