Gewinner und Verlierer der Flexi-Budgets Reform-Idee

Infografik Flexi-Budgets von Andreas Westerfellhaus
Auch die Flexi-Budget Infografik darf für Präsentationen und/oder ihre Webseiten kostenlos genutzt werden. Sie finden eine hochauflösende Fotovorlage und eine PDF-Version in der Pflege-Dschungel Infografik-Sammlung zum Download.

Zwei Gewinner, drei Verlierer –

hier direkt zu ihren (Pflege-) Geschichten springen!

Gewinner:
Tochter Gaby

Gewinner:
Ehemann Bernd

Verliererin:
Mutter Sabine

Verliererin:
Ehefrau Maria

Verliererin:
Tochter Heike

Worum es geht.

Neuer Reformvorschlag

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat Anfang Februar seinen Vorschlag für die Neustrukturierung der Pflegeleistungen vorgestellt und ihn der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.

Hierfür hat er extra eine Broschüre produzieren lassen, die die strategischen Eckpfeiler seiner Idee in knapper Form dokumentieren.

Anhand der zwei Lebens- und Pflegesituationen von Tochter Eva, die ihren Vater umsorgt und Ehefrau Sabine, die ihren Ehemann pflegt, werden die Vorteile der Reformidee veranschaulicht.
Ergänzt wird der Vorschlag um die Einführung eines Pflege-Ko-Piloten, den der Pflege-Dschungel vor einem Jahr schon einmal vorgestellt hatte.

Die Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden:

Stellungnahmen

Dem Diskussions-Aufruf sind bisher einige Organisationen, wie der VdK und der Verein Pflegende Angehörige e.V. nachgekommen.

Der Sozialverband VdK Deutschland sieht in dem Vorschlag gute Chancen für deutliche Vereinfachungen bei der häuslichen Pflege. Der Bürokratiedschungel, unter dem viele pflegende Angehörige litten, könnte sich lichten, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Im Gegensatz hierzu kommt Kornelia Schmid und die Mitglieder ihres Vereins Pflegende Angehörige nach einer ersten Analyse der Vorschläge zu einem differenzierten und nicht so positiven Schluss.

Als Betreiber vom Pflege-Dschungel und Mitglied im Vorstand des Vereins teile ich nach Analyse der Vorschläge diese Position.

Alternative Reform-Szenarien.

Schon Anfang Januar wurde der Vorschlag für ein „Gerechtes Entlastungsbudget“ von der SPA Initiative veröffentlicht.

Dieses berücksichtigt diejenigen Familien, die eine Entlastungsleistung tatsächlich in Anspruch nehmen wollen oder müssen.

Zusätzlich wird die Ausgestaltung an den tatsächlich unterschiedlichen Bedarfen der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) ausgerichtet.

Dieser Vorschlag ist in Übereinstimmung mit den Forderungen der Bundesregierung, aktualisiert vom Deutschen Bundestag im Dezember, entwickelt worden.

Über 4.000 Familien haben diesem Vorschlag durch ihre Petition-Unterschrift Nachdruck verliehen.

Ein zweiter, sehr komplexer Vorschlag zur dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung kommt von der Pro-Pflegereform Initiative.

Dieses Konzept hat der Pflege-Dschungel ebenfalls gründlich durchleuchtet und ausführlich dokumentiert.

Die folgende Infografik kann mit einem Klick vergrößert werden.

Fakten, Fakten, Fakten

Die 7 Änderungen

  1. Es sollen nur noch zwei Budgettöpfe existieren, aus denen alle Leistungen finanziert werden: Pflegebudget und Entlastungsbudget
  2. Die Relation von Pflegegeld zu Sachleistung wird von ca. 45% auf 50 % angehoben (Flexi-Bonus).
  3. Der Anspruch auf Verhinderungspflege von 1.612 bzw. 2.418 Euro für selbstorganisierte Entlastungsunterstützung wird gestrichen.
  4. 806 Euro vom ehemaligen Verhinderungspflegetopf erhöht das Sachleistungsbudget für formelle Anbieter.
  5. Das Budget des Entlastungsbetrags wird dem Sachleistungsbudget zugeschlagen.
  6. Der Leistungsanspruch von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wird ebenfalls dem Pflegebudget zugeschlagen.
  7. Die Anbieter von Leistungen des §45a bekommen den kompletten Zugang zum Sachleistungsbudget (nicht nur 40%).
  8. Die bisherigen Budgets der Kurzzeitpflege und Tagespflege ergänzen sich und werden um weitere 806 Euro vom ehemaligen Budget der Verhinderungspflege erhöht (50 %).

Positive Entwicklung

  1. Maximal 232 € mehr Sachleistungsbudget pro Monat, wenn keine Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel genutzt werden. 
  2. Maximal zwischen 145 uns 220 € mehr Pflegegeld inkl. Flexi-Bonus, wenn keine Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel genutzt werden.
  3. Das Kurzzeitpflege-Budget wird um 9.074 € beim Pflegegrad 2 und um gigantische 24.746 € beim Pflegegrad 5 aufgestockt.
  4. Das Tagespflege-Budget wird um 2.418 € aufgestockt. 
Beim Pflegegrad 2 auf 10.686 € und bis auf 26.358 € beim Pflegegrad 5. Diese Beträge stehen auch für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. 

Negative Entwicklung

    1. Das Verhinderungspflegebudget (VHP) für die selbstorganisierte nachbarschaftliche und familiäre Pflegeentlastung wird um 83% gekürzt. Das maximal verfügbare Budget reduziert sich von 2.418 € auf nur noch 33,71 € monatlich.
    2. Das VHP-Budget zur Unterstützung durch Pflegedienste wird um 67% gekürzt. Das maximal verfügbare Budget reduziert sich von 2.418 € auf nur noch 67,16 € monatlich.
    3. Pflegegeldempfängern werden die Mittel aus dem Entlastungsbetrag von 1.500 € um maximal 50% auf 750 € gekürzt.
    4. Ausschließliche Pflegegeldempfänger müssen den Wechsel zum Kombinations-Bezug beantragen, wenn sie Pflegehilfsmittel und/oder den Entlastungsbetrag über §45a weiter beziehen wollen. Konsequenz:
      1. eigene dauerhafte Vorfinanzierung des Pflegegeldes für ca. 6 bis 8 Wochen
      2. Reduktion der wichtigen Ansprüche auf Rentenpunkte

Das neue Pflegebudget

Die vier Zutaten:

In der nebenstehenden Tabelle werden die neuen Vorschläge umgesetzt. Den nach Pflegegraden unterschiedlichen, aktuellen Sachleistungsansprüchen werden folgende bisher separat zu nutzende Leistungen zugeschlagen:

  • 50% der Verhinderungspflege (806 von 1.612 Euro)
  • Das Monatsbudget des jetzigen Entlastungsbetrags
  • die 40 Euro Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

„Gewinner und Verlierer“ Analyse der geplanten Pflegebudgets

Die fünf Nutzungs-Szenarien ergänzen von A nach E jeweils zusätzliche Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel.
Im Szenario E wird die bisher maximale Summe für die Verhinderungspflege in Höhe von jährlich 2.418 € zugrunde gelegt.
Die Budgets werden mit den heute aktuell verfügbaren Leistungsansprüchen verglichen, um die Veränderungen transparent zu machen.

Priorität Sachleistung

Priorität Pflegegeld

Kritische Fragen

Pflegebudget

  1. Wer koordiniert die Abrechnung von vier Anbietern (Ambulante Pflegedienste, Ambulante Betreuungsdienste, nach Landesrecht anerkannte Entlastungsanbieter und Pflegehilfsmittel-Lieferanten, deren Leistungen die Pflegebedürftigen flexibel in Anspruch nehmen sollen?
  2. Zig tausende Anbieter von Entlastungsleistungen mit 16 unterschiedlichen Länderverordnungen sollen neu direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Wie soll das praktisch umgesetzt werden?
  3. Wie viele Anbieter werden weiterhin ihre Entlastungsleistungen anbieten, wenn sie den Abrechnungsgepflogenheiten der Ambulanten Pflegedienste folgen müssen? Ist das nicht der Dolchstoß für die Ehrenamtliche Hilfe? 
  4. Wie flexibel sollen die Hilfsmittel selektierbar sein (Art, Menge, Qualität)? 

Entlastungsbetrag

  1. Die Mittel für die Kurzzeitpflege werden von 1.612 € auf bis zu 26.358 € erhöht.
    Selbst im teuersten München kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 für fast 200 Tage pflegerisch hiervon betreut werden. In Bremen würde man locker ein ganzes Jahr KZP abdecken. Wer sollte das jemals in Anspruch nehmen?
  2. Die verfügbaren Tage werden auf maximal 84 im Reform-Vorschlag begrenzt. Was soll mit dem nicht benötigten Geld passieren? Warum müssen zusätzlich 50 % der Verhinderungspflege als Aufstockung geopfert werden?
  3. Pflegebedürftige können bisher mit bis zu 1.500 Euro vom Entlastungsbetrag die Eigenanteils-Kosten für Tages und/oder Kurzzeitpflege abfedern. Diese Sozialleistung ist für viele Betroffene eine zwingend notwendige Voraussetzung. Wirkt sich die Kürzung um 50 % nicht kontraproduktiv auf die angestrebte stärkere Nutzung der KZP aus?
Das neue Entlastungsbudget

Zwei statt drei – warum?

Entgegen der Forderung der GroKo und der Aufforderung vom Deutschen Bundestag aus dem Dezember 2019, wird im neuen Vorschlag von Herrn Westerfellhaus die am häufigste genutzte Entlastungsform, die Verhinderungspflege (VHP), nicht mehr berücksichtigt.

Dieses bisher eigenständige  Angebot wird gestrichen.

50 % der bisherigen VHP-Leistung, jährlich 806 Euro,  wird der Kurzzeitpflege und der Tagespflege zugeschlagen.

Frage nach dem Sinn:

Von 1.612 € auf bis zu 26.358 € erhöht Herr Westerfellhaus den Leistungsumfang der Kurzeitpflege.

Warum?

Selbst im teuersten München kann ein PG 5 Angehöriger für fast 200 Tage pflegerisch betreut werden.

In Bremen würde man locker ein ganzes Jahr KZP abdecken.

Die Tage werden aber auf maximal 84 im Reform-Vorschlag begrenzt.

Was soll mit dem nicht benötigten Geld passieren? Warum muss 50 % der Verhinderungspflege als Aufstockung geopfert werden?

Zur Erinnerung:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zügig das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Dieses Entlastungsbudget soll die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI umfassen und finanziell so ausgestaltet sein, dass es den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird.“

Berlin, den 17. Dezember 2019
Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion Dr. Rolf Mützenich und Fraktion

Und:

„Um Angehörige besser zu unterstützen gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.“

Quelle: GroKo-Vertrag 2018, Abschnitt Pflege Seite 97

Bürokratie-Dschungel abbauen? Schön wäre es!

Vorher – nachher

Ein zentraler Nutzen der Konzentration auf nur noch zwei Budgets soll die Vereinfachung für die Pflegebedürftigen sowie ihrer Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sein. Weniger Anträge, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.

In der nebenstehenden Tabelle habe ich die drei relevanten organisatorischen Aufgabenbereiche der SPA aufgelistet.

Was auffällt ist, dass sich nicht viel ändern würde mit den neuen Regelungen.

Die einzige Leistung, die mit der Abrechnung ohne Vorantrag bezogen werden kann, ist die Verhinderungspflege. Diese wird aber gestrichen. Kein SPA ist traurig, dass das komplexeste Regelwerk der GKV wegfallen würde.
Der Preis hierfür wäre mit Kürzungen von 1.212 € bis 2.018 € jedoch sehr, sehr teuer.

Auch die Möglichkeit, mit dem Entlastungsbetrag selbstbestimmt Hilfen „einkaufen“ zu können (wie in der Broschüre am Beispiel von Till und Sabine als besonderer Vorteil geschildert), wird sehr teuer mit der Kürzung von 750 Euro erkauft.

Pflegegeld-Empfänger, die zukünftig neu oder weiterhin Pflegehilfsmittel oder Unterstützung von Entlastungsbetrag-Anbietern nutzen wollen, müssen ihre Versorgungsart mit einem Antrag bei der Pflegekasse zur Kombinationspflege ändern.

Diese Leistungen werden dann neu vom Pflegebudget bezahlt und der Restbetrag zu 50 % als Pflegegeld bezahlt.

Neben dem zusätzlichen Aufwand hierfür werden sie dann ihre bisher mit dem Pflegegeld bezahlen Pflegeaufwendungen für 6 bis 8 Wochen vorfinanzieren müssen.
Erst nach Monatsschluss rechnen die Anbieter ihre Kosten direkt mit der Kasse ab. Erst wenn die bis zu vier möglichen Dienstleister abgerechnet haben, kann die Kasse den Restbetrag ermitteln.

SPA, die für ihre soziale Absicherung Rentenpunkte bekommen, müssen bei der Umgruppierung in die Kombinationspflege eine Reduktion ihrer Ansprüche akzeptieren.

Abstruse Begleiterscheinung: Bisherige Sachleistungsempfänger würden bei der notwendigen Umgruppierung durch die zusätzliche Unterstützung von z.B. den $45a-Anbietern profitieren. Ihre Ansprüche auf Rentenpunkte würde plötzlich steigen.

Thema mehr Flexibilität:

Auch der TK-Chef Thomas Ballast wird sich die Haare raufen. Vor wenigen Monaten mahnt er das BMG für mehr Flexibilität durch ein Jahresbudget beim Entlastungsbetrag an.

Aus TK-Sicht wäre es zudem sinnvoll, statt der monatlichen 125 Euro ein flexibel einsetzbares Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen. Ballast: „Wenn Versicherte bei der TK im Januar eine Rechnung über 800 Euro für Entlastungsleistungen einreichen, können wir diese nicht ohne Weiteres erstatten – kommt die Rechnung mit dem gleichen Betrag jedoch im November, ist es kein Problem. Hier brauchen wir mehr Flexibilität im Sinne der Betroffenen.“

 

Quelle: https://www.tk.de/presse/themen/pflege/pflegende-angehoerige/entlastungsleistungen-pflegebeduerftige-2070858

Das Gegenteil soll nun realisiert werden. Die rechnerischen Restansprüche aus dem ehemaligen Jahresbudget Verhinderungspflege schrumpfen auf monatliche 33 bis 67 Euro zusammen. Flexibilität ade. Das ist eine Rolle rückwärts!

Mein Kommentar.

Vorab

Ich kenne Herrn Westerfellhaus von verschiedenen Veranstaltungen und habe mich sehr gefreut, dass er im Herbst als Gast unserer Pflegeberater Konferenz in Bremen die Podiums-Diskussion bereichert hat.

Ich schätze ihn als engagierten „Streiter“ für eine bessere Pflege. Sein beruflicher Lebenslauf ist durch die professionelle Pflege geprägt. Mehrmals hat er sich aber in seiner neuen Rolle als Pflegebeauftragter der Bundesregierung auch als Advokat der Pflegende Angehörigen bezeichnet.

Es ist schade, dass die Diskussion seines Vorschlags jetzt so komplex notwendig ist. Einfacher und zielführender wäre es vielleicht gewesen, wenn schon bei der Entwicklung der Ideen die Unterstützung durch die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) genutzt worden wäre.

Nachfolgend kommentiere ich die einzelnen Aspekte seines Entwurfs.

Sachleistungserhöhung

Mit dem Vorschlag wird mit der Gießkanne pauschal über alle Pflegegrade zusätzliche Sachleistungsansprüche jeweils in Höhe von 232 Euro ausgeschüttet.

Wer beim Pflegegrad 2 wenig Bedarf hat, der bekommt 34 % höhere Sachleistung. Wer hingegen einen maximalen Bedarf mit Pflegegrad 5 hat, der bekommt lediglich 12 % mehr. Schon der Nutzen dieser Idee will sich mir nicht erschließen.

Anhand der Anzahl der Empfänger dieser Leistungen aus dem Jahr 2018 errechnen sich insgesamt zusätzliche Ansprüche in Höhe von 21 %.

Bei Ausgaben von 4,78 Mrd. Euro entspricht dies einer Summe von über 1 Mrd. Euro.

Im Jahr 2017 arbeiteten 390.322 Pflegekräfte in Ambulanten Pflegediensten.

Damit die Leistung für die zusätzliche 1 Mrd. Euro auch bei den Pflegebedürftigen tatsächlich ankommt, benötigten die Pflegedienste zusätzliche 81.823 Pflegekräfte.

Der Autor arbeitet selbst im Management eines Ambulanten Pflegedienstes und kennt die extrem angespannte Lage der Branche. Aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels sind bei vielen Diensten eher Aufnahmestopp oder Patientenabsagen notwendig, als dass in Werbung für neue Patienten investiert wird.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wollte Jens Spahn zusätzlich lediglich 13.000 neue Stellen schaffen. Laut dem Dienst „Häusliche Pflege“ vom September 2019 wurden bis dahin erst für 300 neue Stellen die Fördermittel genutzt.

Bis heute sind sicherlich schon mehr Kräfte gefunden worden – aber die Nachfrage für über 80.000 neues Personal anzuheizen ist vielleicht nicht das dringend benötigte Signal.

Pflegegeld

Bei den Pflegegeld-Empfängern schwanken die vermeintlichen „Geschenke“ zwischen 145 und 220 Euro. Prozentual bekommt jedoch auch hier der Pflegebedürftige mit dem geringeren Bedarf im Pflegegrad 2 mit 46 % die höchste Steigerung. Um lediglich die Hälfte hiervon erhöht sich mit unter 24 % das Pflegegeld beim Pflegegrad 5.

Auch wenn ich natürlich jedem Pflegebedürftigen prinzipiell mehr Leistung wünsche, denke ich, dass bei knappen Kassen eine zielorientierte Ausschüttung der Gelder dringend angebrachter sein sollte.

Entlastungsbetrag

Die grundsätzliche Überlegung von Herrn Westerfellhaus, die strikte Regulierung bei der Nutzung des Entlastungsbetrages durch eine pauschale Ausschüttung über das Pflegegeld zu umgehen, ist eigentlich anerkennenswert.

Den Preis, den er hierfür verlangt ist jedoch sehr hoch.

Für diejenigen, die diese Leistung im Sinne des Gesetzgebers zur Nutzung der Finanzierung von teilstationären Entlastungsangeboten wie der Kurzzeitpflege oder Tagespflege verwenden wollen, kostet der Vorteil der Antrags-freien Bezahlung 750 Euro.
Sorry, aber ich glaube, dass für diese Summe als Stundenlohn sich jeder in Deutschland gerne an den PC setzten würde, um der Pflegekasse eine Rechnung zu schreiben.

Die Idee, dass statt des Verfalls von Leistungsansprüchen wenigstens die Hälfte hiervon „gerettet“ werden kann, wäre ein Armutszeugnis, wenn es vom Bundesgesundheitsmister übernommen werden würde.

Nutznießer dieser Regelung wären unter anderem auch diejenigen, die diese Leistung gar nicht in Anspruch nehmen wollen und sich freuen, dass sie mit dem Geschenk andere Dinge tun können.

Leidtragende wären doch die Familien, die die Hilfe nicht nutzen können, weil kein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

Hier aber könnte der Gesetzgeber die Vorgaben für die Umsetzung durch die Landesverordnungen so erleichtern, dass diese hierfür Verantwortlichen flexible Regelungen treffen können.

Durch dann mehr sowie bedarfs- und passgenaue Angebote könnte das Problem auch gelöst werden – ohne teure Geschenke verteilen zu müssen.

Verhinderungspflege

 Dass Herr Westerfellhaus Bedenken bezüglich der Verhinderungspflege hegt, hat er schon in seinem Positionspapier zur Förderung der Kurzzeitpflege zum Ausdruck gebracht: „Um Fehlanreize beim Entlastungsbudget zu vermeiden, sollte es für eine erforderliche Verhinderungspflege nicht unbegrenzt, sondern gedeckelt nutzbar sein.“

Aus dem Wunsch einer Deckelung wird nun im Vorschlag eine Streichung.

Das etablierte Konzept der Verhinderungspflege, das mit weitem Abstand von den meisten Familien zur Entlastung von SPA eingesetzt wird, soll verschwinden.

Statt der bisher flexibel einzusetzenden Unterstützung von bis zu 2.424 Euro bleibt ein mickriger Rest von 33 Euro im Monat, der bereits oben in der Bewertung des erhöhten Pflegegeldes gewürdigt wurde.

Der TK-Chef Thomas Ballast mahnt vor wenigen Monaten das BMG für mehr Flexibilität durch ein Jahresbudget beim Entlastungsbetrag an.

Statt diesen sinnvollen Vorschlag jetzt zu unterstützen, geschieht das Gegenteil.

Finanzielle Flexibilität bei der Entlastung in der häuslichen Umgebung ade.

Das ist eine Rolle rückwärts!

 

 

 

Entlastungsbudget

Natürlich kann der Pflegebeauftragte der Bundesregierung dem Bundesgesundheitsminister einen Vorschlag unterbreiten und der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, der nicht konform mit der Handlungs-Aufforderung eben jener Bundesregierung ist.

Für eine offene Diskussion wäre es nur wünschenswert, die Beweggründe zu erfahren, warum er sich diesen Wünschen mit seinem Vorschlag widersetzt.

Statt das Entlastungsbudget auf zwei Säulen aufzubauen, wird es auf die teilstationäre Versorgung reduziert und die Möglichkeit des Verbleibs des Pflegebedürftigen in seiner gewohnten und vertrauten häuslichen Umgebung komplett ausgeschlossen.

Mit den 50 % der gestrichenen Verhinderungspflege wird der Leistungsanspruch für die teilstationäre Versorgung um 806 Euro erhöht.

Dies entspricht einem Verzicht der Pflegebedürftigen auf Leistungsansprüche von über 2 Mrd. Euro.

Im Jahr 2018 hätte man mit dem dann eingespartem 50%-Verhinderungsbudget in Höhe von ca. 650.000.000 Euro fast die kompletten Ausgaben für die Kurzzeitpflege (0,7 Mrd. Euro) subventionieren können.

Mit gigantischen Anspruchssteigerungen sollen zukünftig imposante Anreize für die Kurzzeitpflege geschaffen werden. Für wen?

Wie wenig sinnvoll diese Absicht für die Pflegebedürftigen und SPA ist, wurde hier schon ausreichend analysiert.

Hätten wir 2018 schon eine Angleichung des Leistungsanspruchs der Kurzzeitpflege an das Niveau der Tagespflege, würden beide Budget nur zu 2 % ausgelastet sein. 98 % der Gelder würden verfallen.

 

Exemplarisch zeigt die aktuelle IGES Studie für Bayern das Problem auf:

Das Defizit an Kurzzeitpflegeplätzen hat mehrere Ursachen. So wurden in den vergangenen Jahren im Freistaat die ausschließlich für die Kurzzeitpflege gedachten Plätze bis 2017 kontinuierlich abgebaut. Zugleich stieg aber die Auslastung stationärer Pflegeeinrichtungen, die dadurch weniger Kurzzeitpflegegäste aufnehmen können. Als dritte Ursache nennen Pflegeeinrichtungen den zunehmenden Fachkräftemangel. So sind Pflegeplätze teilweise stillgelegt, weil Personal fehlt, oder es wird ein Kurzzeitpflegegast trotz vorhandenem Platz abgewiesen, weil das Personal überlastet ist.“

Ohne zusätzliches Pflegepersonal in der Kurzzeitpflege kann kein einziger Pflegebedürftiger
aus den Segnungen der riesigen Budgetsteigerungen einen Nutzen ziehen.

In der Konsequenz würden die 650.000.000 Euro der Verhinderungspflege dann auch nicht zu einem Ausbau der Versorgungsleistung verwendet, sondern nur zur Kosteneinsparung.

Hier zeigt sich das gleiche Dilemma wie bei den Sachleistungen.

Fazit

Mit der Integration und Zusammenführung der vier Leistungen zum neuen Pflegebudget werden diejenigen belohnt, die keine oder wenige Entlastungsleistungen sowie keine Pflegehilfsmittel nutzen.

Die bürokratische Entlastung der anderen wird von diesen teuer bezahlt.

Leistungstechnisch würde der Vorschlag in der Praxis zu einem Kahlschlag der Pflegeunterstützung führen.

Leistungen der informellen Pflege werden abgebaut, ohne in der formellen Pflege die Kapazitäten zu haben, um diese aufzufangen.

Ein qualifizierter Blick auf die Demografische Entwicklung macht die kurzsichtige Perspektive der Idee deutlich.

Wir werden zwangsläufig trotz aller Bemühungen den wachsenden Sorge- und Pflegebedarf der kommenden 10 bis 15 Jahre niemals nur mit der formellen Pflege alleine auffangen können.

Ohne die intelligente und umfassendere Einbindung der informellen Arbeit der SPA und insbesondere derer, die Jahr für Jahr durch das heutige Pflegesystem beim Wechsel in die Stationäre Versorgung und dem Tod des Angehörigen sofort ausgegrenzt werden, wird die Pflege in Deutschland kollabieren.

Gewinner:
Tochter Gaby

Gaby lebt mit ihrem berufstätigen Ehemann im Doppelhaus neben dem ihrer pflegebedürftigen Mutter. Ihre Kinder studieren in anderen Städten.

Die Mutter ist nach einem Schlaganfall in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigt die Unterstützung bei der Morgentoilette und bei der Hauswirtschaft.

Der örtliche Ambulante Pflegedienst ist bei ihrer Mutter seit Jahren zur Zufriedenheit aller im Einsatz. Weitere fremde Menschen möchte die Mutter nicht im Haus haben und den Besuch von Einrichtungen lehnt sie strikt ab.

Aufgrund der sehr guten Tochter/Mutter Beziehung und den finanziellen Möglichkeiten der Pensionärin begleitet Sie Gaby in die Urlaube.

Gaby wundert sich etwas, warum ihre Mutter auf einmal monatlich viel mehr Geld von der Pflegeversicherung bekommen soll, freut sich aber auch, da der Pflegedienst schon Preiserhöhungen angekündigt hat.

Gaby versteht, dass die Pflegerinnen endlich mehr Geld verdienen sollen und unterstützt dies. Da kommt es ihr gut gelegen, dass mit dem neuen Flexi-Budget hierfür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden.

Gewinner:
Ehemann Bernd

 

Bernd ist Rentner und kümmert sich als Sorgender Angehöriger seit 6 Jahren um seine an einer Demenz erkrankten Frau, die als Studienrätin selber beruflich sehr erfolgreich war.

 

Neben den kognitiven Problemen beeinträchtigt eine sehr stark entwickelte Makuladegeneration die Selbstständigkeit seiner Frau.

Seit 2 Jahren erfreuen sich die beiden über eine sehr nette Alltagsbegleiterin, die als ehrenamtliche Kraft an zwei Tagen in der Woche mehrere Stunden sich liebevoll mit seiner Frau beschäftigt.

Als Unterstützung für die Pflege und Hauswirtschaft hilft ein Pflegedienst aus der Nachbarschaft.

Bernd ist ein pragmatischer Mensch und hat sich mit der Krankheitssituation seiner Frau arrangiert. Die Entlastung durch die Alltagsbegleiterin ermöglicht ihm die nötigen Freiräume, um sich regelmäßig mit seinen Freunden zu treffen.

Er hat sich mit dem Flexi-Budget beschäftigt und für sich festgestellt, dass dies für seine Situation keine besonderen Veränderungen bedeutet.

Er müsste zwar die Änderung vom Sachleistungsbezieher zur Kombinationsleistung bei seiner Versicherung beantragen, aber diese zusätzlichen bürokratischen Herausforderungen sind für ihn kein Problem.

Das neue Pflegegeld von 56 Euro, das er nun jeden Monat zur Verfügung haben wird, will er großzügig bei seiner Männer-Runde „investieren“.

Verliererin:
Mutter Sabine

Sabine freute sich, als sie an ihrem freien Arbeitstag im ARD-Mittagsmagazin von den angekündigten Erleichterungen des neuen Flexi-Budgets gehört hatte. Endlich wird es einfacher für sie und ihrer Tochter, dachte sie.

Doch dann kam die Ernüchterung, als sie verstand, dass sie zukünftig nicht mehr die Mittel zur Verfügung haben wird, um ihr mühsam aufgebautes Unterstützernetzwerk zu finanzieren.

Die 12-jährige Tochter leidet an einem Downsyndrom und sie benötigt als alleinerziehende, berufstätige Mutter die „Hände“ und „Herzen“ von vielen privaten Unterstützern, die eine vertraute und enge Beziehung zu ihrer Tochter aufgebaut haben.

Anders kann sie Pflege und einen 25 Stundenjob nicht unter einen Hut bringen.

Mit der neuen Regelung wird sie monatlich zwar 33,58 Euro mehr Pflegegeld zur Verfügung haben – es fehlen ihr aber über 2.000 Euro im Jahr, mit denen sie bisher ihre vielen Unterstützer wenigstens eine kleine Anerkennung zukommen lassen konnte.

Sie ist froh, dass ihr der Entlastungsbetrag noch geblieben ist, um die Hilfe bei der Hauswirtschaft einmal alle 14 Tage in Anspruch zu nehmen.

Als sie dann realisiert, dass sie hierfür aber einen Antrag auf Wechsel zur Kombinationsleistung stellen muss und dies eine weitere Kürzung ihrer Rentenpunkte bedeutet, ist sie nur noch fassungslos.

Verliererin:
Ehefrau Maria

Maria hörte vom Flexi-Bonus, der allen ein wenig mehr Pflegegeld bescheren soll. Sie freute sich darüber.
Im Pflegestützpunkt erklärte man ihr dann, wie sich dieser Bonus bei ihrem Mann wieder in Luft auflöst.

Für zwei dringend notwendigen Auszeiten und einer im Frühling geplanten Operation hat sie sich für insgesamt 5 Wochen Termine bei einer nahegelegenen Kurzzeitpflegeeinrichtung gebucht.

Hierüber war sie sehr glücklich.

Ihr an Alzheimer erkrankter Mann versprach, dass er das für sie auf sich nehmen will. Sie hofft, dass es dann auch wirklich so mit ihm klappen wird.

Eine große Entlastung ist die ehrenamtliche Alltagsbegleiterin, die jede Woche für ein paar Stunden kommt und deren Aufwandsentschädigung von 8.50 Euro sie bisher von der Verhinderungspflege bezahlt.

Mit spitzer Feder hat sie kalkuliert, dass sie trotz der Kürzung des Pflegegeldes in dieser Zeit die Zuzahlung des Eigenanteils mit dem Wenigen auf dem Sparbuch so gerade bezahlen kann. Die Kosten für Miete etc. laufen ja fast alle weiter.

Danach muss der Gürtel eben etwas enger geschnallt werden.

Dann klärte der Pflegestützpunkt im Beratungsgespräch auf. Mit der neuen Regelung bekommt sie bis zum Jahresende vom Entlastungsbetrag nicht mehr 1.500 Euro, sondern nur noch die Hälfte ausbezahlt. Wie sie das plötzliche Loch von 750 Euro stopfen soll, ist ihr schleierhaft.

Nach Abzug der Kosten für die Pflegehilfsmittel verbleiben ihr 441 Euro Pflegegeld. Dies sind 125 Euro mehr als bisher.

Die Verhinderungspflege wurde aus dem Programm gestrichen.

Diese muss nun vom Pflegegeld bezahlt werden. Hierfür hat sie rechnerisch zwar monatlich 34 Euro bekommen, die Summe im Jahr deckt aber nur 403 € der geplanten 1.612 Ausgaben, wie im Vorjahr ab.

Für die restlichen 1.209 € muss sie den Flexi-Bonus in Höhe von jährlich 457 € investieren. Für die Verhinderungspflege muss also zukünftig dann noch die verbleibenden 752 Euro von der schmalen Rente bezahlt werden.

Unter dem Strich fallen bei der Familie über 1.600 Euro mehr von der Rente zu deckende Kosten an, als wenn das bisherige System die Leistungen wie bisher finanzieren würde.

Als Konsequenz wird sie statt zwei Wochen Urlaub in diesem Jahr sich wohl nur eine Woche leisten können – die Operation kann nicht aufgeschoben werden.

Aufgrund der Inkontinenz nutzt sie auch die kostenlosen Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung.

Als sie verstand, dass sie viel bürokratischen Aufwand durch die neuen Regelungen des Flexi-Budgets haben wird, um diese Leistung weiterhin zu nutzen, und dann mit der Kombileistung auch noch ihrer Rentenpunkte reduziert würden, hat sie beschlossen, dann auf diese Leistungen komplett zu verzichten.

Ihr ist klar, dass sie aufgrund der späteren Witwenrente auf jeden Cent angewiesen sein wird.

Verliererin:
Tochter Heike

 

Heike ist am Ende ihrer Kraft und überlegt die ganze Pflege hinzuschmeißen.
Als sie erfuhr, dass mit dem neuen Pflege- und Entlastungsbudget die finanzielle Grundlage des Zusammenlebens mit ihrer Mutter wegbrechen wird, kamen ihr die Tränen.

Ihr Vater war selbstständig und verstarb vor 10 Jahren an Krebs. Er hinterließ der Familie leider viel Schulden, die sie durch ihren Arbeitslohn erfolgreich abarbeiten konnte. Ihre Mutter ist nach einem schweren Schlaganfall vor drei Jahren halbseitig gelähmt.

Eine eigene Familie hatte sie nicht gründen können, deshalb fiel es ihr nicht schwer, wieder zurück zur Mutter in ihre 3 Zimmerwohnung zu ziehen.

Sie hat eine sehr gute Beziehung zur Mutter, die im Kopf noch sehr gut beisammen ist und als Rheinische Frohnatur mit ihrem lustigen Optimismus oft Kraft schenkt.
Um den Lebensunterhalt für beide zu erwirtschaften, arbeitet Heike als Vollzeitkraft in einem Büro in Wohnungsnähe.

Sie bringt wochentags ihre Mutter selber mit dem Rollstuhl in die nahegelegene Tagespflegeeinrichtung. Ihre Mutter fühlt sich hier sehr wohl und hat dort schöne Freundschaften gefunden. Nachmittags holt sie ihrer Mutter in der Regel wieder selber ab.

Der stressige Job in der Spedition bringt es mit sich, dass sie öfters die Hilfe von Nachbarn und Freunden in Anspruch nehmen muss, um sie bei der Abholung zu vertreten.
Diese lieben Menschen konnte sie für ihre oft spontanen Mühen bisher am Monatsende mit kleinen Beträgen aus dem Budget der Verhinderungspflege entlohnen.

Diese für sie so wertvolle Leistung soll nun aus dem Programm der Pflegeversicherung verschwinden.

Dann könnte sie nur noch einen kleinen Teil von knapp über 30 Euro hierfür im Monat einsetzten. Wenn sie einen professionellen Dienst damit beauftragen würde, hätte sie zwar knapp 70 Euro zur Verfügung, die Kosten je Stunde lägen aber mehr als doppelt so hoch. Außerdem kann sie dort nicht im Notfall mittags anrufen und für 16.00 Uhr noch eine Hilfe anfragen.

Ein großer Teil ihres Arbeitslohns geht monatlich mit Kosten für den Eigenanteil in Höhe von 512 Euro für die Tagespflege drauf. Mit den bisher zur Verfügung gestandenen 1.500 Euro aus dem Entlastungsbetrag konnte sie wenigstens ein wenig die Aufwendungen für die Mutter hier reduzieren.

Wenn sie die Pflegesituation mit ihrer Mutter aufrechterhalten will, muss sie zukünftig fast 2.200 Euro zusätzlich von ihrem Lohn hierfür bezahlen.

Heike versteht die noch geringere Wertschätzung, die ihrer Leistung zukünftig entgegengebracht wird, nicht.

Sie verliert immer mehr den Mut und befürchtet, dass sie die Belastung der häuslichen Pflege nicht noch weiter ertragen kann, wenn ihr statt mehr und besserer Unterstützung zukünftig finanziell der Boden unter den Füßen entzogen wird.

Auch wenn sie ihrem Vater versprochen hat, immer für seine Ehefrau zu sorgen, ist die Überlegung eines Wechsels der Mutter in ein Heim der einzige Lichtblick.

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