Alle Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum Jahresanfang erhöht.
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung, die Familien mit Pflegebedarf finanziell entlasten sollen. Diese Änderungen gehen auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurück, das eine Anpassung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent vorsieht.
Die Verbesserungen durch das PUEG bieten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität. Gerade in einer Zeit, in der die Pflege- und Lebenshaltungskosten steigen und die finanziellen Herausforderungen immer größer werden, sind diese Anpassungen ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung. Die Details:
Dynamisierung der Pflegeleistungen
Für diese aktuelle Anpassung wurde der § 39 SGB XI mit dem Namen „Dynamisierung“ geschaffen. Die nächste automatische Anpassung findet im gesetzlichen Rahmen zum 1. Januar 2028 statt. Die Höhe der Steigerung wird dynamisch anhand der Kostenentwicklung (Kerninflationsrate) der letzten drei Jahre ermittelt, steigt jedoch nicht höher als die Entwicklung der Durchschnittslöhne.
Erhöhung der Pflegeleistungen
Die Erhöhung betrifft alle Leistungsarten der Pflegeversicherung. So steigt beispielsweise das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von 332 € auf 347 € pro Monat, bei Pflegegrad 3 von 573 € auf 599 € und bei Pflegegrad 5 von 947 € auf 990 €:
Erhöhung des Pflegegeldes
Konkret bedeutet dies für Pflegegrad 2 eine Erhöhung des monatlichen Höchstbetrags von 761 € auf 796 €. Für Pflegegrad 3 steigt der Betrag von 1.432 € auf 1.497 €, während er für Pflegegrad 4 von 1.778 € auf 1.859 € angehoben wird. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten nun statt 2.200 € monatlich einen Betrag von 2.299 €.
Erhöhung des Budgets der Sachleistung
Erhöhung für die Tagespflege
Mehr Entlastungsleistungen
Weitere Verbesserungen betreffen die Entlastungsbeträge für die Betreuung und Unterstützung im Alltag, die von 125 € auf 131 € im Monat steigen.
Zur Finanzierung der Kurzzeitpflege werden im kommenden Jahr zusätzliche 80 € bereitgestellt. Der bereits im Jahr 2024 erhöhte Betrag von 1.774 € steigt dann auf 1.854 €. In ähnlicher Größenordnung steigt das Budget der Verhinderungspflege von 1.612 € auf 1.685 € (+73 €).
Die Möglichkeit der Umwidmung der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bleibt auch im ersten Halbjahr 2025 erhalten. Das komplette Geld der Verhinderungspflege kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden (insgesamt 3.539 €). Im Gegenzug können 843 € der Kurzzeitpflege zur Aufstockung der Verhinderungspflege bis zu 2.528 € verwendet werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag für alle
Zusätzlich zu den Erhöhungen wird ab dem 1. Juli 2025 der Gemeinsame Jahresbetrag für alle Versicherten eingeführt. Dieses Privileg konnten seit Anfang 2024 bereits Familien mit Kindern unter 25 und dem Pflegegrad 4 oder 5 nutzen. Die beiden Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können dann flexibel komplett in Höhe von 3.539 € eingesetzt werden. Haben Sie bis zum 30. Juni bereits die maximalen 2.528 € für Ersatzpflegepersonen ausgegeben, stehen Ihnen für das zweite Halbjahr noch einmal 1.011 € für diese Entlastung zur Verfügung.
Erhöhungen für Hilfsmittel
Auch die Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurden von 4.000 € auf 4.180 € erhöht. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Sicherheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhöhen, beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts oder anderer Hilfsmittel im Haushalt. Eine Erhöhung war dringend notwendig, da die Preise für Handwerkerleistungen überall in Deutschland kräftig gestiegen sind. Bei mehreren Versicherten mit Leistungsanspruch können nun maximal 16.720 € in bauliche Maßnahmen investiert werden. Die Zuschüsse für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen betragen jetzt 224 € (ein Plus von 10 € pro Monat). Die monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von 40 € auf 42 € um 2 € erhöht.