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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

Unabhängige Orientierung durch Pflegeversicherung,
Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Pflegegrad 3


Bei Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt. Die Leistungen steigen deutlich — beim Pflegegeld ebenso wie bei der Pflegesachleistung und der Tagespflege. Zugleich wächst die Belastung für die Pflegeperson so weit, dass Entlastung keine Nebensache mehr ist.

Aktualisiert am 01.10.2026

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Wann Pflegegrad 3 vergeben wird

Pflegegrad 3 wird zuerkannt, wenn die Begutachtung eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ergibt. In Punkten ausgedrückt: 47,5 bis unter 70 gewichtete Punkte.

Nicht die Diagnose entscheidet darüber, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Bewertet wird in sechs Bereichen — Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens. Eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem hohen Grad, und eine unscheinbar wirkende Einschränkung kann sehr pflegerelevant sein.

Wo Sie ungefähr stehen, zeigt der Pflegegrad-Rechner im Pflege-Cockpit. Wie der Termin abläuft, steht unter Ablauf der Begutachtung.

Was Pflegegrad 3 im Alltag bedeutet

Pflegegrad 3 bedeutet meist: Ohne fremde Hilfe geht es in mehreren Bereichen des Tages nicht mehr. Körperpflege, Ernährung, Mobilität — an mindestens zwei dieser Stellen wird regelmäßig übernommen, nicht nur unterstützt.

Für pflegende Angehörige ist das die Stufe, ab der die Pflege den Tag strukturiert statt ihn zu begleiten. Wer jetzt keine Entlastung organisiert, hält es selten lange durch.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3

LeistungBetrag
Pflegegeld599 € im Monat bei selbst organisierter Pflege
Pflegesachleistungbis zu 1.497 € im Monat für einen ambulanten Dienst
Kombinationsleistungbeides anteilig, in der Regel sechs Monate bindend
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr, gemeinsamer Topf
Entlastungsbetrag131 € im Monat, zweckgebunden gegen Nachweis
Tages- und Nachtpflegebis zu 1.357 € im Monat, zusätzlich zu Geld- und Sachleistung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € im Monat
Wohnumfeld anpassenbis zu 4.180 € je Maßnahme
Umwandlungsanspruchbis zu 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfen
Wohngruppenzuschlag224 € im Monat in ambulant betreuten Wohngruppen
Vollstationäre Pflege1.319 € im Monat im Heim
Pflegeberatung nach § 7akostenfrei, auf Wunsch zu Hause
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3verpflichtend bei Pflegegeld — halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich ab Pflegegrad 4

Häufig übersehen

Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung — sie wird nicht angerechnet. Das ist die Leistung, die am häufigsten ungenutzt bleibt, obwohl sie pflegende Angehörige am spürbarsten entlastet.

Pflegegeld, Sachleistung — oder beides?

Pflegegeld bekommen Sie, wenn die Pflege privat organisiert wird, durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Es wird ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden: 599 € im Monat, frei verwendbar.

Pflegesachleistung bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst kommt und direkt mit der Kasse abrechnet — bis zu 1.497 € im Monat. Ausgezahlt wird hier nichts.

Die Kombinationsleistung verbindet beides anteilig: Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld. Die Entscheidung bindet in der Regel sechs Monate — sie sollte also zur Lage passen, nicht zum Monat.

Wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beides kommt aus einem Topf, der Betrag lässt sich frei zwischen beiden aufteilen. Die früher geltende Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Nutzen lässt sich das für Urlaub, Krankheit oder schlicht für einen freien Tag. Wird die Ersatzpflege stundenweise in Anspruch genommen, also unter acht Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter.

Pflegegrad 3 beantragen

Der Antrag ist formlos — ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Er wirkt ab dem Tag, an dem Sie ihn stellen, nicht ab dem Tag der Begutachtung. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Die beste Vorbereitung kostet nichts: Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch und halten Sie fest, wobei tatsächlich geholfen wird — gerade das, was längst selbstverständlich geworden ist. Mehr unter Auf die Begutachtung vorbereiten und Pflegegrad beantragen.

Wenn der Bescheid nicht passt

Zwei Wege, die oft verwechselt werden. Widerspruch legen Sie ein, wenn die Begutachtung die damalige Lage falsch abgebildet hat — dafür haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids. Höherstufung beantragen Sie, wenn sich die Lage seither verschlechtert hat; dafür gibt es keine Frist, und der Stichtag kann sogar vor dem Antrag liegen, wenn die Verschlechterung belegbar ist.

Fordern Sie in beiden Fällen zuerst das vollständige Gutachten an. Weiter unter Widerspruch einlegen und Höherstufung beantragen.

Wie viele Menschen einen Pflegegrad haben

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in neun Jahren nahezu verdoppelt — von rund 3,3 Millionen im Jahr 2017 auf voraussichtlich über 6,3 Millionen in diesem Jahr. Das Schaubild zeigt die Gesamtzahl je Jahr, aufgeteilt nach Pflegegraden.

Was sich 2027 ändern soll

Stand: Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 — noch nicht beschlossen · aktualisiert am 30. September 2026

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, das Pflegegeld in ein Entlastungsbudget von 630 € umzubenennen und zu erweitern, die Pflegesachleistung in ein Sachleistungsbudget von 1.590 € zu überführen und den Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € zu ersetzen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ein neues Überbrückungsbudget von 2.285 € vorgesehen.

Aktualisierung vom 30. September 2026: Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf, auf dem die Angaben unten beruhen, hat sich für diese Seite geändert:

  • Die Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten ist gestrichen.
  • Die Monatsbeträge haben sich leicht geändert; die Seite nennt bereits die neuen Werte.
  • Das Überbrückungsbudget beträgt einheitlich 2.285 Euro im Jahr.

Alle Änderungen im Überblick: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht. Beschlossen ist weiterhin nichts — bis zu einem verabschiedeten Gesetz gilt das heutige Recht.

Das ist geplant, gilt aber nicht. Bis zu einem beschlossenen Gesetz können sich Beträge, Voraussetzungen und Starttermine ändern — und die neuen Budgets lassen sich nicht einfach zu den heutigen addieren, weil sie bestehende Leistungen ersetzen. Was heute gilt, steht oben auf dieser Seite. Den Stand des Verfahrens verfolgen wir unter Referentenentwurf.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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