Pflegegrad 2
Hier erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen Sie Pflegegrad 2 erhalten und welche Leistungen damit verbunden sind. In den Pflegegrad 2 sind die meisten Menschen in Deutschland eingestuft.
Starten wir gleich mit den für Sie vermutlich sechs wichtigsten Leistungen beim Pflegegrad 2 in der Übersicht:
1. Pflegegeld: 316 €/Monat
2. Sachleistung: 724 €/Monat
3. Tagespflege: 689 €/Monat
4. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat
5. Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr
6. Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr
Ihre Pflegeversicherung finanziert verschiedene Formen der Unterstützung ihrer Pflegesituation. Diese richten sich insbesondere nach dem Ort, an dem die pflegebedürftige Person lebt:
- Unterstützung für die Pflege zu Hause
- Leistungen für die Pflege in vollstationären Einrichtungen
Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause beim Pflegegrad 2
Um die Pflege- und Betreuungssituation daheim zu ermöglichen, können Sie das Pflegegeld in Höhe von 316 € monatlich in Anspruch nehmen und organisieren damit die notwendige Unterstützung an hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder betreuerischen Aufgaben selbst. Diese Arbeit wird in über 90 % aller Familien fast vollständig oder überwiegend von Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) erbracht.
Ist diese Unterstützung durch die SPA nicht möglich oder kann diese nur zum Teil erbracht werden, können Sie Hilfe durch examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehelfer/innen von gewerblichen Ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Die großen Wohlfahrtsorganisationen bieten ebenfalls Leistungen der Ambulanten Pflege an.
Hierfür steht ein monatliches Sachleistungsbudget in Höhe von 724 € zur Verfügung.
Sie können diese beiden „Töpfe“ auch miteinander kombinieren. Der Gesetzgeber spricht dann von der Kombinationspflege. Dabei bilden die beiden Budgets des Pflegegeldes und der Sachleistung in ihrer genutzten Summe immer 100 %. Wird beispielsweise 40 % von der Sachleistung benötigt (das sind dann 290 €), werden die verbleibenden 60 % des Pflegegeldes noch ausbezahlt 190 €. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, dass auf diese Weise insgesamt mehr als die 316 € an Pflegegeld insgesamt zur Verfügung stehen.
Pflegeunterstützung beim Pflegegrad 2 im Überblick:
- Pflegegeld = 316 €
- Sachleistung = 724 €
- Kombinationsleistung = individueller Mix aus beiden Töpfen
Entlastungsleistungen beim Pflegegrad 2
Um die wichtige Arbeit der SPA dauerhaft zu ermöglichen, stellen die Pflegeversicherung verschiedene, teilweise miteinander kombinierbare Entlastungsbudgets zur Verfügung. Wenn die Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer eine kurzzeitige oder längerfristige Auszeit nimmt, steht dem Pflegebedürftigen pro Jahr ein Verhinderungspflege-Budget von 1.612 € zur Finanzierung einer Ersatzpflegeperson als Vertretung zur Verfügung. Dieses Jahresbudget kann noch um bis zu 806 € aufgestockt werden. Diese Aufstockung kann vom Kurzzeitpflegebudget finanziert werden, wenn es nicht vollständig genutzt wird. Insgesamt stehen damit maximal 2.418 € zur Verfügung.
Die Regelungen zur Verhinderungspflege sind sehr komplex. Ob dieser Betrag versteuert werden muss, erfahren Sie hier: Verhinderungspflege steuerfrei.
Die Dokumentation und Abrechnung der Verhinderungspflege können Sie bequem mit unserem Verhinderungspflege-Rechner erledigen.
Für die Kurzzeitpflege stehen jährlich 1.774 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann noch um bis zu maximal 1.612 € aufgestockt werden, sofern die Verhinderungspflege nicht vollständig genutzt wird.
Die dritte Säule der Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige ist der Entlastungsbetrag. Monatlich 125 € stehen hierfür zur Verfügung. Dieser Betrag wird Monat für Monat angespart und summiert sich auf insgesamt 1.500 Euro im Jahr. Wird der Betrag nicht vollständig im Kalenderjahr verbraucht, kann der Restbetrag noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag.
Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen:
- A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- B. Leistungen der Kurzzeitpflege,
- C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
- D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.
Wem die 125 € monatlich nicht zur Finanzierung dieser Leistungen ausreichen, dem bietet sich noch die folgende Möglichkeit:
Umwandlung Sachleistung in Entlastungsbetrag, geregelt in § 45a SGB XI. Danach können maximal 40 % des nicht verbrauchten Sachleistungsbudgets umgewandelt und zur Aufstockung des Entlastungsbudgets verwendet werden.
Hier die drei Entlastungsleistungen beim Pflegegrad 2 im Überblick:
Monatliche Entlastung durch die Tagespflege bei Pflegegrad 2
Grundsätzlich ist die Möglichkeit des Besuchs einer Tagespflegeeinrichtung für die betroffene Person und die Angehörigen eine gute Unterstützung. Hierfür stehen beim Pflegegrad 2 monatlich ein Tagespflegebudget von 689 € zur Verfügung.
In der Praxis finden Familien mit Kindern und jüngeren Erwachsenen jedoch kein adäquates Angebot für diese Altersgruppen. Häufig sind die Angebote auf demenziell erkrankte Personen ausgerichtet.
Weitere Leistungen
Bei allen Pflegegraden, also nicht erst ab Pflegegrad 2 kann ein Budget von einmalig 4.000 € dafür verwendet werden, um die häusliche Situation an den durch die Einschränkungen entstanden neuen Bedarf anzupassen. Dies können Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes, das Entfernen von Schwellen zur Reduzierung der Sturzgefahr oder der häufig genutzte Umbau von Badewanne oder alter Dusche zu einer barrierefreien oder freieren Lösung sein.
monatlich. Auch diese Leistung steht bei den Pflegegraden 1-5 zur Verfügung.
Seit Januar 2022 besteht der bisher nur theoretische Anspruch auf weitere digitale Helfer. Die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) werden jedoch vermutlich erst mit einem Jahr Verspätung ab 2023 zur Verfügung stehen. Dann können diese für 50 € im Monat von Ihnen verwendet werden.
Monatlich 40 € stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu decken. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel Sie sich kostenfrei nach Hause schicken lassen können.
Pflegeberatung und Schulung bei Pflegegrad 2
Wie bei allen anderen Pflegegraden besteht auch beim Pflegegrad 2 der Anspruch auf drei Angebote der Pflegeberatung.
Die umfassendste Pflegeberatung bis hin zum begleitenden Case-Management bietet die § 7a Pflegeberatung. Hier wird der aktuelle Hilfebedarf ermittelt, ein individueller Versorgungsplan erstellt und die Durchführung organisiert, überwacht und ggf. angepasst.
Des Weiteren wird über die Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informiert.
Als Beratungseinsatz zu Hause bezeichnet man die § 37 (3) SGB XI Beratung, die seit 1.7.2022 alternierend auch virtuell per Videokonferenz stattfinden kann. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben jährlich einen Anspruch auf zwei dieser nützlichen Termine.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld:
– Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
– Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.
Pflegekurse nach § 45 SGB XI ergänzen das Portfolio an Aufklärungsangeboten der Pflegekasse. Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden.
Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden.
Finanzielle Unterstützung bei Vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 2
Die monatliche Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege beträgt für Pflegegrad 2 = 770 €.
Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt. Dieser Beträgt:
- 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate im Pflegeheim wohnen.
Der Pflegegrad 2 ist der mit Abstand am meisten zugeteilte Pflegegrad in den Begutachtungen der Pflegesachverständigen. Über 1,8 Mio. pflegebedürftige Menschen wurden 2021 in diesen Pflegegrad eingestuft. Der Anteil stieg damit auf über 40 %. Das durchschnittliche jährliche Wachstum beim Pflegegrad 2 beträgt ca. 6,4 %.
Wann erhalte ich Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird definiert als: „Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.“ Das bedeutet, der Pflegegrad 2 ist für Menschen vorgesehen, die spürbare körperliche und/oder kognitive und/oder psychische Einschränkungen haben, die eine Unterstützung im Alltag erforderlich machen.
Die Zuordnung zum Pflegegrad 2 erfolgt, wenn die Pflegebegutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) ein Ergebnis zwischen 27 und unter 47,5 Punkten aufweist. Das Verfahren umfasst 64 Einschätzungskriterien aus 6 verschiedenen Modulen:
- Modul 1 „Mobilität“
- Modul 2 „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“
- Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“
- Modul 4 „Selbstversorgung“
- Modul 5 „Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“
- Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“
Das Begutachtungs-System bei Pflegegrad 2
Seit 2017 findet das reformierte Begutachtungs-System Anwendung. Es besteht im Kern aus 6 Bewertungsmodulen (siehe oben). Ergänzt werden diese um Modul 7 und 8, die für die Versorgungsplanung relevant sind. In der folgenden Infografik sehen Sie diese am linken Rand. 64 Fragen müssen für die 6 Bewertungsmodule beantwortet werden. 14 sind für die Versorgungsplanung gedacht. Die Modul-Gewichtungen und die Punkt-Korridore für die Pflegegrade (hier Pflegegrad 2 mit 27 bis 47,5 Punkte) sowie die Leistungsübersicht runden das Bild ab. Details zur gesamten Pflegegrad-Begutachtung finden Sie hier.
Hinweis: Um einen Begutachtungstermin zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen. Hier finden Sie Informationen zur Pflegegrad-Beantragung.
Sollten Sie der Meinung sein, dass das Ergebnis Ihrer Begutachtung nicht die tatsächliche Situation widerspiegelt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Überprüfen Sie die Begutachtungsergebnisse durch eine eigene Einschätzung mit unserem Pflegegrad-Rechner.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2
Ihre Pflegeversicherung finanziert verschiedene Formen der Unterstützung Ihrer Pflegesituation. Diese richten sich insbesondere nach dem Ort, an dem die pflegebedürftige Person lebt:
- Unterstützung für die Pflege zu Hause
- Leistungen für die Pflege in vollstationären Einrichtungen
Nachfolgend haben wir eine Übersicht der möglichen Leistungen für Pflegegrad 2 je Bereich für Sie zusammengestellt.
Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause beim Pflegegrad 2
Um die Pflege- und Betreuungssituation daheim zu ermöglichen, können Sie das Pflegegeld in Höhe von 316 € monatlich in Anspruch nehmen und organisieren damit die notwendige Unterstützung an hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder betreuerischen Aufgaben selbst. Diese Arbeit wird in über 90 % aller Familien fast vollständig oder überwiegend von Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) erbracht.
Ist diese Unterstützung durch die SPA nicht möglich oder kann diese nur zum Teil erbracht werden, können Sie Hilfe durch examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehelfer/innen von gewerblichen Ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Die großen Wohlfahrtsorganisationen bieten ebenfalls Leistungen der Ambulanten Pflege an.
Hierfür steht ein monatliches Sachleistungsbudget in Höhe von 724 € zur Verfügung.
Sie können diese beiden „Töpfe“ auch miteinander kombinieren. Der Gesetzgeber spricht dann von der Kombinationspflege. Dabei bilden die beiden Budgets des Pflegegeldes und der Sachleistung in ihrer genutzten Summe immer 100 %. Wird beispielsweise 40 % von der Sachleistung benötigt (das sind dann 290 €), werden die verbleibenden 60 % des Pflegegeldes noch ausbezahlt 190 €. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, dass auf diese Weise insgesamt mehr als die 316 € an Pflegegeld insgesamt zur Verfügung stehen.
Pflegeunterstützung beim Pflegegrad 2 im Überblick:
- Pflegegeld = 316 €
- Sachleistung = 724 €
- Kombinationsleistung = individueller Mix aus beiden Töpfen
Entlastungsleistungen beim Pflegegrad 2
Um die wichtige Arbeit der SPA dauerhaft zu ermöglichen, stellt die Pflegeversicherung verschiedene, teilweise miteinander kombinierbare Entlastungsbudgets zur Verfügung. Wenn die Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer eine kurzzeitige oder längerfristige Auszeit nimmt, steht dem Pflegebedürftigen pro Jahr ein Verhinderungspflege-Budget von 1.612 € zur Finanzierung einer Ersatzpflegeperson als Vertretung zur Verfügung. Dieses Jahresbudget kann noch um bis zu 806 € aufgestockt werden. Diese Aufstockung kann vom Kurzzeitpflegebudget finanziert werden, wenn es nicht vollständig genutzt wird. Insgesamt stehen damit maximal 2.418 € zur Verfügung.
Die Regelungen zur Verhinderungspflege sind sehr komplex. Ob dieser Betrag versteuert werden muss, erfahren Sie hier: Verhinderungspflege steuerfrei.
Die Dokumentation und Abrechnung der Verhinderungspflege können Sie bequem mit unserem Verhinderungspflege-Rechner erledigen.
Für die Kurzzeitpflege stehen jährlich 1.774 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann noch um bis zu maximal 1.612 € aufgestockt werden, sofern die Verhinderungspflege nicht vollständig genutzt wird.
Die dritte Säule der Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist der Entlastungsbetrag. Monatlich 125 € stehen hierfür zur Verfügung. Dieser Betrag wird Monat für Monat angespart und summiert sich auf insgesamt 1.500 Euro im Jahr. Wird der Betrag nicht vollständig im Kalenderjahr verbraucht, kann der Restbetrag noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag.
Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen:
- A. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- B. Leistungen der Kurzzeitpflege,
- C. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
- D. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.
Wem die 125 € monatlich nicht zur Finanzierung dieser Leistungen ausreichen, dem bietet sich noch die folgende Möglichkeit:
Umwandlung Sachleistung in Entlastungsbetrag, geregelt in § 45a SGB XI. Danach können maximal 40 % des nicht verbrauchten Sachleistungsbudgets umgewandelt und zur Aufstockung des Entlastungsbudgets verwendet werden.
Hier die drei Entlastungsleistungen beim Pflegegrad 2 im Überblick:
Monatliche Entlastung durch die Tagespflege bei Pflegegrad 2
Grundsätzlich ist die Möglichkeit des Besuchs einer Tagespflegeeinrichtung für die betroffene Person und die Angehörigen eine gute Unterstützung. Hierfür stehen beim Pflegegrad 2 monatlich ein Tagespflegebudget von 689 € zur Verfügung.
In der Praxis finden Familien mit Kindern und jüngeren Erwachsenen jedoch kein adäquates Angebot für diese Altersgruppen. Häufig sind die Angebote auf demenziell erkrankte Personen ausgerichtet.
Weitere Leistungen beim Pflegegrad 2
Bei allen Pflegegraden, also auch bei Pflegegrad 2 kann ein Budget von einmalig 4.000 € dafür verwendet werden, um die häusliche Situation an den durch die Einschränkungen entstanden neuen Bedarf anzupassen. Dies können Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes, das Entfernen von Schwellen zur Reduzierung der Sturzgefahr oder der häufig genutzte Umbau von Badewanne oder alter Dusche zu einer barrierefreien oder freieren Lösung sein.
Seit Januar 2022 besteht der bisher nur theoretische Anspruch auf weitere digitale Helfer. Die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) werden jedoch vermutlich erst mit einem Jahr Verspätung ab 2023 zur Verfügung stehen. Dann können diese für 50 € im Monat von Ihnen verwendet werden.
Monatlich 40 € stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu decken. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel Sie sich kostenfrei nach Hause schicken lassen können.
Pflegeberatung und Schulung bei Pflegegrad 2
Wie bei allen anderen Pflegegraden besteht auch beim Pflegegrad 2 der Anspruch auf drei Angebote der Pflegeberatung.
Die umfassendste Pflegeberatung bis hin zum begleitenden Case-Management bietet die § 7a Pflegeberatung. Hier wird der aktuelle Hilfebedarf ermittelt, ein individueller Versorgungsplan erstellt und die Durchführung organisiert, überwacht und ggf. angepasst.
Des Weiteren wird über die Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informiert.
Als Beratungseinsatz zu Hause bezeichnet man die § 37 (3) SGB XI Beratung, die seit 1.7.2022 alternierend auch virtuell per Videokonferenz stattfinden kann. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben jährlich einen Anspruch auf zwei dieser nützlichen Termine.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld:
– Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
– Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.
Pflegekurse nach § 45 SGB XI ergänzen das Portfolio an Aufklärungsangeboten der Pflegekasse. Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden.
Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden.
Finanzielle Unterstützung bei Vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 2
Die monatliche Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege beträgt für Pflegegrad 2 = 770 €.
Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt. Dieser Beträgt:
- 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate im Pflegeheim wohnen.
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
1. Beratung und Pflege-Schulung
Leistungen der Pflegeversicherung | Gesetzbuch SGB XI | Definition und Erläuterung |
---|---|---|
Pflegeberatung | § 7a | Umfängliche Pflegeberatung. Hilfebedarf ermitteln. Individuellen Versorgungsplan erstellen, auf die Durchführung hinwirken und dies überwachen und ggf. anpassen. Über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informieren. |
Beratung zu Hause | § 37 (3) | Verpflichtend bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld: – Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, – Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal. Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einmal halbjährlich. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann ebenfalls halbjährlich die Beratung in Anspruch nehmen. |
Pflegekurse | § 45 | Die Schulungen (auf Wunsch auch im eignen Haushalt) sollen helfen, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen der pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegetätigen sollen gemindert und durch Prävention vermieden werden. Bei Bedarf können mehrere Schulungen beantragt werden. |
2. Unterstützung für die Pflege zu Hause bei Pflegegrad 2
Pflegesachleistung | Pflegegeld | Tages- und Nachtpflege | Entlastungsbetrag | Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege |
---|---|---|---|---|---|
SGB XI § 36 | SGB XI § 37 | SGB XI § 41 | SGB XI § 45b | SGB XI § 39 | SGB XI § 43 |
monatlich | monatlich | monatlich | monatlich | jährlich | jährlich |
689 € | 316 € | 689 € | 125 € | 1.612 € | 1.774 € |
Leistung | Gesetzbuch SGB XI | Definition und Erläuterung |
---|---|---|
Kombinationsleistung | § 38 | Die Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld nach individuellen Bedürfnissen |
Umwandlung Sachleistung in Entlastungsbetrag | § 45a | 40 % des nicht verbrauchten Sachleistungsbudget können zur Aufstockung des Entlastungsbudgets gewandelt werden |
Wohngruppen-Zuschlag | § 38a | 214 € monatlich je Person für Wohngruppen mit mindestens drei pflegebedürftigen Mitbewohnern (max. 11) |
Pflegehilfsmittel | § 40 Absatz 2 | 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
Technische Pflegehilfsmittel | § 40 Absatz 3 | In der Regel leihweise Überlassung. 10 % (max. 25 €) Zuzahlung |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | § 40 Absatz 4 | 4.000 € je Maßnahme. Für Pflege-WGs je Person 4.000 €, jedoch maximal 16.000 € je Maßnahme |
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen | § 44 | Für Pflegende, die mindestens 10 Stunden im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs pflegend tätig sind und weniger als 30 Stunden hauptberuflich tätig sind, werden Sozialleistungen erbracht. |
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung | § 44a | Berufstätige, die pflegebedingt vollständig von der Arbeit freigestellt worden sind, erhalten finanziellen Ausgleich und Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung |
3. Leistungen bei Pflegegrad 2 für die Pflege in vollstationären Einrichtungen
Leistung | Gesetzbuch SGB XI | Definition und Erläuterung |
---|---|---|
Vollstationäre Pflege | § 43 |
Pauschale Leistungsbeiträge für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege (monatlich):
Pflegegrad 2 = 770 € |
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen | § 43a | Die Pflegekasse übernimmt 10 % (maximal 266 Euro) der monatlichen Heimkosten für die Pflegegrade 2 bis 5 |
6c. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung | § 43b |
Anspruch für alle (Pflegegrad 1-5) auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Regelung gilt auch für teilstationäre Einrichtungen wie der Tagespflege. |
Häufige Fragen zum Pflegegrad 2
Wie beantrage ich einen Pflegegrad 2
Generell wird kein konkreter Pflegegrad (1,2,3,4,5) beantragt. Vielmehr beantragen Sie generell einen Pflegegrad, um Leistungen von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Nach der Begutachtung empfiehlt der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei den Privatversicherten) einen Pflegegrad, der dann von Ihrer Versicherung bestätigt werden muss.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad
Generell wird kein konkreter Pflegegrad (1,2,3,4,5) beantragt. Vielmehr beantragen Sie generell einen Pflegegrad, um Leistungen von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Nach der Begutachtung empfiehlt der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei den Privatversicherten) einen Pflegegrad, der dann von Ihrer Versicherung bestätigt werden muss.
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