Pflegegrad
Der ermittelte Pflegegrad ist ausschlaggebend dafür, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen von der Pflegeversicherung erhalten
Über 4,6 Mio. pflegebedürftige Menschen wurden 2021 mit einem Pflegegrad eingestuft. Berücksichtigt man die privatversicherten Menschen mit Pflegegrad, so werden in Deutschland 2022 mehr als 5 Mio. Menschen gepflegt und umsorgt.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrad Definition: Das System der Pflegegrade wurde entwickelt, um zu definieren, wie pflegebedürftig ein Mensch ist. Um das zu ermitteln, werden im Rahmen einer Pflegebegutachtung die körperlichen sowie die psychischen und kognitiven Fähigkeiten/Beeinträchtigungen überprüft.
Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ ist in §14 SGB XI geregelt. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 für die geringste und Pflegegrad 5 für die höchste Pflegebedürftigkeit steht. Aus dem ermittelten Pflegegrad ergeben sich individuelle Leistungsansprüche, die Betroffene und/oder deren pflegende Angehörige gegenüber der Pflegekasse geltend machen können.
Die 5 Pflegegrade lösten im Jahr 2017 das System der Pflegestufen ab, das aus Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 bestand.
Wann kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Der Pflegegrad wird für gesetzlich Krankenversicherte durch den Medizinischen Dienst (MD) ermittelt. Für die Ermittlung des Pflegegrades bei privat Krankenversicherten ist das Unternehmen MEDICPROOF zuständig.
Wenn ein Mensch seinen Alltag aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr vollständig alleine meistern kann, bedeutet dies, dass er Unterstützung benötigt – aus seinem privaten Umfeld und/oder durch professionelle Dienstleistungen.
Das zu akzeptieren und Hilfe anzunehmen bzw. zu suchen fällt vielen Menschen schwer. Dieser Schritt ist jedoch notwendig, um Sicherheit im Alltag und Lebensqualität zu erhalten.
Neben dem grundsätzlichen Gedanken Hilfe anzunehmen, hindert der finanzielle Aspekt viele Menschen daran, Hilfe zu suchen. Denn professionelle Pflege- und Unterstützungsleistungen sind mit teilweise erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Doch diese Kosten müssen Sie nicht alleine tragen. Einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für unterschiedlichste Pflege- und Unterstützungsleistungen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen von der Pflegekasse erhalten.
Sobald Sie also feststellen, dass Sie selbst oder eine Person aus Ihrem näheren Umfeld den Alltag aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkungen nicht mehr eigenständig bewältigen kann, sollten Sie bzw. die betroffene Person einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Im Rahmen einer Pflegebegutachtung wird im Anschluss überprüft, ob bzw. in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Möchten Sie vor der Beantragung prüfen, ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welchem Umfang? Dann nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen und unverbindlichen Pflegegradrechner.
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Der Begriff Pflegebedürftigkeit ist detailliert in § 14 SGB XI definiert. Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
- Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Um den Pflegegrad zu ermitteln, wurde ein spezielles Begutachtungssystem entwickelt, das die Voraussetzungen und Abstufungen der unterschiedlichen Pflegegrade erkennen und abbilden kann. Es trägt den Namen: Neues Begutachtungsassessment (NBA). Voraussetzung für die Durchführung der Pflegebegutachtung ist, dass zuvor ein Antrag auf Pflegegeld (seltener Sachleistung oder Kombinationsleistung) bei der Pflegekasse gestellt wurde.
Dieses Begutachtungsassessment wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des MD bzw. der MEDICPROOF im Rahmen eines etwa einstündigen Gesprächstermins bei Ihnen zu Hause durchgeführt.
Auf dieses Gespräch sollten Sie sich gut vorbereiten, um keine wichtigen und für den Antrag relevanten Informationen zu vergessen. Gesammelt werden Angaben zur Person, Informationen zur Anamnese, zur Wohn-, Lebens- und Versorgungssituation sowie zur Befunderhebung. Siehe Säule 1 des NBA.
Im Anschluss erfolgt eine Einschätzung der Pflegebedürftigkeit. Grundlage hierfür sind insgesamt 8 verschiedene Module, die jeweils individuelle Ausprägungen haben. Die ersten 6 Module sind für die Einstufung des Pflegegrades relevant. Die beiden Module 7 und 8 ergänzen den Einschätzungsprozess und runden das Gesamtbild ab. Siehe Säule 2 des NBA.
Abgeschlossen wird der Begutachtungstermin mit einer Reihe von Empfehlungen, die die MD-Mitarbeitenden bzw. MEDICPROOF-Mitarbeitenden auf Basis vorhandener und im Gespräch neu gewonnener Informationen aussprechen. In Säule 3 des NBA sehen Sie die vier Blöcke hierzu.
Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung je Pflegegrad übernommen?
Welche Leistungen in welcher Höhe von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt vom Pflegegrad ab, den der MD oder MEDICPROOF ermittelt haben.
Da sich ein Gesundheitszustand im Laufe der Zeit auch verschlechtern kann, empfehlen wir Ihnen, diesen genau zu beobachten und Veränderungen im Pflege- und Unterstützungsbedarf zu dokumentieren.
So erkennen Sie den richtigen Zeitpunkt, an dem eine Neuüberprüfung angebracht ist. Ohne Dokumentation besteht nämlich das Risiko, dass Sie kleinere Verschlechterungen gar nicht wahrnehmen, weil diese sich über einen längeren Zeitraum so nach und nach einstellen. Im schlechtesten Fall verzichten Sie dann auf eine mögliche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Ein übersichtliches und umfassendes Pflegetagebuch finden Sie in unserem COCKPIT.
Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Unterstützung umfassen die Bereiche:
• Angebote für Beratung und Schulung
• Unterstützung für die Pflege zu Hause
• Leistungen für die Pflege in vollstationären Einrichtungen
Möchten Sie wissen, welche Leistungen die jeweiligen Pflegegrade konkret umfassen? Eine detaillierte Auflistung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Hier kommen Sie direkt zu den Pflegegraden und deren Leistungen:
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie beantrage ich einen Pflegegrad
Generell wird kein konkreter Pflegegrad (1,2,3,4,5) beantragt. Vielmehr beantragen Sie generell einen Pflegegrad, um Leistungen von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Nach der Begutachtung empfiehlt der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei den Privatversicherten) einen Pflegegrad, der dann von Ihrer Versicherung bestätigt werden muss.
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