Beratungseinsatz auch per Telefon oder Video bis 30. Juni möglich.
Ihren Anspruch auf kostenlose Beratung einfach nutzen.
Viele loben den Pflege-Dschungel wegen der verständlichen Erklärung bürokratischer Sachverhalte. Darüber freue ich mich. Trotzdem bleibt bei bestimmten Themen wie insbesondere die Verhinderungspflege oder dem Entlastungsbetrag eine gewisse Komplexität.
Hier kann mit dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für alle Pflegegrade unterstützt werden. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für Sie.
Komplexe Themen wie z.B. die Verhinderungspflege oder die Nutzung des Entlastungsbetrages sind oft nur schwer zu erschließen.
Auf Ihren Wunsch den Beratungseinsatz per Telefon oder Video-Gespräch führen.
Der kostenlose Beratungseinsatz ist auch für alle mit Pflegegrad 1 eine hilfreiche Unterstützung bei der Sicherstellung der Pflege.
Die Pflicht zum Beratungseinsatz ist bis zum 30.6.2022 ausgesetzt – Ihr Anspruch auf eine kompetente Pflegeberatung jedoch selbstverständlich nicht.
Wir bieten Ihnen diesen Service in Kooperation mit meiner SPA Pflegeberatung Bremen an. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Sie den Beratungseinsatz als kostenlose Pflegeberatung nach §37 Absatz 3 SGB XI vorläufig bis zum 30. Juni 2022 auch telefonisch oder per Video-Gespräch durchführen lassen können, wenn Sie dies gerne so möchten.
Die ist gerade bei den aktuell wieder explodierenden Corona-Infektionszahlen eine sehr vernünftige Lösung.
Melden Sie sich einfach mit dem nebenstehend Formular zu einem freien Termin an.
Hallo, mein Name ist Hendrik Dohmeyer und ich betreibe den Pflege-Dschungel. Als §7a Pflegeberater berate ich meine Kunden in Bremen und bundesweit mit meiner SPA Pflegeberatung. Ich führe die Beratungsgespräche mit Ihnen durch.
Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Pflegeversicherung und informieren Sie sich im Gespräch mit mir über alle Leistungsangebote, die Ihnen zur Verbesserung der Pflegesituation zur Verfügung stehen.
Ich freue mich auf unser Gespräch!
Sie können das Angebot zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI Ihrer Pflegekasse beim Pflegegrad 1, 2 und 3 einmal im Halbjahr nutzen (beim Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal).
Ihre Informationen werden ausschließlich für die Erstellung des Beratungsprotokolls und für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse verwendet.
10.04.2022 08:50 Frau L.
Anwort
20.04.2022 16:08 Herr G.
Anwort
Hendrik Dohmeyer
Hier mehr Informationen zur SPA Pflegeberatung Bremen
Beratungseinsatz: Aktuelle Empfehlung vom Gesetzgeber zur Aussetzung der Beratungspflicht bis 30.6.2022:
„…die Pflegekassen sollen mitteilen, dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Beratung selbstverständlich weiterhin besteht und insbesondere im Fall von Unterstützungsbedarf auch genutzt werden sollte. Dies gilt sowohl für eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit als auch für eine Beratung in telefonischer oder digitaler Form oder per Videokonferenz.“
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/734, Seite 16