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10 Jahre Pflege-Dschungel, 2017 bis 2027 — zur Jubiläumsaktion Pflege-Dschungel. Orientierung. Begleitung.

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Reform, Prävention und konkrete Pflegesituationen.

„Was zahlen Sie?“ — Stundenlöhne in der Verhinderungspflege


Wie hoch darf der Stundenlohn für eine Ersatzpflegeperson sein? Diese Frage stellen uns viele Familien. Eine feste Antwort gibt es nicht. Deshalb sammeln wir seit Jahren in einer offenen Mitmach-Erhebung, was Familien tatsächlich zahlen — inzwischen über 13.000 Angaben. Stimmen Sie mit und sehen Sie sofort, was andere angeben.

Holzwürfel mit Buchstaben, die das Wort Umfrage bilden
Aktualisiert am 18.09.2026

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Umfang und Qualität der Ersatzpflege sind sehr unterschiedlich. Damit der Vergleich fair bleibt, unterscheiden wir drei Belastungsstufen:

  • A – Planbar: regelmäßig geplant, meist werktags zu normalen Zeiten.
  • B – Kurzfristig: eher spontaner Bedarf, oft am Wochenende oder abends.
  • C – Anspruchsvoll: sehr arbeitsintensiv, mit anspruchsvoller Aufgabenstellung.

Wählen Sie einfach die passende Stufe und kreuzen Sie die Preisgruppe an, in der Ihr Stundenlohn liegt. Nach dem Abstimmen sehen Sie sofort den aktuellen Durchschnitt und die Verteilung – ganz ohne die Seite neu zu laden.

Zur Orientierung

Als Anhalt: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €. Für einfache Beaufsichtigung wird oft rund um den Mindestlohn gezahlt, für anspruchsvollere Pflege 20–30 €. Wie hoch der Stundenlohn steuerfrei bleiben darf, lesen Sie unter Verhinderungspflege steuerfrei.

Machen Sie mit!

Planbare Verhinderungspflege (A)

Regelmäßig geplant, meist werktags zu normalen Zeiten.

Welchen Stundenlohn zahlen Sie?

Wo liegt Ihr Stundenlohn im Vergleich?

Wählen Sie links Ihre Preisgruppe und stimmen Sie ab – danach sehen Sie sofort den Durchschnitt, die Verteilung und Ihre eigene Angabe.

Kurzfristige Verhinderungspflege (B)

Eher spontaner Bedarf, oft am Wochenende oder abends.

Welchen Stundenlohn zahlen Sie?

Wo liegt Ihr Stundenlohn im Vergleich?

Wählen Sie links Ihre Preisgruppe und stimmen Sie ab – danach sehen Sie sofort den Durchschnitt, die Verteilung und Ihre eigene Angabe.

Anspruchsvolle Verhinderungspflege (C)

Sehr arbeitsintensiv, mit anspruchsvoller Aufgabenstellung.

Welchen Stundenlohn zahlen Sie?

Wo liegt Ihr Stundenlohn im Vergleich?

Wählen Sie links Ihre Preisgruppe und stimmen Sie ab – danach sehen Sie sofort den Durchschnitt, die Verteilung und Ihre eigene Angabe.

So haben sich die Stundenlöhne entwickelt

Die Erhebung läuft offen und fortlaufend. Seit 2021 sind die genannten Stundenlöhne in allen drei Belastungsstufen gestiegen. Im selben Zeitraum sind auch Löhne und Mindestlohn gestiegen; ein Ursachenzusammenhang lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie diese Zahlen entstehen. Die Angaben stammen aus einer offenen Online-Umfrage unter Nutzerinnen und Nutzern dieser Website. Die Teilnahme ist freiwillig, die Stichprobe ist nicht repräsentativ für Deutschland. Die Werte zeigen, welche Beträge Teilnehmende angegeben haben. Sie sind weder eine Vergütungsempfehlung noch ein Nachweis marktüblicher Preise.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht automatisch für jede gelegentliche private Nachbarschafts- oder Familienhilfe. Sobald die Ersatzkraft in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird, etwa als Minijob, ist er maßgeblich.

12 €14 €16 €18 €20 €22 €24 €26 €20212022202320242025202617,62 €18,91 €23,49 €
Planbar (A)Kurzfristig (B)Anspruchsvoll (C)

Grundlage: über 13.000 Angaben von Familien seit 2021 (Stand: August 2026). Durchschnittswerte je Kalenderjahr, gerundet.

Verhinderungspflege Stundenlohn Ersatzpflege

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Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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