Der Kurs für die Nachbarschaftshilfe
In vielen Bundesländern müssen Sie einen Kurs nachweisen, bevor Sie als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt werden und abrechnen dürfen. Beide Kurse hier sind kostenlos, laufen vollständig online und enden mit einem Zertifikat, das Sie bei der Pflegekasse oder der Anerkennungsstelle einreichen können.
Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Die beiden Kurse
Beide qualifizieren für die Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Sie unterscheiden sich nur darin, wie Sie lernen — nehmen Sie den, der zu Ihnen passt.
Grundlagen
Wenn die Pflege gerade erst begonnen hat: was zuerst zu regeln ist, was Ihnen zusteht und wie sich Ihre eigene Rolle verändert.
Grundlagen der häuslichen Pflege
Ein kostenloser Textkurs für alle, bei denen die Pflege gerade begonnen hat. Er führt durch die Grundlagen der häuslichen Pflege und zeigt, wie sich…
zum Nachlesen
Nachbarschaftshilfe
Für alle, die jemanden im Umfeld unterstützen möchten — mit Anerkennung statt nur aus Gefälligkeit.
Nachbarschaftshilfe
Wer im Umfeld hilft, kann das offiziell als Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI tun. Der Kurs erklärt, welche Voraussetzungen gelten, was die Aufgabe…
Videokurs
Welcher passt zu Ihnen?
| Video-Kurs (Pflege-ABC) | Text-Kurs (Pflegebetreuer) | |
|---|---|---|
| So läuft es ab | Sie sehen zu und hören zu, geführt von einer examinierten Altenpflegerin | Sie lesen in Ihrem Tempo, jederzeit unterbrechbar |
| Gut, wenn | Sie sich etwas erklären lassen möchten, statt es zu erarbeiten | Sie lieber nachschlagen, überspringen und zurückblättern |
| Zum Nachlesen | ein 30-seitiger Ratgeber gehört dazu | der Kurs selbst bleibt als Nachschlagewerk |
| Zertifikat | ja, am Ende des Kurses | ja, am Ende des Kurses |
| Kosten | keine (§ 45 SGB XI) | keine (§ 45 SGB XI) |
Brauchen Sie den Kurs überhaupt?
Das entscheidet Ihr Bundesland, und die Unterschiede sind erheblich: Manche Länder verlangen einen Kurs von festgelegtem Umfang, andere begnügen sich mit einer formlosen Erklärung, wieder andere kennen die Nachbarschaftshilfe in dieser Form gar nicht. Auch beim Stundensatz, bei der Zahl der betreuten Personen und bei den Meldepflichten geht jedes Land seinen eigenen Weg.
Deshalb steht das hier nicht als Liste, sondern auf sechzehn eigenen Seiten — eine je Bundesland, jeweils mit den geltenden Beträgen, den Formularen zum Herunterladen und der zuständigen Stelle. Hier geht es zu Ihrem Bundesland.
Erst nachsehen, dann anmelden
Schauen Sie zuerst auf der Seite Ihres Bundeslandes nach, was dort verlangt wird. Der Kurs schadet nie — aber es wäre schade, wenn Sie ihn machen und danach feststellen, dass Ihre Anerkennungsstelle noch etwas ganz anderes sehen will.
Was Sie nach dem Kurs erwartet
Mit dem Zertifikat melden Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes an. Danach können Sie Ihre Hilfe über den Entlastungsbetrag der pflegebedürftigen Person abrechnen — das sind 131 € im Monat, die sonst oft ungenutzt verfallen.
Was dabei an Stundensatz zusammenkommt und was steuerlich zu beachten ist, rechnet der Nachbarschaftshilfe-Rechner aus. Nicht vergessen: Die steuerliche Behandlung ist ebenfalls Ländersache. Nachbarschaftshilfe ist nicht überall dasselbe wie ein steuerfreies Ehrenamt — auch das steht auf der Seite Ihres Bundeslandes.







