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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Pflegestufe 3


Die Pflegestufe 3 gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Wer heute danach sucht, meint fast immer den Pflegegrad — und findet hier, was aus ihr geworden ist.

Aktualisiert am 27.09.2026

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Die Pflegestufe 3 ist Geschichte. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es nur noch Pflegegrade. Diese Seite erklärt, was aus ihr geworden ist — sie beschreibt keinen Anspruch, den Sie heute noch stellen könnten.

Welchem Pflegegrad die Pflegestufe 3 entspricht

Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurde jede Pflegestufe in einen Pflegegrad überführt. Wer die Pflegestufe 3 hatte und keine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt bekommen hatte, erhielt den Pflegegrad 4.

War zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt — der damalige Begriff für eine Demenz oder eine vergleichbare Einschränkung —, sprang die Einstufung eine Stufe höher auf den Pflegegrad 5. Dasselbe galt für Menschen mit einer anerkannten Härtefallregelung. Diese Doppelstufe war Absicht: Sie sollte nachholen, was das alte System bei Demenz übersehen hatte.

Die Umstellung lief automatisch: Niemand musste einen Antrag stellen, und niemand wurde neu begutachtet. Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, war am 1. Januar 2017 in einem Pflegegrad.

Für diese Überleitung gilt ein lebenslanger Bestandsschutz. Der übergeleitete Pflegegrad kann nicht nachträglich herabgestuft werden, weil die Umrechnung zu großzügig gewesen wäre. Nur wenn sich die Pflegesituation tatsächlich verbessert, kann die Pflegekasse neu entscheiden.

Was die Pflegestufe 3 damals verlangte

Amtlich hieß das „schwerstpflegebedürftig“. Entscheidend war allein die Zeit: Wie viele Minuten am Tag brauchte jemand Hilfe? Gezählt wurde im Wochendurchschnitt, und zwar getrennt nach Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche).

Für die Pflegestufe 3 musste der Hilfebedarf im Tagesdurchschnitt bei mindestens 300 Minuten liegen, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege.

Dazu kam der zeitliche Zuschnitt: Hilfe rund um die Uhr, auch nachts, dazu mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt.

Für den Härtefall galt mehr: Grundpflege von mindestens sechs Stunden am Tag, davon mindestens dreimal in der Nacht — oder Grundpflege, die auch nachts nur von mehreren Personen gemeinsam zu leisten war.

Sinngemäß zusammengefasst. Diese Vorschrift gilt nicht mehr; sie steht hier, damit nachvollziehbar bleibt, wie die Einstufung damals zustande kam.

An diesem Minutenmaß ist das alte System gescheitert. Wer körperlich noch vieles selbst konnte, aber wegen einer Demenz ständig Aufsicht brauchte, sammelte kaum Minuten — und ging leer aus. Genau das war der Anlass für die Reform.

Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt

Pflegestufen gehören der Vergangenheit an. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde das System zum 1. Januar 2017 abgeschafft und durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Das Ziel war, Unterstützung gerechter zu verteilen.

Seither zählen neben körperlichen Einschränkungen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen als Ursache von Pflegebedürftigkeit — Demenz war unter den Pflegestufen jahrelang ein Randthema. Und auch bei leichteren Einschränkungen ist Unterstützung möglich; dafür gibt es den Pflegegrad 1, für den es keine Entsprechung unter den Pflegestufen gab.

Vor allem aber änderte sich der Maßstab. Für die Pflegestufen zählte, wie viele Minuten am Tag jemand Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität brauchte. Heute zählt, wie selbstständig jemand ist — ermittelt über das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen und 64 Kriterien. Wer damals wegen fehlender Minuten leer ausging, kann heute zu einem Pflegegrad kommen.

Was heute an die Stelle getreten ist

Heute wird nicht mehr die Zeit gemessen, sondern die Selbstständigkeit — in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität über die kognitiven Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltags. Daraus entsteht eine Punktzahl, und aus der Punktzahl der Pflegegrad.

Wie geht es weiter?

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen