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Ausgaben Pflegeversicherung 2025 – Warum diese um 11,3 % steigen

Ausgaben Pflegeversicherung 2025 – Warum diese um 11,3 % steigen

Pflegeversicherung 2025:
Warum die Ausgaben um 11,3 % steigen:

Ausgaben Pflegeversicherung 2025
Die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 deutlich. Doch der starke Zuwachs ist kein Zeichen neuer Großzügigkeit, sondern vor allem Folge politisch gewollter Leistungsanpassungen, verspäteter Reformumsetzungen und des teilweisen Ausgleichs realer Wertverluste. Gleichzeitig zeigen die Zahlen erneut, wie stark das Pflegesystem auf den oft unsichtbaren Beitrag pflegender Angehöriger angewiesen ist.

Pflegeversicherung 2025: Deutlicher Ausgabenanstieg ist weitgehend politisch gewollt

Die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 gegenüber 2024 von 63,26 auf 70,42 Milliarden Euro (inkl. Verwaltungskosten = 73,82 Mrd. €). Das entspricht einem Zuwachs von 7,16 Milliarden Euro beziehungsweise 11,3 %. Dieser starke Anstieg ist jedoch zu einem großen Teil politisch gewollt: Er erklärt sich vorwiegend durch die Erhöhung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 sowie durch die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 für alle versicherten Personen. 

Gleichzeitig darf diese Anhebung nicht als großzügige Leistungsverbesserung missverstanden werden. Denn selbst nach der Erhöhung um 4,5 % im vergangenen Jahr ist der reale Wert der Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren deutlich unter Druck geraten. Laut einer Bundestagsmeldung vom 2. Februar 2026 auf Grundlage einer Antwort der Bundesregierung hat das Pflegegeld in allen Pflegegraden inflationsbereinigt 2025 bereits knapp 15 % an Wert gegenüber 2017 verloren. Ein erheblicher Teil der Anpassungen im Jahr 2025 ist damit weniger ein echtes Plus als vielmehr ein verspäteter teilweiser Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Quelle: Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen

Während die Leistungsausgaben also um 11,3 % steigen, erhöhen sich die Gesamtausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nur um 8,2 % auf 73,82 Milliarden Euro (siehe Tabelle unten). Das hängt vor allem damit zusammen, dass andere Ausgabenpositionen zurückgehen, insbesondere die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds, die von 2,42 auf 0,70 Milliarden Euro sinkt.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Wertentwicklung der Leistungen der Pflegeversicherung 2017 bis 2025

Hier am Beispiel der Budgetleistung für die Verhinderungspflege. Gegenüber einer Kaufkraft von 3.224 € im Jahr 2017 sinkt dieser Wert trotz Anpassung zum 1.7.2025 auf nur noch 2.761 € (Tiefstand 2024 von 2.683 €).

Wertentwicklung Verhinderungspflegebudget

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Die komplette Antwort kann hier mit einem Klick auf das Bild heruntergeladen werden.

Wertentwicklung Verhinderungspflegebudget

Der Gemeinsame Jahresbetrag wird wie erwartet zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt.

Besonders deutlich zeigt sich die Inanspruchnahme der Leistungserweiterung bei der Verhinderungspflege, deren Ausgaben von 3,12 auf 4,46 Milliarden Euro steigen – ein Plus von 1,34 Milliarden Euro oder 42,9 %. Auch die Geldleistungen wachsen mit +12,7 % sehr kräftig und erreichen 21,01 Milliarden Euro. Hinzu kommen spürbare Anstiege bei den zusätzlichen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (+15,2 %), bei Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung (+13,6 %) sowie bei der Kurzzeitpflege (+13,5 %). Die soziale Sicherung der Pflegepersonen nimmt ebenfalls stark zu und steigt um 17,1 % auf 4,80 Milliarden Euro.

Gerade beim starken Ausgabenanstieg der Verhinderungspflege lohnt sich allerdings ein zweiter Blick. Pflegebedürftige und ihre Familien warteten rund siebeneinhalb Jahre auf das GroKo-Versprechen eines großen Entlastungsbudgets (siehe Video). Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag wurde zum 1. Juli 2025 endlich ein wichtiger Schritt umgesetzt. Seitdem stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für alle Versicherten flexibel zur Verfügung.

Entlastungsbudget-Versprechen 2018

Mit Malu Dreyer, Kornelia Schmid und Jens Spahn.

Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung 2024 und 2025 in Mrd. €

Beitragseinnahmen
davon
Beiträge für abhängig Beschäftigte
Beiträge für freiwillig in der KV Versicherte
Beiträge aus Renten
Beiträge für versicherte ALG I-Empfänger
Beiträge für versicherte ALG II-Empfänger
sonstige Beiträge
Sonstige Einnahmen
Einnahmen insgesamt
Leistungsausgaben
- Ambulant
- Stationär
davon
Pflegesachleistung
Geldleistung
Verhinderungspflege
Hilfsmittel/ Wohnumfeldverbesserung
Soziale Sicherung der Pflegepersonen
Tages-/Nachtpflege
Zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege in Behindertenheimen
Stationäre Vergütungszuschläge
Vergütungszuschläge für zusätzl. Personal in vollst. Einrichtungen
Vollstationäre Eigenanteilsbegrenzung
Pflegeberatung
Sonstige Leistungsausgaben
Hälfte der Kosten des Medizinischen Dienstes
Verwaltungsausgaben
Zuführung zum Pflegevorsorgefonds
Sonstige Ausgaben
Ausgaben insgesamt
Liquidität
Überschuss der Einnahmen
Überschuss der Ausgaben
Investitionsdarlehen an den Bund
Mittelbestand am Jahresende
"in Monatsausgaben lt. Haushaltsplänen der Kassen"
Nachrichtlich: Mittelbestand Pflegevorsorgefonds
2024
65,37

38,81

10,00
11,30
0,87
1,33
3,06
1,29
66,66

63,26

41,43
21,83

6,54

18,64
3,12
1,91
4,10
1,64
3,36
0,89
12,84
0,43
2,01
0,12
6,43
0,16
1,07
0,64
1,80
2,42
0,08
68,20

---

1,54
---
5,34
1,00
14,81
2025
72,45

43,21

10,87
12,53
1,08
1,45
3,32
0,88
73,33

70,42

47,25
23,18

6,92

21,01
4,46
2,17
4,80
1,81
3,87
1,01
13,42
0,45
2,15
0,01
7,15
0,17
1,03
0,69
1,95
0,70
0,06
73,82

---

0,49
0,50
5,35
0,86
16,24
Veränderung in Mrd. €
7,08

4,40

0,87
1,23
0,21
0,12
0,26
-0,41
6,67

7,16

5,82
1,35

0,38

2,37
1,34
0,26
0,70
0,17
0,51
0,12
0,58
0,02
0,14
-0,11
0,72
0,01
-0,04
0,05
0,15
-1,72
-0,02
5,62

--

-1,05
0,50
0,01
-0,14
1,43
Veränderung
10,8%

11,3%

8,7%
10,9%
24,1%
9,0%
8,5%
-31,8%
10,0%

11,3%

14,0%
6,2%

5,8%

12,7%
42,9%
13,6%
17,1%
10,4%
15,2%
13,5%
4,5%
4,7%
7,0%
-91,7%
11,2%
4,7%
-3,9%
7,5%
8,5%
-71,1%
-26,1%
8,2%

-68,2%

0,2%

-14,0%
9,7%

Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die ambulante Versorgung ist nur scheinbar die günstigere Lösung

Ambulante und stationäre Leistungsausgaben 2024 und 2025

Gleichzeitig führt genau dieser Befund schnell zu einer Fehleinschätzung: Die ambulante Versorgung erscheint damit im Gesamtsystem als die deutlich preiswertere Lösung. Das ist sie im Ergebnis zwar tatsächlich – aber eben in erheblichem Umfang auf Kosten der pflegenden Angehörigen. Denn ein großer Teil der Pflegeleistung im häuslichen Bereich wird von Familien übernommen und taucht in den Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung gar nicht auf.

Seit Jahren ist bekannt, dass der volkswirtschaftliche Beitrag der pflegenden Angehörigen für das Gesamtsystem eine Größenordnung von weit über 200 Milliarden Euro erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die ambulante Versorgung nicht einfach deshalb günstiger, weil sie strukturell so effizient wäre, sondern auch deshalb, weil ein erheblicher Teil der Last privat getragen wird. Dass diese Entlastung des Systems in großem Umfang auf den Schultern pflegender Angehöriger ruht, ist in Wissenschaft und Pflegepolitik seit Langem beschrieben und wird auch in aktuellen Analysen immer wieder deutlich gemacht.

Fazit: Kein Geschenk, sondern Nachholung, Ausgleich und verspätete Reform

Zusammengefasst zeigen die Zahlen für 2025 primär drei Dinge: Erstens ist der kräftige Ausgabenanstieg in wesentlichen Teilen das Ergebnis gesetzgeberischer Anpassungen. Zweitens sind diese Anpassungen vielfach keine großzügigen Zusatzgeschenke, sondern eher ein teilweiser Ausgleich realer Wertverluste sowie die späte Einlösung älterer Reformversprechen aus der vorletzten Großen Koalition. Und drittens bleibt die stationäre Versorgung pro Kopf erheblich teurer als die ambulante – wobei die vermeintlich günstigere häusliche Versorgung nur deshalb funktioniert, weil pflegende Angehörige seit über drei Jahrzehnten einen enormen, oft unterschätzten Beitrag für das Pflegesystem leisten.

Unsere Prognosedaten 2025 zur Entwicklung der Pflegebedürftigen

  • Ambulant versorgte Pflegebedürftige

    2023: 4.393.497

    2024: 4.791.912

    2025 Prognose: 5.151.305

    Das entspricht nach dem starken Anstieg 2024 einer weiteren vom Pflege-Dschungel prognostizierten Zunahme um 7,5 % in 2025.

  • Stationär versorgte Pflegebedürftige

    2023: 843.089

    2024: 850.634

    2025 Prognose: 859.140

    Hier fällt das Wachstum mit nur 1,0 % nach Pflege-Dschungel-Einschätzung deutlich geringer aus als im ambulanten Bereich.

  • Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in dieser Betrachtung

    2023: 5.236.586

    2024: 5.642.546

    2025 Prognose: 6.010.446

    Insgesamt ergibt sich damit für 2025 ein prognostiziertes Wachstum von 6,5 %.

  • Verteilung der Versorgungsformen 2025

    Ambulant: 85,7 %

    Stationär: 14,3 %

    Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird also weiterhin außerhalb stationärer Einrichtungen versorgt.

  • Ausgaben nach Versorgungsform 2025

    Ambulant: 47,25 Milliarden Euro

    Stationär: 23,18 Milliarden Euro

    Obwohl der stationäre Bereich deutlich weniger Personen umfasst, bindet er einen sehr hohen Ausgabenanteil.

  • Ausgaben pro Kopf 2025

    Ambulant: 9.171,57 Euro je Person

    Stationär: 26.977,80 Euro je Person

    Damit liegt der rechnerische Aufwand pro stationär versorgter Person rund 17.806 Euro höher als im ambulanten Bereich.

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28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches

„Verhinderungspflege: Mehr als drei Millionen Pflegebedürftige verzichten auf diese Leistung ihrer Pflegeversicherung.“ Achtung: das stimmt nicht!

„Verhinderungspflege: Mehr als drei Millionen Pflegebedürftige verzichten auf diese Leistung ihrer Pflegeversicherung.“ Achtung: das stimmt nicht!

„Verhinderungspflege: Mehr als drei Millionen Pflegebedürftige verzichten auf diese Leistung ihrer Pflegeversicherung.“ Achtung: das stimmt nicht!

Es kursieren zurzeit Aussagen im Netz, dass die Verhinderungspflege von der überwiegenden Mehrheit der Familien nicht genutzt wird („Verhinderungspflege: Mehr als drei Millionen Pflegebedürftige verzichten auf diese Leistung ihrer Pflegeversicherung“). Bitte übernehmt nicht diese Aussage!

Die in dieser Veröffentlichung genannten Zahlen zur Verhinderungspflege basieren auf einer GKV-Statistik für das Jahr 2024, die lediglich die durchschnittliche monatliche Inanspruchnahme ausweist. Der dort genannte Wert von rund 480.000 Fällen pro Monat kann daher nicht als Jahresgesamtzahl interpretiert oder hochgerechnet werden. Ein solcher Jahreswert wird offiziell vom GKV SV nicht veröffentlicht.

Eine aussagekräftigere Einschätzung ergibt sich nur über die Gesamtausgaben der Pflegekassen: Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands beliefen sich diese im Jahr 2024 für die Verhinderungspflege auf rund 3,11 Milliarden Euro (s. Grafik). Setzt man diese Summe ins Verhältnis zum theoretisch maximal möglichen Leistungsanspruch, der bei 1.612 € lag und unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten mit der Kurzzeitpflege bis zu 2.418 Euro pro pflegebedürftiger Person aufgestockt werden konnte, lässt sich eine grobe Nutzungsschätzung ableiten.

Unter der exemplarischen Annahme, dass im Durchschnitt etwa 1.800 Euro pro Fall abgerufen wurden, ergibt sich daraus eine Nutzungsquote von etwa 45 Prozent. Bezogen auf die rund 3,93 Millionen pflegebedürftigen Personen in häuslicher Versorgung (Pflegegrade 2–5) entspricht dies etwa 1,7 Millionen Familien, die im Jahr 2024 Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben.

Damit gehört die Verhinderungspflege nach dem Entlastungsbetrag zu den am häufigsten genutzten Unterstützungsleistungen in der häuslichen Pflege. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten die Leistung nicht nutzt, was auf Informationsdefizite oder organisatorische Hürden hinweisen kann.

Als Konsequenz ergibt sich die Notwendigkeit, die Beratung von Familien durch qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater weiter zu stärken. Insbesondere im Rahmen der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sollte die Aufklärung über Entlastungsmöglichkeiten systematisch erfolgen und regelmäßig überprüft werden. Eine Reduktion der Beratungspflichten für Familien in den Pflegegraden 2 und 3, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, wäre vor diesem Hintergrund kontraproduktiv und würde das Ziel einer besseren Nutzung bestehender Unterstützungsleistungen deutlich erschweren.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

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Tage der Pflegeberatung 2026

Nach dem sehr erfolgreichen Auftakt (ausverkauft) des neuen Formates TAGE DER PFLEGEBERATUNG 2025 in Bremen können Interessierte ihre Early-Bird-Tickets ab sofort hier für 2026 vorbestellen:
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Hier Impressionen vom Kongress in Bremen:

 

Pflegegrad 1 streichen – der Spiegel reagiert ;-)

Pflegegrad 1 streichen – der Spiegel reagiert ;-)

Pflegegrad 1 streichen – der Spiegel reagiert 😉

Es freut mich sehr, dass meine gestrige Analyse zum Thema „Milchmädchenrechnung“ und der möglichen Streichung des Pflegegrad 1 heute vom Spiegel-Verlag aufgegriffen wurde. Interessant dabei: Die eigene Berechnung des Hauses liegt ziemlich genau zwischen meinen beiden Prognosen. Die Zahl von 640 Mio.€ wird inzwischen sogar vom GKV-Spitzenverband bestätigt.

Was mich jedoch wirklich umtreibt: Solche Zahlenspiele mögen kurzfristig Schlagzeilen erzeugen, sie sind aber alles andere als zielführend. Im Gegenteil. Sie wirken wie ein Schuss vor den Bug für alle Beteiligten: für die Mitarbeiter:innen des Medizinischen Dienstes, für die Pflegekassen und letztlich für die gesamte Finanzsituation der GKV bzw. Pflegeversicherung.

Alleine in den vergangenen zwei Tagen habe ich fünf konkrete Anfragen von Beratungskunden erhalten, die nach diesem Medienecho plötzlich eine Höherstufung vom Pflegegrad 1 auf 2 beantragen möchten. Ich kann mir gut vorstellen, dass die mediale Wucht von TV, Print und Internet eine erhebliche Verunsicherung bei tausenden, wenn nicht hunderttausenden von Familien ausgelöst hat.

Das Ergebnis könnte eine regelrechte Flut von Höherstufungsanträgen sein. Viele, die vielleicht noch zwei, drei oder vier Jahre gewartet hätten, werden jetzt aus Angst versuchen, schnell den Pflegegrad zu erhöhen. Die Folge: Ein sprunghafter Anstieg der Leistungsansprüche im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich pro Person und Jahr – und damit genau das Gegenteil dessen, was mit einer vermeintlichen „Einsparmaßnahme“ eigentlich erreicht werden sollte.

Das war kein guter Job!

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

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Pflegegrad 1 streichen und die Pflegeversicherung retten?

Pflegegrad 1 streichen und die Pflegeversicherung retten?

Pflegegrad 1 streichen und die Pflegeversicherung retten?

Warum die 1,8 Milliarden ein reines Rechenkunststück sind

Gestern konnte man es fast überall lesen: Pflegegrad 1 soll gestrichen werden und schwupps, die deutsche Pflegeversicherung ist gerettet. Tagesschau, Heute-Journal, Bild und unzählige andere Medien haben die Zahl von 1,8 Milliarden Euro Einsparung verbreitet. Klingt nach einem Befreiungsschlag. Aber ist das wirklich so einfach?

Die Milchmädchenrechnung hinter den 1,8 Milliarden

Die Zahl stammt laut BILD aus einer Berechnung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Wirtschaftsforschung? Auf meine telefonische Nachfrage erklärte die Pressestelle des RWI: Grundlage der Antwort auf die BILD-Anfrage war lediglich eine theoretische Multiplikation.

Man nahm das maximal mögliche Budget für den Entlastungsbetrag (1.572 € pro Jahr) plus die Pauschale für Pflegehilfsmittel (42 € pro Monat) und rechnete das Ganze mit den rund 860.000 Anspruchsberechtigten hoch. Fertig.

Das Ergebnis: 1,8 Milliarden Euro.
Die Realität: Ein Rechenexempel ohne Bezug zum tatsächlichen Ausgabenniveau.

Hätten die Redakteure nach dem Einsparungspotenzial durch Streichung der Tagespflege gefragt, hätten wir mit 48.430.915.428 € Kostenersparnis nicht nur die Pflegeversicherung, sondern gleich noch die komplette GKV gerettet.

Der Blick in die Praxis

Denn:

  • Der Entlastungsbetrag wird nur von weniger als der Hälfte in Anspruch genommen (Nutzungsquote PG 1-5 lag 2024 bei nur 47 %).
  • Die Leistungen werden nie komplett bei allen das ganze Jahr in Anspruch genommen.
  • PG1-Leistungen sind für viele deutlich weniger nützlich als bei höheren Pflegegraden.
  • Das Einsparpotenzial dürfte maximal bei 700 Millionen Euro – und nach meiner Einschätzung vermutlich sogar eher unter 500 Millionen Euro liegen.

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Zur Einordnung: Die Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr nach meiner Prognose über 75 Milliarden Euro ausgeben müssen. Selbst im optimistischsten Szenario brächte eine Streichung von Pflegegrad 1 also weniger als 1 % Entlastung.

Das mag ein symbolischer Schritt sein – aber sicher keine Rettung der Pflegeversicherung. Im Gegenteil: Eine solche Symbolpolitik könnte am Ende fast eine Million neue Wutbürger hervorbringen, über die sich bestimmte politische Kreise trefflich freuen würden.

Was wir wirklich benötigen

Statt einfache Rechnungen mit großer Schlagzeile braucht es:

  • Ehrlichkeit in der Debatte um die Finanzierung.
  • Zielgerichtete Reformen, die Prävention und Entlastung stärken.
  • Investitionen in Strukturen, damit Menschen Pflegegrad 1‑Leistungen überhaupt sinnvoll nutzen können.

Denn wenn wir den Einstieg in die Unterstützung kappen, gefährden wir genau das, was die Reform 2017 eigentlich bewirken sollte: so früh wie möglich helfen, um Verschlechterungen länger zu vermeiden und signifikante Kostensteigerungen der höheren Pflegegrade zu verhindern.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

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Tage der Pflegeberatung 2026

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Hier Impressionen vom Kongress in Bremen:

 

DAK Pflegereport 2025 – Finanzdruck, Reformvorschläge und neue Impulse für die Pflegeberatung

DAK Pflegereport 2025 – Finanzdruck, Reformvorschläge und neue Impulse für die Pflegeberatung

DAK Pflegereport 2025 – Finanzdruck, Reformvorschläge und neue Impulse für die Pflegeberatung

Gestern konnte ich an der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen DAK-Pflegereports 2025 und des Konzepts „Pflegestützpunkt Plus“ teilnehmen. Im Zentrum: die alarmierende Finanzlage der Pflegeversicherung und konkrete Vorschläge zur strukturellen Neuausrichtung.

  • Die Zahlen sprechen für sich:
    📉 1,65 Mrd. € Defizit 2025, das sich 2026 voraussichtlich auf 3,5 Mrd. € verdoppeln wird.
  • 📈 Eine Beitragserhöhung allein reicht nicht – die DAK fordert die Rückzahlung der Corona-Ausgaben und ein grundlegendes Reformpaket.

Nach der Vorstellung interessierte mich in der Fragerunde, inwieweit die DAK Vertreter davon ausgehen, dass bei der Entwicklung der anstehenden großen Pflegereform 2025 das Thema Prävention stärker berücksichtigt wird.

Konkret habe ich auf Bedarfe bei den Pflegenden Angehörigen und die mehr als 900.000 Menschen mit Pflegegrad 1 hingewiesen – eine Gruppe, die meist noch vergleichsweise jung und nur leicht beeinträchtigt ist. Die ursprüngliche Zielsetzung von 2017 war es, durch präventive Maßnahmen eine Verschlechterung zu vermeiden und den Verbleib in Pflegegrad 1 zu verlängern. In der praktischen Umsetzung ist in diesem Bereich jedoch bislang wenig passiert.

Prof. Dr. Thomas Klie nahm sich Zeit für eine ausführliche Antwort – allerdings fiel seine Einschätzung eher nüchtern aus. Er sehe auch die dringende Notwendigkeit insbesondere auch bei den Pflegenden Angehörigen als unverzichtbare Ressource, derzeit wenig Anzeichen, dass Prävention im Rahmen der Pflegereform prioritär behandelt werde. Eine ehrliche, aber auch ernüchternde Perspektive.

Der neue DAK-Pflegereport 2025 ist PDF ist als PDF verfügbar  – und er hat es in sich. Neben den bekannten Zahlen zur Finanzierung geht es dieses Mal vor allem um die Zukunft der Pflegeberatung: Strukturen, Qualitätsanforderungen, digitale Vernetzung und das neue Konzept „Pflegestützpunkt Plus“.

Ich plane, Prof. Dr. Thomas Klie für unseren nächsten großen Pflegeberatungskongress „Tage der Pflegeberatung 2026“ nach Frankfurt einzuladen. Der Kongress findet Ende Mai nächsten Jahres statt – und ich bin sicher, dass seine Perspektiven dort eine wertvolle Bereicherung sein werden.

Eine spannende Lektüre fürs Wochenende – für alle, die sich für die Weiterentwicklung der Pflegeberatung interessieren,

wünscht
Hendrik Dohmeyer

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
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Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
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Tage der Pflegeberatung 2026
2025: Einzelhelfer/innen für die Nachbarschaftshilfe auch in Bremen möglich?

2025: Einzelhelfer/innen für die Nachbarschaftshilfe auch in Bremen möglich?

2025: Einzelhelfer/innen für die Nachbarschaftshilfe auch in Bremen möglich?

Vorab

  • Vor einem Jahr hatten nur noch die drei „B-Länder“ Baden-Württemberg, Brandenburg und Bremen keine niedrigschwellige Lösung für Einzelhelfer/innen im Rahmen des Entlastungsbetrages (§45 SGB XI).
  • Im Dezember 2024 optimierte dann Sozialminister Manne Lucha die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) für BaWü. Nach einer vierjährigen Erforschung der optimalen Unterstützungsleistung wurde mit der „Anerkennungsfiktion“ ein bürokratiearmes Verfahren für die Nutzung der Einzelhelfer/innen eingeführt.
  • In Brandenburg erklärte Sozialministerin Britta Müller Ende März im Landtag: „Wir werden das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen spürbar erleichtern.“ Damit werden 2025 auch in Brandenburg Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als „alltagsunterstützende Angebote“ anerkannt. 
  • Bleibt: Meine schöne Heimatstadt Bremen!
Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

1. Nachbarschaftshilfe in Bremen zwischen Anspruch und Wirklichkeit – traditionelles System bedarf dringend einer zeitgemäßen Ergänzung.

Mit unserer SPA-Pflegeberatung betreuen wir viele Familien in Bremen. Aktuell bekommen wir in unseren Beratungsgesprächen wieder die frustrierten Anfragen, ob ihre angesparten 1.500 € aus dem Entlastungsbetrag Ende Juni verfallen müssen.

Ganzjährig bekommen wir das Feedback unserer Kunden, dass die Nachfrage nach Alltagsassistenz-Unterstützung leider oft negativ beantwortet wird und maximal ein Eintrag auf der Warteliste möglich ist. Bei der Versorgung im ambulanten Pflegebereich machte die Kampagne „Bei Anruf Sorry“ letztes Jahr auf einen vergleichbaren Notstand bundesweit aufmerksam.

Auch in persönlichen Gesprächen wird mir von verschiedenen Stellen die unbefriedigende Situation bestätigt. Als Pflegeberater nach § 7a SGB XI habe ich in meiner Fortbildung verinnerlicht: Pflegeberatung bedeutet nicht nur, individuell zu helfen, sondern auch Verantwortung für die pflegerische Infrastruktur unserer Städte und Gemeinden zu übernehmen. Im Rahmen des Care-Managements gehört es daher zu unseren Aufgaben, auf Missstände und Bedarfslücken aufmerksam zu machen.

In diesem Sinne habe ich heute der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Frau Senatorin Claudia Bernhard, einen mit der Anregung zur Einführung der Einzelhelfer/innen auch in Bremen geschrieben.

Worum geht es?

Eine große Versorgungslücke zeigt sich aktuell deutlich im gesamten Bundesland Bremen: Etwa 46.000 der über 51.000 Menschen mit Pflegegrad werden nach meinen Prognosen in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2025 einen Anspruch auf Unterstützung durch Nachbarschaftshelfer*innen gemäß § 45a SGB XI haben.

Dies sind alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung umsorgt und gepflegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Familien nur Pflegegeld beziehen, die Kombinationsleistung nutzen oder die finanziellen Mittel komplett für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst verwenden.

Bremen Pflegestatistik 2025 inklusive Prognose

Doch während der Bedarf rasant wächst, bleibt das Angebot der in Bremen notwendigen begleiteten ehrenamtlichen Helfer/innen weit dahinter zurück. Die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit geht immer weiter auseinander.

Bremens Tradition der Nachbarschaftshilfe – Zwei Wege der Unterstützung

Bremen kann auf eine lange Tradition im Bereich ehrenamtlicher Hilfe zurückblicken. Über Jahrzehnte hinweg haben engagierte Bürgerinnen und Bürger Nachbarn und Pflegebedürftige unterstützt – ein Fundament, auf das die Stadt zu Recht stolz sein darf. Auch wir als Familie hatten das Glück, mit dieser Unterstützung die Pflegesituation für meine Mutter zu verbessern

Organisiert wird ein Großteil dieser Hilfe durch die vier großen Wohlfahrtsverbände: Deutsche Rote Kreuz (DRK), Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Paritätischen Dienst und vom Caritasverband. Deren 17 Dienstleistungszentren (DLZ) im Stadtgebiet Bremens (keine in Bremerhaven) spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Ein Blick in den Tätigkeitsbericht 2023 der Dienstleistungszentren zeichnet jedoch ein deutlich kritisches Bild: Im Jahr 2014 wurden noch insgesamt 731.000 Stunden an Unterstützung von den Ehrenamtlichen der Dienstleistungszentren erbracht. Bis 2023 sank diese Zahl auf nur noch 422.000 Stunden. Das entspricht einem Rückgang von über 42 % innerhalb von neun Jahren – ein erheblicher Verlust an ehrenamtlicher Unterstützung bei gleichzeitig steigendem Bedarf (2017 bis 2025 + 100 %).

Innerhalb der Strukturen der Dienstleistungszentren gibt es heute zwei grundlegende Formen der Unterstützung, die Potenzial für Verwechselung haben:

  • Die Nachbarschaftshilfe (NBH) basiert auf privat zu finanzierenden Verträgen. Die Betroffenen tragen die Kosten selbst, ohne Unterstützung durch die Pflegekasse. Diese Form richtet sich hauptsächlich an Menschen, die ergänzende Hilfen wünschen oder benötigen, die nicht über die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind.
  • Die Alltagsassistenz dagegen ist eine nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsleistung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI bei der Pflegekasse abgerechnet werden, wodurch Betroffene finanziell entlastet werden.

78 % aller geschlossenen Verträge entfallen auf die Alltagsassistenz, während lediglich 22 % auf die klassische Nachbarschaftshilfe. Analog dieser Verteilung gewichte ich bei der weiteren Analyse auch die Unterstützungspotentiale von ehrenamtlichen Alltagsbegleiter/innen.

Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage

Die nachfolgende Grafik zeigt das Auseinanderklaffen von sinkendem Angebot und stark steigender Nachfrage sehr deutlich:

NBH Bremen - Angebot und Nachfrage

Lesebeispiel: Im Jahr 2023 hatten fast 42.000 Menschen mit Pflegegrad 1–5 in häuslicher Pflege einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung nach § 45 SGB XI in Höhe von 125 € (heute 131 €) monatlich.
In diesem Jahr unterstützten 2.113 der über die DLZ organisierten Ehrenamtlichen diese anspruchsberechtigten Familien. Die Umrechnung der insgesamt 2.709 Personen erfolgt anhand der im Bericht ausgewiesenen Verteilung von 78 % für die Alltagsbegleitung. Mit diesem Wert wurden dann für die Vergleichbarkeit alle Jahrespotentiale gewichtet.
Interpretation: Hatten 2017 noch ca. 12 % der Familien die Chance einer Versorgung über das Bremer System mit Alltagsassistenz, sind dies rein rechnerisch 2025 nur noch 4,5 %. Über 95 % können so heute nicht versorgt werden.

Das Bremer Modell der Nachbarschaftshilfe und Alltagsunterstützung geht im Grundsatz davon aus, dass pflegebedürftige Menschen keine eigenen sozialen Ressourcen mehr haben. Das heißt: Es stehen keine Nachbarn, Freunde oder Bekannte zur Verfügung, die regelmäßig nachbarschaftliche Hilfe leisten könnten. Daher basiert das Angebot hauptsächlich darauf, dass fremde Personen als Alltagsassistent*innen in die Haushalte kommen, um dort Unterstützung zu leisten.

Aufgrund der Einschränkung der Bremer Verordnung nach § 3 Voraussetzung der Anerkennung, Absatz (3) „Eine Anerkennung von Einzelpersonen ist nicht möglich.“ können vorhandene eigene soziale Ressourcen der Betroffenen nicht über den Entlastungsbetrag genutzt werden.  

Erkenntnisse aus dem DLZ Jahresbericht 2023

Die DLZ werben die ehrenamtlichen Helfer an, schulen und begleiten sie. Dann  vermitteln sie die Alltagsassistenten per Vertrag an die nachfragenden Familien und stellen die 12 Abrechnungsformulare für die Kostenerstattung durch die Pflegekasse zur Verfügung. Hierfür bekommen sie von den nachfragenden Familien aktuell jährlich bis zu 420 € als sogenannte „Regiekostenpauschale“ pro vermittelte ehrenamtliche Person.

Diese monatlichen 35 € reduzieren das Budget von 131 € des Entlastungsbetrages. Mit den verbleibenden 96 € können dann ca. 10 Stunden im Monat bei einem festgelegten Stundensatz von 9,50 € genutzt werden. Zum Vergleich: in Niedersachsen bekommen die Einzelhelfer maximal 10,90 € direkt von den Familien (85 % vom aktuellen Mindestlohn von 12,82 €) und diese können damit 12 Stunden im Monat für die Unterstützung einplanen.

Nach Aussage der DLZ bestanden im Jahr 2023 in 41.433 Monaten Verträge mit Kunden, von denen 78 % als Alltagsassistenzverträge geführt wurden. Damit hätten die Versicherten mit der Zahlung der Regiekostenpauschale über den Entlastungsbetrag ca. 1 Mio. € zur Finanzierung der DLZ beigetragen (41.433 * 0,78 * 33 € = 1.066.485 €).

Anhand der 2023 geleisteten Gesamtstunden der Ehrenamtlichen errechnet sich eine durchschnittliche Betreuungsleistung von ca. 13 Stunden je Monat (422.176 / 12 / 2.709 = 12.98). Von jeder ehrenamtlichen Person wird somit ca. eine Familie durchschnittlich pro Monat versorgt.

Diese begrenzten Ressourcen verschärfen die Versorgungssituation im Vergleich zu andern Bundesländern erheblich. Viele unserer Beratungskunden außerhalb Bremens, gerade in den höheren Pflegegraden, nutzen wöchentlich drei bis vier oder mehr Unterstützer/innen über den Entlastungsbetrag. Dies ist möglich, weil dort die Einzelhelfer/innen zusätzlich zum Entlastungsbetrag über die Umwandlung von maximal 40 % des Sachleistungsbudgets finanziert werden können. Und: im privat organisiertem Umfeld stehen bei flexibler und unbürokratischer Lösung (Stichwort „Anerkennungsfiktion“ potenziell ausreichend mehr Unterstützerinnen zur Verfügung.    

Maximale Budgets für die NBH/Einzelhelfer

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag
131 €
131 €
131 €
131 €
131 €
max. 40 % Umwandlung von Sachleistung
-
318 €
599 €
744 €
920 €
Gesamt-Budget für NBH/ Einzelhelfer
131 €
449 €
730 €
875 €
1.051 €
Max. Unterstützung pro Woche in Stunden
3
12
19
23
28
max. 40 % Reduzierung Pflegegeld
-
139 €
240 €
320 €
396 €

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Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 5 können Betroffene bis zu 920 € zusätzlich zur Aufstockung des Entlastungsbetrages von ihrer Pflegekasse umwandeln lassen. Mit einem monatlichen Gesamtbudget von 1.051 € können dann bei einem Stundensatz von 9,50 € insgesamt 28 Stunden Assistenzleistung „eingekauft“ werden. Bei einem für ehrenamtliche Helfer steuerfreien Einkommen von monatlich ca. 250 € benötigen die Familien vier Einzelhelfer/innen. Zu berücksichtigen ist, dass das Pflegegeld bei diesem Verfahren um 40 % reduziert wird.   

Probleme sind bekannt

In seinem „Landespflegebericht Bremen 2023“ weist das Team um Prof. Dr. Rothgang auf den Seiten 149 bis 150 auf die strukturellen Probleme (insbesondere für Bremerhaven) – es „… klafft eine Lücke zwischen den Anfragen und dem vorhandenen Angebot der verschiedenen Einrichtungen und Dienstleister, die nicht gedeckt werden können.“ Auch der Landespflegebericht empfiehlt:

Entwicklungspotenzial hätte ein Organisations- und Finanzierungsmodell, das die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Form einer bezahlten ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe und Alltagsassistenz ausbaut.

„Anerkennungsfiktion“ als „Blaupause“ auch für Bremen?

Ein bedeutender Fortschritt der überarbeiteten UstA-VO für Baden-Württemberg ist die Einführung der sogenannten Anerkennungsfiktion. Dieses vereinfachte Verfahren erlaubt es, dass neben den bereits bestehenden anerkannten Unterstützungsangeboten seit 18. Dezember 2024 auch Einzelbetreuungen durch ehrenamtlich engagierte Personen möglich sind. Zuvor waren dort meist solche Angebote auch an Trägerstrukturen oder professionelle Dienste gebunden.

Um den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern, wurde die Anerkennung ehrenamtlicher Einzelhelferinnen und Einzelhelfer durch die sogenannte Anerkennungsfiktion vereinfacht.

  • keine Schulungskurse notwendig (aber empfohlen)
  • kein polizeiliches Führungszeugnis
  • kein Ersthilfekurs

Dieses bewusst schlanke Verfahren reduziert den Aufwand für alle Beteiligten und ermöglicht eine flexiblere, schnellere Nutzung der Unterstützungsleistungen. Pflegebedürftige können so den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung leichter für Einzelhelferinnen und -helfer einsetzen.

Aufgrund unserer Erfahrungen ist eine solche niedrigschwellige Lösung insbesondere überall dort sehr hilfreich, wo „fremde“ Personen von den Betroffenen nicht gewünscht sind oder diese mit den vorhanden Einschränkungen oft Probleme haben. Dies sind z. B.

  • kognitiv beeinträchtigte Menschen wie u. a. demenziell erkrankte Personen
  • traumatisch belastete Menschen
  • Kinder und Jugendliche mit z. B. ADHS

Bei vielen unserer Beratungskunden mit Migrationshintergrund ist oft die Unterstützung durch familienfremde Personen ebenfalls nicht erwünscht.

Wie kann die Situation auch in Bremen 2025 entschärft und optimiert werden?

Eigentlich ganz einfach. Im ersten Schritt muss nur ein einziges Wort aus der aktuellen Verordnung gestrichen werden:

Die Lösung für Bremen

Im zweiten Schritt muss dann eine Regelung formuliert werden, die eine einfache und zielgerichtete Nutzung der von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Unterstützungsmöglichkeiten (jährlich 1.572 € Entlastungsbetrag plus mögliche ergänzende Sachleistungsumwandlung) für die Bremer Familien ermöglicht.
Nützliche Informationen hierfür können die Forschungsergebnisse der „Modellprojekt Einzelhelfer“ sowie die exemplarische Umsetzungsverordnung für BaWü. sein. 

Wichtig: das Einzelhelfer/innen Angebot soll eine Ergänzung zu der bestehenden und bewährten Lösung über die DLZ sein – keine ersetzende Alternative.