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Richtig lagern und die Position wechseln


So unterstützen Sie Komfort, Bewegung und Druckentlastung, ohne sich selbst oder die pflegebedürftige Person zu überfordern.

Eine Pflegerin stützt einen älteren Mann an Schulter und Knie, während er im Bett seine Position verändert. Beide sehen sich an.
Aktualisiert am 18.09.2026

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„Lagern“ klingt nach einer Technik, die man einmal lernt und dann anwendet. So ist es nicht. Es gibt keine richtige Position — es gibt nur eine, die für diesen Menschen an diesem Tag passt.

Und es gibt eine Erkenntnis, die vieles einfacher macht: Die beste Positionsveränderung ist die, die jemand selbst macht. Wer sich noch ein Stück drehen, das Gewicht verlagern oder das Bein anziehen kann, braucht seltener fremde Hände — und behält dabei mehr Kraft, als jede sorgfältige Lagerung ihm geben könnte.

Warum Positionen gewechselt werden

Nicht aus einem Grund, sondern aus mehreren — und die können einander widersprechen:

  • Wohlbefinden. Der wichtigste Grund und der am häufigsten übergangene.
  • Druck entlasten, damit keine Druckstellen entstehen — mehr dazu auf Druckstellen und Wundliegen vorbeugen.
  • Die Atmung erleichtern. Aufrecht sitzen macht Luftholen leichter als flach liegen.
  • Essen und Trinken ermöglichen. Wer nicht aufrecht sitzt, verschluckt sich.
  • Beweglichkeit erhalten und Versteifungen vorbeugen.
  • Pflege möglich machen — waschen, wechseln, verbinden.

Diese Ziele passen nicht immer zusammen. Die Seite, die den Druck am besten entlastet, kann die sein, auf der das Atmen schwerer fällt. Die Position, die das Essen erleichtert, kann nach zwanzig Minuten wehtun. Deshalb lässt sich das nicht aus einem Ratgeber ableiten — es braucht jemanden, der den Menschen kennt.

Und deshalb steht hier keine Lagerungsanleitung. Sie werden Begriffe wie 30-Grad-Lagerung oder V-Lagerung finden, wenn Sie suchen. Das sind echte, gute Verfahren — aber sie hängen an Winkeln, Kissenlagen und daran, was der Körper aushält. Aus einem Text nachgebaut werden sie falsch, und falsch angewandt drücken sie genau dort, wo sie entlasten sollten.

Gemeinsam planen

  • Fragen, wie jemand immer geschlafen hat. Ein lebenslanger Bauchschläfer wird auf dem Rücken nicht zur Ruhe kommen.
  • Nach Schmerzen fragen — welche Seite geht gar nicht, welche Schulter, welches Knie.
  • Herausfinden, was noch selbst geht. Auch wenn es nur ein Stück ist.
  • Fachlich einschätzen lassen, sobald jemand überwiegend liegt: Bewegungsfähigkeit und Dekubitusrisiko gehören beurteilt, nicht geschätzt.
  • Daraus einen Plan machen — kein Stundenraster, sondern eine Abfolge, die zum Tag passt: nach dem Essen anders als nachts.

Und den Plan ändern, wenn sich etwas ändert. Eine neue Rötung, mehr Schmerzen, ein Infekt, ein Krankenhausaufenthalt — jedes davon macht den bisherigen Plan ungültig.

Sichere Grundsätze

  • Bett auf Arbeitshöhe fahren, bevor Sie beginnen — und danach wieder herunter. Ein hochgefahrenes Bett, aus dem jemand aufstehen will, ist eine Sturzfalle.
  • Bremsen feststellen, Hilfsmittel vorher bereitlegen.
  • Sagen, was kommt, und in Schritten arbeiten: erst die Beine, dann das Becken, dann die Schultern.
  • An die Schläuche denken. Katheter, Sauerstoff, Sonde, Infusion, Verband — vor der Bewegung schauen, wo sie liegen und wie viel Spiel sie haben.
  • Gelenke natürlich unterstützen. Nichts überstrecken, nichts in eine Stellung zwingen, kein Kissen so schieben, dass es zieht.
  • Falten glattziehen — Laken, Hemd, Inkontinenzmaterial. Eine Falte unter dem Körper wirkt wie eine Kante.

Danach immer die vier Fragen: Atmet es sich gut? Liegt nichts unbequem? Ist die Haut in Ordnung, wo eben noch Druck war? Und: Kommt die Person an die Klingel oder ans Telefon? Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der, der im Ernstfall zählt.

Kleine Positionswechsel fördern

Hier liegt der größte Hebel — und der, der am wenigsten Kraft kostet.

  • Auffordern statt machen. „Kannst du dich ein Stück auf die Seite drehen?“ — und Zeit lassen. Es dauert länger, und es lohnt sich.
  • Gewicht verlagern im Sitzen: mal auf die eine Pobacke, mal auf die andere, mit den Armen kurz hochdrücken. Wenige Zentimeter reichen, um den Druck woanders hin zu bringen.
  • Etwas zum Festhalten geben. Ein Griff am Bett, ein Bettleiterchen, das Seitenteil zum Ziehen — vieles geht damit wieder allein.
  • Beine anziehen und strecken lassen, Füße kreisen. Das entlastet, bewegt und beugt zugleich Thrombosen vor.

Bei Lähmungen, Versteifungen oder Schmerzen gilt das nur eingeschränkt. Ein Arm, der nicht mehr gehalten wird, muss gestützt werden, sonst zieht das Gewicht an der Schulter. Was hier richtig ist, gehört fachlich abgestimmt — es ist einer der Punkte, an denen gut gemeinte Bewegung schadet.

Kissen und Hilfsmittel

Kissen sind das wichtigste Lagerungsmittel überhaupt — und das am meisten unterschätzte. Es gibt sie in vielen Formen und Füllungen; welche passt, hängt davon ab, was sie tragen soll.

  • Zum Unterstützen, nicht zum Auffüllen. Ein Kissen soll ein Körperteil tragen, nicht eine Lücke stopfen.
  • Ein Kissen, das drückt, ist falsch platziert — auch wenn es „so gehört“.
  • Gleit- und Transferhilfen erleichtern das Bewegen im Bett erheblich und schonen Ihren Rücken. Aber erst nach Einweisung — falsch benutzt rutscht jemand vom Bett.
  • Ein Pflegebett ist mehr als ein Bett mit Rädern: verstellbare Höhe, verstellbares Kopf- und Fußteil. Wer eines hat und es nie verstellt, verschenkt den halben Nutzen.
  • Keine improvisierten Fixierungen. Kein Bettlaken zum Festbinden, keine Gurte aus dem Baumarkt, keine Kissenburg, die jemanden festhalten soll. Nichts davon ist erlaubt, und alles davon ist gefährlich.

Seitengitter: der Punkt, an dem es rechtlich wird

Seitengitter am Pflegebett wirken wie die naheliegende Antwort auf die Angst, jemand könnte nachts herausfallen. Sie sind es nicht — weder praktisch noch rechtlich.

Praktisch: Wer aufstehen will, klettert über das Gitter. Dann fällt er nicht aus dem Bett, sondern über eine höhere Kante — schwerer, nicht leichter. Dazu kommt die Gefahr, mit Arm, Bein oder Kopf zwischen Gitter und Matratze zu geraten. Ein halbhohes oder schlecht passendes Gitter ist gefährlicher als gar keines.

Rechtlich: Ein Gitter, das jemanden daran hindert, das Bett zu verlassen, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Zulässig ist sie nur, wenn die Person selbst wirksam einwilligt. Kann sie das nicht mehr — etwa bei fortgeschrittener Demenz —, reicht auch das Einverständnis der Angehörigen nicht: Dann braucht es eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, und zwar auch dann, wenn eine Vollmacht oder Betreuung besteht.

Das ist keine Formalie. Es geht darum, dass ein Mensch nachts nicht aufstehen kann, obwohl er es möchte. Sprechen Sie darüber, bevor Sie ein Gitter hochziehen — mit dem Pflegedienst, mit der Hausarztpraxis, und wenn es um eine dauerhafte Lösung geht, mit dem Betreuungsgericht. Diese Seite gibt dazu keine Rechtsauskunft, sondern den dringenden Rat, sich eine zu holen.

Oft gibt es andere Wege: ein niedriges Pflegebett, eine Matratze davor, ein Nachtlicht, eine Klingel in Reichweite, ein Bewegungsmelder — oder schlicht die Frage, warum jemand nachts aufsteht. Meistens muss er zur Toilette.

Sich selbst schützen

  • Nichts allein ziehen oder heben, was Sie nicht sicher halten. Nicht „gerade noch“.
  • Zweite Person einplanen, wenn es zu zweit gehört. Das ist keine Bequemlichkeit.
  • Bett hochfahren statt sich zu bücken.
  • Gleithilfe statt Kraft. Aber erst, nachdem sie Ihnen jemand gezeigt hat.
  • Eigene Rückenschmerzen ernst nehmen. Sie sind die Vorwarnung, nicht das Nebengeräusch.

Eine Schulung nach § 45 SGB XI findet in Ihrer eigenen Wohnung statt, an Ihrem Bett. Genau dafür ist sie gemacht.

Warnzeichen

Position sofort ändern und fachlich klären lassen bei:

  • neuen Schmerzen nach einem Positionswechsel
  • Atemnot oder schwerer werdendem Atmen
  • Taubheitsgefühl oder Kribbeln in Arm oder Bein
  • blasser, bläulicher oder kalter Haut an einer Stelle
  • einer Rötung, die auf Druck nicht weiß wird
  • Unruhe, die vorher nicht da war — oft die einzige Mitteilung, dass etwas drückt
  • Veränderung der Wachheit oder Ansprechbarkeit

Sofort die 112 bei akuter Atemnot oder Bewusstlosigkeit.

Nach Operationen, bei Schluckstörungen und bei Herz- oder Lungenerkrankungen gelten oft besondere Vorgaben — welche Seite nicht belastet werden darf, wie hoch der Oberkörper stehen muss, was nach dem Essen gilt. Diese Vorgaben kommen aus der Klinik oder der Praxis und haben Vorrang vor allem, was hier steht.

Was Sie notieren können

Wenn mehrere Menschen sich abwechseln, hilft ein Zettel am Bett mehr als jede Absprache. Diese fünf Spalten reichen:

WannPositionHautBeschwerdenWer

Bewusst als Tabelle zum Abschreiben oder Ausdrucken — nicht als Formular auf dieser Seite. Was Sie dort einträgen, sind Hautbefunde und Beschwerden, also Gesundheitsangaben. Die gehören in Ihr Heft und nicht in den Speicher eines Browsers. Und in die Spalte „Wann“ gehört keine vorgegebene Uhrzeit: Der Abstand kommt aus dem Plan, den Sie mit der Pflegefachkraft gemacht haben.

Professionelle Unterstützung

  • Pflegefachkraft oder Pflegedienst — schätzt Bewegungsfähigkeit und Dekubitusrisiko ein, zeigt Positionen, macht einen Plan, kümmert sich um Hilfsmittel.
  • Schulung nach § 45 SGB XI — bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Bett.
  • Physio- oder Ergotherapie — besonders bei Lähmungen und Versteifungen. Verordnungsfähig.
  • Hausarztpraxis — für Verordnungen und für die Frage, was nach einer Operation gilt.
  • Sanitätshaus — für Pflegebett, Matratze, Kissen und Gleithilfen samt Einweisung.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — unabhängig, kostenfrei. Was dort passiert.

Positionierung praktisch zeigen lassen

Häufige Fragen

Wie oft muss die Position gewechselt werden?

Darauf gibt es keine allgemeine Antwort. Die überall zu lesende Regel „alle zwei Stunden“ gilt fachlich als überholt: Der richtige Abstand hängt vom Risiko ab, vom Hautbild, von der Matratze, von der Eigenbewegung und davon, was jemand aushält — bei einem Menschen reichen vier Stunden, bei einem anderen sind zwei zu lang. Lassen Sie das einschätzen und daraus einen Plan machen. Wichtiger als der Takt ist, dass die gefährdete Stelle wirklich frei liegt und dass die Position bequem ist.

Welche Kissen brauche ich?

Das hängt davon ab, was sie tragen sollen — deshalb steht hier keine Empfehlung nach Form oder Füllung. Die Grundregel ist einfacher als jede Produktliste: Ein Kissen soll ein Körperteil unterstützen, nicht eine Lücke auffüllen. Und ein Kissen, das drückt, liegt falsch, auch wenn es so gezeigt wurde. Was zur Situation passt, sehen Pflegefachkraft und Sanitätshaus vor Ort — oft reicht, was schon im Haus ist.

Was tun, wenn eine Position wehtut?

Ändern, und zwar gleich. Eine Position, die wehtut, wird nicht durchgehalten — sie führt dazu, dass sich jemand herausdreht, und dann liegt er schlechter als vorher. Fragen Sie nach, wo genau es drückt: Oft ist es ein Kissen, das zieht, ein Gelenk in unnatürlicher Stellung oder eine Falte im Laken. Wenn Schmerzen bei mehreren Positionen auftreten oder neu sind, gehört das ärztlich abgeklärt — es kann auch an etwas anderem liegen als an der Lagerung.

Darf ich Seitengitter am Bett benutzen?

Nicht ohne Weiteres. Wenn ein Gitter jemanden daran hindert, das Bett zu verlassen, ist es rechtlich eine freiheitsentziehende Maßnahme. Zulässig ist sie, wenn die Person selbst wirksam einwilligt. Kann sie das nicht mehr, reicht das Einverständnis der Angehörigen nicht aus — dann ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig, auch bei bestehender Vollmacht oder Betreuung. Dazu kommt die praktische Gefahr: Wer aufstehen will, klettert darüber und fällt aus größerer Höhe; außerdem kann man zwischen Gitter und Matratze geraten. Sprechen Sie darüber mit dem Pflegedienst und der Hausarztpraxis, bevor Sie ein Gitter benutzen — und lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn es dauerhaft sein soll. Häufig gibt es andere Wege: ein niedriges Bett, eine Matratze davor, Licht, eine erreichbare Klingel.

Wie geht es weiter?

Porträt von Hendrik Dohmeyer

Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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