Tagespflege 2025 unbedingt nutzen

Die Ansprüche auf Kombinationsleistung  mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Wofür?

Hauptsächlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen kann teilstationäre Pflege finanziert werden.

Wieviel?

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 721 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.086 Euro
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Achtung!

Diese monatliche Budget gibt es zusätzlich. Keine Verrechnung mit Pflegegeld und/oder Sachleistung!

Willkommene Auszeit dank Tagespflege

Für Sorgende und Pflegende Angehöriger ist eine nach Möglichkeit regelmäßige „Auszeit“ von den täglichen Aufgaben sehr wertvoll. Die Batterien werden wieder aufgetankt, der eigenen Alltags- und Lebensplanung kann zeitweise wieder nachgegangen werden. Das Konzept der Tagespflege bietet für eine solche Entlastung den wohl effektivsten Nutzen.

Die Tagespflege ist die einzige ambulante Entlastungsform, bei der die Verantwortung mit ruhigem Gewissen vollständig für viele Stunden am Tag in qualifizierte Hände abgegeben werden kann. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege oder zur Betreuung über den Entlastungsbetrag bietet sie einen umfassenden Service.

Was bietet die Tagespflege?

Das Angebot kann von Einrichtung zu Einrichtung leicht variieren, im Kern bieten diese jedoch selbst oder durch Partnerfirmen (Taxi) folgende Leistungen an:

  • Transfer: Der oder die Pflegebedürftige wird morgens von zu Hause abgeholt und am Nachmittag erfolgt die Heimfahrt.
  • Verpflegung: Neben Frühstück und Mittagessen
    wird in der Regel am Nachmittag noch Kaffee,
    Tee und Kuchen gereicht. Getränke, Obst und
    Snacks stehen den ganzen Tag zur Verfügung.
  • Kompetente Aktivierung und Förderung der geistigen und körperlichen Möglichkeiten durch kreative, geistige und motorische Aktivitäten sowie
    Kommunikation (Gespräche, Vorlesen) durch
    qualifizierte Kräfte.
  • Pflegerische Betreuung und Versorgung sowie Unterstützung bei individuellen Problemstellungen (unter anderem Kontinenz-Situationen).
  • Viele Einrichtungen sind auf spezielle Anforderungen spezialisiert (unter anderem demenzielle Situationen).

Fast alle Tagespflegen bieten Beratungsgespräche und die Möglichkeit, die Einrichtung im Vorfeld auszuprobieren, um ein besseres Gefühl für eine Entscheidung zu bekommen. Sie sollten solche Gelegenheiten auch nutzen, um eventuelle Unsicherheiten abbauen zu können.

Welche Kosten entstehen?

Der Gesetzgeber hat die wichtige Bedeutung der Tagespflege bei der Strukturierung der häuslichen Pflege erkannt. Seit 2015 ist die Tagespflege und Nachtpflege nach §41 SGB XI so geregelt, dass eine Anrechnung auf die sonstigen Pflegeleistungen wie das Pflegegeld nicht mehr vorgenommen wird.

Das zusätzliche Budget der Tagespflege steht allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die unterschiedliche Höhe der monatlichen Zuschüsse durch die Pflegeversicherung berücksichtigt den wachsenden Entlastungsbedarf, der mit den höheren Pflegegraden verbunden ist.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Budgets um 4,5 Prozent erhöht, um den erwarteten Lohnkostensteigerungen in diesem Jahr entgegenzuwirken und den Umfang der Pflegeleistungen weitestgehend aufrechterhalten zu können. Beim Pflegegrad 1 steht lediglich der Entlastungsbetrag zur Deckung von Aufwendungen für die Tagespflege zur Verfügung.

Beispielrechnung mit Pflegegrad 3 und wöchentlich drei Besuchstage:

  • Pflegekosten: € 12 x € 70 = € 840
  • Eigenanteil: € 12 x € 25 = € 300

Die Pflegekosten werden komplett von der Pflegekasse getragen (maximal € 1.357) und nach Abzug des Entlastungsbetrags von € 131 verbleibt ein Eigenanteil von € 169 € für die Familie.

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Wie rechnet die Tagespflege mit Ihnen ab?

Die Abrechnung der Einrichtungen ist in zwei Teile gegliedert. Die pflegerelevanten Kosten werden bis zum monatlichen Maximalbudget Ihres Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse verrechnet (Ausnahme: Privatversicherte)

Der zweite Kostenbereich betrifft die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung. Diese Kosten müssen von den Besuchern selbst als Eigenanteil getragen werden. Wer den Entlastungsbetrag von 131 € nicht anderweitig verwendet, kann diesen zur Finanzierung des Eigenanteils nutzen. Die absoluten Kosten variieren je nach Pflegegrad, Bundesland und Anbieter. So können die pflegebedingten Kosten, inklusive Transport, zwischen 40 und 100 € pro Tag liegen. Der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten schwankt zwischen circa 20 und über 40 € pro Tag.

Für Angehörige, die neben ihrer Sorge- und Pflegearbeit erwerbstätig sind, ist die Tagespflege eine wichtige Unterstützung für die häusliche Pflege. Aber auch für alle anderen Familien stellt das Angebot eine Bereicherung und Entlastung der Pflegesituation dar, die unbedingt genutzt werden sollte, wenn die Rahmenbedingungen es ermöglichen.

In der Tagespflege „gut an Bord“ kommen

Als neudeutsch Onboarding wird der Prozess genannt, neue Mitarbeiter von Anfang an möglichst optimal in die Aufgaben und Möglichkeiten einzuarbeiten. Denn der erste Eindruck von einer neuen Umgebung ist oft prägend für die weitere Motivation. Dies gilt auch für den Erstbesuch einer Tagespflegeeinrichtung.

Mit den nachfolgenden Informationen möchte ich Ihnen nun den Einstieg in die Tagespflege erleichtern. Egal, ob sie selbst für sich einen geeigneten Platz suchen oder sie diese Aufgabe für einen Angehörigen erledigen möchten. Ich erlebe diese Startphase als Pflegeberater immer wieder. Mal nur in der Beratung und Vermittlung von Informationen, gelegentlich aber auch in der aktiven Begleitung bei den ersten Schritten.

Ziele motivieren

Veränderungen sind gerade im Alter nicht immer gewünscht. Die motivierende und umsichtige Heranführung an die Tagespflege ist deshalb im Vorfeld sehr wichtig. Alle Beteiligten sollten sich darüber im Klaren sein, warum der Besuch sinnvoll ist und die tägliche Pflegesituation bereichern und erleichtern kann. Hilfreich ist eine Auflistung der Zielsetzungen, die eine gute Tagespflegeeinrichtung ermöglichen soll. Diese Ziele wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen mit den Verbänden der Tagespflege vereinbart und ergänzen die gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung nach § 113 SGB XI. Die grundsätzliche Aufgabe wird wie folgt beschrieben:

„Die Tagespflege dient der Unterstützung und Sicherstellung der häuslichen Versorgung z. B. durch die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger. Sie zielt auf die Betreuung und die Tagesstrukturierung, auf die im Rahmen des Aufenthalts in der Einrichtung erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (hauswirtschaftliche Versorgung) ab.“

Im Einzelnen werden dann folgende konkrete Ziele definiert:

  • Die Tagespflegegäste unterstützen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
  • Im Einzelfall fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten.
  • Die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten, fördern oder wiedergewinnen.
  • Durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen.
  • Eine Vertrauensbasis zwischen Tagespflegegästen und Leistungserbringern schaffen.
  • Flexibel auf die individuellen Bedarfe der Tagespflegegäste und der An- und Zugehörigen reagieren.
  • Ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Biografie der Tagespflegegäste fördern.
  • Die pflegenden An- und Zugehörigen durch die Leistungen der Tagespflege unterstützen und entlasten.
  • Die Tagesstrukturierung an den persönlichen Präferenzen und Bedarfen der Tagespflegegäste ausrichten und dabei deren soziale, emotionale, kulturelle und religiöse Bedürfnisse berücksichtigen.

Schnuppertag gut vorbereiten

Die meisten Einrichtungen bieten unverbindliche „Schnuppertage“ an. Um den Erstkontakt positiv zu gestalten, ist eine gute Vorbereitung auch hier sehr hilfreich. Sowohl die Gäste als auch die Fachkräfte betreten beim Kennenlernen unbekanntes Terrain. Über das Angebot und die räumliche Ausstattung sowie die Kompetenzen der Mitarbeitenden können sich die Familien vorab informieren. Mindestens genauso wichtig ist es, dass den Mitarbeitenden schon beim Probetag bestimmte Vorlieben und/oder Abneigungen des neuen Gastes vorliegen. Hilfreich sind z. B. Informationen über:
• kalte und warme Getränke
• Brot oder Brötchen zum Frühstück
• vegetarisches oder veganes Essen
• Nahrungsmittelunverträglichkeit und Allergien

Die neuen Gäste können dann besonders gut „abgeholt“ werden, wenn auch schon Informationen zu ihrer Biografie und Lebenssituation vorab vorliegen:
• Wie ist die familiäre Situation?
• Welche Hobbys und Interessen sind vorhanden?
• Sind Haustiere vorhanden?
• Wird gerne gesungen, welche Lieblingsmusik wird gehört?
• Wird oder wurde gerne gereist, wohin?

Das Wissen um z. B. einen Lieblingsverein der Bundesliga oder die treue Katze zu Hause kann helfen, schon am Schnuppertag Bekanntschaften zu anderen Gästen zu knüpfen. Mit diesen Vorbereitungen kann schon der erste Tag dazu führen, dass am Ende begeistert der Wunsch: „Da will ich gerne wiederkommen“ ausgesprochen wird.

Tagespflege und Nachtpflege § 41 SGB XI (Gesetzestext)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

(2) Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

  • 1. 689 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
  • 2. 1.298 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
  • 3. 1.612 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
  • 4. 1.995 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Bis 2024 insgesamt 18 Jahren als Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA) bei den eigenen Eltern. Ab 2025 als SorgenderErsatz Angehöriger (SEA) bei anderen Familien im Einsatz.
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

Artikel zur Tagespflege von Hendrik Dohmeyer
In der Tagespflege gut an Bord kommen von Hendrik Dohmeyer

Überblick alle Pflegeleistungen

Alle Pflegeleistungen mit dem Pflegebudget Rechner kontrollieren

Warum wird die Tages- und Nachtpflege nicht so oft in Anspruch genommen?

  • Nutzen keine Tagespflege 85% 85%
  • Nutzen keine Verhinderungspflege 84% 84%
  • Nutzen keine Betreuungsangebote 82% 82%
  • Nutzen keine Kurzzeitpflege 80% 80%
Antworten auf diese Frage liefert der im März veröffentlichte der AOK Pflegereport 2016. Auf Basis einer Befragung bei 1.000 Hauptpflegepersonen, in der Regel die pflegenden Angehörigen, wurde nach den Gründen geforscht, warum zur Verfügung stehende Angebote nicht genutzt werden.

AOK Pflegereport 2016

Wie die Grafik zeigt, werden die wichtigsten Pflegeleistungen für die Entlastung der Pflegenden zu über 80 % nicht abgerufen.

… keine Tagespflege

Wenn sich jemand in einer Gruppe unwohl fühlt, wird man schwerlich eine geeignete Lösung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen mit dem Angebot der Tagespflege finden.

Alle anderen Argumente sprechen jedoch von großer Unsicherheit im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Budgets.

Pflegende Angehörige, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind, stehen in den höheren Pflegegraden Budgets von z. B. 1.298 € beim Pflegegrad 3 zu.

Bei einer beispielhaften Nutzung von drei entlastenden Tagen pro Woche entsteht bei Tageskosten von 60 Euro ein finanzieller Bedarf von 720 €.
Bei einem Eigenanteil von 12 € pro Tag kann übernimmt die Pflegeversicherung 576 €.
Für die selbst zu tragenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung können 125 € des Entlastungsbudgets genutzt werden. Die 12 entlastenden Tage kosten somit nur noch 19 € oder 1,58 pro Tag.

Wirklich zu teuer? Oder fehlen oft die wichtigen Informationen und eine Übersicht des persönlichen Pflegebudgets?

Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …

alle Befragten

  • viel zu teuer 47.3% 47.3%
  • Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 44.8% 44.8%
  • Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 38.2% 38.2%
  • kein Angebot in der Nähe 23.3% 23.3%
  • Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 17.1% 17.1%

Pflegehaushalte, die keine Tagespflege nutzen, sagen …

hoch Belastete

  • viel zu teuer 69.1% 69.1%
  • Person möchte nicht mit anderen Fremden betreut werden 59.6% 59.6%
  • Aufwand zu hoch, um Tagespflege zu erreichen 46.3% 46.3%
  • kein Angebot in der Nähe 36.8% 36.8%
  • Beantragung und Suche nach Angeboten unklar 30.7% 30.7%
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Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

Rechtliches