Beratungseinsatz seit 1.7.2022 auch als Videokonferenz möglich.
Ihren Anspruch auf kostenlose Beratung einfach nutzen.
Viele loben den Pflege-Dschungel wegen der verständlichen Erklärung bürokratischer Sachverhalte. Darüber freue ich mich. Trotzdem bleibt bei bestimmten Themen wie insbesondere die Verhinderungspflege oder dem Entlastungsbetrag eine gewisse Komplexität.
Hier kann mit dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für alle Pflegegrade unterstützt werden. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für Sie.
Komplexe Themen wie z.B. die Verhinderungspflege oder die Nutzung des Entlastungsbetrages sind oft nur schwer zu erschließen.
Auf Ihren Wunsch den Beratungseinsatz per Videokonferenz führen.
Der kostenlose Beratungseinsatz ist auch für alle mit Pflegegrad 1 eine hilfreiche Unterstützung bei der Sicherstellung der Pflege.
Die Pflicht zum Beratungseinsatz ist seit dem 1.7..2022 wieder vom Gesetzgeber aktiviert worden – Ihr Anspruch auf eine kompetente Pflegeberatung beim Pflegegrad 1 oder bei Bezug der Kombi-Leistung oder ausschließlicher Nutzung der Sachleistung für die Pflegegrade 2-5 bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Wir bieten Ihnen diesen Service in Kooperation mit meiner SPA Pflegeberatung Bremen an. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Sie den Beratungseinsatz als kostenlose Pflegeberatung nach §37 Absatz 3 SGB XI vorläufig bis zum 30. Juni 2024 auch per Video-Gespräch durchführen lassen können, wenn Sie dies gerne so möchten.
Die ist gerade bei den aktuell wieder explodierenden Corona-Infektionszahlen eine sehr vernünftige Lösung.
Melden Sie sich einfach mit dem nebenstehend Formular zu einem freien Termin an.
Hallo, mein Name ist Hendrik Dohmeyer und ich betreibe den Pflege-Dschungel. Als §7a Pflegeberater berate ich meine Kunden in Bremen und bundesweit mit meiner SPA Pflegeberatung. Ich führe die Beratungsgespräche mit Ihnen durch.
Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Pflegeversicherung und informieren Sie sich im Gespräch mit mir über alle Leistungsangebote, die Ihnen zur Verbesserung der Pflegesituation zur Verfügung stehen.
Ich freue mich auf unser Gespräch!
Als Pflegegeldbezieher/in müssen Sie den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI beim Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, beim Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal abrufen. Dies ist seit dem 1.7.2022 wieder verpflichtend.
Sie dürfen das Angebot zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI Ihrer Pflegekasse bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal im Halbjahr nutzen, wenn Sie die Kombinationsleistung oder die reine Sachleistung in Anspruch nehmen.
Dieser Rechtsanspruch besteht auch für alle Personen mit Pflegegrad 1
Ihre Informationen werden ausschließlich für die Erstellung des Beratungsprotokolls und für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse verwendet.
10.04.2022 08:50 Frau L.
Anwort
20.04.2022 16:08 Herr G.
Anwort
Hendrik Dohmeyer
Hier mehr Informationen zur SPA Pflegeberatung Bremen
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Pflege-Dschungel
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28205 Bremen
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Autor beim Pflege-Dschungel