Die Richtlinien
des GKV-Spitzenverbandes
zur einheitlichen Durchführung
der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sind veröffentlicht:
Mit den neuen Pflegeberatungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zur einheitlichen Gestaltung und Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a des SGB XI werden die nachfolgenden Zielsetzungen verfolgt:
- die Pflegeberatung als Beratungsprozess verständlich zu machen,
- den Zugang zu Sozialleistungen und sozialen Hilfen verbessern helfen,
- das Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen zu stärken,
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Pflegesituation zu unterstützen,
- die Verbraucher- und Dienstleistungsorientierung der Beratungsverantwortlichen gegenüber den Ratsuchenden sicherzustellen,
- Zweckmäßigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Beratung zu gewähren.
Wie verbraucher- und dienstleistungsorientiert in den GKV Beratungs-Richtlinien definiert ist, wird an einem Beispiel gut deutlich. Ich habe das folgende Zitat aus den Erläuterungen zu den Hilfen für pflegende Angehörige im Prozess-Abschnitt 6 entnommen:
Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater soll der ratsuchenden Person anbieten, bei der Umsetzung der Inanspruchnahme und der Ausschöpfung von Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson behilflich zu sein.
In Betracht kommt beispielsweise, dass die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater die ratsuchende Person bei der Ausschöpfung von Ansprüchen der häuslichen Pflege insofern unterstützt, als sie/er aufzeigt, wie Leistungen der häuslichen Pflege kombiniert werden können. Auf diese Weise sollen die Leistungen zugänglich gemacht und etwaige Hürden, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, abgebaut werden.
Auf meiner Themenseite zur Pflegeberatung erläutere ich den in der Infografik veranschaulichten Pflegeberatungs-Prozesses mit seinen 7 Phasen. Hierzu nutze ich im Wesentlichen die Aussagen der Richtlinien.
Die komplette Richtlinie des GKV-Spitzenverbands mit grundsätzlichen Gedanken zur Pflegeberatung, Qualitätssicherung, Datenschutz und Strukturierung finden Sie am Ende des Beitrags als PDF-Dokument. Sie können die PDF-Datei dort auch direkt herunterladen können.
Wenn Sie sich für die neuen Empfehlungen zur „Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberater“ interessieren, dann können Sie dieses ebenfalls am Ende der Seite sich durchlesen und bei Bedarf als PDF herunterladen.
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