Pflegehilfsmittel beantragen – auch 2024 zuzahlungsfrei für monatlich 40 €. Lieferung zu Ihnen nach Hause ohne weitere Kosten.
Pflegehilfsmittel
beantragen –
auch 2024 zuzahlungsfrei für
40 EUR monatlich
Wofür?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen bei. Die Pflegekassen stellen für den Bereich der häuslichen Krankenpflege finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Versorgung mit benötigten Verbrauchsmitteln sicherzustellen.
Wie viel?
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel 2024:
- Pflegegrad 1: 40 Euro/Monat
- Pflegegrad 2: 40 Euro/Monat
- Pflegegrad 3: 40 Euro/Monat
- Pflegegrad 4: 40 Euro/Monat
- Pflegegrad 5: 40 Euro/Monat
Wichtig!
Leistung kann bequem als kostenloser Postversand oder Kostenerstattung bei der Selbstbeschaffung erfolgen. Die Pflegehilfsmittel können selbst beantragt werden. Ab. 1.7.2024 ist eine vorgelagerte Pflegehilfsmittel-Beratung notwendig. Die Produkt-Auswahl wird durch das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen definiert.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen bei.
Die Pflegekassen stellen für den Bereich der häuslichen Krankenpflege finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Versorgung mit benötigten Verbrauchsmitteln sicherzustellen.
Die Beantragung von Pflegehilfsmittel ist einfach.
Alles Wissenswerte zu den Pflegehilfsmitteln erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ihre Pflegehilfsmittel liefern lassen.
Benötigen Sie Pflegehilfsmittel? Seit November ist der Pflege-Dschungel qualifizierter Vertragspartner der Pflegekassen in Deutschland und Anbieter der Liane-Box mit hochwertigen Pflegeprodukten zum Verbrauch. Diese können Sie im Rahmen des monatlichen Budgets von 40 EUR für Pflegehilfsmittel Ihrer Pflegekasse ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen. Die Lieferung erfolgt kostenfrei, direkt zu Ihnen nach Hause. Folgen Sie einfach dem Link, um mehr über das Angebot zu erfahren oder um eine Pflegebox zu bestellen
1. Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses zu finden. Sie umfassen folgende Produkte:
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel zur antibakteriellen Reinigung von Flächen
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Schutzbekleidung / Schutzschürzen
- Fingerlinge
Sonderregelung: bis zu dreimal jährlich können auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch abgerechnet werden.
2. Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt für Pflegehilfsmittel?
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel der Kategorien 50 bis 54 des Hilfsmittelverzeichnisses werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege in der Häuslichkeit erfolgt.
Sind Hilfsmittel dafür vorgesehen, eine Behinderung auszugleichen, werden diese von der Krankenkasse finanziert. Die medizinische Notwendigkeit wird in der Regel durch den Arzt festgestellt und verordnet.
Ist nicht klar abgegrenzt, ob es sich eher um eine Erleichterung bzw. Ermöglichung der häuslichen Pflege oder um eine medizinische Notwendigkeit handelt, entscheidet die Krankenkasse, wie die Kosten für so genannte „Doppelfunktionale Hilfsmittel“ intern aufgeteilt werden.
Hendrik Dohmeyer - §7a Pflegeberater
und Autor beim Pflege-Dschungel
Seit über 15 Jahren bin ich Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA).
Als Pflegeberater bin ich bundesweit für viele Familien tätig.
Täglich nutzen durchschnittlich 1.500 Ratsuchende meine Informationen und Leistungen hier vom Pflege-Dschungel.
Artkel: "Neue Regeln seit 1.7.2024 für Pflegehilfsmittel"
3. Pflegehilfsmittel können Sie immer individuell auswählen.
Wenn Sie Pflegehilfsmittel benötigen, empfehlen wir Ihnen unseren Liane-Box Konfigurator zu nutzen. Mit dem nachfolgenden Bestellkonfigurator können Sie die benötigten Produkte individuell zusammenstellen.
Die Lieferung erfolgt kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Wir erstellen das Antragsformular für die Kostenübernahme und übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse – völlig kostenfrei.
Nutzen Sie mit Liane-Box ganz bequem das Budget von 40 Euro monatlich (jährlich 480 Euro) für Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln (Verbrauchsmittel). Das Foto zeigt den übersichtlichen Auswahlbereich des Konfigurators.
Annika, Kundenservice beim Pflege-Dschungel für die Liane-Box
Sie haben Änderungswünsche?
Maximale Flexibilität ist unser liebster Service.
„Gerne helfe ich Ihnen weiter!“
Hallo, ich bin Annika. Ich bearbeite Ihre Informationen aus der Beantragung für Sie, damit Sie wunschgemäß Ihre erste Liane-Box schnellstmöglich nach Hause geliefert bekommen.
Falls im Laufe der Zeit Änderungswünsche kommen, melden Sie sich einfach bei mir.
Haben Sie noch einen schönen Tag!
4. Gesetzestext zu den Pflegehilfsmitteln
Hier finden Sie die aktuelle Version des §40 Absatz 2 SGB XI vom Bundesministerium der Justiz.
6. Die sechs Produktgruppen der Pflegehilfsmittel
Die Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, umfassen in der Produktgruppe 54 folgende Produkte:
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel zur antibakteriellen Reinigung von Flächen
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Schutzbekleidung / Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
Sonderregelung: bis zu dreimal jährlich Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel
Wie FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel dabei helfen, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern.
FFP2 Masken als Pflegehilfsmittel
Viren und Bakterien sind überall und können sich schnell ausbreiten. Infektionskrankheiten wie Grippe, Erkältung und Pneumonie können durch eine einzige Tröpfcheninfektion übertragen werden. Um sich und andere zu schützen, ist es wichtig, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern.
Eine Möglichkeit, die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu verhindern, ist das Tragen einer FFP2-Maske. FFP2-Masken sind spezielle Masken, die den unteren Teil des Gesichts bedecken und die Nase und den Mund vor Viren und Bakterien schützen. Sie sind auch als Pflegehilfsmittel über die Pflegeversicherung erhältlich und sind effektiver als herkömmliche Masken, da sie enger anliegen und so die Einatmung von Viren und Bakterien verhindern.
FFP2-Masken sind nicht nur für Pflegebedürftige wichtig, sondern auch für Pflegende Angehörige.
Weiterführende Produktinformationen finden Sie auf unserer Service-Seite.
Die Wichtigkeit der Desinfektion von Oberflächen in der Häuslichen Pflege.
Flächendesinfektion als Pflegehilfsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Pflege von Menschen, die an einer Krankheit leiden, die sich leicht auf andere Menschen übertragen kann. Sie werden auch zur Pflege von Menschen verwendet, die ein erhöhtes Risiko haben, sich mit einer Krankheit anzustecken, z. B. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.
Desinfektionsmittel sind Chemikalien, die Keime auf Oberflächen abtöten. Sie werden zur Reinigung von Oberflächen wie Tischen, Böden, Wänden und Geräten verwendet.
Desinfektionsmittel sollten als Pflegehilfsmittel genauso in der Häuslichen Pflege eingesetzt werden, wie in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Bereichen, in denen eine hohe Keimbelastung vorhanden ist. Desinfektionsmittel sind wirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze..
Flächendesinfektion als Pflegehilfsmittel
Wichtig: regelmäßige Händedesinfektion
Warum Sie regelmäßig Händedesinfektionsmittel verwenden sollten?
Wichtig: regelmäßige Händedesinfektion
Hände sind das Hauptinstrument bei der Pflege und deshalb sollten sie regelmäßig gereinigt werden. Aber nicht jede Reinigung ist gleich wirksam. Studien haben nicht erst seit Corona gezeigt, dass das Händewaschen mit Seife und Wasser allein nicht ausreicht, um Viren, Keime und Bakterien zu entfernen. Eine gründliche Reinigung der Hände mit einem Händedesinfektionsmittel ist erforderlich, um Keime und Bakterien wirksam zu entfernen. Auch dieses Pflegehilfsmittel wird von der Pflegekasse finanziert.
Unbedingt Einweghandschuhe nutzen, wenn die Pflegesituation es erfordert.
Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel
Einweghandschuhe sind eine Hilfe, die sowohl von Pflegebedürftigen als auch von Pflegenden Angehörigen genutzt werden sollte. Sie erfüllen zwei essenzielle Aufgaben: Sie schützen die Betroffenen vor Keimen und Krankheiten und die Angehörigen vor Infektionen.
Leider werden Einweghandschuhe oft nur als Schutzmaßnahme gegen Keime und Krankheiten betrachtet. Dabei ist es genauso wichtig, die Pflegenden vor Infektionen zu schützen. Deshalb ist es so wichtig, dass Pflegende Angehörige dieses Pflegehilfsmittel immer dabeihaben und sie richtig nutzen.
Einweghandschuhe sind aus verschiedenen Materialien wie Latex, Nitril, Vinyl oder Polyethylen hergestellt. Sie sind in verschiedenen Größen und Stärken erhältlich. Die Handschuhe sollten so ausgewählt werden, dass sie gut sitzen und auch bei nassem Wetter nicht rutschen.
Einweghandschuhe sind ein unverzichtbares Pflegehilfsmittel
Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Warum Bettschutzeinlagen wichtig sind.
Bettschutzeinlagen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bettschutzeinlagen sind Pflegehilfsmittel, die verwendet werden, um das Bett und die Matratze vor Schmutz, Flecken und Feuchtigkeit zu schützen. Sie können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, wie z. B. Kunststoff, PVC, Vliesstoff oder Baumwolle. Bettschutzeinlagen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und können an die Bedürfnisse des Anwenders angepasst werden.
Bettschutzeinlagen sind eine wichtige Pflegehilfe für alle, die pflegebedürftig sind. Sie schützen das Bett und die Matratze und helfen so, die Pflegebedürftigen sauber und trocken zu halten. Bettschutzeinlagen sind auch wichtige Pflegehilfsmittel für alle, die an Inkontinenz leiden.
5. Häufige Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Pflegehilfsmittel zu erhalten?
Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist eine Pflegeeinstufung (Pflegegrad 1-5) der pflegebedürftigen Person. Außerdem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen und von einer Privatperson übernommen werden.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse erstattet?
Von der Pflegekasse wird der Bezug von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von maximal 40 Euro pro Monat erstattet. Zu den Produkten zählen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ja, sofern die definierten Voraussetzungen vorliegen, haben Versicherte gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro im Monat.
Ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Boxen/Produkten möglich?
Ja. Eine Änderung ist jeden Monat problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an den Lieferanten genügt.
Kann der Bezug einer Pflegebox für ein oder mehrere Monate pausiert werden?
Ja. Ein Pausieren ist problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an den Lieferanten genügt.
Haben Privatpatienten und Beihilfeberechtigte auch Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?
Ja. Auch privat Versicherte Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie können die entsprechenden Rechnungen (auch von SaniBox) bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Beihilfeberechtigten tragen sowohl die private Pflegepflichtversicherung als auch die Beihilfestelle jeweils 50% der Leistung.
Werden die Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel 2023 erhöht?
Nein, bisher sind keine Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, die eine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2023 vorsehen. Es wird danach vorläufig bei den 40 €, die seit diesem Jahr zur Verfügung stehen, bleiben.
Pflege-Dschungel
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Verantwortlich
Hendrik Dohmeyer – §7a Pflegeberater,
Autor beim Pflege-Dschungel
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