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News-Update: Keine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2023 bisher vorgesehen. Es bleibt vorläufig bei den 40 €, die seit diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen bei.

Die Pflegekassen stellen für den Bereich der häuslichen Krankenpflege finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Versorgung mit benötigten Verbrauchsmitteln sicherzustellen.

Die Beantragung von Pflegehilfsmittel ist einfach.

Pflegehilfsmittel ganz einfach beantragen

Alles Wissenswerte zu den Pflegehilfsmitteln erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Pflegehilfsmittel 2023 beantragen – 40 Euro monatlich (§ 40 SGB XI)

News-Update: Keine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2023 bisher vorgesehen. Es bleibt vorläufig bei den 40 €, die seit diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Pflegehilfsmittel 2023 beantragen – 40 Euro monatlich (§ 40 SGB XI)

Wofür?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen bei. Die Pflegekassen stellen für den Bereich der häuslichen Krankenpflege finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Versorgung mit benötigten Verbrauchsmitteln sicherzustellen.

Wie viel?

Zuschüsse für Pflegehilfsmittel 2023:

  • Pflegegrad 1: 40 Euro/Monat
  • Pflegegrad 2: 40 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 40 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 40 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 40 Euro/Monat

Wichtig!

Leistung kann bequem als kostenloser Postversand oder Kostenerstattung bei der Selbstbeschaffung erfolgen. Die Pflegehilfsmittel können selber beantragt werden. Die Produkt-Auswahl wird durch das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen definiert.

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Pflegehilfsmittel bequem mit der Post bekommen

Benötigen Sie Pflegehilfsmittel? Unser Kooperationspartner SaniBox ist Anbieter von hochwertigen Pflegeboxen, die Sie im Rahmen des monatlichen Budgets (2022 und 2023 = 40 €) für Pflegehilfsmittel Ihrer Pflegekasse ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen können. Die Lieferung erfolgt kostenfrei direkt nach Hause. Folgen Sie einfach dem Link, um mehr über das Angebot zu erfahren oder um eine Pflegebox zu bestellen

1. Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses zu finden. Sie umfassen folgende Produkte:

  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel zur antibakteriellen Reinigung von Flächen
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzbekleidung / Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Sonderregelung: bis zu dreimal jährlich können auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch abgerechnet werden.

2. Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt für Pflegehilfsmittel?

Die Kosten für die Pflegehilfsmittel der Kategorien 50 bis 54 des Hilfsmittelverzeichnisses werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege in der Häuslichkeit erfolgt.

Sind Hilfsmittel dafür vorgesehen, eine Behinderung auszugleichen, werden diese von der Krankenkasse finanziert. Die medizinische Notwendigkeit wird in der Regel durch den Arzt festgestellt und verordnet.

Ist nicht klar abgegrenzt, ob es sich eher um eine Erleichterung bzw. Ermöglichung der häuslichen Pflege oder um eine medizinische Notwendigkeit handelt, entscheidet die Krankenkasse, wie die Kosten für so genannte „Doppelfunktionale Hilfsmittel“ intern aufgeteilt werden.

3. Pflegehilfsmittel können Sie hier individuell auswählen 

Wenn Sie Pflegehilfsmittel benötigen, empfehlen wir Ihnen unseren Kooperationspartner SaniBox. Mit dem nachfolgenden Bestellkonfigurator können Sie die benötigten Produkte individuell zusammenstellen.

Die Lieferung erfolgt kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Auch Änderungswünsche bei Bestellungen sind ganz unkompliziert möglich. SaniBox unterstützt Sie ebenfalls dabei, die Pflegehilfsmittel zu beantragen.

Das Unternehmen erstellt das Antragsformular für die Kostenübernahme und übernimmt alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse – völlig kostenfrei. Nutzen Sie mit SaniBox ganz bequem das Budget von 40 Euro monatlich (jährlich 480 Euro) für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln (Verbrauchsmittel). Das Foto zeigt den übersichtlichen Auswahlbereich.

Die bequeme Sanibox-Bestellhilfe:

Box auswählen, eventuell Produktauswahl ändern, Versicherungsdaten eingeben,
Antrag auf kostenlose Lieferung absenden.

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Hendrik Dohmeyer
Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel

Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.

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3. Pflegehilfsmitteln individuell auswählen

Wenn Sie Pflegehilfsmittel benötigen, empfehlen wir Ihnen unseren Kooperationspartner SaniBox.
Die Lieferung erfolgt kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Auch Änderungswünsche bei Bestellungen sind ganz unkompliziert möglich. SaniBox unterstützt Sie ebenfalls dabei, die Pflegehilfsmittel zu beantragen.

Das Unternehmen erstellt das Antragsformular für die Kostenübernahme und übernimmt alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse – völlig kostenfrei. Nutzen Sie mit SaniBox ganz bequem das Budget von 40 Euro monatlich (jährlich 480 Euro) für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln (Verbrauchsmittel).

Die bequeme SaniBox-Bestellhilfe:

4. Gesetzestext zu den Pflegehilfsmitteln

Hier finden Sie die aktuelle Version des §40 Absatz 2 SGB XI vom Bundesministerium der Justiz.

6. Die sechs Produktgruppen der Pflegehilfsmittel

Die Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, umfassen in der Produktgruppe 54 folgende Produkte:

  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel zur antibakteriellen Reinigung von Flächen
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzbekleidung / Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Sonderregelung: bis zu viermal jährlich Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel

FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel

Wie FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel dabei helfen, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern. 

FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel

FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel

Viren und Bakterien sind überall und können sich schnell ausbreiten. Infektionskrankheiten wie Grippe, Erkältung und Pneumonie können durch eine einzige Tröpfcheninfektion übertragen werden. Um sich und andere zu schützen, ist es wichtig, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern.
Eine Möglichkeit, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern, ist das Tragen einer FFP2-Maske. FFP2-Masken sind spezielle Masken, die den unteren Teil des Gesichts bedecken und die Nase und den Mund vor Viren und Bakterien schützen. Sie sind auch als Pflegehilfsmittel über die Pflegeversicherung erhältlich und sind effektiver als herkömmliche Masken, da sie enger anliegen und so die Einatmung von Viren und Bakterien verhindern.

FFP2-Masken sind nicht nur für Pflegebedürftige wichtig, sondern auch für Pflegende Angehörige.
Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Die Wichtigkeit der Desinfektion von Oberflächen in der Häuslichen Pflege.

Desinfektionsmittel sollten als Pflegehilfsmittel

Flächendesinfektion als Pflegehilfsmittel

Desinfektionsmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Pflege von Menschen, die an einer Krankheit leiden, die sich leicht auf andere Menschen übertragen kann. Sie werden auch zur Pflege von Menschen verwendet, die ein erhöhtes Risiko haben, sich mit einer Krankheit anzustecken, z. B. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.
Desinfektionsmittel sind Chemikalien, die Keime auf Oberflächen abtöten. Sie werden zur Reinigung von Oberflächen wie Tischen, Böden, Wänden und Geräten verwendet.

Desinfektionsmittel sollten als Pflegehilfsmittel genauso in der Häuslichen Pflege eingesetzt werden, wie in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Bereichen, in denen eine hohe Keimbelastung vorhanden ist. Desinfektionsmittel sind wirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze.

Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Desinfektionsmittel sollten als Pflegehilfsmittel

Flächendesinfektion als Pflegehilfsmittel

Händedesinfektion

Wichtig: regelmäßige Händedesinfektion

Warum Sie regelmäßig Händedesinfektionsmittel verwenden sollten?

Händedesinfektion

Wichtig: regelmäßige Händedesinfektion

Hände sind das Hauptinstrument bei der Pflege und deshalb sollten sie regelmäßig gereinigt werden. Aber nicht jede Reinigung ist gleich wirksam. Studien haben nicht erst seit Corona gezeigt, dass das Händewaschen mit Seife und Wasser allein nicht ausreicht, um Viren, Keime und Bakterien zu entfernen. Eine gründliche Reinigung der Hände mit einem Händedesinfektionsmittel ist erforderlich, um Keime und Bakterien wirksam zu entfernen. Auch dieses Pflegehilfsmittel wird von der Pflegekasse finanziert.
Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Unbedingt Einweghandschuhe nutzen, wenn die Pflegesituation es erfordert.

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind eine Hilfe, die sowohl von Pflegebedürftigen als auch von Pflegenden Angehörigen genutzt werden sollte. Sie erfüllen zwei essenzielle Aufgaben: Sie schützen die Betroffenen vor Keimen und Krankheiten und die Angehörigen vor Infektionen.

Leider werden Einweghandschuhe oft nur als Schutzmaßnahme gegen Keime und Krankheiten betrachtet. Dabei ist es genauso wichtig, die Pflegenden vor Infektionen zu schützen. Deshalb ist es so wichtig, dass Pflegende Angehörige dieses Pflegehilfsmittel immer dabeihaben und sie richtig nutzen.

Einweghandschuhe sind aus verschiedenen Materialien wie Latex, Nitril, Vinyl oder Polyethylen hergestellt. Sie sind in verschiedenen Größen und Stärken erhältlich. Die Handschuhe sollten so ausgewählt werden, dass sie gut sitzen und auch bei nassem Wetter nicht rutschen.

Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Warum Bettschutzeinlagen wichtig sind.

Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bettschutzeinlagen sind Pflegehilfsmittel, die verwendet werden, um das Bett und die Matratze vor Schmutz, Flecken und Feuchtigkeit zu schützen. Sie können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, wie z.B. Kunststoff, PVC, Vliesstoff oder Baumwolle. Bettschutzeinlagen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und können an die Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden.

Bettschutzeinlagen sind eine wichtige Pflegehilfe für alle, die pflegebedürftig sind. Sie schützen das Bett und die Matratze und helfen so, die Pflegebedürftigen sauber und trocken zu halten. Bettschutzeinlagen sind auch wichtige Pflegehilfsmittel für alle, die an Inkontinenz leiden.

Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Unbedingt Einweghandschuhe nutzen, wenn die Pflegesituation es erfordert.

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel, das sowohl von Pflegebedürftigen als auch von Pflegenden Angehörigen genutzt werden sollte. Sie erfüllen zwei essenzielle Aufgaben: Sie schützen die Betroffenen vor Keimen und Krankheiten und die Angehörigen vor Infektionen.

Leider werden Einweghandschuhe oft nur als Schutzmaßnahme gegen Keime und Krankheiten betrachtet. Dabei ist es genauso wichtig, die Pflegenden vor Infektionen zu schützen. Deshalb ist es so wichtig, dass Pflegende Angehörige dieses Pflegehilfsmittel immer dabeihaben und sie richtig nutzen.

Einweghandschuhe sind aus verschiedenen Materialien wie Latex, Nitril, Vinyl oder Polyethylen hergestellt. Sie sind in verschiedenen Größen und Stärken erhältlich. Die Handschuhe sollten so ausgewählt werden, dass sie gut sitzen und auch bei nassem Wetter nicht rutschen.

Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel

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5. Häufige Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Pflegehilfsmittel zu erhalten?

Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist eine Pflegeeinstufung (Pflegegrad 1-5) der pflegebedürftigen Person. Außerdem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen und von einer Privatperson übernommen werden.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse erstattet?

Von der Pflegekasse wird der Bezug von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von maximal 40 Euro pro Monat erstattet. Zu den Produkten zählen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, sofern die definierten Voraussetzungen vorliegen, haben Versicherte gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro im Monat.

Ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Boxen/Produkten möglich?

Ja. Eine Änderung ist jeden Monat problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an den Lieferanten genügt.

Kann der Bezug einer Pflegebox für ein oder mehrere Monate pausiert werden?

Ja. Ein Pausieren ist problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an den Lieferanten genügt.

Haben Privatpatienten und Beihilfeberechtigte auch Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Ja. Auch privat Versicherte Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie können die entsprechenden Rechnungen (auch von SaniBox) bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Beihilfeberechtigten tragen sowohl die private Pflegepflichtversicherung als auch die Beihilfestelle jeweils 50% der Leistung.

Wer ist der Kooperationspartner des Pflege-Dschungels für Pflegehilfsmittel?

SaniBox, bzw. die SaniDepot GmbH ist ein Unternehmen, das pflegebedürftige Menschen und Unternehmen im Gesundheitsbereich mit Pflegehilfsmitteln versorgt. SaniDepot ist bundesweiter Vertragspartner aller Pflegekassen und offiziell anerkannter Leistungserbringer für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Werden die Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel 2023 erhöht?

Nein, bisher sind keine Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, die eine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2023 vorsehen. Es wird danach vorläufig bei den 40 €, die seit diesem Jahr zur Verfügung stehen, bleiben.

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Pflege-Dschungel

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Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Hendrik Dohmeyer

Verantwortlich

Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel

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