Seit Januar 2022 steht der Leistungsanspruch von 50 Euro monatlich im Unterstützungsangebot der Pflegekassen. Bis Dezember hat es jedoch gedauert, bis die bürokratischen Rahmenbedingungen für die Anbieter und für die Familien, die die DiPAs nutzen wollen, final verabschiedet wurde.
Jetzt kann der Ansturm auf das Antragsportal des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) starten. Ist dem so? Wird dem so sein?
Der Pflege-Dschungel fragt bei potenziellen Kandidaten nach und stellt in den nächsten Monaten die Lösungen und die Pläne der Macherinnen und Macher zum Thema „Wird das eine DiPA?“ vor.
Auf prallen 125 Seiten stellt das BfArM „Das Verfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nach § 78a SGB XI“ vor. Dies ist in erster Linie ein Leitfaden für Hersteller und ambitionierte Nutzende. Wer sich aus Interesse damit auch als Mensch mit Pflegebedarf (MmP) oder Sorgender und Pflegender Angehörige (SPA) beschäftigen möchte, findet hier den Leitfaden als PDF.
Potenziale von digitalen Pflegeanwendungen
Wer die Diskussion um die DiPAs seit 2020 verfolgte, war von der grundsätzlichen DiPA-Idee angetan bis begeistert. Mit zuerst getrennten Budgets für App und Softwarekosten sowie personeller Unterstützung im Umgang mit den digitalen Technologien, war eine exzellente Basis geschaffen, um dem Einzug der Digitalisierung in der häuslichen Pflege einen kräftigen Schub zu geben. Immerhin sehen ja fast alle Pflegeexperten und Expertinnen in der Digitalisierung ein wichtiges Instrument, um dem demografiebedingt weiter wachsenden Notstand in der Pflege wirkungsvoll zu begegnen.
Da sich die vielen Vorteile der Digitalisierung insbesondere bei der Bewältigung im Bereich der oft mühsamen und nervenaufreibenden bürokratischen Prozesse offenbart, sahen hier viele das beste Potenzial für DiPAs. Leistungsanträge per Knopfdruck, transparente Übersicht zu Leistungsansprüchen und bereits verbrauchten und noch verfügbaren Unterstützungsbudgets – einfach klasse!
Da wurde die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht. Seit Frühjahr ist es aus dem Bundesgesundheitsministerium amtlich geworden:
Keine digitalen Pflegeanwendungen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Anwendungen, deren Zweck dem allgemeinen Lebensbedarf oder der allgemeinen Lebensführung dient, sowie Anwendungen zur Arbeitsorganisation von ambulanten Pflegeeinrichtungen, zur Wissensvermittlung, Information oder Kommunikation, zur Beantragung oder Verwaltung von Leistungen oder andere digitale Anwendungen, die ausschließlich auf Auskunft oder Beratung zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder sonstigen Hilfsangeboten ausgerichtet sind.
Quelle: § 40a SGB XI
Also wird es nichts mit Pflege-Dschungel-Cockpit und anderen nützlichen und entlastenden Anwendungen für die Betroffen und ihre Angehörige als Digitale Pflegeanwendung.
Aber kein Grund zur Traurigkeit. Ab Februar werden wir unser Cockpit kostenfrei für alle Familien anbieten. Es ist nicht einzusehen, warum diese für z.B. denkbare Yoga-Kurse zur Mobilitätssteigerung bis zu 50 Euro monatlich auf Kosten ihrer Pflegekasse als DiPA Aufwendung sich erstatten lassen können, für direkt wirksame Hilfen und entlastende Unterstützung im Bereich der Administration und Verwaltung des ungewollten Pflegeprozesses monatlich 4,99 € selber zahlen sollen.
Die möglichen DiPAs im Jahr 2023
Genug der Vorrede. Weitere Einschränkungen und die Entwicklung möglicher DiPAs nicht gerade fördernde Regelungen des neuen DiPA-Leitfadens werden auch in den ersten vier Videos mit aufgezeigt.
Wichtig aber auch: erste Aspiranten mit Aussicht auf Erfolg stehen auch in der Startposition.
Nachfolgend die ersten vier Interviews mit potenziellen Kandidaten von DiPA-Anwendungen. Diese könnten eventuell 2023 im DiPA-Verzeichnis gelistet werden könnten. Hinweis: Ich bitte die teilweise schlechte Tonqualität bei meinem Part zu entschuldigen. Ich habe mir schon ein besseres 🎤 besorgt.
1. Wird Melli eine DiPA?
Hierzu befragte ich Matthias Weber, Mit-Gründer von Melli & langjähriger Pflegeunternehmer der Ambulantis BSW GmbH. Weiterführende Information sind unter https://melli.com/ zu finden.
2. Wird Ecaria eine DiPA?
Schönes Gespräch mit Julia Backhaus, die gemeinsam mit ihrem Co_Gründer Kenn Pfefferkorn in Berlin das Startup Ecaria GmbH betriebt. Weiterführende Information sind unter https://ecaria.de/ zu finden.
3. Wird enna eine DiPA?
Mit Tobias Bily, Chief Business Officer bei der enna systems GmbH sprach ich über die Pläne des Münchner Startups.
Weiterführende Information zu enna und Bestellmöglichkeiten sind unter https://enna.care/ zu finden.
4. Wird das Family Cockpit eine DiPA?
Hierzu sprach ich mit Katja Koerdt, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Günter Lutz das Family Cockpit gegründet hat. Weiterführende Information sind unter https://www.familycockpit.de/ zu finden. Ein schriftliches Interview zur DiVA-Testung für pflegende Angehörige im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit finden Sie hier.
5. Wird Nui eine DiPA?
Die Nui App galt in den vergangenen beiden Jahren als sicherer DiPA-Kandidat. Ist dem noch so? Passen die umfangreichen regulatorischen Bestimmungen noch zur Anwendung? Hierzu sprach ich ausführlich mit Markus Müller, dem Mit-Gründer der Nui Care GmbH. Weiterführende Information sind unter https://nui.care/ zu finden.
6. Wird Lindera eine DiPA?
Die LINDERA Mobilitätsanalyse App wird vermutlich die erste App sein, die die Familien als DiPA über ihre Pflegeversicherung nutzen können werden.
Über den Nutzen und die Funktion der zukünftigen DiPA sprach ich ausführlich mit Menia Ettrich, die bei den Berlinern für das DiPA Projekt verantwortlich ist. Weiterführende Information sind unter https://www.lindera.de/ zu finden.
Weitere mögliche und interessante DiPA Projekte und Produkte werde ich in den kommenden Monaten hier vorstellen. Wer nichts verpassen will, sollte sich für meinen Newsletter anmelden.
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