Was kostet Pflege – und was übernehmen die Kassen?
Ein erster Überblick über Pflegeleistungen, Eigenanteile, Zuzahlungen und die Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei der Krankenkasse.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse betrifft die gesetzlichen Zuzahlungen nach dem Krankenversicherungsrecht — nicht automatisch alles, was durch Pflege an Kosten entsteht. Der Eigenanteil im Pflegeheim zählt dort nicht mit.
Vier Kostenarten, die oft durcheinandergeraten
Wer zum ersten Mal vor Pflegekosten steht, sieht einen Haufen Rechnungen. Sortiert man sie, bleiben vier Sorten übrig — und für jede gilt etwas anderes.
- Was die Pflegekasse übernimmt. Feste Beträge je Pflegegrad und Leistungsart. Sie werden meist direkt mit dem Dienst oder der Einrichtung abgerechnet.
- Eigenanteile bei der Pflege. Was die Versorgung mehr kostet, als der Anspruch hergibt, zahlt die Familie.
- Zuzahlungen bei der Krankenkasse. Gesetzlich festgelegte Beträge für Medikamente, Therapien, Krankenhaus, Fahrten und Hilfsmittel.
- Was man selbst wählt. Vom Zuschlag für das Einzelzimmer bis zur nicht verordneten Salbe aus der Apotheke.
Nur Nummer drei fällt unter die Befreiung, um die es weiter unten geht. Nummer zwei und vier nicht — auch dann nicht, wenn sie im selben Monat weit höher sind.
Was Pflege zu Hause kostet
Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es nicht. Was am Ende zusammenkommt, hängt vom Pflegegrad ab, davon, wie viel ein Dienst übernimmt, und davon, wo Sie wohnen — die Preise für dieselbe Leistung unterscheiden sich zwischen Bundesländern und zwischen Anbietern erheblich.
Diese Posten spielen fast immer eine Rolle:
- Ambulanter Pflegedienst — die Pflegekasse zahlt bis zur Höhe der Sachleistung. Was der Dienst darüber hinaus abrechnet, bleibt bei Ihnen.
- Pflegegeld oder die Kombination aus beidem, wenn Angehörige einen Teil selbst übernehmen.
- Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote im Alltag.
- Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Hilfen.
- Anpassungen in der Wohnung — Zuschuss der Pflegekasse, Rest je nach Umbau.
- Haushalt, Essen auf Rädern, Fahrten und privat beauftragte Betreuung.
- Was nicht auf der Rechnung steht: reduzierte Arbeitszeit, Fahrtwege, unbezahlter Urlaub.
Was ein Pflegeheim kostet
Der Heimplatz setzt sich aus mehreren Posten zusammen, und nur einer davon ist die Pflege. Auf der Rechnung stehen nebeneinander:
- der pflegebedingte Eigenanteil — in einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner ab Pflegegrad 2 gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad,
- Unterkunft und Verpflegung,
- Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung,
- gegebenenfalls eine Ausbildungsumlage,
- Wahlleistungen, etwa das Einzelzimmer oder zusätzliche Angebote.
Mit der Dauer des Aufenthalts steigt ein Zuschlag der Pflegekasse. Er senkt aber nur den pflegebedingten Eigenanteil — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Wie das im Einzelnen aussieht, steht auf der Seite Vollstationäre Pflege.
Reicht das Geld nicht, ist das kein Sonderfall und kein Grund, es zu verschweigen: Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt in Betracht. Lassen Sie sich dazu beraten, bevor Verträge unterschrieben sind — welche Einkünfte und welches Vermögen angerechnet werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht auf einer Webseite ausrechnen.
Zuzahlungen bei der Krankenkasse
Diese Beträge haben mit der Pflegeversicherung nichts zu tun. Sie fallen an, weil jemand krank ist — unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Volljährige gesetzlich Versicherte zahlen:
| Leistung | Zuzahlung |
|---|---|
| Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € — nie mehr als das Mittel selbst kostet |
| Heilmittel (Physio-, Ergo-, Sprachtherapie) | 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung |
| Krankenhaus | 10 € je Kalendertag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr; Aufnahme- und Entlassungstag zählen mit |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung; zeitlich begrenzt, mit Ausnahmen |
| Hilfsmittel der Krankenkasse | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €; für Verbrauchshilfsmittel gilt eine eigene Monatsregel |
| Fahrkosten | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt — sofern die Kasse die Fahrt überhaupt übernimmt |
| Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | in der Regel 10 € je Tag; Anrechnung und zeitliche Grenzen je Leistungsart |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den meisten dieser Zuzahlungen befreit — bei Fahrkosten gilt das nicht ausnahmslos. Für Schwangerschaft und Entbindung gelten eigene Regeln.
Die persönliche Belastungsgrenze
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Ist im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Summe erreicht, ist Schluss — für den Rest des Jahres.
- In der Regel 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
- Bei anerkannt schwerwiegend chronischer Krankheit 1 %.
Gerechnet wird über den Haushalt, mit Freibeträgen für Ehe- oder Lebenspartner und für Kinder. Diese Freibeträge ändern sich jedes Jahr. Die verbindliche Zahl nennt Ihnen Ihre Krankenkasse — sie kennt Ihre Einnahmen und die Freibeträge des laufenden Jahres.
Zur Vorsicht: Die niedrigere Grenze gibt es nicht automatisch bei jeder chronischen Diagnose. Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für „schwerwiegend chronisch krank“ erfüllt sind — dazu gehört unter anderem eine Dauerbehandlung. Fragen Sie ausdrücklich danach, sie wird nicht immer von selbst geprüft.
Was mitzählt — und was nicht
Zählt mit
- Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel
- Zuzahlungen für Heilmittel
- Zuzahlungen für Hilfsmittel der Krankenkasse
- Krankenhaus-Zuzahlung
- Zuzahlung bei stationärer Vorsorge und Reha
- Fahrkosten-Zuzahlung
- Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege
Immer nur das, was Sie tatsächlich selbst gezahlt haben — und wofür Sie einen Beleg haben.
Zählt nicht mit
- Eigenanteile beim Pflegedienst oder im Pflegeheim
- Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
- frei gekaufte, nicht verordnete Medikamente
- Aufzahlungen über einen Festbetrag hinaus
- Wahlleistungen und IGeL-Angebote
- Fahrten, Haushaltshilfe oder Betreuung ohne gesetzliche Zuzahlung
Im Zweifel den Beleg vorher der Krankenkasse zeigen, statt ihn später vergeblich einzureichen.
So kommen Sie zur Befreiung
- Grenze berechnen lassen. Ein Anruf bei der Krankenkasse genügt für den Anfang.
- Belege sammeln — von allen Menschen, die im Haushalt mitgerechnet werden.
- Nachweise einreichen: Einkommen und, falls zutreffend, die Bescheinigung über die schwerwiegend chronische Krankheit.
- Befreiung beantragen, sobald die Grenze erreicht ist.
- Bescheinigung mitnehmen — in die Apotheke, zur Therapie, ins Krankenhaus.
- Zu viel Gezahltes zurückholen. Wer die Grenze überschritten hat, bekommt den Rest mit Belegen erstattet.
Manche Krankenkassen bieten an, die Belastungsgrenze im Voraus zu zahlen. Dann kommt die Befreiung gleich zu Jahresbeginn, und man muss nicht das ganze Jahr Kassenzettel sortieren. Das ist ein Angebot der einzelnen Kasse, kein allgemeiner Anspruch — fragen Sie bei Ihrer nach.
Kosten früh planen
- Versorgungsplan in der Pflegeberatung erstellen lassen — er zeigt, welche Leistung welchen Posten abdeckt.
- Kostenvoranschläge von mehreren Diensten einholen, schriftlich.
- Preisvergleichsliste bei der Pflegekasse anfordern; sie muss Ihnen die Angebote der Region nennen.
- Haushaltsübersicht aufstellen: feste Einnahmen, feste Ausgaben, was bleibt.
- Belege getrennt ablegen — Pflege und Krankenkasse in zwei Ordner. Siehe Unterlagen sammeln.
Wichtig: Auch wenn Angehörige die Zahlen zusammentragen — über Geld, Konten und Verträge der pflegebedürftigen Person entscheidet sie selbst, solange sie das kann. Ohne Vollmacht darf niemand für sie verfügen. Wie man das regelt, steht unter Konto, Verträge und Post.
Wie geht es weiter?
- Wer hilft beim Antrag? — die Stellen, die Sie durch das Verfahren begleiten
- Alle Leistungen im Überblick — was es gibt und wie hoch die Beträge sind
- Vollstationäre Pflege — der Heimplatz im Detail
- Schaffen wir das zu Hause? — der ehrliche Blick auf die eigene Lage
- Unterlagen sammeln — damit die Belege da sind, wenn sie gebraucht werden





