Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Können nahe Verwandte die Verhinderungspflege durchführen?
Ja. Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des 1,5 fachen Pflegegeldes nicht überschreiten. Zusätzlich können jedoch bei diesen Personen Aufwendungen für Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall ausgeglichen werden.

Kann man sich die Verhinderungspflege auszahlen lassen?
Nein, sie ist eine Erstattungsleistung für nachgewiesen, erbrachte Ersatzpflegeleistungen.

Wer bekommt das Geld der Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Erstattungsleistung, die in der Regel vom Versicherten vorfinanziert wird und gegen Vorlage einer qualifizierten Abrechnung auf ihr oder sein Konto überwiesen wird. Die Pflegekasse kann aber auf Wunsch den Betrag direkt an die Ersatzpflegeperson überweisen.

Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?
Die Aufwendungen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro belaufen. Aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege können maximal 806 Euro zur Aufstockung verwendet werden. Insgesamt stehen damit maximal 2.418 Euro jährlich zur Verfügung.

Muss die Verhinderungspflege im Voraus beantragt werden?
Nein. Hierzu geben die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes klar vor: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird.“

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 mit Bezug von Pflegegeld, Kombinationsleistung oder nur Sachleistung, wenn eine Pflegeperson eingetragen ist.

Welche Voraussetzungen für Verhinderungspflege?
Es muss eine Pflegeperson eingetragen sein, für die bei Verhinderung eine Ersatzpflegeperson die Aufgaben übernehmen kann. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege muss seit 6 Monaten erfolgen. Wenn eine beglaubigte (z.B. vom Hausarzt) Vorpflegezeit vorliegt, kann die Verhinderungspflege auch ab Zuerkennung des Pflegegrades in Anspruch genommen werden. Der Pflegegrad 2 muss also nicht bereits während der sechsmonatigen Vorpflegezeit vorgelegen haben.

Was ist die tageweise Verhinderungspflege?
Bei einer tageweisen Verhinderung ist Pflegeperson mehr als 8 Stunden täglich an der Pflege gehindert (z.B. Urlaub oder Krankheit). Insgesamt kann für eine Höchstdauer von 42 Tagen die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Was ist die stundenweise Verhinderungspflege?
Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als 8 Stunden besteht der Anspruch auf das volle Pflegegeld.

Was ist Verhinderungspflege?
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr bei der tageweisen Verhinderungspflege.