Nachbarschaftshilfe in Bayern
Nachbarschaftshilfe in Bayern – alles Wissenswerte auf einer Seite:
„Die Pflege ist mir sehr wichtig, denn sie ist schon jetzt und wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine zentrale gesamtgesellschaftliche Herausforderung sein“ sagt, Judith Gerlach.
Foto: Susie Knoll © Stimmkreisbüro Judith Gerlach
Zum 1. Januar 2021 wurde eine Vereinfachung geschaffen, damit der Entlastungsbeitrag von vielen Anspruchsberechtigten genutzt werden kann.
Bürgerinnen und Bürger in Bayern können sich als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege registrieren lassen.
Pflegebedürftige können jetzt über den Entlastungsbeitrag (§ 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) unterstützende Hilfen im Haushalt oder beim Einkaufen im Supermarkt, finanzieren, die von ehrenamtlichen Helfern erbracht werden. Bisher musste es sich dabei um anerkannte Angebote von Trägern handeln.
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Bayern nutzen wollen.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Bayern nutzen?
Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe (ehrenamtliche Hilfe für Pflegebedürftige) haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.
2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, wer als Nachbarschaftshelfer/in (ehrenamtlicher Helfer/-in) für Sie tätig sein kann. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch in Bayern erfüllt sein!
-
- Die Person muss mindestens 16 Jahre alt sein (bei Minderjährigkeit muß eine Genehmigung der Sorgeberechtigten vorhanden sein).
- Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
- Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
- Die Nachbarschaftshelfer/-in darf auch nicht mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer muß bei der Fachstelle für Demenz und Pflege registriert sein und kann Ihnen eine Bestätigung der Behörde vorweisen.
- Des Weiteren muss sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Sie muss in der Lage sein, mit dem Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Sprache zu kommunizieren.
Sind diese Voraussetzungen geklärt, kann sich die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer nun bei der für den Regierungsbezirk zuständigen „Fachstelle für Demenz und Pflege“ registrieren In Bayern muss vorher mit dem Erfassungsbeleg bei der„ARGE IK – Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen“ ein kostenfreies Institutionskennzeichen beantragt werden.
Über dieses Institutionskennzeichen kann nun der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit den Trägern der Sozialversicherung (unabhängig davon, ob im Wege einer Abtretungserklärung oder nicht) abgerechnet werden. Das Institutionskennzeichen ist auf jeder Rechnungsstellung zu vermerken.
3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?
Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Bayern über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.
Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.
Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen.
Umwandlung vom Sachleistungsbudget
Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Bayern haben Sie die Möglichkeit maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.
Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €.
Pflegegrad | 40 % Umwandlung |
Max. Gesamt |
1 | 0 € | 125 € |
2 | 290 € | 415 € |
3 | 545 € | 670 € |
4 | 677 € | 802 € |
5 | 838 € | 963 € |
Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.
4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Bayern
In Bayern können unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:
- Begleitung zu Ärzten, zur Apotheke oder auch zum Gottesdienst
- Erledigung des Wocheneinkaufs
- Wäsche- und Blumenpflege
- Hilfe bei der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen oder Banken
- Botengänge
- Begleitung bei Spaziergängen
- Reinigungs- und Ordnungsarbeiten
- Begleitung zu Behörden
5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson
Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.
Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.
Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.
6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner
Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.
Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.
Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.
Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.
Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.
Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:
Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in in Bayern
„Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“
Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter
2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.
Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.
Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“. Nicht so Petra.
Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.
Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.
Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.
Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe
Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Bayern anbieten zu können, wurde in der Verordnung die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.
Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Bayern wird in der Regel als Präsenzkurs angeboten. Bitte klären Sie individuell mit ihrer regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege, ob der bundesweite Online-Pflegekurs dort anerkannt wird.
A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?
Anders als in den meisten Bundesländern, ist in Bayern nicht die Volljährigkeit eine zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Bei jüngeren Personen muß die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorhanden sein.
Die Voraussetzungen in Bayern sind:
-
- Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
- Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
- Sie dürfen auch nicht mit den Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Des Weiteren müssen Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verfügen. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Als Nachbarschaftshelfer/ -in müssen Sie in der Lage sein, mit dem Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Sprache zu kommunizieren.
Sind diese Voraussetzungen gegeben folgen in Bayern 3 Schritte.
1. Beantragen Sie ein Institutionskennzeichen mit dem Erfassungsbeleg bei der „ARGE IK“.
2. Absolvieren Sie einen kostenlosen Basiskurses bei der zuständigen „Fachstelle für Demenz und Pflege“. Dieser Kurs umfasst 8 Einheiten à 45 Minuten und beinhaltet die Themen „Betreuung Pflegebedürftiger“, „Kommunikation“ und „Haushaltsführung“
Diese Schulung wird je nach Region auch online angeboten. Ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder eine vergleichbare Ausbildung vorhanden, ist kein Nachweis eines Basiskurses erforderlich.
3. Registrieren Sie sich über das dafür vorgesehene Formular der zuständigen „Fachstelle für Demenz und Pflege“. Diese gibt die Registrierung an die Pflegekasse weiter. Die Registrierung ist nun 3 Jahre gültig und kann danach verlängert werden. Das erhaltene Institutionskennzeichen bleibt weiterhin gültig und der Basiskurs muß auch nicht wiederholt werden.
Betreuen Sie Pflegebedürftige in verschiedenen Regierungsbezirken, müssen Sie sich in diesem Fall in jeder für den Regierungsbezirk zuständigen Fachstelle registrieren.
Das Institutionskennzeichen muß bei jeder Abrechnung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen angegeben werden.
B. Welche Honorierung ist für die Nachbarschaftshilfe möglich?
In Bayern betrachtet man die Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit als ehrenamtliche Einzelperson (Nachbarschaftshelfer/-in) nicht als Vergütung, sondern als eine besondere Form der Wertschätzung als Ersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Dieser Betrag, der deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn liegen soll, multipliziert mal den Stunden, die der oder die Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann vom pflegebedürftigen Versicherten der Pflegekasse in Rechnung gestellt. (oder bei Abtretung direkt vom Nachbarschaftshelfer/ -in mit der Pflegekasse abgerechnet) Anzugeben ist hierbei immer das Institutionskennzeichen.
Beispiel: Wer drei Personen mit dem Pflegegrad 1 betreut, kann pro Jahr 4.500 € über den Entlastungsbetrag abrechnen. Beim Pflegegrad 3 können theoretisch durch Umwandlung der Sachleistungen 6.540 € pro Jahr zusätzlich der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.
Pflegegrad 1 | 1.500 € |
Pflegegrad 2 | 3.792 € |
Pflegegrad 3 | 6.540 € |
Pflegegrad 4 | 8.736 € |
Pflegegrad 5 | 10.812 € |
C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld
Steuern
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Versicherung
Sie müssen selbst über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig. In Bayern ist der Versicherungsschutz Voraussetzung für die Registrierung als Nachbarschaftshelfer.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.
Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:
- Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
- Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
mehr als 1.000 Euro beträgt. - Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.
Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).
Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.
Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads
Vergleich Teil 1:
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Bayern
Kann ich in Bayern als Nachbarschaftshelfer/-in tätig werden, auch wenn ich noch nicht volljährig bin?
In Bayern müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein um als Nachbarschaftshelfer oder als Nachbarschaftshelferin tätig zu werden! Sollten Sie jünger sein, benötigen Sie eine Genehmigung des Sorgeberechtigten!
Ist in Bayern eine Schulung Voraussetzung um sich als Nachbarschaftshelfer/-in registrieren zu lassen?
Ja. In Bayern ist eine kostenlose Schulung über 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Voraussetzung um sich bei der „Fachstelle für Demenz und Pflege“ als „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ zu registrieren. Dieser wird als Präsenzunterricht oder auch Online angeboten.
Wo registriere ich mich in Bayern als Nachbarschaftshelfer/-in?
Eine Registrierung als „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ erfolgt in Bayern über die regionalen „Fachstellen für Demenz und Pflege“.
Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?
Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.
Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?
Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.
Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?
Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.
Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?
Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.
Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.
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