Berlin – 22. November 2021 – Die 12 Politikerinnen und Politiker von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die pflegepolitischen Weichen bis 2025 gestellt.
Die Ergebnisse ihrer Verhandlungsrunden liegen jetzt auf 6 Seiten dokumentiert vor. Der Pflege-Dschungel stellt die pflegerelevanten Passagen nachfolgend vor.
Die ersten beiden Teile dieses Beitrages mit der Vorstellung der Verhandlungsteilnehmerinnen und Teilnehmern finden Sie weiter unten. Mit einem Klick auf diesen Link gelangen Sie direkt dorthin.
Update vom 21.11.21 –
Die Ergebnisse
Vorab: An eine solche Aussage muss man sich erst gewöhnen 😉 :
Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis.
Die Präambel:
Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik und ziehen Lehren aus der Pandemie, die uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt hat. Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land.
Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege.
Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege.
Finanzierung
Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Den Beitrag zur SPV heben wir moderat an.
Innovative Wohnformen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Wir ergänzen das SGB Xl um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.
„Mini“-Entlastungsbudget
Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.
Mehr Pflegegeld ab Januar 2022
Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.
Zeitsouveränität und Lohnersatzleistung
Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.
Häusliche Intensivpflege
Bei der intensivpflegerischen Versorgung muss die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben. Das IPREG soll darauf hin evaluiert und nötigenfalls nachgesteuert werden.
24-Stunden-Betreuung
Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.
Digitalisierung
In der Pflege werden wir die Digitalisierung u.a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung
sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen.
Soweit vorab die relevanten Aspekte für die häusliche Pflege. Alle weiteren Vorhaben der Ampel-Koalition können im nachfolgenden Koalitionsvertrag ab Seite 80 nachgelesen werden:
Update vom 25.10.21 –
Das gerechte Entlastungsbudget (GEB)
Eigentlich sollte es ein „Selbstläufer“ sein, das Entlastungsbudget als eine tragende Säule des nächsten Koalitionsvertrages zu verankern.
Nachdem das Koalitions-Versprechen der letzten Bundesregierung an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht eingelöst wurde, drängen alle drei zukünftigen Regierungspartner auf der schnellen Umsetzung dieser Reformschuld.
Für die eiligen Leserinnen und Leser sei hier vorab eine Zusammenfassung der möglichen Inhalte zum Thema gerechtes Entlastungsbudget in Form einer Formulierungsvorlage vom Verein Pflegende Angehörige e.V. für den nächsten Koalitionsvertrag vorangestellt:
Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Häusliche Pflege durch Sorgende und Pflegende Angehörige. Um diesen Zustand auch zukünftig sicherzustellen, setzen wir kurzfristig das gerechte Entlastungsbudget (GEB) um. Pflegebedürftige können so entsprechend ihres individuellen Unterstützungsbedarfs für eine angemessenere Entlastung ihrer Angehörigen, Freunde und Bekannte sorgen. Hierfür dynamisieren wir die Leistungsbudgets analog der Versorgungsstruktur des Pflegegeldes und der Sachleistung.
Wir fassen die Einzelleistungen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag zu einem jährlichen Budgetanspruch zusammen. Dieser kann flexibel unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und verfügbaren örtlichen Ressourcen von den Pflegebedürftigen eigesetzt werden.
In den folgenden Positionsbestimmungen der drei Parteien wird auf die inhaltliche Struktur des Entlastungsbudgets eingegangen, weshalb ich auf eine einführende Erläuterung verzichten kann.
Die SPD und das Entlastungsbudget
Am 31.01.2018 verkündet die SPD Verhandlungsführerin Malu Dreyer stolz die Ergebnisse der GroKO im Bereich Gesundheit und Pflege. Karl Lauterbach wird sich erinnern, den auch er gehörte damals zu der 17-köpfigen Verhandlungsrunde.
Das Video startet an der richtigen Stelle:
Das ursprüngliche Entlastungsbudget hatte jedoch einen „Geburtsfehler“. Neben der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege sollte auch das Budget der Tagespflege mit in das flexibel zu nutzende Jahresbudget integriert werden.
Kornelia Schmid vom Verein „Pflegende Angehörige e.V.“ machte im Mai als Gast bei maybrit illner den Gesundheitsminister Jens Spahn auf dieses Problem aufmerksam. Sie empfahl ihm, statt der „zu teuren“ Tagespflege den bürokratischen Entlastungsbetrag in die Umsetzung aufzunehmen.
CDU und SPD übernahmen diesen auf der Plattform Entlastungsbudget.de erläuterten Vorschlag. Im Dezember 2019 mahnten die Fraktionen von CDU, CSU und SPD den Gesundheitsminister, das Entlastungsbudget endlich in der modifizierten Konstruktion umzusetzen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zügig das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Dieses Entlastungsbudget soll die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI umfassen und finanziell so ausgestaltet sein, dass es den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird.
U.a. Dr. Rolf Mützenich und Fraktion der SPD. 19.12.2019. Drucksache 19/16045
Heike Baehrens, die pflegepolitische Sprecherin der SPD, unterstütze schon früh die Position von Kornelia Schmid und sprach sich immer wieder für dieses Konstrukt aus. Vermutlich mit gemischten Gefühlen kommentierte sie die Pflegereform light zum Abschluss der aktuellen Legislaturperiode, nicht ohne auf die dringende Notwendigkeit hinzuweisen, dass die nächste Bundesregierung die Aufgabe hat, auch das Entlastungsbudget endlich umzusetzen.
Auch mit dem Beschluss des SPD-Parteivorstands vom 08.05.2021 „Für eine solidarische Pflegeversicherung, bessere Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und eine Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“ bekenn die Sozialdemokraten ihren Willen, als Partner einer nächsten Bundesregierung das Entlastungsbudget umzusetzen:
Innovative Ansätze in der ambulanten Pflege, der teilstationären Pflege und der Vernetzung sollen gefördert und evaluiert werden. Daher müssen Entlastungsleistungen, wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Unterstützungsangebote im Alltag für pflegende Angehörige in einem Entlastungsbudget zusammengefasst werden, das jeder Pflegebedürftige entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen flexibel einsetzen kann.
Fazit: Die SPD wird vermutlich Treiber für das Entlastungsbudget in den Verhandlungen sein.
Die GRÜNEN und das Entlastungsbudget
Grundsätzlich scheinen auch die GRÜNEN einem Entlastungsbudget zustimmen zu können. Dies kann aus den Forderungen interpretiert werden, die sie vor kurzem mit ihrem Antrag „Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus“ formuliert haben:
Gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen, indem
- a) die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der
Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann;- b) die Sperrfrist von sechs Monaten für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI abgeschafft wird;
- c) der Entlastungsbetrag auf 250 Euro erhöht und seine Bindung an zugelassene Leistungserbringer (§ 45b SGB XI) aufgehoben wird, um so die Versorgungssituation älterer und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern;
- d) haushaltsnahe Dienstleistungen ausgebaut werden und deren Inanspruchnahme durch erwerbstätige pflegende Angehörige gefördert wird.
Berlin, den 20. April 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 19/28781
Auch wenn mit den oben genannten Forderungen nach Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme theoretisch ein Entlastungsbudget gefordert wird, findet man in dem Wahlprogramm der Partei keine eindeutige Position hierzu.
Wenn Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege als Gesamtbudget von 3.224 Euro betrachtet wird und der auf 3.000 Euro aufgestockte Entlastungsbetrag keine Bindung mehr haben soll, sollte es auch hier Zustimmung geben können.
Beachtenswert ist die generelle Haltung von Kordula Schulz-Asche, die in ihrer Bundestagsrede gegenüber den Sorgenden und Pflegenden Angehörigen zum Ausdruck kommt.
Sehr bemerkenswert ist ihrer Beurteilung der Ausgestaltung der Pflegeversicherung gegenüber den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und Bezug auf die Entlastungsleistungen am Beispiel der Kurzzeitpflege. Das Video beginnt an dieser Stelle, sollte aber auch komplett (einfach neu starten) angeschaut werden:
… das ist doch eine absurde Konstruktion …
Fazit: Die Grünen habe ihren Schwerpunkt eventuell stärker bei der professionellen Pflege, sind sich aber sicherlich bewusst, dass auch viele Familien, die diese Unterstützung nicht in Anspruch nehmen (immerhin 50 % aller Pflegefälle) Entlastung und Bürokratieabbau dringend benötigen.
Die FDP und das Entlastungsbudget
Grundsätzlich befürwortet die FDP ein Entlastungsbudget, wie deren pflegepolitische Sprecherin Nicole Westig es in ihrer Bundestagsrede auch deutlich fordert (siehe unten).
In dem Wahlprogramm geht die Partei aber noch ein ganzes Stück weiter und fordert eine umfassendes „Liberales Pflegebudget“.
Dazu aus dem Wahlprogramm 2021:
Wir Freie Demokraten fordern die Einführung des Liberalen Pflegebudgets. Jede Person soll selbst entscheiden können, welche Hilfe und Leistungen bei der Gestaltung des Alltags am besten sind. Dazu wollen wir alle Leistungsansprüche der jeweiligen Pflegegrade in ein monatliches Pflegebudget überführen, über das unbürokratisch und transparent verfügt werden kann.
Fazit: Auch die FDP wird vermutlich ein großer Treiber für das Entlastungsbudget in den Verhandlungen sein.
Das GERECHTE Entlastungsbudget
Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären Personalchefin oder HR-Manager in einem Unternehmen oder einer Behörde.
Sie haben die Aufgabe, Löhne und Gehälter für die fünf unterschiedlichen Gruppen von MitarbeiterInnen zu bestimmen.
Als Hilfestellung bekommen Sie folgende Grafik:
Kämen Sie auf die Idee, den gering beschäftigten MA mit wenigen Wochenstunden und mit z.B. leichten Büroaufgaben oder Botendiensten (Gruppe 1) den gleichen Monatslohn zu zahlen wie ihren emotional und physisch stark belasteten Mitarbeitern mit einer +70 Stunden Arbeitswoche (Gruppe 5)? Allen z.B. 4.724 Euro, unabhängig vom individuellen Leistungsbeitrag?
Wohl kaum.
Seit über 25 Jahren ist die Pflegeversicherung aber hinsichtlich der Entlastungsleistungen genauso konstruiert.
Alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dieselben Entlastungsansprüche. Vollkommen unabhängig davon, ob ihre Angehörigen sich nur im sehr geringen Umfang um sie kümmern müssen, oder ob das ein 24/7-Job mit erheblichen Einschränkungen für die eigene Lebensgestaltung ist.
…das ist doch eine absurde Konstruktion, die wir da haben, die wir schnell abstellen müssen…
Ja, genau.
Um eine gerechte Verteilung der Mittel zur Entlastung der Familien zu erhalten, müssen zwei Faktoren berücksichtigt werden.
1. Die Struktur der jetzigen Zusammensetzung der Pflegebedürftigkeit und
2. das Niveau der Unterstützung je Pflegegrad
Als Ergebnis erhält man diese Verteilung:
Nach dem seit über 25 Jahren geltendem „Gießkannenprinzip“ werden die drei Entlastungsleistungen mit jeweils maximal 4.886 € pro Jahr über die vier Pflegegrade verteilt. Das Gerechte Entlastungsbudget berücksichtigt die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe.
Hierfür orientiert es sich an der Unterstützungsstruktur des Pflegegeldes. Im Ergebnis findet dann erstmalig in Deutschland eine bedarfsgerechtere Verteilung der Sozialleitungsgelder statt.
Gegenüber der heutigen Situation würde das GEB deutliche Vorteile im Verlauf der sich in der Regel verschlechternden Gesundheitssituation ergeben.
Durch den in Relation geringfügigen Verzicht bei niedrigem Versorgungsbedarf vieler Pflegebedürftiger (1,6 Mio.) werden Mittel frei, um bei höherem Bedarf angemessener Unterstützung und Entlastung zu ermöglichen.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Leistungsansprüche des Pflegegeldes aller Anspruchsberechtigten 2020 nach dem Pflegegrad ausmultipliziert.
Die so ermittelte prozentuale Verteilung der maximal möglichen Pflegegeldansprüche dient dann als Basis, um die maximalen Leistungsansprüche der Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und dem Entlastungsbetrag (1.612 € + 1.774 € + 1.500 €= 4.886 €) aufzuteilen.
22.10.21 – Vorstellungsrunde
Die Ausgangsbasis für die Verhandlungen
Als erstes Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde ein 12-seitiges Papier veröffentlicht, indem die Eckpunkte oder Leitlinien für die Verhandlungen definiert wurden. Hier die Passage bezüglich der ersten strategischen Aspekte zum Thema Pflege:
Wir wollen eine Offensive für mehr Pflegepersonal. Hochwertige Pflege gibt es nur mit gut ausgebildeten Pflegekräften, guten Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen in der Pflege. Wir wollen mehr qualifizierte ausländische Pflegekräfte gewinnen und die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen.
Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten haben. Das wollen wir durch Entbürokratisierung, die Nutzung digitaler Potentiale und klare bundeseinheitliche Vorgaben bei der Personalbemessung gewährleisten.
Die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.
Wer jetzt hier die Worte PFLEGENDE ANGEHÖRIGE vermisst, hat das richtig bemerkt. Für über 50 % der exklusiv von Sorgenden und Pflegenden Angehörigen betreuten und gepflegten Pflegebedürftigen ist noch nichts dabei. Hier das komplette Sondierungs-Papier:
In den kommenden Tagen werde ich hier die verschiedenen Aktivitäten von Verbänden und Initiativen vorstellen, die mit ihren Aktivitäten auf dringenden Reformen aufmerksam machen werden. Die 2021 Pflegereform light hat sehr viele Themenfelder offengelassen, die dringend von der neuen Bundesregierung angegangen werden müssen. Vermutlich haben sehr viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihrer Wahlentscheidung mit zu der jetzigen Koalitions-Konstellation beigetragen und setzen ihre Hoffnungen in eine bessere Pflegepolitik mit weniger Bürokratie, besserer Unterstützung und einfachere Entlastung in die jetzigen Parteien.
Es wird sich lohnen, immer mal wieder hier vorbeizuschauen. Am Montag starten wir mit dem nicht umgesetzten Versprechen des letzten Koalitionsvertrags, dem (GERECHTEN) ENTLASTUNGSBUDGET.
Heute beginnen wir mit der Vorstellung der 12 „Köpfe“. Für weiterführende Informationen bitte auf das Konterfei klicken (Homepage der Politiker/innen) oder die Social Media Icons anklicken.
Dr. Katja Pähle
Mitglied des SPD Präsidiums
1999 wurde Pähle Mitglied der SPD. Von 2005 bis 2013 war sie Vorsitzende des SPD-Stadtverbands Halle. Seit 2008 ist sie Mitglied des SPD-Landesvorstands; von 2015 war sie stellvertretende Landesvorsitzende. Von März bis April 2016 war sie nach dem Rücktritt von Katrin Budde kommissarische Landesvorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt. Seit Dezember 2017 ist sie Mitglied des SPD-Parteivorstands und seit November 2019 Mitglied des Präsidiums.
Quelle: Wikipedia
Bärbel Bas
Fraktionsvorsitzende der SPD für Gesundheit, Bildung und Forschung und designierte Bundestagspräsidentin
Durch ihre gestrige Nominierung als Präsidentin des 20. Deutschen Bundestages ist Bärbel Bas aktuell in allen Medien präsent.
Sie stammt aus Duisburg und ist seit der Bundestagswahl 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit September 2019 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Innerhalb der Fraktion ist sie dem linken Flügel, der Parlamentarischen Linken, zugehörig
Quelle: Wikipedia
Daniela Behrens
SPD Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bei Land Niedersachsen
Quelle: Wikipedia
Prof. Dr. Karl Lauterbach
SPD Bundestagsabgeordneter und Gesundheitspolitiker
Karl Wilhelm Lauterbach (* 21. Februar 1963 in Düren) ist ein deutscher Politiker, Mediziner und Gesundheitsökonom. Er ist Mitglied der SPD und seit 2005 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Seine Arbeitsschwerpunkte dort sind die Gesundheits- und Sozialpolitik. Große öffentliche Bekanntheit erlangte er seit Beginn der COVID-19-Pandemie.
Quelle: Wikipedia
Maria Klein-Schmeink
Bundestagsabgeordnete für Münster und Sprecherin für Gesundheitspolitik der grünen Bundestagsfraktion
Seit 2009 ist sie Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Seit November 2020 ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion.
Quelle: Wikipedia
Kordula Schulz-Asche
Pflegepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen
Kordula Schulz-Asche MdB (Jahrg. 1956), Kommunikationswissenschaftlerin und Krankenschwester, seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit, in ihrer Fraktion zuständig für Pflegepolitik und Altenpolitik.
Quelle: Wikipedia
(Foto: Stefan Kaminski)
Janosch Dahmen
Mitglied im Gesundheitsausschuss und Obmann im Parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie
Janosch Dahmen (* 6. September 1981 in Berlin) ist ein deutscher Arzt und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit November 2020 ist er Abgeordneter im Bundestag und Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Im Bundestag ist er Mitglied des Gesundheitsausschusses.
Quelle: Wikipedia
Manne Lucha
Sozialminister von Baden-Württemberg
Quelle: Wikipedia
(BIld: Karin Volz)
Christine Aschenberg-Dugnus
Sozialminister von Baden-Württemberg
Christine Aschenberg-Dugnus (* 22. September 1959 in Eppstein) war von 2007 bis 2013 war sie stellvertretende Vorsitzende des schleswig-holsteinischen FDP-Landesverbands. Für den Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde war die Juristin von 2009 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags und zog im Oktober 2017 erneut in den Bundestag ein.
Seit März 2018 ist Aschenberg-Dugnus gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Quelle: Wikipedia
Nicole Westig
Pflegepolitische Sprecherin der FDP
2021 konnte Westig ihr Mandat verteidigen.[3]
Quelle: Wikipedia
Dr. Heiner Garg
Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Heinrich „Heiner“ Garg (* 9. Februar 1966 in Freiburg im Breisgau) ist ein deutscher Politiker (FDP). Er ist seit 2000 Abgeordneter im Schleswig-Holsteinischen Landtag und seit dem 28. Juni 2017 zweiter stellvertretender Ministerpräsident und erneut Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein im Kabinett Günther.
Quelle: Wikipedia
(Foto © Thomas Eisenkrätzer)
Prof. Dr. Andrew Ullmann MdB
Obmann für die FDP im Gesundheitsausschuss
Andrew John Ullmann (* 2. Januar 1963 in Los Angeles) ist ein deutscher Politiker der Freien Demokratischen Partei (FDP), Universitätsprofessor für Infektiologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, internistische Onkologie und Infektiologie.
Er ist ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss und hat dort die Funktion als Obmann der Fraktion der Freien Demokraten übernommen.
Quelle: Wikipedia
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