Pflegehilfsmittel-Beratung: Neue Regelungen für den Bezug von zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 1.7.2024.

Mai 25, 2024 | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegehilfsmittel-Beratung, Pflegeversicherung | 0 Kommentare

Moin!

Die Pflegehilfsmittel-Beratung soll zum Gamechanger werden. Die Antragstellung für die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde jetzt durch den GKV-Spitzenverband neu geregelt und gilt für alle Anbieter ab 1.7.2024 verbindlich.

Alle pflegebedürftigen Personen, die mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft sind, haben auf Grundlage des Paragrafen § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese sollen der Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen und eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.

Die wesentliche für alle Pflegebedürftigen und ihre Sorgenden und Pflegenden Angehörigen relevante Änderung betrifft den Vorgang der Beantragung. War es bisher einfach, mittels eines interaktiven Online-Bestellformulars sich die notwendigen Hilfsmittel aus dem vordefinierten Angebot auszusuchen und den Beantragungsprozess eigenständig zu starten, ist spätestens ab dem 1. Juli nicht mehr so möglich.

Neu: die verpflichtende Pflegehilfsmittel-Beratung

Geht es nach den neuen vertraglichen Regelungen des GKV-Spitzenverbands, die für alle Leistungserbringer spätestens ab Mitte des Jahres gelten, muss „mindestens vor der erstmaligen Beantragung der Kostenübernahme“ eine Beratung stattfinden. Die Leistungserbringer sind dann verpflichtet, den Versicherten „durch geschulte Fachkräfte persönlich zu beraten, welche Pflegehilfsmittel für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig im Sinne von § 29 Absatz 1 SGB XI sind“. Dieser Paragraf 29 definiert das Wirtschaftlichkeitsgebot (die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen).

Wir testen mit der Liane Pflegebox die  Pflegehilfsmittel-Beratung als neuen Service.

Hinweis: Lisa und Jan sind zwei sehr sympathische und kompetente Mitarbeiter des Pflege-Dschungels.
In ihren Köpfen sprudelt aber viel künstliche Intelligenz 😉

Die Beratungsinhalte

Konkret sind die nachfolgenden einzelnen Aspekte in der Pflegehilfsmittel-Beratung zu thematisieren und im Anschluss in einem hierfür einheitlich zu verwendendes Formular zu dokumentieren:

  • dass die versicherte Person die Kosten, die den monatlichen Höchstbetrag nach § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB XI oder den von der Kostenübernahmeerklärung umfassten Betrag überschreiten, selbst zu tragen hat (alles, was über das maximale monatliche Budget von 40 € „bestellt“ wird.)
  • dass die Pflegehilfsmittel ausnahmslos für die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson (und nicht durch Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege) verwendet werden dürfen.
  • Ob und wie die durch die Beratung empfohlenen Pflegehilfsmittel dokumentiert werden, ist bisher nicht eindeutig formuliert.

Weitere relevante Rahmenbedingungen sind ab Mitte des Jahres ebenfalls zu berücksichtigen:

  • Der bei der Online-Bestellung übliche Frei-Haus-Versand an die Wohnanschrift des Versicherten oder an eine andere vom Versicherten benannte Adresse ist weiterhin möglich.
  • Eine Abgabe an Dritte, insbesondere an Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege, ist nicht zulässig. Diesbezügliche Abtretungen des Pflegebedürftigen an solche Dritte haben keine Gültigkeit.
  • Die Lieferung der Pflegehilfsmittel erfolgt grundsätzlich monatlich. Abweichende Lieferzeiträume von bis zu maximal drei Monaten sind mit dem Versicherten zu vereinbaren. Eine halbjährliche Belieferung, wie einige unsere Kunden es bisher wünschen, ist ab 1.7.2024 nicht mehr möglich.
  • In der logischen Konsequenz des notwendigen individuellen Beratungsgesprächs darf ab 1. Juli auch nicht mehr mit vorkonfigurierten „Boxen“ geworben werden und/oder diese dürfen nicht mehr im automatisierten Formular als vorgefertigte Zusammenstellung auswählbar sein.
  • Die oftmals von Anbietern kostenlos zur Verfügung gestellten „Geschenke“ sind nicht mehr möglich („die Beifügung und das Versenden von Gratisproben anderer Produkte ist nicht gestattet“).

Mit den neuen vertraglichen Regelungen werden auch eine Reihe an neuen (und bekannten) Verhaltensweisen der Leistungserbringer definiert und als „unzulässiges Verhalten“ beschrieben, die bei Verstößen sanktioniert werden können.

Beratungsangebot ausprobieren

Hintergrundinformationen

Nach Informationen der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 21. August 2023 wurden im Jahr 2022 insgesamt 502 Mio. € von den Pflegekassen für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgebracht. Dies waren deutlich weniger als noch ein Jahr zuvor. Die pandemiebedingte Anhebung der monatlichen Pauschale auf 60 € hatte 2021 zu einem Höchstwert von 590 Mio. € geführt.
Die Zahlen für 2023 lagen mir bis jetzt nicht vor.

Ausgaben für Pflegehilfsmittel zum Verbauch

Wie viele Pflegebedürftige werden in Deutschland versorgt?

Diese Frage kann vermutlich niemand korrekt beantworten, da diese Daten laut Frau Dittmar nicht existieren. Eine Näherung kann jedoch berechnet werden, wenn wir etwa eine durchschnittliche Versorgung je Pflegebedürftigen mit jährlich acht Monatsbelieferungen annehmen. Ob die Anzahl der Neukundenversorgungen, der Abmeldungen und der gewählten Frequenzen so richtig geschätzt ist, darüber darf gern gestritten werden;-). Die Zahlen sollen auch nur eine mögliche, grobe Orientierung vermitteln.

Die jährlichen Kosten je Versicherten würden dann bei durchschnittlich acht Lieferungen mit ca. 320 € (im Jahr 2021 bei 480 €) zu Buche schlagen. Bei Gesamtausgaben von ca. 500 Mio. € im Jahr 2022 wären dann durchschnittlich fast 1,6 Mio. Pflegebedürftige versorgt. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der häuslich gepflegten Menschen von ca. 4,3 Mio. nutzen demnach mehr als 1⁄3 die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (37 %).

Vermutete Nutzer der Pflege-Boxen

Verglichen mit allen anderen Ausgaben lag das Budget für die Ausgaben im Bereich des § 40 (Hilfsmittel/ Wohnumfeldverbesserung) recht moderat bei etwas über 1,65 Mrd. €. Die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel hatten hieran einen Anteil von knapp über 30 %.

Bemerkenswert ist jedoch die Steigerung der Ausgaben in den vergangenen Jahren im Verhältnis zur Entwicklung der Anzahl der Menschen in der häuslichen Versorgung. Von 2019 bis 2022 waren hier 29 % mehr Pflegebedürftige gemeldet (4,04 zu 3,14 Mio.). Die gesamten Leistungsausgaben der GKV stiegen in diesem Zeitraum von 40,7 Mrd. € auf 56,2 Mrd. €, also um 38 %. Bei den zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel lag dieser Steigerungswert nach Informationen von Frau Dittmer bei 126 %.

Man muss kein Prophet sein, um sich die Entwicklung der Ausgaben bei einer weiteren deutlichen Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen vorzustellen (jüngste Äußerungen der GKV sprechen von über 360.000 im Jahr 2023). Vermutlich sind die jetzt eingeleiteten Maßnahmen auch eine Antwort auf diese befürchtete Entwicklung. Es fragt sich jedoch, ob die zentrale Änderung der „notwendigen persönlichen Beratung durch eine Fachkraft“ die richtige Wahl ist.

Deutschland leidet jetzt schon unter einem hohen Mangel an Fachkräften in der Pflege. Zigtausende Stellen können nicht besetzt werden – Tendenz steigend (siehe DAK Pflege(Boomer)-Report 2024).

Steigt der Bedarf an Neuversorgungen weiter, würden bei einer Versorgungsquote von 1/3 der neu begutachteten Menschen ein jährlicher Bedarf von ca. 300.000 bis 400.000 zusätzliche Beratungen notwendig sein. Fachkräfte, die hierfür benötigt werden, fehlen uns bei der täglichen Pflege vor Ort am Menschen.

Die Anwendungssituationen und die zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel sind nicht sehr komplex – KI-basierte digitale Beratungsformen sind sicherlich eine den Pflegemarkt entlastende Alternative, die heute schon von vielen Menschen genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema stellt der GKV, insbesondere für die Leistungserbringer, hier zur Verfügung.

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Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

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