Nachfolgend finden Sie wieder die bekannte Leistungs-Übersicht des Pflege-Dschungels, die Ihnen im Dschungel der Paragraphen und Leistungsverordnungen eine hilfreiche Unterstützung geben soll.
Alle Angaben und Werte basieren auf dem am 26. Mai 2023 im Bundestag verabschiedeten „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)“.
Aufgrund der dort dokumentierten bürokratischen Regelungen gestaltet sich der zukünftige Umgang mit dem SGB XI für alle Beteiligten (Leistungsträger, Leistungsanbieter und insbesondere die Pflegebedürftigen und ihre Sorgenden und Pflegenden Angehörigen), nennen wir es freundlich: „komplex“.
Diese Komplexität ergibt sich aus folgenden drei Gründen und macht 5 Einzelübersichten notwendig:
- Anstatt für den Zeitraum 2024 bis Ende 2027 die Leistungen mit einem Prozentsatz zu erhöhen, findet die von vielen Experten als unzureichend kritisierte Anpassung mit erheblichem Realwertverlust (siehe u. a. Barmer Pflegereport 2023) in 3 Stufen zum 1.1. 2024, 1.1.2025 und 1.7. 2025 statt.
- Die Leistungen werden nicht einheitlich erhöht, sondern im Jahr 2024 lediglich das Pflegegeld und die Sachleistung um 5 % sowie die Eigenanteilszuschläge zur Vollstationären Pflege von 5 bis 10 %. Im Jahr 2025 dann zum 1. Januar für alle Leistungen pauschal eine Erhöhung um 4,5 % und zum 1.7.2025 dann ein drittes Mal durch die Schaffung des Gemeinsamen Jahresbetrages.
- Die gesonderte Unterstützung der Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Alter bis 25 Jahre mit dem Pflegegrad 4 oder 5 macht durch die bereits ab 1.1.2024 vorgezogene Einführung des „Gemeinsamen Jahresbetrages“ eine zusätzliche Dimension der Betrachtung notwendig.
Hier eine tabellarische Übersicht zu den nachfolgend fünf Übersichten:
Wenn Sie sich detaillierter über die Einzelaspekte der PUEG-Reform informieren möchten, finde sie diese hier: https://pflege-dschungel.de/pflegereform-2024/
Download der Leistungsübersichten als PDF:
Die Infografiken dürfen mit Verlinkung zur Quelle (siehe jeweilige Adresse für Verlinkung) auf Ihren Seiten eingebunden werden. Sie können die Grafiken auch für Ihre Vorträge oder Schulungspräsentationen in der Pflegeberatung kostenlos nutzen. Bei Presseveröffentlichungen bitte ich um einen kurzen Hinweis auf die Veröffentlichung. Danke!
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