Nachbarschaftshilfe in Berlin
Nachbarschaftshilfe in Berlin – alles Wissenswerte auf einer Seite:
Frau Dr. Ina Czyborra ist seit April 2023 Senatorin in Berlin und Zuständig für Gesundheit und Pflege.
Quellenangabe:© Hans-Christian Plambeck
„Bei der Versorgung
Pflegebedürftiger schultern Angehörige den Löwenanteil.“
Was viele pflegende Angehörige
nicht wissen: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der
Pflegeversicherung. Neben der Verhinderungspflege können Sie zudem einen monatlichen Entlastungsbetrag
in Höhe von 125 Euro für Betreuungsstunden oder eine Haushaltshilfe verwenden.
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
A.Wissenswertes für Familien, die die Nachbarschaftshilfe in Berlin nutzen wollen.
1. Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Berlin nutzen?
Anspruch auf die Unterstützung in Form der Nachbarschaftshilfe haben alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5.
Im Unterschied zur Verhinderungshilfe ist hier keine Vorpflegezeit zu berücksichtigen.
Die Nachbarschaftshilfe muss auch nicht im Vorfeld beantragt werden. Es ist lediglich notwendig, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer bei ihrer Pflegekasse registriert ist.
2. Welche Personen können die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Berlin als Nachbarschaftshelfer/-in tätig zu werden.
1. Die Person muss volljährig sein.
2. Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
3. Sie kann nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
4. Die Person kann auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft , soll aber in enger Nachbarschaft leben.
5. Die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer muss bei der zuständigen Pflegekasse registriert sein.
3. Wie viel Geld steht für die Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?
Für die Abrechnung der Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Form der Aufwandsentschädigung in Berlin über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen monatlich 125 € zur Verfügung.
Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Wurde im letzten Jahr keine Leistung über den Entlastungsbetrag bezahlt, liegt auf Ihrem Konto bei der Pflegekasse theoretisch ein angesparter Betrag von 1.500 €. Dieses Guthaben muss bis zum 30.6. des Folgejahres verbraucht sein – sonst verfällt es zum 1. Juli.
Haben Sie also noch ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse, können Sie auch einen höheren Betrag als die 125 € für Leistungen im Monat einsetzen.
Umwandlung vom Sachleistungsbudget
Sollte kein angespartes Budget vom Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen, können Sie trotzdem einen höheren Betrag einsetzen. In Berlin haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 % des Sachleistungsanspruchs ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln. Auf dieser Seite können Sie sich detailliert hier zu informieren.
Hier eine Tabelle mit den maximal möglichen Geldbeträgen pro Monat (ohne angespartes Guthaben). Lesebeispiel: Beim Pflegegrad 3 können von einem Sachleistungsbudget von 1.363 € maximal 40 % umgewandelt werden. Das sind 545 €. Zusammen mit den „regulären“ 125 Euro ergibt sich ein Betrag von 670 €, für die Sie 2 Helfer finanzieren können.
Pflegegrad | 40 % Umwandlung |
Max. Gesamt |
1 | 0 € | 125 € |
2 | 290 € | 415 € |
3 | 545 € | 670 € |
4 | 677 € | 802 € |
5 | 838 € | 963 € |
Als Konsequenz verzichten sie auf 40 % vom Pflegegeld. Dies sind jedoch nur 218 €. Sie haben mit der Umwandlung 327 € mehr Geld zur Verfügung, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
Für viele pflegebedürftige Menschen, die einen hohen Betreuungsbedarf haben, ist diese eine hervorragende Möglichkeit, mehr Betreuungszeit „einzukaufen“.
Hinweis: Die Nachbarschaftshelfer rechnen in Berlin direkt mit der Pflegekasse ab. Sie treten Ihre Ansprüche für den Entlastungsbetrag an sie ab. Wenn Sie zusätzliches Budget aus der Sachleistung einsetzten wollen, müssen Sie vorab die Kasse über Ihren Wunsch informieren. Nur so dürfen diese flexibel höhere Budgets mit den Nachbarschaftshelfern abrechnen.
4. Mögliche Leistungen der Nachbarschaftshilfe in Berlin
In Berlin können unter anderem die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:
- Begleitung zu Ärzten oder Behörden
- gemeinsame Spaziergänge
- Hilfe beim Einkauf
- Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen,
- Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei
sozialen Kontakten
5. Die Nachbarschaftshilfe ist wichtig zur Entlastung der Pflegeperson
Wenn Sie sich für die Nachbarschaftshilfe interessieren, sind Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen Pflege sicher hilfreich. Im Videokurs unseres Partners Pflege ABC zeigt Melanie Schürjan, wie Sie besser mit den Herausforderungen des Pflege-Alltags klarkommen können.
Der Videokurs "Meine Rolle als Pflegeperson" und 5 weitere Videos zu Themen rund um die Pflege sind für Sie komplett kostenfrei. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung und Ihre Pflegeversicherung übernimmt die Kursgebühren für Sie.
Mehr über den Videokurs erfahren Sie hier.
6. Nachbarschaftshilfe abrechnen mit dem NBH-Rechner
Haben Sie noch und verbrauchtes Entlastungsbudget aus dem Vorjahr? Wie viel Geld ist in diesem Monat noch für die Nachbarschaftshilfe auf dem Konto bei ihrer Pflegekasse. Haben Sie hier einen Überblick? Wenn nicht, dann schauen sich doch einmal unser NBH-Rechner an.
Hier haben Sie die perfekte Übersicht über alle ihre Leistungsansprüche und können die Nachbarschaftshilfe bequem und übersichtlich abrechnen.
Die Nutzung des NBH-Rechners ist ein Service vom Pflege-Dschungel und für Sie kostenfrei.
Die monatlichen Abrechungen für Ihtre Pflege-Kasse können Sie weitesgehend automatisiert mit wenigen "Klicks" erledigen.
Für den eingerichteten Helfer oder die Helferin müssen Sie dann pro Monat nur die geleisteten Stunden einsetzen und die fertige Abrechnung kann sofort ausgedruckt werden.
Schauen Sie sich als kurze und bequeme Orientierung auch die drei Videos hierzu an.
Mehr über unseren Service erfahren Sie hier:
Alles Wissenswerte und Service für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in in Berlin
„Eure Unterstützung ist so wertvoll. Danke hierfür!“
Meine familiären Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe für Vater und Mutter
2007 erkrankte mein Vater an Alzheimer. In den letzten vier Jahren vor seinem Ableben holten wir uns hilfreiche Unterstützung bei der Ambulanten Pflege und er besuchte die Tagespflege, solange es eben ging.
Eine wahnsinnig schöne Unterstützung bekam er, und wir als Pflegende Angehörige, durch Petra. Sie kam zwei, bis dreimal die Woche und beschäftigte sich stundenweise mit meinem Vater.
Über die lange Betreuungszeit lernte Petra ihn sehr gut kennen und wusste viel über seine Biografie. So erfuhr sie auch, dass Papa früher sehr gerne mit der Mundharmonika musizierte. Das tat er aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Aufgrund der fortgeschrittenen demenziellen Situation hatten wir diese Fähigkeit von ihm leider gedanklich „abgeschrieben“. Nicht so Petra.
Sie kramte wohl das alte Ding wieder aus einer Schublade hervor.
Als ich an einem Nachmittag ihn und meine Mutter besuchen kam, hörte ich schon auf der Treppe längst vergessene Töne.
Mir kamen die Tränen, als ich ihn dann am Tisch sitzen und musizieren sah.
Wir waren so dankbar, dass Petra die Ressourcen bei meinem Vater wiederentdeckt und aktiviert hatte.
Seit 2014 ist meine Mutter pflegebedürftig und auch bei ihr habe ich immer ein tolles und entlastendes Gefühl, wenn ich weiß, dass die Nachbarschaftshelferin (Alltagsbetreuerin in Bremen) bei ihr zu Besuch ist.
Gerade bei der Tätigkeit in Haushalten mit demenziell erkrankten Menschen ist ein Schulungs-Kurs für die Nachbarschaftshilfe sehr sinnvoll, um sich sicher und kompetent im Lebensraum der zu unterstützenden Person zu bewegen.
Kursangebot für die Nachbarschaftshilfe
Um das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Berlin anbieten zu können, wurde in der neu gefasst Verordnung die Notwendigkeit festgelegt, einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs für die Nachbarschaftshilfe zu absolvieren.
(Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO) vom 22.12.2020)
Dieser Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe in Berlin kann auch online durchgeführt werden.
A. Welche Voraussetzungen, wo anmelden für die Nachbarschaftshilfe?
Wenn Sie in Berlin als Nachbarschaftshelfer/-in tätig werden wollen, muss Folgendes erfüllt sein.
1. Sie müssen volljährig sein.
2. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
3. Sie können nicht als Pflegeperson für die Pflegebedürftigen tätig sein.
4. Sie dürfen auch nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft, sollten aber in enger Nachbarschaft leben. Sie müssen nicht im selben Bezirk wohnen. So sollen bei Umzügen gewachsene Nachbarschaftsbeziehungen nicht getrennt werden.
5. Sie müssen einen von den Pflegekassen anerkannten „Grundkurs für Nachbarschaftshilfe“ (6 x 60 min) absolviert haben. Hat der Nachbarschaftshelferin oder die Nachbarschaftshelferin eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege oder einen Pflegekurs nach §45 SGB XI (auch online) absolviert, muss noch eine Informationsveranstaltung von 120 Minuten Dauer besucht werden.
6. Sie dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige unterstützen.
Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, kann sich die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu registrieren.
Dabei hat die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer durch eine Selbsterklärung gegenüber den Pflegekassen nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Registrierung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Abrechnung der Aufwandsentschädigung von derzeit 8 Euro je Stunden für die Nachbarschaftshilfe in Berlin über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen vornehmen können.
Hinweis: In anderen Bundesländern ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden können, verpflichtend. Dies ist in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.
In Berlin ist diese Anforderungen für Ehrenamtliche Helfer im Rahmen der AUA (Angebote zur Unterstützung im Alltag) auch zwingend notwendig, bei den Nachbarschaftshelfern aber nicht. Wir empfehlen aber sich eine solche schützende Versicherung zu organisieren.
B. Welche Honorierung ist in Berlin für die Nachbarschaftshilfe möglich?
Grundsätzlich geht die Behörde von Frau Senatorin Czyborra davon aus, dass die Nachbarschaftshilfe eine ehrenamtliche Tätigkeit ist. Dennoch wird in der Verordnung ein Stundenlohn von 8 Euro als Aufwandsentschädigung definiert.
Dieser Betrag multipliziert mal den Stunden, die der oder die ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer geleistet hat, wird dann der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person in Rechnung gestellt. Hierzu tritt der Versicherte seine diesbezüglichen Ansprüche an die Nachbarschaftshelferin oder den Nachbarschaftshelfer ab. Hierfür steht das Formular für den Leistungsnachweis zur Verfügung.
Der Betrag, der über die monatlichen 125 € des Entlastungsbetrages hinausgeht, kann von den Pflegebedürftigen durch Umwandlung der Sachleistung (siehe Erklärung oben bei A.2.) finanziert werden.
Hinweis: Wenn Ihre pflegebedürftige Person zusätzliches Budget aus der Sachleistung einsetzten will, muss sie oder er vorab die Kasse über diesen Wunsch informieren. Nur so dürfen diese flexibel höhere Budgets mit den Nachbarschaftshelfern abrechnen.
C. Fragen zu: Versicherung, Steuern, und Bürgergeld
Steuern
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen für die Nachbarschaftshilfe müssen bei der jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Diese sind insbesondere dann steuerfrei, wenn die ausgeübte Tätigkeit als „sittliche Pflicht“ ausgeführt wurde. Als sittliche Pflicht wird von den Finanzämtern der Umstand definiert, wenn sie nur bei einer Person die Nachbarschaftshilfe durchgeführt haben. Es können sich aber natürlich auch verschiedene Konstellationen ergeben, wo sie etwa ein pflegebedürftiges Ehepaar betreuen oder im Laufe des Jahres ein pflegebedürftiger Nachbar verstorben ist und sie sich anschließend um einen anderen guten Nachbarn kümmern. Diese und andere individuellen Fälle sollten Sie mit dem Finanzamt klären.
Versicherung
Sie müssen nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden kann, verfügen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Menschen, den Sie betreuen, ist hierfür nicht zuständig.
Falls Sie noch keine Haftpflichtversicherung haben, empfehlen wir Ihnen aber trotzdem, eine solche abzuschließen. Googeln Sie einfach nach dem Begriff und finden Anbieter. Die Kosten betragen ca. 25 bis 40 Euro im Jahr, je nach Anbieter, Deckungssummer und persönlichen Bedingungen.
Bürgergeld
Alle Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe werden als Einkommen gewertet.
Dabei sind laut aktueller Broschüre der Agentur für Arbeit auf Seite 59 folgende Freibeträge zu berücksichtigen:
- Die ersten 100 € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag)
- Zusätzlich bleiben 20 % des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht
mehr als 1.000 Euro beträgt. - Zusätzlich zu den beiden oben genannten Beträgen
werden 10 % von dem Teil Ihres Bruttolohnes nicht
angerechnet, der über 1.000 Euro und nicht mehr
als 1.200 Euro beträgt. Bei Leistungsberechtigten,
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder ein minderjähriges
Kind haben, liegt die Obergrenze bei 1.500 Euro.
Wenn Sie also nur die regulären 125 € vom monatlichen Entlastungsbetrag für Ihre Nachbarschaftshilfe erhalten, sind hiervon 20 € anzurechnen (80 % von 25 €).
Gesetze, Verordnungen und Quellen zur Nachbarschaftshilfe zum Download.
Bundesweiter Vergleich zur Nachbarschaftshilfe und Downloads
Vergleich Teil 1:
Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Häufig gestellte Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Berlin
Brauche ich in Berlin eine Schulung, um mich als Nachbarschaftshelfer/-in zu registrieren?
Ja! Es muss ein „Grundkurs Nachbarschaftshilfe“ im Umfang von mindestens 6 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten absolviert werden. Alternativ wird auch ein Pflegekurs für pflegende Angehörige akzeptiert. Verfügen Sie über einschlägige Erfahrungen bei der Versorgung von pflegebedürftigen Personen, kommt für Sie evtl. eine Informationsveranstaltung im Umfang von 120 Minuten in Frage!
Wie viele pflegebedürftige Personen darf ich als Nachbarschaftshelfer/-in in Berlin unterstützen?
In Berlin ist die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in für maximal zwei Personen gleichzeitig erlaubt!
Wo registriere ich mich in Berlin als Nachbarschaftshelfer/-in?
Um sich in Berlin für die Nachbarschaftshilfe anerkennen zu lassen, müssen Sie sich an die Pflegekasse der zu unterstützenden Person wenden!
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe in Berlin?
Für die Nachbarschaftshilfe können in Berlin 8,00 € je Stunde für Unterstützungsleistungen abgerechnet werden!
Muss ich die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer/-in in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Ja! Die Einnahmen müssen in voller Höhe angegeben werden. Die Aufwandsentschädigung kann aber nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer mit ihrem Handeln einer sogenannten „sittlichen Verpflichtung“ nachkommen.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe?
Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag (maximal 40 Prozent) umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch diesen Umwandlungsanspruch können Pflegebedürftige monatlich höhere Zahlungen als den Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Nachbarschaftshilfe einsetzen.
Kann ich als Nachbarschaftshelfer/-in für jemanden aus meiner Familie, z. B. für meinen Schwager tätig sein?
Nein! In der Regel ist es ausgeschlossen als Nachbarschaftshelfer/-in für Personen tätig zu sein, mit denen Sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind.
Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Nachbarschaftshilfe?
Nein! Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen gesetzlichen Richtlinien. Diese sind hier beim Pflege-Dschungel für das jeweilige Bundesland nachzulesen.
Muss ich als Nachbarschaftshelfer registriert sein, um die Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können?
Ja! Ihre Daten müssen der Pflegekasse bekannt sein. Dies geschieht, je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen.
Kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, die Nachbarschaftshilfe kann mit den monatlichen 125 Euro finanziert werden. Es kann aber auch das angesparte Guthaben (z.B. aus dem Vorjahr) hierfür verwendet werden.
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