Pflegereform 2027:
Der erste Referentenentwurf ist raus.
Ende Mai hatte Kornelia Schmid beim Kongress TAGE DER PFLEGEBERATUNG diese Bilder als Erwartung und Befürchtung zum Thema Pflegereform vorbereitet.
Die sehr lange erwartete Veröffentlichung der ersten offiziellen Informationen vom Bundesgesundheitsministerium überraschte mich gestern im Urlaub. Deshalb bat ich um die freundliche Unterstützung von ChatGPT bei der Analyse und Aufbereitung des Referentenentwurfs und der Dokumentation der relevantesten Inhalte für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen. Dies als Transparenzinformation vorab.
Pflegereform ab 2027: Mehr Flexibilität oder weniger Sicherheit für pflegende Familien?
Der Referentenentwurf zeigt erstmals konkret, wie die Bundesregierung die häusliche Pflege umbauen möchte
Mit dem am 3. Juni 2026 vorgelegten Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, liegt eines der bislang bedeutendsten Papiere zur geplanten Pflegereform vor.
Erstmals wird nicht mehr nur über mögliche Reformoptionen diskutiert. Der Entwurf enthält konkrete Gesetzesänderungen, neue Leistungsbeträge und einen detaillierten Zeitplan.
Trotzdem gilt: Noch ist nichts beschlossen.
Der Referentenentwurf ist noch keine vom Bundeskabinett beschlossene Kabinettsvorlage und erst recht kein verabschiedetes Gesetz. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden Verbände, Länder, Pflegekassen, Leistungserbringer und Interessenvertretungen zahlreiche Änderungswünsche einbringen.
Der Entwurf zeigt aber bereits sehr deutlich, in welche Richtung die Reise der Bundesregierung gehen soll.
Die große Budgetreform soll am 1. Januar 2027 starten
Der Referentenentwurf sieht vor, dass das Gesetz grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Nur einzelne, ausdrücklich genannte Regelungen sollen erst später gelten.
Zum 1. Januar 2027 sollen insbesondere eingeführt werden:
- das neue Sachleistungsbudget,
- das neue Entlastungsbudget als Ersatz für das Pflegegeld,
- das neue Sozialraumbudget,
- das neue Überbrückungsbudget,
- die neue Kombination aus Sachleistungs- und Entlastungsbudget sowie
- die neue Verteilung der bisherigen Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeleistungen.
Die bisherigen eigenständigen Ansprüche auf Pflegegeld, Verhinderungspflege, den Gemeinsamen Jahresbetrag und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen in ihrer heutigen Form entfallen beziehungsweise in die neuen Budgets überführt werden.
Zum 1. Januar 2028 sollen insbesondere starten:
- die neue Pflegebegleitung,
- reguläre ambulante Pflege- und Betreuungsnotdienste sowie
- die neue Akut-Kurzzeitpflege.

Für mehr Informationen zu unserem neuen Pflege-Cockpit, bitte das Bild anklicken.
Vier neue Budgets ersetzen zahlreiche heutige Leistungen
Das heutige Leistungsrecht besteht aus verschiedenen Einzelansprüchen wie Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln.
Diese sollen ab 2027 weitgehend neu geordnet werden.
|
Neues Budget ab 1. Januar 2027 |
Vorgesehene Verwendung |
|---|---|
|
Sachleistungsbudget |
Professionelle häusliche Pflege und professionelle Ersatzpflege |
|
Entlastungsbudget |
Ersatz für das Pflegegeld, selbst organisierte Pflege, geplante Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel |
|
Überbrückungsbudget |
Akute Pflegekrisen, sonstige Überbrückungssituationen und Kurzzeitpflege |
|
Sozialraumbudget |
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe |
Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Flexibilität und weniger Bürokratie.
Die entscheidende Frage lautet jedoch:
Entstehen tatsächlich zusätzliche Handlungsmöglichkeiten – oder werden bisher zusätzlich bestehende Ansprüche lediglich in größere, aber stärker belastete Budgets verschoben?
Das Entlastungsbudget ersetzt ab 2027 das Pflegegeld
Das bisherige Pflegegeld soll zum 1. Januar 2027 durch das neue Entlastungsbudget ersetzt werden.
Pflegegeld heute und geplantes Entlastungsbudget
|
Pflegegrad |
Pflegegeld heute monatlich |
Entlastungsbudget ab 2027 |
Zuwachs monatlich |
Zuwachs jährlich |
|---|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
347 Euro |
386 Euro |
39 Euro |
468 Euro |
|
Pflegegrad 3 |
599 Euro |
638 Euro |
39 Euro |
468 Euro |
|
Pflegegrad 4 |
800 Euro |
889 Euro |
89 Euro |
1.068 Euro |
|
Pflegegrad 5 |
990 Euro |
1.079 Euro |
89 Euro |
1.068 Euro |
Auf den ersten Blick steigen die Beträge. Allerdings sollen aus dem Entlastungsbudget künftig zusätzlich Leistungen bezahlt werden, für die heute eigene Ansprüche bestehen.
Dazu gehören insbesondere:
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und
- selbst organisierte beziehungsweise geplante Ersatzpflege.
Der heutige eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich beziehungsweise 504 Euro jährlich soll entfallen.
Was bleibt nach Berücksichtigung der Pflegehilfsmittel von der Erhöhung?
|
Pflegegrad |
jährlicher Zuwachs Entlastungsbudget |
bisher zusätzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel |
rechnerischer Saldo |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
468 Euro |
504 Euro |
minus 36 Euro |
|
Pflegegrad 3 |
468 Euro |
504 Euro |
minus 36 Euro |
|
Pflegegrad 4 |
1.068 Euro |
504 Euro |
plus 564 Euro |
|
Pflegegrad 5 |
1.068 Euro |
504 Euro |
plus 564 Euro |
Bereits die Einbeziehung der Pflegehilfsmittel verbraucht damit bei Pflegegrad 2 und 3 rechnerisch die gesamte Erhöhung.
Für die Finanzierung geplanter Ersatzpflege bleibt aus der Erhöhung bei diesen Pflegegraden überhaupt kein zusätzlicher Betrag übrig.
Neue Pflegegrade 2 und 3 erhalten zunächst nur die Hälfte
Pflegebedürftige, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen.
|
Pflegegrad |
reguläres Entlastungsbudget |
Betrag in den ersten drei Monaten |
|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
386 Euro |
193 Euro monatlich |
|
Pflegegrad 3 |
638 Euro |
319 Euro monatlich |
Für Pflegegrad 2 bedeutet dies in den ersten drei Monaten insgesamt 579 Euro weniger. Bei Pflegegrad 3 beträgt die Kürzung insgesamt 957 Euro.
Die Halbierung des Entlastungsbudgets soll bereits ab 1. Januar 2027 gelten. Die neue Pflegebegleitung, mit der diese Kürzung politisch begründet wird, startet jedoch erst zum 1. Januar 2028.
Für das Jahr 2027 sieht der Entwurf vor, dass neu eingestufte Pflegebedürftige bis zu zwei zusätzliche Beratungen in Anspruch nehmen können. Eine laufende Pflegebegleitung steht ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.
Das Sachleistungsbudget gilt ebenfalls ab 2027
Auch die bisherige Pflegesachleistung soll zum 1. Januar 2027 durch das neue Sachleistungsbudget ersetzt werden.
|
Pflegegrad |
Pflegesachleistung heute |
Sachleistungsbudget ab 2027 |
Zuwachs monatlich |
Zuwachs jährlich |
|---|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 |
796 Euro |
889 Euro |
93 Euro |
1.116 Euro |
|
Pflegegrad 3 |
1.497 Euro |
1.590 Euro |
93 Euro |
1.116 Euro |
|
Pflegegrad 4 |
1.859 Euro |
2.089 Euro |
230 Euro |
2.760 Euro |
|
Pflegegrad 5 |
2.299 Euro |
2.529 Euro |
230 Euro |
2.760 Euro |
Die Erhöhung wirkt zunächst deutlich. Allerdings soll aus diesem Budget künftig auch professionelle Ersatzpflege finanziert werden.
Damit wird auch hier ein bislang zusätzlicher Anspruch teilweise in das reguläre Monatsbudget integriert.
🟨 Wichtig zu verstehen: Von der Erhöhung des Sachleistungsbudgets profitieren tatsächlich nur Pflegebedürftige, die ihre bisherige Pflegesachleistung bereits vollständig ausschöpfen. Wer Sachleistungen nur teilweise oder im Rahmen der Kombinationsleistung nutzt, erhält durch die höhere Budgetgrenze zunächst keine zusätzlichen Leistungen. Nach den für 2027 erwarteten Nutzungszahlen betrifft die volle Erhöhung nur knapp 200.000 Menschen und damit weniger als vier Prozent aller Pflegebedürftigen. Die auf den ersten Blick hohe Aufstockung des Sachleistungsbudgets leistet deshalb insgesamt nur einen sehr begrenzten Ausgleich für die gleichzeitig vorgenommenen Kürzungen und Verlagerungen anderer Ansprüche.
Die Verhinderungspflege wird ab 2027 neu verteilt
Die bisherige eigenständige Verhinderungspflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen zum 1. Januar 2027 entfallen.
Heute stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Künftig sollen Leistungen, die heute über die Verhinderungspflege finanziert werden, aus unterschiedlichen Budgets bezahlt werden:
- professionelle Ersatzpflege aus dem Sachleistungsbudget,
- selbst organisierte Ersatzpflege aus dem Entlastungsbudget,
- Nachbarschaftshilfe aus dem Sozialraumbudget,
- Kurzzeitpflege und akute Versorgung aus dem Überbrückungsbudget.
Damit verschwindet ein klar erkennbarer, zusätzlich zur laufenden Versorgung verfügbarer Jahresanspruch.
Gerade für pflegende Angehörige entsteht dadurch ein erheblicher Nachteil: Wird das monatliche Entlastungs- oder Sachleistungsbudget für Ersatzpflege eingesetzt, steht dieses Geld nicht mehr vollständig für die laufende Pflege zur Verfügung.
Das Überbrückungsbudget startet 2027 – zunächst mit Übergangsregeln
Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Überbrückungsbudget zur Verfügung stehen.
|
Pflegegrad |
Überbrückungsbudget pro Jahr |
|---|---|
|
Pflegegrad 2 und 3 |
bis zu 1.855 Euro |
|
Pflegegrad 4 und 5 |
bis zu 2.285 Euro |
Das Budget ist für pflegerische Akutsituationen, sonstige Überbrückungssituationen und Kurzzeitpflege vorgesehen.
Verglichen mit dem heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag fällt es deutlich niedriger aus:
|
Pflegegrad |
Gemeinsamer Jahresbetrag heute |
Überbrückungsbudget ab 2027 |
Differenz |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 und 3 |
3.539 Euro |
1.855 Euro |
minus 1.684 Euro |
|
Pflegegrad 4 und 5 |
3.539 Euro |
2.285 Euro |
minus 1.254 Euro |
Im Jahr 2027 gelten Übergangsregeln: Das Überbrückungsbudget kann in Akutsituationen für zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie für Kurzzeitpflege genutzt werden.
Die neuen regulären ambulanten Pflegenotdienste und besonderen Akut-Kurzzeitpflegeplätze sollen ab dem 1. Januar 2028 zur Verfügung stehen.
Das Budget wird somit bereits 2027 eingeführt, während ein Teil der dafür vorgesehenen neuen Angebotsstruktur erst ein Jahr später starten soll.
Das Sozialraumbudget ersetzt ab 2027 den Entlastungsbetrag
Auch das neue Sozialraumbudget soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.
Geplant sind:
- 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren,
- 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige unter 25 Jahren.
|
Personengruppe |
Entlastungsbetrag heute |
Sozialraumbudget ab 2027 |
Zuwachs monatlich |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahren |
131 Euro |
175 Euro |
44 Euro |
|
Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahren |
131 Euro |
300 Euro |
169 Euro |
Das Sozialraumbudget darf ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
Anders als beim heutigen Entlastungsbetrag sieht der Entwurf keine ausdrückliche Übertragung nicht verbrauchter Monatsbeträge in spätere Monate oder das Folgehalbjahr vor.
Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren den Entlastungsbetrag
Der Anspruch auf das neue Sozialraumbudget soll nur für die Pflegegrade 2 bis 5 gelten.
Damit entfällt für Menschen mit Pflegegrad 1 ab 1. Januar 2027 der heutige Entlastungsbetrag von:
- 131 Euro monatlich beziehungsweise
- 1.572 Euro jährlich.
Statt einer konkreten finanziellen Unterstützung sollen Menschen mit Pflegegrad 1 künftig vor allem Beratung und ab 2028 Pflegebegleitung erhalten.
Für viele Betroffene finanziert der Entlastungsbetrag heute jedoch praktische Hilfen im Alltag. Beratung allein kann diese Leistungen nicht ersetzen.
Nachbarschaftshilfe: neues Budget ab 2027, neue Richtlinien ab 2028
Das Sozialraumbudget soll ab 2027 für Nachbarschaftshilfe nutzbar sein.
Die neuen bundesweiten Richtlinien zur Anerkennung von Nachbarschaftshelfenden müssen jedoch erst bis zum 1. Januar 2028 erarbeitet werden.
Bis diese Richtlinien in Kraft treten, soll die Anerkennung weiterhin durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Grundlage der jeweiligen Landesverordnungen erfolgen.
Damit bleibt der heutige Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen zumindest während des Jahres 2027 zunächst bestehen.
Weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige und Ende der Flexirente
Auch die Rentenabsicherung pflegender Angehöriger soll zum 1. Januar 2027 verändert werden.
Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig in häuslicher Umgebung versorgen, können heute unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Der Referentenentwurf sieht vor, die für die Berechnung der Rentenbeiträge angesetzten beitragspflichtigen Einnahmen künftig auf 70 Prozent der bisherigen Werte zu reduzieren.
Damit sinken die neu erworbenen Rentenanwartschaften aus der Pflegetätigkeit um rund 30 Prozent. Bereits erworbene Ansprüche sollen nicht rückwirkend gekürzt werden.
Besonders betroffen wären Angehörige, die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit über viele Jahre reduzieren oder vollständig aufgeben. Je länger die Pflegetätigkeit dauert, desto größer kann sich die Kürzung auf ihre spätere Altersrente auswirken.
Flexirenten-Regelung soll gestrichen werden
Auch für Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist eine Änderung vorgesehen.
Bislang können sie auf einen sehr kleinen Teil ihrer Vollrente verzichten und eine Teilrente beziehen. Dadurch zahlt die Pflegeversicherung weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für ihre Pflegetätigkeit, sodass zusätzliche Rentenansprüche entstehen können.
Diese Möglichkeit soll zum 1. Januar 2027 entfallen.
Pflegepersonen nach Erreichen der Regelaltersgrenze könnten dann durch ihre weitere Pflegetätigkeit grundsätzlich keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr erwerben.
Damit wird die soziale Absicherung pflegender Angehöriger in zwei Richtungen reduziert:
- Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sinken die neu erworbenen Rentenansprüche um rund 30 Prozent.
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflege grundsätzlich entfallen.
Während die Bedeutung pflegender Angehöriger politisch regelmäßig hervorgehoben wird, soll ihre langfristige soziale Absicherung gleichzeitig deutlich reduziert werden.
Die neue Pflegebegleitung startet 2028
Anders als die neuen Budgets soll die neue Pflegebegleitung zum 1. Januar 2028 beginnen.
Sie soll die bisherigen Pflegeberatungen, Beratungsbesuche und Teile der häuslichen Schulungen zusammenführen und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen langfristiger begleiten.
Die Pflegebegleitung soll insbesondere:
- die häusliche Versorgung stabilisieren,
- die Belastung pflegender Angehöriger berücksichtigen,
- bei Prävention und Rehabilitation unterstützen,
- in komplexen Situationen ein Fallmanagement anbieten und
- bei Pflegekrisen weitere Hilfen organisieren.
Damit die Pflegebegleitung 2028 starten kann, müssen 2027 unter anderem Richtlinien entwickelt, Pflegebegleitpersonen qualifiziert und regionale Strukturen aufgebaut werden.
Bis zum Start der Pflegebegleitung gelten die bisherigen Regelungen zur Pflegeberatung grundsätzlich weiter.
Erste Bewertung: Finanzielle Änderungen und neue Hilfestrukturen starten nicht gleichzeitig
Die neuen Budgets, Kürzungen und Umverteilungen sollen zum 1. Januar 2027 gelten. Mehrere der angekündigten neuen Unterstützungsstrukturen sollen dagegen erst zum 1. Januar 2028 zur Verfügung stehen.
Ab 2027 sollen unter anderem:
- Pflegegeld und Pflegesachleistung durch neue Budgets ersetzt werden,
- die Verhinderungspflege und der Gemeinsame Jahresbetrag entfallen,
- Pflegehilfsmittel in andere Budgets integriert werden,
- Menschen mit Pflegegrad 1 ihren Entlastungsbetrag verlieren,
- neue Pflegegrade 2 und 3 zunächst nur das halbe Entlastungsbudget erhalten und
- die Rentenansprüche pflegender Angehöriger reduziert werden.
Die neue Pflegebegleitung, ambulante Pflegenotdienste und besondere Akut-Kurzzeitpflegeplätze starten dagegen 2028.
Damit entsteht ein Übergangsjahr, in dem finanzielle Ansprüche bereits eingeschränkt oder neu verteilt werden, ohne dass alle angekündigten neuen Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
Zeitplan der zentralen Änderungen
|
Datum oder Zeitraum |
Vorgesehene Änderung |
|---|---|
|
1. Januar 2027 |
Grundsätzliches Inkrafttreten des PNOG |
|
Ab 1. Januar 2027 |
Einführung des Sachleistungsbudgets |
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Ab 1. Januar 2027 |
Einführung des Entlastungsbudgets als Ersatz für das Pflegegeld |
|
Ab 1. Januar 2027 |
Einführung des Sozialraumbudgets |
|
Ab 1. Januar 2027 |
Einführung des Überbrückungsbudgets |
|
Ab 1. Januar 2027 |
Wegfall der bisherigen eigenständigen Verhinderungspflege und des Gemeinsamen Jahresbetrags |
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Ab 1. Januar 2027 |
Wegfall des eigenständigen Anspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
|
Ab 1. Januar 2027 |
Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten bei erstmaligem Pflegegrad 2 oder 3 |
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Ab 1. Januar 2027 |
Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 |
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Ab 1. Januar 2027 |
Kürzung der neuen Rentenanwartschaften pflegender Angehöriger um rund 30 Prozent |
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Ab 1. Januar 2027 |
Ende der Flexirenten-Regelung für Pflegepersonen nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
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1. Januar bis 31. Dezember 2027 |
Übergangsweise Nutzung des Überbrückungsbudgets über zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste sowie Kurzzeitpflege |
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Bis 30. Juni 2027 |
Richtlinien und Empfehlungen zur Vorbereitung der Pflegebegleitung und der Akutpflege |
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Bis 31. Dezember 2027 |
Fortgeltung der bisherigen Pflegeberatung und der Übergangsregelungen für Beratungsbesuche |
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Ab 1. Januar 2028 |
Einführung der neuen Pflegebegleitung |
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Ab 1. Januar 2028 |
Anspruch auf Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsnotdienste |
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Ab 1. Januar 2028 |
Anspruch auf Akut-Kurzzeitpflegeplätze |
|
Bis 1. Januar 2028 |
Bundesweite Richtlinien zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe |
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Ab 1. Juli 2028 |
Erste jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen |
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Bis 1. Januar 2030 |
Bereitstellung weiterer Funktionen des Pflege-Cockpits |
Fazit
Der Referentenentwurf ist ein bedeutender Schritt, aber noch nicht das letzte Wort.
Die Reform könnte das Leistungsrecht übersichtlicher machen und neue Unterstützungsangebote schaffen. Gleichzeitig sollen zahlreiche eigenständige Ansprüche entfallen oder in andere Budgets verschoben werden.
Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wird deshalb entscheidend sein, welche Leistungen künftig aus welchem Budget finanziert werden müssen und ob die angekündigten Unterstützungsangebote vor Ort tatsächlich verfügbar sind.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wie hoch die neuen Budgets sind. Entscheidend ist, welche bisherigen Ansprüche dafür entfallen und wie viel konkrete Unterstützung am Ende tatsächlich bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ankommt.
Redaktioneller Hinweis: Grundlage dieses Beitrags ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Pflegeneuordnungsgesetz mit Bearbeitungsstand vom 3. Juni 2026. Der Entwurf ist noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern.
Der Referentenentwurf begründet die höheren Sachleistungsbeträge ausdrücklich mit einer ausgabenneutralen Umschichtung von Mitteln aus bisherigen Leistungen; professionelle Ersatzpflege soll künftig ebenfalls aus diesem Budget finanziert werden.
Der Pflege-Dschungel unterstützt die Petition der beiden Vereine Pflegende Angehörige e.V. und wir pflegen e.V.
Bitte unterschreibe auch Du/Sie diese wichtige Petition, damit die Kürzungen und Streichungen nicht zum Gesetz werden.
Noch ist Zeit, etwas zu ändern!

Pflege-Dschungel
TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung UG haftungsbeschränkt
Friedrich Karl Straße 90
28205 Bremen

Verantwortlich
Autor beim Pflege-Dschungel




Hallo Hendry, das ist eine super Zusammenfassung und unterstützt mich bei den anstehenden Diskussionsrunden.
Hast Du eventuell Zahlen wievie Rentner die Flexirente in Anspruch nehmen?
Herzliche Grüße aus Sachsen
Christiana Tröger
Servus,
was passiert den mit uns Pflegeberatern 7a in den Pflegestützpunkten? Umschulen oder gehen ?? Können Sie da etwas zu sagen?
Diese Frage stelle ich mir auch. Nicht nur die Berater nach 7a betrifft es, auch die anerkannten Beratungsstellen nach 37/3. Es herrscht ohnehin schon Personalmangel an allen Ecken und Enden, woher soll das ganze Personal für die geplanten Änderungen kommen ? Diese „Reform“ ist ein Schlag ins Gesicht aller pflegebedürftigen Personen sowie deren Angehörige. Es wäre genug Geld da, wenn es nicht verschwendet werden würde u.a. für Personen, welche nie in das System eingezahlt haben und trotzdem alle – und teilweise noch mehr – Leistungen erhalten als diejenigen Personen, die schon ihr Leben lang einzahlen.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. An Neuheiten bin ich weiterhin interessiert.
Grausam was da alles passiert heißt im Klartext das man als Pflegender Angehöriger nicht mehr die Anerkennung bekommt die man heute noch hat.
Dann müssen wir eine Pedition gründen ?
Bei uns wird gestrichen – die zu Pflegende und Pflegenden müssen wieder leiden.
Politiker stopfen sich die Diäten mit 10 % Erhöhung jedesmal voll und verzichten auf keine Gehaltskürzung etc.
Pensionen und Gehälter der Politiker gehören auch sofort behandelt wie die Pflegereform
Wird Zeit das mal wieder einer Aufsteht
Bin ganz Deiner Meinung. Sollen die Politiker doch mal etwas einsparen und ihre Gehälter kürzen, dann brauchten die Pflegenden und Pflegebedürftigen Menschen, die sowieso schon ein sehr belastetes und nicht so entspanntes Leben haben, nicht noch mehr leiden. Ich fand es übersichtlich, aber was da jetzt gemacht wird, ist weder übersichtlich, noch hilfreich.
Es ist eine ungerechte Änderung die wieder nur die trifft die es brauchen!
Auch die Bürokratie wird hier schlimmer ! Hier gegen muss sofort demonstriert werden!
Stimmt, Das müssen wir klar ansprechen, dass es so nicht geht. Es ist schon schwierig genug mit Einschränkungen, Schmerzen und Behinderungen zu leben. Ich weiß gar nicht, wie die Politiker sich das vorstellen. Die leben fröhlich ihr Leben, machen sich die Taschen voll und haben keine Ahnung, wie es den kranken Menschen ergeht und wie so ein Leben aussieht. Die sehen nur Zahlen, sparen hier ein und verschieben dorthin, aber dass da Menschen dahinstehen, bedenken sie nicht, sonst würden sie nicht so unmögliche Veränderungen vornehmen. Auch den pflegenden Menschen wird es hier so schwer gemacht, leider wissen die Politiker nicht, wie es ist einen Menschen zu pflegen und für ihn da zu sein. Wie geschrieben, die leben fröhlich ihr Leben,
Na toll alles mal wieder zu lasten der pflegenden Angehörigen, die eh schon viele Einbußen haben, vielleicht sollten wir alle unsere Angehörigen in Heime unterbringen damit unsere Regierung mal sieht was sie schon einspart weil viele Menschen ihre Angehörigen pflegen ich muss meinem Mann 24/7 betreuen ich mache es gerne aber bin auch auf das Pflegegeld angewiesen und auch auf die verhinderungspflege damit ich zumindest 4 Wochen im Jahr mich von dieser Aufgabe körperlich wie mental erholen kann und haben bisher die ersatzpflegekraft selbst bestimmt und das schon viele Jahre , mein Mann kommt gut damit zurecht er mag keine fremden um sich rum haben. Außerdem ist das ganze viel zu kompliziert und anstatt es zu vereinfachen wird nur alles schwieriger gemacht.es versteht kein Mensch es werden Milliarden für Flüchtlinge und asylanten ausgegeben Millarden für Waffen aber das eigene Volk wird immer mehr ausgenutzt und unsere pflegebedürftigen und alte werden behandelt wie Menschen 2. klasse unsere Regierung sollte dankbar sein das soviel Menschen für ihre Angehörigen da sind und sie nicht in Heime stecken. Es ist nicht einfach jemanden zu pflegen, sollten unsere Regierung mal alle für ein Jahr jemand zu Hause pflegen vielleicht begreifen die dann mal was wir pflegende rund um die Uhr Tag ein Tag aus leisten und oft auch an unsere Grenzen geraten!
Dazu 100% Zustimmung von mir. Bravo zum Kommentar!
Mir geht es als langjähriger Pflegender Angehöriger eines Elternteils GENAU SO!
Das, was die CDU mit diesem Vorhaben/“Referentenentwurf“, neben der massiven Schlechterstellung der Pflege-Involvierten, insbes. bzgl. Finanzierung v. selbstorganisierter gut funktionierender/angenommener Verhinderungspflege, macht, ist der BESTE Wahlkampf für die AFD (Anm.: die ich aufgrund bestimmter gebilligter Ideologien deren Sympathisanten HASSE)!!!
U.a. Hintergrund: Weiterer, teilweise rücksichtloser, Kahlschlag bei Gesundheitsversorgung und Pflege, und die Großunternehmen und die obersten Eliten beim Vermögen (siehe 2026 schon beschlossene Steuergeschenke für Unternehmen und Gutverdiener, die als „Investitionsbooster“ verkauft wurden!) bekamen jüngst bereits rund 50 Milliarden Euro (!!!) in den Rachen geschmissen!
Wenn – speziell die CDU/Union – in der Regierung SOWAS verwirklicht, bzw. SO weitermacht, wird sie (wie z.B. die Schwesterparteien in Italien oder Frankreich) über kurz oder lang (ggf. samt SPD die dabei mitmacht) selbstverschuldet in der politischen BEDEUTUNGSLOSIGKEIT verschwinden, mit EINSTELLIGKEIT bei den Wahlergebnissen d. Parlamentswahl.
Ich hoffe, das ist ein Scherz oder einer der Politiker hat bei diesen Vorschlägen einen schweren Schlaganfall erlitten.
Solche Entbehrungen und Misshandlungen von Behinderten waren noch vor 2000 Jahren keine Schande für das große Deutschland.
Das sind Reformvorschläge, die zum größten Teil in die Tonne gehören. Es trifft immer nur den kleinen Mann ( Frau) . Die Politiker sollten lieber mal den Bonzen, die, welche über 150000 Euro Jahreseinkommen haben mehr zur Kasse bitten .
Guten Tag,
danke für diese Zusammenfassung, ich habe jetzt 2 tage den Referentenentwurf gelesen und weis gar nicht wie das alles umgesetzt werden soll in Bezug auf die Pflegebegleitung. In meinem Landkreis leben rund 11.000 Menschen die Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben, davon gut 9200 zu Hause. Wenn jeder dieser Menschen einen Pflicht Besuchstermin bekommen sollen nach den neuen Leistungsbedingungen, dann benötigen wir hier um die 8 Vollzeitstellen zusätzlich und wir sind nur ein Landkreis….
Ich habe auch noch nicht verstanden, was aus den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte an z.B. Landratsämtern werden soll die nach §7a arbeiten. Im Referentenentwurf steht das die Finanzierung dafür aufgehoben wird.
Ich pflege beide Eltern. Mein Vater 86 Jahre Pflegegrad 2,blind,100% GdB. Meine Mutter 90 Jahre hat jetzt nach langem Kampf den Pflegegrad 1 bekommen. Jetzt können beide durch den Entlastungsbetrag von einem Verein die Fahrten zu allen Ärzten wahrnehmen. Das ist so eine große Hilfe für mich und ich bin dadurch wirklich entlastet. Ab 2027 soll meine Mutter mit 91 Jahren wieder alles alleine können??? Am schwächsten Glied der Gesellschaft wird gespart. Was soll soetwas??? Pflegedienste haben keine Fachkräfte und Pflegeheime auch nicht.. Wie sollen unsere alten Eltern versorgt werden? Wahrscheinlich wird das nächste Gesetz die neue Sterbehilfe regeln. Diesen Eindrucks kann ich mich nicht verwehren.
Ich hoffe, dass das alles ein Scherz ist. Bisher klappte die Versorgung durch bekannte Personen bei der Verhinderungspflege gut, so dass auch ich einmal Urlaub machen kann. Ich pflege zwei behinderte Menschen, die nicht in Kurzzeitpflege möchten, sondern lieber zuhause betreut werden. Warum kann das nicht so bleiben? Das, was die Politiker hier vorhaben, geht gar nicht
Aus meiner Erfahrung sollte das Pflegegeld zweckgebunden sein. Oft wird es für Fixkosten genutzt, als zusätzliches Einkommen angesehen und in seltenen Fällen als Urlaubsgeld. Kürzung der Rentenbeiträge ist fatal, in der Zeit von Fachkräftemangel. Kürzung des Pflegegeldes in den ersten 3 Monaten, warum? Gerade in der Zeit wo Anschaffungen getätigt werden müssen. Bündelung der Pflege und Beratungsbesuche ist sicherlich sinnvoll. Ambulante Pflegedienste sollten diese durchführen dürfen und sollten Fristen unterliegen, wie heute die Beratungsbesuche nach 37´3.