Die aktueller Ausgaben-Statistik ist vom BMFG veröffentlicht:
Und was kostet der ganze Spaß?
38,52 Mrd. Euro. Deutliche 24 % mehr als im Vorjahr. Mit den neuen finanziellen Regelungen zur Einführung des Pflegestärkungsgesetz wurde die Versorgung der Pflegebedürftigen fast ausnahmslos verbessert. Insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen in der Selbständigkeit und bei ihren Fähigkeiten wurden durch eine doppelte Höherstufung mit mehr Leistungen bedacht. Gut so!
Häusliche Pflege
Kostenmindernd hat sich bei der Entwicklung der nochmals gestiegene hohe Anteil der Pflegegeldbezieher ausgewirkt. Die in ihren Haushalten von ihren pflegenden Angehörigen betreuten Familien funktionierten mit ihrem deutlich niedrigerem Pflegegeld als wahre „Kostendämpfungsquelle“.
Würden alle heute ambulant betreuten Menschen morgen stationär versorgt, kämen zusätzliche ca. 36 Mrd.€ auf die Pflegeversicherer hinzu.
Pflegende Angehörige
Für die Entlastung der Mitarbeiter des größten ambulanten Pflegedienstes wurden durch das PSG II im letzten Jahr keine wirklichen Verbesserungen geschaffen. Die bisherigen Instrumente Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Kurzzeitpflege werden analog zum in 2017 investieren Budget maximal nur von einem Drittel der Familien komplett genutzt.
Die Verfügbarkeit und die bürokratischen Reglementierungen verhindern die eigentlich vom Gesetzgeber gewollte entlastende Wirkung in den Familien. Hier könnte das geplante Entlastungsbudget im kommenden Jahr eine deutliche Verbesserung bewirken, wenn es denn die angemessene Priorität beim Bundesgesundheitsminister bekommen würde. Mehr Informationen hierzu auf https://entlastungsbudget.de/.
Pflegeberatung
Mit dem PSG II soll auch den neuen Leistungsempfängern (Pflegegrad 1) im Rahmen der Pflegeberatung nach §37/3 eine zweimal jährliche Beratung zur Verfügung stehen. Neu ist ebenso, dass die Familien mit Kombinationsleistungsbezug und die mit ausschließlicher Sachleistung der Pflegegrade 2-5 diesen zweimaligen Anspruch haben.
Da die vom BMFG dokumentierten Ausgaben jedoch über die letzten drei Jahre konstant bei nur 90 Mio. € lagen, kann es eine breite Nutzung dieses Angebotes nicht gegeben haben.
Inwieweit die Nutzung der Pflegekurse und Beratungen nach §45 innerhalb der Gesamtausgaben „Beratung“ anteilig vertreten ist, lässt sich leider nicht feststellen. Da die eigentlich verpflichtende Pflegeberatung für ausschließlich Pflegegeld beziehende Familien (ca. 1,6 Mio.) nach §37/3 fast allein schon 100 Mio.€ verbraucht haben müsste, kann da aber nicht viel übrig geblieben sein.
Nicht eingerechnet sind in der Aufstellung entstandene Kosten durch die Pflegestützpunkte (PSP) und die Beratung nach § 7a und b. Diese Investitionen in Aufklärung und Unterstützung müssten theoretisch auch noch vom 90 Mio. Budget finanziert worden sein.
Beitragserhöhung
In Anbetracht der Herausforderung, die GroKo-Versprechungen an die beruflich Pflegenden (höhere Bezahlung, mehr Stellen, bessere Arbeitsbedingungen) und an die pflegenden Angehörigen (Entlastungsbudget) erfüllen zu wollen, ist es verständlich, dass Jens Spahn die Zielsetzung eines bis 2022 gedeckelten 2,55% (2,8% für Kinderlose) Beitragssatz aufgegeben hat.
Spannend ist die Frage, wie mutig und weitblickend er den neuen Prozentsatz definieren wird. Die konjunkturelle Entwicklung offenbart ihm hierfür derzeit einen guten Spielraum.
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Was der Gesetzgeber und was die Pflegeversicherungen möchten, sind zwei unterschiedliche Paar Schuh. Hübsch ist keins von beiden. Was gäbe es aber für Möglichkeiten, die Leistungen für die Entlastung der pflegenden Angehörigen leichter zugänglich zu machen? Wo könnte man den Hebel ansetzen, um die bürokratischen Regelungen aufzubrechen? Insgesamt bin ich auch unsicher, ob Jens Spahn, falls er denn sein Hauptinteresse irgendwann seinem Amt zuwendet, überhaupt die Handhabe bekommt, um die notwendigen Anpassungen für alle angekündigten Verbesserungen durchzuführen: Bei mehr Pflegekräften, die zu besseren Bedingungen und für mehr Geld arbeiten sollen, muss die finanzielle Versorgung des Pflegereichs komplett neu definiert werden.