„Was zahlen Sie?“ — Stundenlöhne in der Verhinderungspflege
Wie hoch darf der Stundenlohn für eine Ersatzpflegeperson sein? Diese Frage stellen uns viele Familien. Eine feste Antwort gibt es nicht. Deshalb sammeln wir seit Jahren in einer offenen Mitmach-Erhebung, was Familien tatsächlich zahlen — inzwischen über 13.000 Angaben. Stimmen Sie mit und sehen Sie sofort, was andere angeben.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Vorgelesen von einer synthetischen Stimme.
Umfang und Qualität der Ersatzpflege sind sehr unterschiedlich. Damit der Vergleich fair bleibt, unterscheiden wir drei Belastungsstufen:
- A – Planbar: regelmäßig geplant, meist werktags zu normalen Zeiten.
- B – Kurzfristig: eher spontaner Bedarf, oft am Wochenende oder abends.
- C – Anspruchsvoll: sehr arbeitsintensiv, mit anspruchsvoller Aufgabenstellung.
Wählen Sie einfach die passende Stufe und kreuzen Sie die Preisgruppe an, in der Ihr Stundenlohn liegt. Nach dem Abstimmen sehen Sie sofort den aktuellen Durchschnitt und die Verteilung – ganz ohne die Seite neu zu laden.
Als Anhalt: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €. Für einfache Beaufsichtigung wird oft rund um den Mindestlohn gezahlt, für anspruchsvollere Pflege 20–30 €. Wie hoch der Stundenlohn steuerfrei bleiben darf, lesen Sie unter Verhinderungspflege steuerfrei.
Machen Sie mit!
Planbare Verhinderungspflege (A)
Regelmäßig geplant, meist werktags zu normalen Zeiten.
Kurzfristige Verhinderungspflege (B)
Eher spontaner Bedarf, oft am Wochenende oder abends.
Anspruchsvolle Verhinderungspflege (C)
Sehr arbeitsintensiv, mit anspruchsvoller Aufgabenstellung.
So haben sich die Stundenlöhne entwickelt
Die Erhebung läuft offen und fortlaufend. Seit 2021 sind die genannten Stundenlöhne in allen drei Belastungsstufen gestiegen. Im selben Zeitraum sind auch Löhne und Mindestlohn gestiegen; ein Ursachenzusammenhang lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie diese Zahlen entstehen. Die Angaben stammen aus einer offenen Online-Umfrage unter Nutzerinnen und Nutzern dieser Website. Die Teilnahme ist freiwillig, die Stichprobe ist nicht repräsentativ für Deutschland. Die Werte zeigen, welche Beträge Teilnehmende angegeben haben. Sie sind weder eine Vergütungsempfehlung noch ein Nachweis marktüblicher Preise.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht automatisch für jede gelegentliche private Nachbarschafts- oder Familienhilfe. Sobald die Ersatzkraft in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird, etwa als Minijob, ist er maßgeblich.
Grundlage: über 13.000 Angaben von Familien seit 2021 (Stand: August 2026). Durchschnittswerte je Kalenderjahr, gerundet.
Verhinderungspflege Stundenlohn Ersatzpflege
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