Was soll das, Herr Dohmeyer?
Seit Anfang des Jahres erreichen mich als Pflegeberater immer wieder verzweifelte und verärgerte Anfragen von Angehörigen, die mit den bevorstehenden Änderungen ab dem 1. Juli 2025 überfordert sind. Viele fragen sich: „Warum werden wir mit so wenig Klarheit im Stich gelassen?„
Doch nicht nur die pflegenden Angehörigen sind betroffen: Auch die Sachbearbeiter und IT-Verantwortlichen der Pflegekassen stehen unter großem Druck, weil sie mit Anfragen zur Verhinderungspflege überschüttet werden. Der geplante unterjährige Systemwechsel und die damit verbundenen komplizierten Abrechnungsoptionen verursachen zusätzlichen Aufwand – und das in einem ohnehin angespannten Pflegesystem.
Wir erinnern uns: Die ursprünglich im §30 SGB XI vorgesehene Dynamisierung der Pflegeleistungen sollte in den ersten Gesetzesentwürfen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1.1.2025 um 5 % erhöht werden:
„Die im Vierten Kapitel dieses Buches benannten, ab 1. Januar 2024 geltenden Beträge für die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 5 Prozent und zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum. „
Verabschiedet wurde dann aber von der Bundesregierung eine um 0,5 % reduzierte Dynamisierung von nur 4,5 %. Diese Kürzung hat viele überrascht, da die steigenden Kosten eine umfassendere Anpassung nötig gemacht hätten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konnte den Gemeinsamen Jahresbetrag, der auch als Entlastungsbudget angekündigt wurde, nur mit Zustimmung der Koalitionspartner durchsetzen – allerdings auch mit der Auflage, noch zusätzliche Einsparungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass Menschen, die im zweiten Halbjahr keine Verhinderungspflege mehr in Anspruch nehmen können, dazu beitragen, die finanzielle Deckung dieses Budgets sicherzustellen. Dass dieser unterjährige Systemwechsel an anderer Stelle auch zu erheblichen zusätzlichen Kosten führt und fast 5 Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige zusätzlich belastet, spielte damals offensichtlich keine Rolle.
Die Übergangszeit bis zum 30. Juni 2025
Bis zum 30. Juni 2025 gelten die aktuellen Regelungen weiterhin:
- Pflegebedürftige und Angehörige können das Budget der Kurzzeitpflege verwenden, um die Verhinderungspflege aufzustocken.
- Insgesamt stehen bis zu 2.528 € zur Verfügung: 1.685 € reguläres Budget und bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege.
Die neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € in Kraft:
- Wer bis Juni die bisherigen Mittel vollständig ausgeschöpft hat, kann ab Juli noch 1.011 € zusätzlich nutzen.
- Nicht genutzte Budgets aus der ersten Jahreshälfte können vollständig ab Juli eingesetzt werden.
Positive Änderungen
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es auch Änderungen bei der Vergütung von nahen Angehörigen, die einspringen:
- Der Betrag steigt von bisher 1,5-fachem Pflegegeld auf das Zweifache des Pflegegeldes.
Wegfall der Vorpflegezeit
Eine weitere Erleichterung betrifft den Wegfall der sogenannten Vorpflegezeit:
- Ab Juli 2025 kann die Verhinderungspflege direkt nach der Einstufung in einen Pflegegrad (ab Grad 2) beantragt werden.
Weitere Beratung notwendig?
Ich weiß, dass diese Änderungen viele Fragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, biete ich Ihnen eine individuelle Pflegeberatung nach §37.3 an. Diese kann per Videokonferenz stattfinden – unkompliziert und direkt von zu Hause aus.
Falls Sie Ihren Beratungstermin für dieses Quartal oder Halbjahr bisher nicht genutzt haben, buchen Sie bitte jetzt einen Termin, um Ihre individuellen Fragen zu klären und optimal vorbereitet zu sein.