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DAK Pflegereport 2022 zur Nächstenpflege

DAK Pflegereport 2022 zur Nächstenpflege

Im Sommer legte der VDK vor. Mit dem umfangreichen Studienmaterial zur Situation der Nächstenpflege (I) schlug die begleitende Kampagne zur Veröffentlichung der Studie von Prof. Dr. Andreas Büscher hohe Wellen.
Jetzt legt die DAK-Gesundheit nach. Der DAK Pflegereport 2022 von Prof. Dr. Thomas Klie und seinem Team von der Evangelische Hochschule Freiburg widmet sich ebenfalls ausführlich und hochaktuell mit den drängenden Problemen der Nächstenpflege (II).

Wie bei vielen Studien zum Thema der Situation der häuslichen Pflege muss man vorab sagen, dass wir in Deutschland eigentlich kein Erkenntnisproblem zu diesem Thema haben. So wird gefühlt in fast jeder Studie der letzten 10 bis 15 Jahre eine hohe Belastungssituation der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) wieder und wieder diagnostiziert. Einzig bei der Umsetzung in geeignete Lösungen hapert es in der Regel genauso kontinuierlich.

Auch wenn wir kein grundsätzliches Erkenntnisproblem haben, freue ich mich, dass die Thematik der Nächstenpflege in diesem Jahr gleich zwei wissenschaftlich basierte starke Impulse bekommen hat. Der DAK Pflegereport 2022 beschäftigt sich vielschichtig mit der Nächstenpflege und bietet durch den Mix von Datenanalysen, Befragungen und Interviews eine vielfältige Lektüre für die Weihnachtszeit.

Prima ist insbesondere, dass der Vorstandsvorsitzende der DAK, Herr Andreas Storm so deutlich die Versäumnisse beim Pflegegeld anspricht. Die Ampel-Koalition versprach vor über einem Jahr: „Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.

Der Tagesspiegel berichtete letzte Woche schon vorab von den klaren Forderungen, die Andreas Storm in Richtung Ampel und Gesundheitsminister Karl Lauterbach aufgestellt hat. Als Konsequenz der aktuellen Studienergebnisse des DAK Pflegereports 2022 fordert er dort eine sofortige Anpassung des seit 2017 nicht mehr angepassten Pflegegeldes in Höhe von mindestens 10 %.

Wie die Grafik zur Entwicklung der Löhne und Kaufkraftentwicklung zeigt, verliert jeder Euro Pflegegeld in den vergangenen sechs Jahren beständig an Wert. Verglichen mit 2017 wird Anfang 2023 ein Euro Pflegegeld nur noch 85 Cent Kaufkraft haben.

Entwicklung Pflegegeld. Löhne und Kaufkraft für DAK Pflegereport 2022

Ergänzt wird diese unmittelbar die familiären Kosten entlastende Forderung durch die Anmahnung des versprochenen „kleinen“ Entlastungsbudgets und dem ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigten Konzept der Lohnersatzleistungen für SPA.

DAK Pflegereport 2022: 5 Kapitel zum Rückgrat der Langzeitpflege

Auf 246 Seiten dokumentiert der DAK Pflegereport 2022 aktuelle Information zur Nächstenpflege. Im Kapitel 2 werden die in Befragungen des Instituts für Demoskopie Allensbach gesammelten „Erfahrungen, Einstellungen, Forderungen“ von Pflegebedürftigen und SPA aufgezeigt.

Mehr Analytisch wird das umfangreiche Zahlenmaterial auf Basis der GKV- und SPV-Routinedaten der DAK-Gesundheit für den Pflegereport 2022 im dritten Kapitel dokumentiert. Die verschiedenen Pflegesettings der unterschiedlichen Pflegegrade bei der selbstorganisierten Pflege zu Hause stehen hier im Vordergrund.

Eine Reihe von Interviews, die Thomas Klie mit seinem Team mit Akteuren der häuslichen Pflege durchgeführt hat, werfen einen persönlichen und sehr individuellen Blick auf die aktuelle Situation der Nächstenpflege. Im Kapitel 4 sind insgesamt 33 Interviews von drei verschiedenen Interviewer*innen niedergeschrieben.

Spannend ist auch der fünfte Teil des DAK Pflegereports 2022. Hier werden für alle 16 Bundesländer „Good Practice“ Beispiele zur Stabilisierung der häuslichen Pflege vorgestellt.

Im letzten Abschnitt entwickelt Thomas Klie einen Ausblick und eine Perspektive zu den Herausforderungen der Pflege, mit Fokus auf die häusliche Pflege

Der erste Eindruck zum Pflegereport 2022

Das umfangreiche Dokument liegt bei mir frisch auf dem Tisch. In den kommenden Tagen werde ich mich intensiv mit den Informationen und Ergebnissen beschäftigen. Hier im Pflege-Dschungel werde ich versuchen, die Ergebnisse und Erkenntnisse verständlich aufzubereiten und einzuordnen.

Petitionen-Zyklus startet diese Woche

Den Ball, den Herr Andreas Storm ins Spiel geworfen hat, greifen wir vom Verein Pflegende Angehörige e.V. auf und überführen die abgeleiteten Forderungen in einen Zyklus von drei Petitionen. Noch in dieser Woche startet die Erste zum bisher nicht eingelösten Ampel-Versprechen zur Erhöhung des Pflegegeldes.

Petition 1:

ERHÖHEN SIE DAS PFLEGEGELD RÜCKWIRKEND ZUM 1.1.2023 UM MINDESTENS 10 % – JETZT HANDELN! ist gestartet.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese drei Petitionen durch eine Unterschrift und ein Teilen in Ihre Familie, Community und medialen Umfeld unterstützen würden. Alle drei Kernforderungen werden auch vom Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit formuliert.

Hendrik Dohmeyer

Download: DAK Pflegereport 2022

Pflegegeld Petition 2023

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Überarbeitetes Konzept zum Flexi-Budget

Überarbeitetes Konzept zum Flexi-Budget

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus berücksichtigt in seinem 2. Entwurf zum Entlastungsbudget die im Diskussionsprozess der letzten Monate geäußerten Kritikpunkte, u.a. von Kornelia Schmid vom Verein „Pflegende Angehörige e.V.“.

Im neuen Entwurf wird die kritisierte Zweiteilung des Verhinderungspflege-Budgets zurückgenommen und komplett dem Entlastungsbudget zugeführt. Damit wird verhindert, dass es
a. zu einer Reduktion des Gesamtanspruchs kommt und
b., dass der ursprüngliche Zweck der individuellen Organisation durch Unterstützung und Entlastung im privaten Umfeld weiterhin stattfinden kann.

Das Konzept sieht folgende 8 Eckpunkte vor.

  1. Generelle Unterteilung in nur noch 2 Budgettöpfe
    – 1. Pflegebudget
    – 2. Entlastungsbudget
  2. Zusammenlegung der bisherig getrennten Budgets für die Sachleistung (§ 36 SGB XI), des Entlastungsbetrags (§45b SGB XI) und für Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) zu einem Pflegebudget
  3. Der je Pflegegrad individuelle Gesamtbetrag kann monatlich flexibel in Anspruch genommen werden.
  4. Das Gesamtbudget oder auch der verbleibende, nicht genutzte Rest des Pflegebudgets wird als Pflegegeld ausbezahlt (dann als Kombinationsleistung im Folgemonat).
  5. In das neue Entlastungsbudget werden die drei Einzeltöpfe der Tagespflege, Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem Gesamtbudget zusammengeführt.
  6. Aus der bisherigen strikten monatlichen Inanspruchnahme der Tagespflege und der jährlichen Verfügbarkeit wird ein Kompromiss in Form eines Quartals-Budgets gestaltet. Durch die Möglichkeit einer Verdoppelungsoption können nicht verbrauchte Budgets des Vorquartals zusammen mit den aktuellen Ansprüchen die Gesamtsumme je Quartalszeitraum deutlich anheben.
  7. Die Verhinderungspflege soll wieder individuell zur Nutzung über formelle Anbieter und/oder privat organisierte Unterstützer stattfinden. Die überwiegende (mind. 75%) Zwangs-Nutzung über gewerbliche Anbieter wurde zurückgenommen.
  8. Die Summe des Quartals-Budgets für die Verhinderungspflege soll sich prozentual anhand des je Pflegegrad individuellen Anspruchs orientieren. Als Diskussionsgrundlage wird ein Satz von 20 % angezeigt. Alternativ stünde ein fixer Betrag von 806 Euro je Quartal zur Verfügung. Beim letzteren Betrag würden im Vergleich zur heutigen Regelung nicht nur 50 % der KZP in VHP umgewandelt, sondern 100%. Ob auch bei der Verhinderungspflege eine Verdoppelungsoption möglich ist, wird nicht explizit erwähnt.

Insgesamt kann der überarbeiteten Version Lob ausgesprochen werden. Das „%-Modell“ bei der Verhinderungspflege zeigt, dass auch bei einem „großem Entlastungsbudget“, wie es ursprünglich im GroKo-Koalitionsvertrag gefordert wurde, eine Umsetzung möglich ist.

Es verbleiben jedoch drei dringend notwendige Anpassungen:

 

    1. Um annähernd den Forderungen der SPA-Initiative und der Petition für ein „Gerechtes Entlastungsbudget“ gerecht zu werden, müssen die prozentualen Sätze für die Bemessung der Verhinderungspflege-Budgets mindestens auf 30 % für die Pflegegrade 2 und 3 sowie 35 % für die Pflegegrade 4 und 5 erhöht werden.
    2. Um den auch von vielen Kassen-Vertretern geforderten Flexibilitätsbedarf gerecht zu werden, muss auch beim Verhinderungspflege-Budget mindestens die Verdoppelungsoption realisiert werden (nicht verbrauchte Gelder des Vorquartals können im laufenden Quartal zusätzlich noch genutzt werden).
    3. Mit der deutlichen Steigerung der Budgets für die Kurzzeitpflege sollen Anreize für Anbieter geschaffen werden, die Anzahl der Einrichtungen zu erhöhen. Ohne dass es hier zu strukturellen Reformen im Pflegewesen kommt, droht einerseits die Gefahr, dass aufgrund des demografischen Wandels und der damit keinesfalls großartigen Steigerung des Pflegekraft-Potenzials die Anreize verpuffen.
      Andererseits kann die Neuerung einer deutlichen Steigerung der Budgets für KZP und TP bei vielen Familien nicht in Anspruch genommen werden, da ihnen nicht im annähernd gleichen Umfang zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Eigenanteile zugestanden werden. Hier wäre das Konzept dahin gehend zu optimieren, dass für die zielgerichtete Finanzierung von Eigenanteilen 100 % des Entlastungsbetrags als Pflegegeld umgewandelt werden kann und nicht nur maximal 50%.

Erläuterungen zur Darstellung der Einzelbeträge beim 1. Pflegebudget und beim 2. Entlastungsbudget


Die monatlichen Summierungen des Pflegebudgets und die Ableitung des maximalen Pflegegeldanspruchs bei einer Quote von 50 % sind weitestgehend selbsterklärend.

Die monatlichen und jährlichen Veränderungen berechnen sich jedoch nicht aus dem kompletten „neuen“ Pflegebudget, sondern sind um die beiden Positionen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel reduziert. Nur so kann dargestellt werden, welchen Effekt der „Flexi-Bonus“ je Pflegegrad hat. Im aktuellen System ist das je Pflegegrad verfügbare Pflegeld nicht anhand eines einheitlichen Prozentsatzes berechnet. Dieser Wert schwankt zwischen 42 % beim Pflegegrad 3 und 46 % beim Pflegegrad 2. Pflegegrad 4 und 5 liegen bei 45%.
Dieser Wert wird von Andreas Westerfellhaus pauschal auf 50 % für alle Pflegegrade einheitlich angeglichen und erhöht für alle den Pflegegeld-Anspruch (Flexi-Bonus).

Gleichzeitig führt die Integration des Entlastungsbetrages in das Pflegebudget dazu, dass es bei der Nutzung als Pflegegeld zu einer Reduktion um 50 % (750 Euro statt 1.500 Euro) kommt. Für diejenigen, die bisher den Entlastungsbetrag nicht genutzt haben, ist das ein Gewinn. Für diejenigen, die bisher dieses Geld zum Beispiele für die Finanzierung der Eigenanteile der Kurzzeit- oder Tagespflege benötigt haben, ist es jedoch ein Verlust.

Der „Minimale Netto Effekt“ weist aus, wie hoch der Vorteil oder Nachteil der Regelung unter Berücksichtigung dieser fehlenden 750 Euro noch ist.

Beim 2. Entlastungsbudget wird im ersten Schritt die drei Teilbudgets als ein Jahresbudget berechnet. Hiervon abgeleitet werden die Ansprüche der Tages- und Kurzzeitpflege auf einer Quartalsbasis und bei der Verdoppelungsoption auf einer 2 Quartalsbasis ausgewiesen.

Gleiches erfolgt beim Verhinderungspflege-Budget, wobei hier die notwendige Verdoppelungsoption noch nicht im Konzept fixiert ist.

Ausgehend von den jetzt aktuell maximal möglichen VHP-Budget von 2.412 € (1.612 € plus max. 50 % der KZP in Höhe von 806 €) ergeben sich je Pflegegrad individuelle Verbesserungen, die als „VHP vs. aktuellem Status p.a.“ ausgewiesen werden.

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Entlastungsbetrag 2018

Entlastungsbetrag 2018

Ich empfinde das Wirrwarr um den Entlastungsbetrag anstrengend und denke, dass das vielen so geht.

Deshalb habe ich mir mal die Zeit genommen und alle relevanten Informationen zu den Regelungen je Bundesland ausgewertet und aufbereitet.

Auf der Infografik finden Sie eine Übersicht zum eigentlichen Konzept des Entlastungsbetrags, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hatte. Dieses berücksichtigte bereits 2014 die Anforderungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die neuen Dimensionen der Entlastungsangebote. 

Diese Aktualisierung der Anforderungen spiegelt sich nicht in allen Landesverordnungen wider. Trotz Übernahme der neuen Präambel wurden hier oft die alten Konzepte aus den früheren Regelungen für die „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote“ verwendet.

Die Weigerung der meisten Landesregierungen, die Entlastungsleistungen auch von qualifiziert geschulten Nachbarn, Bekannten und Verwandten durchführen zu lassen, führt zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen. Laut einer aktuellen Umfrage  nutzen über 50 % der Familien den Entlastungsbetrag nicht.     

Die in der Infografik komprimiert dargestellten finanziellen Möglichkeiten sind auf meiner Seite zum Entlastungsbetrag und zum ergänzenden Umwandlungsanspruch von Sachleistungen in Detail erläutert. Hier finden Sie auch mögliche Umsetzungen der Ansprüche, die nicht unwesentliche finanzielle Vorteile bieten können.  

Konkrete Hilfen für Anbieter und Suchende 

Für alle 16 Bundesländer sind die direkten Links zu allgemeinen Informationen, Anbieter-Listen, gesetzlichen Verordnungen und den Informationen für Anbieter-Bewerbungen/Anträge übersichtlich dargestellt. Im Einzelnen finden Sie:

  • Allgemeine  Informationen der Landesregierungen und Ämter
  • Wortlaut der landesspezifischen Verordnungen für Anbieter
  • Antrags-Informationen für Anbieter
  • Listen mit Anbietern in den Bundesländern

Hier am Beispiel vom Bundesland Niedersachen sehen Sie exemplarisch die Aufbereitung, wie sie für jedes Bundesland zu finden ist.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite zum Entlastungsbetrag. Auf der Seite bitte etwas herunter scrollen.

Hier können Sie die Infografik – Entlastungsbetrag 2018  als PDF herunterladen

Ich hoffe, Sie bekommen so etwas mehr Licht im ENTLASTUNGSBETRAG-Pflege-Dschungel 😉

Mit besten Grüßen

Hendirk Dohmeyer

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Umfrage – Nutzen Sie den Entlastungsbetrag?

Umfrage – Nutzen Sie den Entlastungsbetrag?

Im April wurde von Kornelia Schmid* und mir  in mehreren Facebook-Gruppen eine Umfrage zur Nutzung des Entlastungsbetrags durchgeführt. Die Ergebnisse der Facebook-Umfrage liegen nun vor:

Nur fast die Hälfte der Befragten nutzen ihn – Vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastungsleistungen im Volumen von 1,8 Milliarden kommen nicht bei den Familien an!

 

Hier unser Kommentar zur Umfrage, den wir auf der Aktionsseite Entlastungsbudget.de und Facebook-Entlastungsbudget gepostet haben:

Das hatten wir befürchtet!

1 1/2 Jahre nach Einführung des neuen Entlastungsbetrags wird diese Leistung von mehr als der Hälfte aller Familien immer noch nicht genutzt.
Diese erschreckend hohe Zahl dokumentiert die Auswertung der Facebook-Umfrage, die wir in den letzten beiden Wochen mit Eurer Unterstützung durchgeführt haben.

357 Personen nahmen an der Umfrage teil. 176 von Euch nutzen den Entlastungsbetrag bereits. Etwas höher ist jedoch die Zahl derjenigen, die diese Leistung noch nicht in Anspruch nehmen. 181 Abstimmungen (51 %) wurden mit „nein“ gezählt.

Aufgrund der hohen Beteiligung in NRW, Niedersachsen und Bayern können hier die regionalen Ergebnisse interpretiert werden.

In NRW liegt die Nutzung über dem bundesweiten Durchschnitt. Dies kann mit der Öffnung auch für private Einzelanbieter zu tun haben, wodurch ein breiteres und eventuell auch günstigeres Angebot für die betroffenen Familien zur Verfügung steht.

Die gegenteilige Aussage könnte für Niedersachsen zutreffen. Hier sind private Einzelanbieter nicht zugelassen und nur 42 % der Umfrageteilnehmer nutzen dort das Angebot.

In Bayern ist auffällig, dass von 22 Teilnehmern, die das Angebot nicht nutzen, 13 sagen, „wir kennen dieses Angebot nicht“. Ein so hoher Wert von fast 60% zeugt von einem Defizit an Aufklärung und Beratung. Auch bei der Unkenntnis zum „Umwandlungsanspruch der Sachleistung“ führt Bayern mit 77% unwissenden Nutzern.

Hilfe und Betreuung im Haushalt sind beim Entlastungsbetrag stark nachgefragt.

Die am stärksten nachgefragte Entlastungsleistung ist die „Hilfe im Haushalt (Putzen, Einkaufen, Fahrten etc.)“. 95 Teilnehmer gaben an, dass sie diese Entlastung in Anspruch nehmen. Dies sind 54 %. Auf Platz zwei folgt mit 35 % die Betreuung im Haushalt.

Mit den Schulnoten 1 bis 3 benoteten fast 75 % der Nutzer ihr Entlastungsangebot positiv.

Diejenigen, die sich eher negativ äußerten, bemängelten insbesondere die fehlende Flexibilität der Anbieter.

Mit nur 11% wurden von nur 20 Teilnehmern die zusätzliche Entlastung über den Umwandlungsanspruch von Sachleistung in Anspruch genommen. Eine schallende Ohrfeige für alle Verantwortlichen sind hier die 60%, die angaben: „kennen wir nicht“!

Fazit.

Herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die diese Ergebnisse möglich gemacht haben. Der hohe Anteil der „Nichtnutzer“ des Entlastungsbetrags bestätigt uns in der Zielsetzung, diesen mit in das Entlastungsbudget zu integrieren.

Es kann nicht sein, dass Unkenntnis und mangelnde sowie nicht bedarfsgerechte Angebote dazu führen, dass eine rechtlich gewollte Entlastung in Höhe von mehr als 1,8 Milliarden Euro nicht bei den Familien ankommt.

Hier können Sie die Infografik und die Detailergebnisse nach Bundesländern als PDF herunterladen

Eure Kornelia Schmid und Hendrik Dohmeyer

 

* Kornelia Schmid hat 2014 die Facebook-Gruppe Pflegende Angehörige gegründet (Stand Mai 2018 über 5.800 Mitglieder) und leitet den Verein Pflegende Angehörige e.V. 

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