Nachbarschaftshilfe in Brandenburg
Nachbarschaftshilfe in Brandenburg – alles Wissenswerte auf einer Seite:

Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales, will 2025 Einzelhelfer/innen für Brandenburg.

Quellenangabe: © MGS
Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger kommt.
Ministerium bereitet entsprechende Verordnung vor – Sozialministerin Britta Müller erklärt im Landtag: „Wir werden das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen spürbar erleichtern.“
In Brandenburg gibt es über 214.000 pflegebedürftige Menschen. Rund 89 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt; sie brauchen vielfach Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, bei Behördengängen oder im Haushalt. Um Pflegebedürftige und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, sollen in Brandenburg künftig Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als „alltagsunterstützende Angebote“ anerkannt werden. Das Sozialministerium bereitet eine entsprechende Verordnung vor. Das erklärte Sozialministerin Britta Müller heute im Landtag.
Sozialministerin Müller sagte in ihrer Rede im Landtag: „Die Nachbarschaftshilfe ist eine große Chance: Wir können das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien damit spürbar erleichtern. Es geht um mehr als bloße Unterstützung – es geht um Würde, Teilhabe und ein soziales Miteinander. Wir haben die Möglichkeit, bürokratische Hürden abzubauen und Mitmenschlichkeit aktiv zu fördern. Dass wir dabei parteiübergreifend an einem Strang ziehen, zeigt, wie wichtig dieses Anliegen ist. Es geht um Menschen, um Familien, um unser soziales Miteinander. Pflegebedürftige Menschen benötigen weit mehr als medizinische Versorgung. Es geht um ganz alltägliche Unterstützung: Begleitung beim Einkaufen, Hilfe beim Gang zum Arzt, Unterstützung beim Papierkram oder einfach ein wenig Gesellschaft beim Spazierengehen. Diese Aufgaben sollten nicht allein auf den Schultern der Angehörigen lasten. Unsere Gesellschaft muss hier zusammenstehen – und genau dafür setzen wir uns ein! Brandenburg verfügt bereits über eine gut ausgebaute Struktur von alltagsunterstützenden Angeboten. Und das werden wir weiter verbessern.“
Mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von aktuell 131 Euro monatlich können unterschiedliche Hilfen und Leistungen finanziert werden, die Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen. In Brandenburg nutzen bereits über 31.500 pflegebedürftige Menschen „Alltagsunterstützende Angebote“. Doch der Bedarf ist größer, denn noch nicht alle finden wohnortnah eine passende Unterstützung. „Ein Grund dafür sind die hohen Hürden bei der Anerkennung solcher Angebote. In der Nachbarschaft gibt es viele Menschen, die helfen wollen – regelmäßig, zuverlässig und direkt vor Ort“, so Müller.
Hintergrund
An der Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung wird im Sozialministerium intensiv gearbeitet. Mit der Überarbeitung der Rechtsverordnung soll der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote zur Unterstützung im Alltag befördert werden. Insbesondere sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um für die Anspruchsberechtigten einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu schaffen. Im Fokus steht hierbei die Möglichkeit, dass auch eine Nachbarschaftshilfe durch eine Einzelperson (sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer) als alltagsunterstützendes Angebot anerkannt werden kann.
Die Überarbeitung dieser Verordnung wurde im letzten Jahr ausgesetzt. Hintergrund war, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2024 angekündigt hatte, „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der die Anforderungen an Angeboten zur Unterstützung im Alltag neu regelt und damit insbesondere Regelungen zur Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen erstmalig in einem Bundesgesetz aufgenommen werden sollen. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte durch das Bundesgesundheitsministerium noch vor der Sommerpause 2024 vorgelegt werden. Da also das Bundesrecht an genau dieser Stelle reformiert werden sollte, wurde das Verfahren in Brandenburg zur Überarbeitung der Landesregelung zunächst „auf Eis gelegt“. Der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde dann im September 2024 vom Bund vorgelegt. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zwar beschlossen, aber durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestages konnte das Pflegekompetenzgesetz dann aber nicht mehr verabschiedet werden.
Da es nun unklar ist, wie lange es dauern wird, bis es zu einem neuen Anlauf auf Bundesebene kommt, hat Sozialministerin Müller ihre Sozialabteilung beauftragt, zunächst unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren des Bundes den Entwurf für eine Änderung der Landes-Rechtsverordnung fertigzustellen. Dies hat die Ministerin bereits am 12. Februar 2025 im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales angekündigt. Die Novellierung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Brandenburg nutzen wollen.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Brandenburg nutzen?
Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. In Brandenburg wird Nachbarschaftshilfe
2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
In Brandenburg können Sie Alltagsunterstützende Hilfen nur von anerkannten Angeboten in Anspruch nehmen.
1. Dies können ehrenamtliche Helfer/-innen sein oder
2. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
3. Es muss ein Nachweis über eine Haftpflicht- und Unfallversicherung der Helfer/-innen vorhanden sein
4. Nachweis über eine fachbezogene Schulung der Helfenden
5. Es muss eine vertraglich gebundene Fachkraft vorhanden sein
Die Anerkennung läuft über das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus
3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?
Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Brandenburg über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.
Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.
Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen.
Umwandlung vom Sachleistungsbudget
Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Brandenburg haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.
Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 € pro Monat.
Pflegegrad | 40 % Umwandlung |
Max. Gesamt |
1 | 0 € | 125 € |
2 | 290 € | 415 € |
3 | 545 € | 670 € |
4 | 677 € | 802 € |
5 | 838 € | 963 € |
Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.
4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Brandenburg
In Brandenburg können Hilfestellungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nur über einen anerkannten Dienstleister, der eine verantwortliche, unterstützende Fachkraft beschäftigt, angeboten werden. Dies wären z.B. folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung, die sich unmittelbar auf den Lebensbereich der pflegebedürftigen Person erstreckt
- demnach sind z.B. Gartenarbeiten oder Treppenhausreinigung ausgeschlossen
- Begleitung zur Kirche
- Fotos ansehen
- Schach spielen
- Begleitung zum Arzt
- Spaziergang
- Pflege sozialer Kontakte
- gemeinsames Einkaufen oder Kochen
- Zeitung lesen
5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson
Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.
Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.
Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.
6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner
Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.
Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.
Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.
Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.
Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.
Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:
Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in in Brandenburg.
„Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“
Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter
2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.
Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.
Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“. Nicht so Petra.
Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.
Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.
Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.
Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe
Da das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe bisher nicht landesweit in Brandenburg verfügbar ist, können auch noch keine möglichen Regelungen einer Reform der Verordnung und die mögliche Notwendigkeit, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren, gesagt werden.
Ein Pflegekurs, der später eventuell auch zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe anerkannt wird, kann aber schon jetzt kostenlos und online durchgeführt werden.
A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?
In Brandenburg können Sie im Rahmen von Nachbarschaftshilfe nicht als Einzelperson tätig werden. Sie müssen sich einem anerkannten Angebot anschließen.
1. Sie müssen als ehrenamtlicher Helfer eine Schulung vorweisen können.
2. Sie müssen eine ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen können.
3. Sie müssen eine anleitende Fachkraft zur Seite gestellt bekommen.
B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?
Die Aufwandsentschädigungbe orientiert sich in Brandenburg für ehrenamtliche Helfer an den steuerfreien 250 Euro pro Monat, bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr.
C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld
Steuern
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Versicherung
Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.
Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:
- Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
- Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
mehr als 1.000 Euro beträgt. - Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.
Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).
Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.
Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads
Vergleich Teil 1:
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Download nur für 2024
Download 2025 bis 2027
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