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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Für den Umbau der Wohnung gibt es bis zu 4.180 € — für die bodengleiche Dusche, den Treppenlift, die breitere Tür. Der wichtigste Satz dazu steht am Anfang: erst der Bescheid, dann der Handwerker.

Eine Frau im Rollstuhl sitzt vor einem unterfahrbaren Waschtisch, ihr Mann steht neben ihr.
Aktualisiert am 18.09.2026

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Wer den Zuschuss bekommt

Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht und dass der Umbau eines von drei Zielen erfüllt: Er soll die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Das letzte Ziel wird oft übersehen: Es geht nicht nur um die Entlastung der Pflegeperson. Wenn jemand nach dem Umbau wieder allein duschen kann, ist das für sich genommen schon ein Grund.

Mieten oder Eigentum spielt keine Rolle für den Anspruch. Als Mieter brauchen Sie allerdings die schriftliche Zustimmung des Vermieters, und je nach Umbau kommt Baurecht dazu. Klären Sie beides früh — die Kasse prüft es nicht für Sie.

Was gefördert werden kann

Auch ein notwendiger Umzug kann gefördert werden, etwa aus einem Obergeschoss in eine geeignete Erdgeschosswohnung. Braucht die neue Wohnung zusätzlich Anpassungen, gelten Umzug und Umbau als eine Maßnahme. Zusammen stehen dafür höchstens 4.180 € zur Verfügung. Bei einem Neubau werden nur die pflegebedingten Mehrkosten berücksichtigt, nicht die allgemeinen Baukosten.

Typische Maßnahmen

  • Das Bad: bodengleiche Dusche, Duschsitz, fest montierte Haltegriffe, erhöhte Toilette, unterfahrbares Waschbecken.
  • Türen und Wege: Verbreiterung, Schwellen abbauen, Rampe, andere Türanschläge.
  • Treppen: Treppenlift innen oder außen, zweiter Handlauf.
  • Umbauten im Wohnraum: Räume tauschen, damit das Schlafzimmer im Erdgeschoss liegt; Küchenanpassung; Verbreiterung von Durchgängen.
  • Technik: Türsprechanlage mit Bild, elektrische Rollläden, Lichtsteuerung — wenn sie der Pflege oder Selbstständigkeit dienen.

Aus einem Beispiel folgt kein Anspruch: Ob genau Ihr Umbau gefördert wird, entscheidet die Pflegekasse anhand Ihrer Situation. Was fast nie gefördert wird, sind reine Modernisierung, Schönheitsreparaturen und Geräte, die es als Hilfsmittel gibt — ein Badewannenlifter etwa läuft über die technischen Pflegehilfsmittel, nicht hierüber.

Was „je Maßnahme“ bedeutet

Hier entsteht die häufigste falsche Hoffnung. Die 4.180 € gibt es nicht je Bauteil. Alles, was zum Zeitpunkt des Antrags nötig ist, gilt in der Regel als eine Maßnahme — auch wenn es fünf Gewerke sind.

Beispiel: Dusche, Haltegriffe und Türverbreiterung im selben Bad werden zusammen bewertet, nicht dreifach. Wer den Antrag stückelt, um dreimal zu kassieren, bekommt in aller Regel eine Ablehnung.

Ein neuer Anspruch kann entstehen, wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert, etwa wenn nach einem Schlaganfall zusätzlich ein Treppenlift nötig wird. Das ist dann eine neue Maßnahme mit einem neuen Höchstbetrag. Der Anlass muss aber echt sein.

Wenn mehrere zusammen wohnen

Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung — ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden, eine Wohngemeinschaft —, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €, also den vierfachen Betrag. Bei mehr als vier Berechtigten wird dieser Gesamtbetrag anteilig zugeordnet; mehr gibt es nicht.

Der Antrag, in der richtigen Reihenfolge

  • Bedarf klären, mit der Pflegeberatung oder einer Wohnberatungsstelle. Viele Kommunen haben eine, und sie ist meist kostenfrei. Der Blick von außen findet Dinge, die man selbst nicht mehr sieht.
  • Kostenvoranschläge einholen, am besten zwei. Bei Mietwohnungen jetzt die Zustimmung des Vermieters schriftlich.
  • Antrag stellen mit Begründung, Kostenvoranschlag und — falls vorhanden — einem Bericht der Wohnberatung. Beschreiben Sie den Alltag, nicht das Bauvorhaben.
  • Die schriftliche Entscheidung abwarten. Erst danach beauftragen.
  • Rechnungen einreichen und Nachweise aufheben.

Für Eilfälle, etwa eine bevorstehende Entlassung aus dem Krankenhaus — gibt es Wege, aber die klärt man vorher mit der Kasse, nicht hinterher. Auf eine rückwirkende Erstattung sollten Sie nicht bauen.

Wenn der Zuschuss nicht reicht

Ein barrierefreies Bad kostet häufig mehr als 4.180 €. Neben eigenen Mitteln kommen Förderprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen in Frage — für altersgerechten Umbau gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.

Konkrete Programme nennen wir hier bewusst nicht: Bedingungen und Fördersätze ändern sich mehrmals im Jahr, und eine veraltete Angabe wäre schlimmer als keine. Zwei Dinge sollten Sie aber wissen: Manche Programme verlangen den Antrag ebenfalls vor Baubeginn, und nicht jedes lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren. Lassen Sie beides vorher prüfen — die Wohnberatung kennt die aktuellen Programme.

Wie geht es weiter?

Quellen und Rechtsgrundlagen
  • Zuschuss: § 40 Abs. 4 SGB XI, Rechtsstand 1. Januar 2026.
  • Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Stand März 2026.
  • Förderprogramme: bewusst nicht einzeln genannt — Bedingungen ändern sich unterjährig. Aktuellen Stand bei der Wohnberatung erfragen.

Gesetzestexte sind sinngemäß zusammengefasst. Ob eine Maßnahme gefördert wird und wie sie zugeordnet ist, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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