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Ausgaben Pflegeversicherung 2025 – Warum diese um 11,3 % steigen

Ausgaben Pflegeversicherung 2025 – Warum diese um 11,3 % steigen

Pflegeversicherung 2025:
Warum die Ausgaben um 11,3 % steigen:

Ausgaben Pflegeversicherung 2025
Die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 deutlich. Doch der starke Zuwachs ist kein Zeichen neuer Großzügigkeit, sondern vor allem Folge politisch gewollter Leistungsanpassungen, verspäteter Reformumsetzungen und des teilweisen Ausgleichs realer Wertverluste. Gleichzeitig zeigen die Zahlen erneut, wie stark das Pflegesystem auf den oft unsichtbaren Beitrag pflegender Angehöriger angewiesen ist.

Pflegeversicherung 2025: Deutlicher Ausgabenanstieg ist weitgehend politisch gewollt

Die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung steigen 2025 gegenüber 2024 von 63,26 auf 70,42 Milliarden Euro (inkl. Verwaltungskosten = 73,82 Mrd. €). Das entspricht einem Zuwachs von 7,16 Milliarden Euro beziehungsweise 11,3 %. Dieser starke Anstieg ist jedoch zu einem großen Teil politisch gewollt: Er erklärt sich vorwiegend durch die Erhöhung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 sowie durch die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 für alle versicherten Personen. 

Gleichzeitig darf diese Anhebung nicht als großzügige Leistungsverbesserung missverstanden werden. Denn selbst nach der Erhöhung um 4,5 % im vergangenen Jahr ist der reale Wert der Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren deutlich unter Druck geraten. Laut einer Bundestagsmeldung vom 2. Februar 2026 auf Grundlage einer Antwort der Bundesregierung hat das Pflegegeld in allen Pflegegraden inflationsbereinigt 2025 bereits knapp 15 % an Wert gegenüber 2017 verloren. Ein erheblicher Teil der Anpassungen im Jahr 2025 ist damit weniger ein echtes Plus als vielmehr ein verspäteter teilweiser Ausgleich von Kaufkraftverlusten. Quelle: Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen

Während die Leistungsausgaben also um 11,3 % steigen, erhöhen sich die Gesamtausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nur um 8,2 % auf 73,82 Milliarden Euro (siehe Tabelle unten). Das hängt vor allem damit zusammen, dass andere Ausgabenpositionen zurückgehen, insbesondere die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds, die von 2,42 auf 0,70 Milliarden Euro sinkt.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Wertentwicklung der Leistungen der Pflegeversicherung 2017 bis 2025

Hier am Beispiel der Budgetleistung für die Verhinderungspflege. Gegenüber einer Kaufkraft von 3.224 € im Jahr 2017 sinkt dieser Wert trotz Anpassung zum 1.7.2025 auf nur noch 2.761 € (Tiefstand 2024 von 2.683 €).

Wertentwicklung Verhinderungspflegebudget

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Die komplette Antwort kann hier mit einem Klick auf das Bild heruntergeladen werden.

Wertentwicklung Verhinderungspflegebudget

Der Gemeinsame Jahresbetrag wird wie erwartet zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt.

Besonders deutlich zeigt sich die Inanspruchnahme der Leistungserweiterung bei der Verhinderungspflege, deren Ausgaben von 3,12 auf 4,46 Milliarden Euro steigen – ein Plus von 1,34 Milliarden Euro oder 42,9 %. Auch die Geldleistungen wachsen mit +12,7 % sehr kräftig und erreichen 21,01 Milliarden Euro. Hinzu kommen spürbare Anstiege bei den zusätzlichen ambulanten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (+15,2 %), bei Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung (+13,6 %) sowie bei der Kurzzeitpflege (+13,5 %). Die soziale Sicherung der Pflegepersonen nimmt ebenfalls stark zu und steigt um 17,1 % auf 4,80 Milliarden Euro.

Gerade beim starken Ausgabenanstieg der Verhinderungspflege lohnt sich allerdings ein zweiter Blick. Pflegebedürftige und ihre Familien warteten rund siebeneinhalb Jahre auf das GroKo-Versprechen eines großen Entlastungsbudgets (siehe Video). Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag wurde zum 1. Juli 2025 endlich ein wichtiger Schritt umgesetzt. Seitdem stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für alle Versicherten flexibel zur Verfügung.

Entlastungsbudget-Versprechen 2018

Mit Malu Dreyer, Kornelia Schmid und Jens Spahn.

Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung 2024 und 2025 in Mrd. €

Beitragseinnahmen
davon
Beiträge für abhängig Beschäftigte
Beiträge für freiwillig in der KV Versicherte
Beiträge aus Renten
Beiträge für versicherte ALG I-Empfänger
Beiträge für versicherte ALG II-Empfänger
sonstige Beiträge
Sonstige Einnahmen
Einnahmen insgesamt
Leistungsausgaben
- Ambulant
- Stationär
davon
Pflegesachleistung
Geldleistung
Verhinderungspflege
Hilfsmittel/ Wohnumfeldverbesserung
Soziale Sicherung der Pflegepersonen
Tages-/Nachtpflege
Zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege in Behindertenheimen
Stationäre Vergütungszuschläge
Vergütungszuschläge für zusätzl. Personal in vollst. Einrichtungen
Vollstationäre Eigenanteilsbegrenzung
Pflegeberatung
Sonstige Leistungsausgaben
Hälfte der Kosten des Medizinischen Dienstes
Verwaltungsausgaben
Zuführung zum Pflegevorsorgefonds
Sonstige Ausgaben
Ausgaben insgesamt
Liquidität
Überschuss der Einnahmen
Überschuss der Ausgaben
Investitionsdarlehen an den Bund
Mittelbestand am Jahresende
"in Monatsausgaben lt. Haushaltsplänen der Kassen"
Nachrichtlich: Mittelbestand Pflegevorsorgefonds
2024
65,37

38,81

10,00
11,30
0,87
1,33
3,06
1,29
66,66

63,26

41,43
21,83

6,54

18,64
3,12
1,91
4,10
1,64
3,36
0,89
12,84
0,43
2,01
0,12
6,43
0,16
1,07
0,64
1,80
2,42
0,08
68,20

---

1,54
---
5,34
1,00
14,81
2025
72,45

43,21

10,87
12,53
1,08
1,45
3,32
0,88
73,33

70,42

47,25
23,18

6,92

21,01
4,46
2,17
4,80
1,81
3,87
1,01
13,42
0,45
2,15
0,01
7,15
0,17
1,03
0,69
1,95
0,70
0,06
73,82

---

0,49
0,50
5,35
0,86
16,24
Veränderung in Mrd. €
7,08

4,40

0,87
1,23
0,21
0,12
0,26
-0,41
6,67

7,16

5,82
1,35

0,38

2,37
1,34
0,26
0,70
0,17
0,51
0,12
0,58
0,02
0,14
-0,11
0,72
0,01
-0,04
0,05
0,15
-1,72
-0,02
5,62

--

-1,05
0,50
0,01
-0,14
1,43
Veränderung
10,8%

11,3%

8,7%
10,9%
24,1%
9,0%
8,5%
-31,8%
10,0%

11,3%

14,0%
6,2%

5,8%

12,7%
42,9%
13,6%
17,1%
10,4%
15,2%
13,5%
4,5%
4,7%
7,0%
-91,7%
11,2%
4,7%
-3,9%
7,5%
8,5%
-71,1%
-26,1%
8,2%

-68,2%

0,2%

-14,0%
9,7%

Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die ambulante Versorgung ist nur scheinbar die günstigere Lösung

Ambulante und stationäre Leistungsausgaben 2024 und 2025

Gleichzeitig führt genau dieser Befund schnell zu einer Fehleinschätzung: Die ambulante Versorgung erscheint damit im Gesamtsystem als die deutlich preiswertere Lösung. Das ist sie im Ergebnis zwar tatsächlich – aber eben in erheblichem Umfang auf Kosten der pflegenden Angehörigen. Denn ein großer Teil der Pflegeleistung im häuslichen Bereich wird von Familien übernommen und taucht in den Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung gar nicht auf.

Seit Jahren ist bekannt, dass der volkswirtschaftliche Beitrag der pflegenden Angehörigen für das Gesamtsystem eine Größenordnung von weit über 200 Milliarden Euro erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die ambulante Versorgung nicht einfach deshalb günstiger, weil sie strukturell so effizient wäre, sondern auch deshalb, weil ein erheblicher Teil der Last privat getragen wird. Dass diese Entlastung des Systems in großem Umfang auf den Schultern pflegender Angehöriger ruht, ist in Wissenschaft und Pflegepolitik seit Langem beschrieben und wird auch in aktuellen Analysen immer wieder deutlich gemacht.

Fazit: Kein Geschenk, sondern Nachholung, Ausgleich und verspätete Reform

Zusammengefasst zeigen die Zahlen für 2025 primär drei Dinge: Erstens ist der kräftige Ausgabenanstieg in wesentlichen Teilen das Ergebnis gesetzgeberischer Anpassungen. Zweitens sind diese Anpassungen vielfach keine großzügigen Zusatzgeschenke, sondern eher ein teilweiser Ausgleich realer Wertverluste sowie die späte Einlösung älterer Reformversprechen aus der vorletzten Großen Koalition. Und drittens bleibt die stationäre Versorgung pro Kopf erheblich teurer als die ambulante – wobei die vermeintlich günstigere häusliche Versorgung nur deshalb funktioniert, weil pflegende Angehörige seit über drei Jahrzehnten einen enormen, oft unterschätzten Beitrag für das Pflegesystem leisten.

Unsere Prognosedaten 2025 zur Entwicklung der Pflegebedürftigen

  • Ambulant versorgte Pflegebedürftige

    2023: 4.393.497

    2024: 4.791.912

    2025 Prognose: 5.151.305

    Das entspricht nach dem starken Anstieg 2024 einer weiteren vom Pflege-Dschungel prognostizierten Zunahme um 7,5 % in 2025.

  • Stationär versorgte Pflegebedürftige

    2023: 843.089

    2024: 850.634

    2025 Prognose: 859.140

    Hier fällt das Wachstum mit nur 1,0 % nach Pflege-Dschungel-Einschätzung deutlich geringer aus als im ambulanten Bereich.

  • Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in dieser Betrachtung

    2023: 5.236.586

    2024: 5.642.546

    2025 Prognose: 6.010.446

    Insgesamt ergibt sich damit für 2025 ein prognostiziertes Wachstum von 6,5 %.

  • Verteilung der Versorgungsformen 2025

    Ambulant: 85,7 %

    Stationär: 14,3 %

    Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird also weiterhin außerhalb stationärer Einrichtungen versorgt.

  • Ausgaben nach Versorgungsform 2025

    Ambulant: 47,25 Milliarden Euro

    Stationär: 23,18 Milliarden Euro

    Obwohl der stationäre Bereich deutlich weniger Personen umfasst, bindet er einen sehr hohen Ausgabenanteil.

  • Ausgaben pro Kopf 2025

    Ambulant: 9.171,57 Euro je Person

    Stationär: 26.977,80 Euro je Person

    Damit liegt der rechnerische Aufwand pro stationär versorgter Person rund 17.806 Euro höher als im ambulanten Bereich.

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28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches

Teuerste Pro-Kopf-Gesundheit Europas

Teuerste Pro-Kopf-Gesundheit Europas

Teuerste Pro-Kopf-Gesundheit Europas

Deutschland leistet sich ein Gesundheitssystem der Superlative – allerdings mit einer ernüchternden Pointe. Mit über 488 Mrd. Euro jährlichen Gesamtausgaben und 5.317 Euro pro Kopf ist es das teuerste in Europa.

Damit liegen unsere Pro-Kopf-Kosten rund 44 % über dem europäischen Durchschnitt – wir investieren also massiv ins „Kurieren“.

Doch der erhoffte Vorsprung bei den Ergebnissen bleibt aus: Mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 81,2 Jahren liegt Deutschland unter dem europäischen Mittel und fast drei Jahre hinter Ländern wie Spanien oder Italien. Die folgenden Grafiken machen diese Diskrepanz sichtbar – und wer tiefer einsteigen möchte, findet ergänzend eine vollständige Ländertabelle mit allen europäischen Staaten im Vergleich.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Gesundheitsausgaben pro Kopf Europa

Wir haben in Deutschland mit über 488 Mrd. Euro pro Jahr das teuerste Gesundheitssystem Europas. Mit 5.317 Euro pro Kopf und Jahr „kurieren“ wir unsere Krankheiten mit 44 % mehr Kosten als im europäischen Durchschnitt!

Trotz dieser enormen Kosten leben die Menschen hier mit durchschnittlich 81,2 Jahren lediglich unter dem europäischen Durchschnitt und fast drei Jahre kürzer als in Spanien oder Italien.

Lebenserwartung in Europa

EU-27: Gesundheitsausgaben, Lebenserwartung & Relation

EU-27 Ø
Belgien
Bulgarien
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Kroatien
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Gesamtausgaben 2022 (Mrd. €)
1.648,50
59,3
6,6
29,3
36,3
488,1
3,2
17,6
131,1
313,6
4,9
175,7
2,5
2,9
5
4,3
11,3
1,7
96,9
49,9
41,9
28,4
16,4
6,5
8,5
25,4
59,1
Gesundheitsaus-gaben/Kopf (€)
3.685
4.339
1.786
2.908
4.154
5.317
2.014
1.986
2.814
4.302
1.858
2.945
2.854
1.928
2.318
4.316
1.867
3.427
4.531
4.751
1.960
2.823
1.627
2.927
1.947
3.645
4.363
Lebenserwartung 2023 (Jahre)**
81,5
82,5
75,8
80
81,9
81,2
78,8
81,6
84
83,1
78,6
83,8
82,5
75,9
77,3
83,4
76,9
83,6
82
81,6
78,6
82,4
76,6
82
78,1
81,7
83,4
€ je erwartetes Lebensjahr*
45
53
24
36
51
65
26
24
34
52
24
35
35
25
30
52
24
41
55
58
25
34
21
36
25
45
52

* Pro-Kopf-Werte in kaufkraftbereinigten Euro (PPS) für 2022, auf Basis der Eurostat-Daten zu „current healthcare expenditure“.<br /> ** Lebenserwartung bei Geburt 2023, nach Eurostat-News „EU life expectancy estimated at 81.5 years in 2023“ (Länderdifferenzierung aus dem zugrunde liegenden Datensatz).

Die Tabelle basiert auf offiziellen EU-/OECD-Daten:

€3 685 per person spent on healthcare in 2022

  1. Gesundheitsausgaben je Einwohner (PPC, Euro, 2022)

    • Hauptquelle ist Eurostat / Eustat:

      „Indicators of health expenditure by country. 2022“ – dort findest du für alle EU-Länder die Kennzahl

      „Current expenditure per inhabitant (PPC, euro)“.

    • Ergänzend die Eurostat-News:

      „€3 685 per person spent on healthcare in 2022“ – hier kommt u.a. der EU-27-Durchschnitt her.

  2. Lebenserwartung bei Geburt (2023)

    • Eurostat-News: „EU life expectancy estimated at 81.5 years in 2023“ (gibt den EU-Durchschnitt und verweist auf die zugrunde liegenden Tabellen).

    • Für die Aufschlüsselung nach Ländern habe ich auf die Eurostat-basierten Länderdaten zurückgegriffen, wie sie u.a. in der Übersicht

      „List of European countries by life expectancy“ (UN/Eurostat-Daten) zusammengefasst sind.

  3. Wichtig zur Einordnung

    • Die von mir genannten Werte sind aus diesen Quellen übernommen und teils auf ganze Euro gerundet.

    • Wenn du sie im Prospekt zitierst, kannst du z.B. als Quellenangabe schreiben:

      „Datenbasis: Eurostat/OECD, Gesundheitsausgaben je Einwohner 2022 (PPC) und Lebenserwartung bei Geburt 2023.“

Von der stationären in die häusliche Welt: Prävention als Prozess, nicht als Einzelimpuls.

Von der stationären in die häusliche Welt: Prävention als Prozess, nicht als Einzelimpuls.

Von der stationären in die häusliche Welt: Prävention als Prozess, nicht als Einzelimpuls.

GameChanger Prävention in der Pflege: Warum der neue Barmer-Pflegereport ein Weckruf ist

Heute Vormittag hat Prof. Dr. Heinz Rothgang den neuen BARMER-Pflegereport 2025 vorgestellt – und die Zahlen sind ein Weckruf: Zwischen 2015 und 2023 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von rund 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Menschen gestiegen, der Anteil an der Bevölkerung von etwa 3,2 % auf gut 6,2 %.

Besonders brisant: Laut Analyse der Barmer lassen sich nur etwa 15 % dieses Anstiegs mit der Alterung der Bevölkerung erklären. Der weitaus größere Teil resultiert aus der Pflegereform 2017 und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – also aus unserer Systemlogik, nicht aus einem „Schicksal Demografie“.

Genau hier liegt die Steilvorlage: Wenn Systementscheidungen diese Dynamik mit auslösen, können Systementscheidungen sie auch wieder bremsen – vorausgesetzt, Prävention wird endlich ernst genommen.

Genau darum geht es in meiner kleinen Serie „GameChanger Prävention in der Pflege“ in der Fachzeitschrift CAREkonkret. Teil 1 ist vergangene Woche erschienen, Teil 2 heute, Teil 3 folgt am kommenden Donnerstag.

Von der stationären in die häusliche Welt: Prävention als Prozess, nicht als Einzelimpuls

Im ersten Beitrag habe ich den Blick darauf gelenkt, wie wir erfolgreiche Präventionsansätze aus der stationären Pflege in die häusliche Pflege übertragen und weiterdenken können. Prävention darf nicht bei einem Flyer, einem einmaligen Hinweis oder einem gut gemeinten Gespräch stehen bleiben.

Zentrale Gedanken daraus:

  • Prävention ist ein Prozess, kein Punkt.
    Wer Veränderungsprozesse ernst nimmt, kommt am transtheoretischen Modell (TTM) nicht vorbei: Menschen durchlaufen Phasen vom „Noch-nicht-bereit“ über „Ich denke darüber nach“ bis hin zu „Ich setze um und halte durch“. Prävention in der häuslichen Pflege muss genau diese Prozesslogik abbilden – mit wiederkehrenden Impulsen, nicht mit einmaligen Appellen.
  • Der Einstieg braucht Begleitung.
    Die ersten Schritte sind entscheidend: Wenn jemand mit einem Bewegungsprogramm, einer Ernährungsumstellung oder einem Stressbewältigungsangebot beginnt, braucht es Anstoß, Struktur und Motivation im Alltag. Genau hier können pflegende Angehörige – unterstützt durch Fachpersonen und digitale Tools – Sicherheit und Orientierung geben.
  • Pflegende Angehörige sind eigene Zielgruppe – nicht nur „Mitbetroffene“.
    Sie sind häufig erschöpft, gesundheitlich gefährdet und zugleich hochmotivierbar, wenn es um die Stabilisierung der Situation geht. Präventive Angebote müssen pflegende Angehörige selbst adressieren, nicht nur die pflegebedürftige Person.
  • Pflegende Angehörige als wichtigste Motivator:innen im Familienalltag.
    Sie sind diejenigen, die im Alltag „dranbleiben“ können: beim Erinnern, Ermutigen, Strukturieren. Wenn wir sie stärken, stärken wir gleichzeitig die Erfolgschancen jeder präventiven Maßnahme in der Familie.

Prävention mit bestehenden Mitteln bedeutet, die SGB XI‑Leistungen flexibler zu nutzen.

Ein weiterer Schwerpunkt des ersten Artikels: Wir müssen nicht bei Null beginnen. Das SGB XI stellt bereits heute Instrumente bereit, die wir präventiv deutlich intelligenter nutzen könnten:

  • § 45 SGB XI – Pflegekurse für pflegende Angehörige
    Statt nur Basiswissen zu vermitteln („Wie hebe ich richtig?“), könnten Pflegekurse gezielt darauf ausgerichtet werden, präventives Handeln anzubahnen: Bewegungsimpulse, Sturzprophylaxe, Umgang mit Belastung, frühzeitige Nutzung von Entlastungsleistungen.
  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
    Der Entlastungsbetrag könnte wesentlich stärker eingesetzt werden, um Alltagshelferinnen und -helfer in eine präventive Rolle zu bringen: Sie begleiten Bewegungsübungen, fördern soziale Teilhabe, unterstützen Struktur im Alltag – ergänzend zur Unterstützung im Haushalt und bei Besorgungen.
  • § 40a SGB XI – digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
    DiPAs können eine kontinuierliche Begleitung ermöglichen: Erinnerungen, Monitoring, motivierende Rückmeldungen. Wenn wir sie konsequent auf Prävention ausrichten, werden sie zum roten Faden eines längerfristigen Veränderungsprozesses – statt zur einmaligen Spielerei auf dem Tablet.

Damit diese Potenziale gehoben werden, braucht es außerdem: aktuelles Wissen bei Pflegefachpersonen und Pflegeberater:innen. Prävention muss in Aus- und Fortbildung, in Beratungsgesprächen nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI und in der Steuerung von Leistungsangeboten systematisch mitgedacht werden.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Was bringt das BEEP Gesetz für 2026

Was bringt das BEEP Gesetz für 2026

Was bringt das BEEP Gesetz für 2026

Von „Pflegekompetenzgesetz“ zu „BEEP“ – warum heißt das Ding jetzt so kompliziert?

Falls Sie sich fragen, was bitte „BEEP“ mit Pflege zu tun hat – Sie sind nicht allein. Ursprünglich startete das ganze Vorhaben nämlich viel einprägsamer als Pflegekompetenzgesetz. Das konnte sich jeder merken. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat es dann aber eine Namenskur bekommen und heißt nun „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“. Inhaltlich geht es aber noch immer um dasselbe Ziel: Ab 2026 sollen häusliche Pflege, pflegende Angehörige und professionelle Dienste durch mehr Befugnisse, weniger Bürokratie und stärkere Prävention spürbar entlastet werden.

Eigentlich sollte dieses Gesetzespaket vorwiegend die Pflegefachpersonen stärken: Sie sollen künftig mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen dürfen, ohne für jede Kleinigkeit erst den Arzt bemühen zu müssen. Eine sehr sinnvolle und längst überfällige Reform, die aber noch weiterentwickelt werden muss.
Im parlamentarischen Verfahren (Omnibus) sind dann aber noch ein paar Ergänzungen hineingerutscht. Und genau die betreffen direkt die Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre Angehörigen.

Neu: Aktive Prävention in der häuslichen Pflege

In Pflegeheimen gibt es schon länger die Möglichkeit, präventive Angebote über das Präventionsgesetz (§ 5 Abs. 1 SGB XI ) bzw. die Lebenswelten-Förderung den Bewohnern anzubieten (Gymnastik, Ernährung, Gedächtnistraining, Entspannung). Für den Bereich, in dem die meisten Pflegebedürftigen leben – nämlich zu Hause –, fehlte so eine klare Grundlage bislang.

Genau das soll der neue § 5 Abs. 1a SGB XI jetzt nachholen: Prävention wird erstmals ausdrücklich auch für die häusliche Pflege verankert. Ziel dahinter: Gesundheit und Selbstständigkeit stabilisieren, bevor zusätzliche oder umfangreichere Leistungen nötig werden.

Damit das nicht nur ein schöner Satz im Gesetz bleibt, kommen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Pflegefachpersonen in der ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst ins Spiel: Sie können künftig ganz konkret passende Angebote – digital oder vor Ort – empfehlen, z. B. zu Bewegung und Mobilität, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressreduktion, die nach § 20 SGB V von den Pflegekassen anerkannt sind. Familien müssen sich damit weniger allein durch den Angebotsdschungel kämpfen und bekommen eher das, was wirklich zu ihrer Situation passt.

👉 Mehr dazu, wie Prävention im häuslichen Umfeld künftig aussehen kann, habe ich in meinem Blogbeitrag „§ 5.1a Gamechanger für Prävention in der Häuslichkeit“ beschrieben.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen endlich in die Praxis kommen.

Seit 1. Januar 2023 haben Sie theoretisch einen Anspruch auf DiPAs – also digitale Anwendungen, die Pflegebedürftige im Alltag, bei Bewegung, Erinnerung oder Angehörigenentlastung unterstützen sollen. In der Realität war das Angebot aber gleich null, weil bislang keine einzige Anwendung im BfArM-Verzeichnis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) stand und die wirtschaftlichen Hürden für Hersteller zu hoch waren.

Ab 2026 wird das Modell differenzierter gestaltet:

  • 40 Euro monatlich sind für die eigentliche digitale Anwendung gedacht,
  • 30 Euro zusätzlich können für Unterstützungsleistungen z. B. durch einen ambulanten Dienst genutzt werden (Einrichtung, Anleitung, Begleitung).

Wie genau das umgesetzt wird, muss das BfArM noch konkretisieren. Ziel der Reform ist klar: Die Rahmenbedingungen werden vereinfacht, damit es endlich digitale, praxistaugliche Angebote für Pflegebedürftige. Die aus meiner Sicht bedeutendste Neuerung ist aber: DiPAs können auch digitale Angebote ausschließlich für pflegende Angehörige verfügbar machen 😉

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI: künftig 2 Pflichttermine für alle bei Pflegegeldbezug.

Ab 2026 gilt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nur noch zweimal im Jahr den verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen.
Für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – auch mit Pflegegrad 1 – bleibt das Recht bestehen, bis zu zweimal jährlich eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch und bei entsprechendem Bedarf weiterhin auf bis zu vier Termine pro Jahr ausgeweitet werden. So bleibt die fachliche Unterstützung möglich, wird aber weniger bürokratisch.

Neue Frist für die Verhinderungspflege ab 2026

In den letzten Jahren sind die Pflegekassen vermehrt mit gefälschten Abrechnungen konfrontiert worden – teilweise von organisierten Banden mit sehr professionell gemachten Fällen, bei denen rückwirkend bis zu vier Jahre die Verhinderungspflege zum Höchstbetrag abgerechnet wurde. Um solchen Missbrauch zu erschweren, wird die Frist jetzt verkürzt:

Ab 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.

Für Familien heißt das: Belege zeitnah einreichen und nicht jahrelang sammeln, sonst verfällt der Anspruch. Nutzen Sie hierzu gern meinen VHP-Rechner , der schon von über 15.000 Familien heruntergeladen wurde.

Blick nach vorn – was mit der großen Pflegereform kommen soll

In den vergangenen Wochen geisterte in einigen Medien die Meldung herum, der Pflegegrad 1 solle abgeschafft werden. Das stimmt nicht – der Pflegegrad 1 bleibt. Geplant ist vielmehr, die Leistungen passgenauer und stärker präventiv auszurichten, damit Unterstützungsangebote dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ arbeitet seit Spätsommer 2025 an den Eckpunkten für eine umfassende Reform, die 2026 ins Gesetzgebungsverfahren geht.

Im Zentrum stehen zwei Aufgaben:

  • die finanziell unter Druck geratene Pflegeversicherung zu stabilisieren
  • und die Versorgungsstrukturen primär in der häuslichen Pflege zu verbessern.

Bis Mitte Dezember sollen erste Empfehlungen und ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorliegen. Sobald mir das Papier vorliegt, werde ich hier im Pflege-Dschungel noch vor dem Jahreswechsel eine verständliche Einordnung der vorgesehenen Maßnahmen veröffentlichen.

Digitale Pflegeanwendungen – jetzt kommt Bewegung in die Sache!

Digitale Pflegeanwendungen – jetzt kommt Bewegung in die Sache!

Digitale Pflegeanwendungen – jetzt kommt Bewegung in die Sache!

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)* vollzieht das Bundesgesundheitsministerium einen wichtigen Schritt, der längst überfällig war. Denn obwohl digitale Pflegeanwendungen – kurz DiPA – bereits seit über drei Jahren offiziell im Leistungskatalog der Pflegeversicherung (§ 40a SGB XI) verankert sind, blieb die praktische Nutzung bislang bei Null.

Der Grund:
Bis heute ist kein einziger Antrag eines Herstellers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegangen. Ohne zugelassene Anwendungen konnte es logischerweise auch kein Angebot im Verzeichnis digitaler Pflegeanwendungen geben .

*Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Dezember final verabschiedet und ist ab 1.1.2026 gültig.

Warum das so war

Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen waren schlicht zu aufwendig:

  • Hersteller mussten umfangreiche Nachweise zu Sicherheit, Datenschutz und pflegerischem Nutzen vorab vollständig erbringen, bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden konnte.
  • Gleichzeitig war der Marktzugang mit hohen bürokratischen Hürden verbunden – Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband durften erst nach Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis beginnen.
  • Diese Doppelbelastung hat den Markteintritt faktisch blockiert.
Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 war ich insgesamt 18 Jahre lang als sorgender und pflegender Angehöriger für meine eigenen Eltern da. Aktuell kümmere ich mich intensiv um zwei weitere Familienmitglieder und kenne die Herausforderungen einer Pflegesituation daher weiterhin auch aus ganz persönlicher Erfahrung.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier im Pflege-Dschungel. Ein wenig stolz bin ich auch auf unser neues Pflege-Cockpit mit vielen neuen und verbesserten Tools und Funktionen.

Jetzt kommt die Wende: Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Das BEEP schafft nun endlich praxisnahe Bedingungen für Innovation:

  • 1. Einführung einer Erprobungsregelung (§ 78a Abs. 6a SGB XI)
    Hersteller können ihre Anwendungen künftig vorläufig für bis zu 12 Monate in das DiPA-Verzeichnis aufnehmen lassen, auch wenn der pflegerische Nutzen noch nicht vollständig nachgewiesen ist. Voraussetzung ist ein wissenschaftliches Evaluationskonzept – ähnlich wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).
    Das bedeutet: Innovation darf künftig ausprobiert werden, bevor sie im System „reif“ ist.
  • 2. Schnellere Preisfindung
    Die Aufnahme ins Verzeichnis und die Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband laufen künftig parallel.
    Der Anspruch auf Versorgung gilt ab dem Zeitpunkt der Vergütungsvereinbarung – das spart Monate an Wartezeit.
  • 3. Klarstellung des pflegerischen Nutzens
    Erstmals gilt nun auch die Entlastung pflegender Angehöriger ausdrücklich als pflegerischer Nutzen.
    Damit werden digitale Lösungen, die Angehörige unterstützen, rechtlich gleichgestellt mit solchen, die die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger fördern.
  • 4. Anpassung der Finanzierung (§ 40b SGB XI)
    Das Leistungsbudget wird aufgeteilt:
    • bis zu 40 € monatlich für die digitale Pflegeanwendung,
    • bis zu 30 € monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Dienste.
    Gesamtbudget: 70 € pro Monat – eine leichte Aufstockung, aber mit klarer Aufgabenverteilung.
    Wichtig: Die ergänzenden Leistungen können weiterhin ausschließlich durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen erbracht werden – nicht durch die Hersteller selbst.

Neue Chancen: Prävention in der häuslichen Pflege (§ 5 Abs. 1a SGB XI)

Parallel zu den Änderungen bei den DiPA öffnet das BEEP erstmals den Weg für aktive Präventionsmaßnahmen in der häuslichen Pflege. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch die digitale Pflegeanwendungen als ideale Präventionsbegleiter treten könnten:

  • Sie können Bewegungs-, Ernährungs- oder Aktivierungskonzepte niedrigschwellig in den Alltag integrieren,
  • pflegende Angehörige motivieren und anleiten,
  • und präventive Empfehlungen aus Pflegeberatung oder Hausbesuch digital weiterführen.

Wenn also künftig die Prävention wirklich in der häuslichen Pflege ankommt, können DiPA die Brücke zwischen Beratung, Motivation und Alltagstraining bilden.

Einen ausführlichen Blogbeitrag hierzu finden Sie hier.

Unser Ausblick: Das Abenteuer DiPA beginnt

Wir beim Pflege-Dschungel sind überzeugt:
Diese neue Gesetzeslage ist der entscheidende Wendepunkt, um digitale Pflegeanwendungen endlich aus dem Dornröschenschlaf zu holen.

Vorausgesetzt, die noch ausstehenden Durchführungsrichtlinien lassen eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung zu, werden wir das Abenteuer einer eigenen DiPA in den kommenden Monaten angehen – als innovativer Präventionsbegleiter im Sinne des neuen § 5 Abs. 1a SGB XI.

Denn wenn digitale Lösungen und pflegerische Kompetenz zusammenfinden, kann Prävention im häuslichen Umfeld wirklich wirksam werden.

Achtung: Jetzt kommt eine nützliche Werbung 😉

Tage der Pflegeberatung 2026

Nach dem sehr erfolgreichen Auftakt (ausverkauft) des neuen Formates TAGE DER PFLEGEBERATUNG 2025 in Bremen können Interessierte ihre Early-Bird-Tickets ab sofort hier für 2026 vorbestellen:
https://tage-der-pflegeberatung.de/

Hier Impressionen vom Kongress in Bremen: