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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Der Kurs für die Nachbarschaftshilfe


In vielen Bundesländern müssen Sie einen Kurs nachweisen, bevor Sie als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt werden und abrechnen dürfen. Beide Kurse hier sind kostenlos, laufen vollständig online und enden mit einem Zertifikat, das Sie bei der Pflegekasse oder der Anerkennungsstelle einreichen können.

Aktualisiert am 18.09.2026

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Die beiden Kurse

Beide qualifizieren für die Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Sie unterscheiden sich nur darin, wie Sie lernen — nehmen Sie den, der zu Ihnen passt.

Grundlagen

Wenn die Pflege gerade erst begonnen hat: was zuerst zu regeln ist, was Ihnen zusteht und wie sich Ihre eigene Rolle verändert.

Nachbarschaftshilfe

Für alle, die jemanden im Umfeld unterstützen möchten — mit Anerkennung statt nur aus Gefälligkeit.

  • Nachbarschaftshilfe

    Wer im Umfeld hilft, kann das offiziell als Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI tun. Der Kurs erklärt, welche Voraussetzungen gelten, was die Aufgabe…

    Videokurs

    Mehr Informationen

Welcher passt zu Ihnen?

 Video-Kurs (Pflege-ABC)Text-Kurs (Pflegebetreuer)
So läuft es abSie sehen zu und hören zu, geführt von einer examinierten AltenpflegerinSie lesen in Ihrem Tempo, jederzeit unterbrechbar
Gut, wennSie sich etwas erklären lassen möchten, statt es zu erarbeitenSie lieber nachschlagen, überspringen und zurückblättern
Zum Nachlesenein 30-seitiger Ratgeber gehört dazuder Kurs selbst bleibt als Nachschlagewerk
Zertifikatja, am Ende des Kursesja, am Ende des Kurses
Kostenkeine (§ 45 SGB XI)keine (§ 45 SGB XI)

Brauchen Sie den Kurs überhaupt?

Das entscheidet Ihr Bundesland, und die Unterschiede sind erheblich: Manche Länder verlangen einen Kurs von festgelegtem Umfang, andere begnügen sich mit einer formlosen Erklärung, wieder andere kennen die Nachbarschaftshilfe in dieser Form gar nicht. Auch beim Stundensatz, bei der Zahl der betreuten Personen und bei den Meldepflichten geht jedes Land seinen eigenen Weg.

Deshalb steht das hier nicht als Liste, sondern auf sechzehn eigenen Seiten — eine je Bundesland, jeweils mit den geltenden Beträgen, den Formularen zum Herunterladen und der zuständigen Stelle. Hier geht es zu Ihrem Bundesland.

Erst nachsehen, dann anmelden

Schauen Sie zuerst auf der Seite Ihres Bundeslandes nach, was dort verlangt wird. Der Kurs schadet nie — aber es wäre schade, wenn Sie ihn machen und danach feststellen, dass Ihre Anerkennungsstelle noch etwas ganz anderes sehen will.

Was Sie nach dem Kurs erwartet

Mit dem Zertifikat melden Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes an. Danach können Sie Ihre Hilfe über den Entlastungsbetrag der pflegebedürftigen Person abrechnen — das sind 131 € im Monat, die sonst oft ungenutzt verfallen.

Was dabei an Stundensatz zusammenkommt und was steuerlich zu beachten ist, rechnet der Nachbarschaftshilfe-Rechner aus. Nicht vergessen: Die steuerliche Behandlung ist ebenfalls Ländersache. Nachbarschaftshilfe ist nicht überall dasselbe wie ein steuerfreies Ehrenamt — auch das steht auf der Seite Ihres Bundeslandes.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
Pflegegrad Pflegegrad Leistungen Leistungen Prävention Prävention Erkrankungen & Lebenslagen Erkrankungen & Lebenslagen Kurse Kurse Beratung Beratung Pflege-Cockpit Suche Weiter Download Telefontermin Termin Passt zu mir Checkliste Antrag stellen Bescheid & Widerspruch Frist Rechner Häusliche Pflege Stationäre Pflege Bewegung & Kurs Entlastung & Budget Tipp Hinweis Achtung Geprüft Pflege-Dschungel Mit KI erstellt Schließen