Wenn ein Mensch, den Sie lieben, psychisch erkrankt
Sie merken, dass etwas nicht stimmt und wissen nicht, ob es die Krankheit ist, ein Konflikt oder beides. Sie wollen helfen und werden abgewiesen. Sie fragen in der Klinik nach und bekommen keine Auskunft. Ich versuche hier zu zeigen, was in dieser Lage tatsächlich hilft: im Gespräch, bei der Suche nach Behandlung, beim Ziehen eigener Grenzen und was in einer Krise zu tun ist.

Transparenz
Wie dieser Beitrag entstanden ist
Geschrieben, geprüft und verantwortet von Hendrik Dohmeyer, Pflegeberater nach § 7a SGB XI.
- KI hilft beim Recherchieren von Quellen, beim Ordnen von Gedanken und dabei, Behördendeutsch verständlich zu machen.
- KI entscheidet nichts. Jede Zahl, jede Frist und jede rechtliche Aussage prüfe ich selbst, bevor sie hier steht.
Auf dieser Seite
Stand: August 2026
Diese Seite richtet sich an Angehörige und ersetzt keine Diagnostik und keine Behandlung. Krisendienste sind regional verschieden — prüfen Sie die Nummern für Ihren Wohnort, bevor Sie sie brauchen.
Es gibt nicht „die“ psychische Erkrankung
Unter dem Begriff stecken sehr verschiedene Krankheitsbilder: Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen, bipolare Erkrankungen, Psychosen, Essstörungen, schwere Traumafolgen. Sie unterscheiden sich in fast allem — in den Beschwerden, im Verlauf, in der Behandlung und darin, was Angehörige tun können. Diese Seite ist deshalb kein Ratgeber zu einzelnen Erkrankungen, sondern ein Wegweiser für die Lage, in der Sie sind.
Ein Vorurteil, das Menschen von Hilfe abhält
Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind nicht grundsätzlich unberechenbar oder gefährlich. Untersuchungen zeigen, dass sie häufiger Opfer von Gewalt werden, als es die öffentliche Wahrnehmung vermuten lässt. Das heißt nicht, dass es in einzelnen Krisen keine Gefährdung geben kann; sie ist aber kein Wesensmerkmal einer Erkrankung, sondern Ausdruck einer bestimmten Situation.
Das ist kein Nebensatz, sondern der Grund, warum viele Betroffene lange schweigen: Wer fürchtet, für gefährlich oder unzurechnungsfähig gehalten zu werden, sucht keine Hilfe. Sie können in der Familie und im Freundeskreis viel bewirken, indem Sie diesem Bild widersprechen.
Und noch etwas, das Angehörige oft jahrelang mit sich tragen: Sie haben die Erkrankung nicht verursacht. Nicht durch Erziehung, nicht durch Streit, nicht durch das, was vor zwanzig Jahren passiert ist. Und Sie sind nicht dafür verantwortlich, dass es besser wird. Sie können begleiten, unterstützen und Wege zeigen. Die Behandlung selbst liegt bei Ärztinnen, Psychotherapeutinnen und Kliniken, und den Weg dorthin muss die erkrankte Person mitgehen.
Wie man ins Gespräch kommt
Das erste Gespräch entscheidet oft, ob es weitere gibt. Was dabei hilft, ist unspektakulär und schwer.
- Beschreiben statt bewerten. „Du bist seit drei Wochen kaum aus dem Zimmer gekommen, und das macht mir Sorgen“ ist etwas anderes als „Du lässt dich gehen.“ Beobachtung lässt sich schwer bestreiten, ein Urteil dagegen schon.
- Von sich sprechen. „Ich mache mir Sorgen“ statt „Du musst mal…“.
- Offene Fragen stellen und dann zuhören, auch wenn es Pausen gibt. Der Drang, die Stille zu füllen, beendet mehr Gespräche als jedes falsche Wort.
- Gefühle ernst nehmen, ohne alles bestätigen zu müssen. Angst ist real, auch wenn ihr Anlass es nicht ist.
- Konkret helfen, ein Nein aushalten. „Ich rufe für dich an“ oder „Ich fahre dich hin“ und wenn es abgelehnt wird, bleibt das Angebot stehen, ohne Vorwurf. Etwas anderes gilt nur bei akuter Gefahr.
- Keine Diagnosen stellen. „Du bist depressiv“ oder „Das ist doch krankhaft“ führt fast immer in die Abwehr.
- Keine Beweisdebatten. Wer stundenlang diskutiert, wer recht hat, verliert die Beziehung und gewinnt nichts.
Bei psychotischem Erleben, also wenn jemand Dinge wahrnimmt oder von Dingen überzeugt ist, die Sie nicht teilen, führt weder Widersprechen noch Mitspielen weiter. Hilfreicher ist es, ruhig zu bleiben und Inhalt und Gefühl zu trennen: Sie müssen nicht bestätigen, dass jemand verfolgt wird, und können trotzdem sagen: „Ich merke, dass du große Angst hast. Ich bin da.“
Eine Formulierung, die immer wirkt, gibt es dabei nicht. Achten Sie auf die Sicherheit von allen Beteiligten und holen Sie professionelle Hilfe dazu, wenn die Situation zu kippen droht.
Behandlung finden
Das deutsche Versorgungssystem ist an dieser Stelle unübersichtlich, und die Wartezeiten sind lang. Diese Wege gibt es:
- Die Hausarztpraxis, oft der niedrigschwelligste Einstieg, kann überweisen, krankschreiben und erste Behandlung einleiten.
- Psychiatrische oder nervenärztliche Praxis, für Diagnostik und medikamentöse Behandlung.
- Psychotherapeutische Sprechstunde, die erste Anlaufstelle in der Psychotherapie, mit deutlich kürzerer Wartezeit als ein Therapieplatz. Termine vermittelt die 116 117, auch für die Akutbehandlung.
- Psychiatrische Institutsambulanz an einer Klinik — für Menschen mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen, oft mit einem festen Team über Jahre.
- Krisendienst oder Sozialpsychiatrischer Dienst, beide regional organisiert, manche kommen nach Hause. Suchen Sie die Nummer für Ihren Ort heraus, bevor Sie sie brauchen, und speichern Sie sie ein.
- Tagesklinik oder stationäre Behandlung, wenn ambulant nicht genügt.
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege und Soziotherapie, wenig bekannt, aber verordnungsfähig: Fachkräfte kommen nach Hause und helfen, Behandlung und Alltag zusammenzubringen.
- Rehabilitation, medizinisch und beruflich.
Wenn Hilfe abgelehnt wird und das ist häufig —, bleibt Ihnen mehr, als es sich anfühlt: Sie können sich selbst beraten lassen, auch ohne die erkrankte Person. Sie können dem Sozialpsychiatrischen Dienst Ihre Sorge schildern. Sie können das Angebot stehen lassen und wiederholen, ohne Druck. Und Sie können sagen, was Sie selbst brauchen. Erzwingen lässt sich Behandlung nicht — außer in eng begrenzten Ausnahmen, dazu weiter unten.
Die Schweigepflicht — richtig verstanden
Eine Einbahnstraße, keine Mauer
Herausgeben darf das Behandlungsteam nichts, keine Diagnose, keine Termine, keine Auskunft darüber, ob jemand überhaupt in Behandlung ist. Dafür braucht es die Einwilligung der erkrankten Person.
Hineingeben dürfen Sie jederzeit. Sie können anrufen oder schreiben und schildern, was Sie beobachten — dass jemand seit Wochen nicht schläft, dass die Medikamente unangetastet im Schrank stehen, dass Sie sich Sorgen machen. Das verstößt gegen keine Schweigepflicht, denn es sind Ihre Beobachtungen. Ob und was Sie zur Antwort bekommen, ist eine andere Frage — meist nichts. Aber die Information ist angekommen.
Das wissen die wenigsten Angehörigen, und es ist oft der wirksamste Schritt überhaupt.
Besser als jede Notlösung ist eine Vereinbarung in ruhiger Zeit. Klären Sie gemeinsam mit der erkrankten Person und dem Behandlungsteam: Wer darf was erfahren? Wer wird zu Gesprächen eingeladen? Woran erkennt sie selbst, dass es kippt? Was hilft dann, und was macht es schlimmer? Welche Medikamente, welche Nummern gehören in den Krisenplan? Gibt es eine Vollmacht oder eine Behandlungsvereinbarung?
Viele Kliniken bieten Behandlungsvereinbarungen an: Darin hält jemand fest, wie er im Fall einer erneuten Krise behandelt werden möchte — welche Station, welches Medikament auf keinen Fall, wer benachrichtigt wird. Das ist Selbstbestimmung für den Moment, in dem sie schwerfällt, und für Angehörige eine große Entlastung. Eine Garantie ist es nicht: In einer akuten Notlage lässt sich nicht immer eine bestimmte Station belegen oder ein einzelnes Medikament ausschließen. Dokumentiert sind Wünsche und Erfahrungen, und die werden ernst genommen.
Was mit Zwang möglich ist und was nicht
Eine Diagnose nimmt niemandem das Recht, über sich zu bestimmen. Eine Behandlung gegen den natürlichen Willen ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Eine Diagnose reicht dafür nicht, und eine bloße Behandlungsablehnung ebenfalls nicht.
Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von der Einwilligungsfähigkeit ab, von der konkreten Gefahrenlage, vom Willen der betroffenen Person und von der jeweiligen Rechtsgrundlage. Für die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer Betreuung nennt § 1832 BGB unter anderem: fehlende Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit, ein drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden, ein ernsthafter vorheriger Überzeugungsversuch, das Fehlen milderer Mittel, ein deutliches Überwiegen des Nutzens und grundsätzlich die Genehmigung durch das Gericht. Daneben gibt es die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder mit eigenen Voraussetzungen.
Geprüft wird das ärztlich und, soweit erforderlich, gerichtlich. Diese Entscheidung sollen Angehörige nicht selbst treffen müssen.
In der Verzweiflung wirkt das manchmal wie der einzige Ausweg. Es ist keiner: Zwang belastet die Beziehung schwer und führt oft dazu, dass jemand danach jede Hilfe meidet. Wenn Sie in einer solchen Lage sind, holen Sie Fachleute dazu — Krisendienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, im Notfall 112. Diese Entscheidung sollen nicht Sie treffen müssen.
Grenzen sind erlaubt
Angehörige rutschen oft in eine Rolle, die niemand jemals besprochen hat: ständig erreichbar, ständig beruhigend, ständig auf der Hut. Das hält niemand über Jahre durch und es hilft auch nicht.
- Verlässliche Zeiten statt Dauerbereitschaft. „Ich rufe dich jeden Abend um sieben an“ trägt länger als „melde dich jederzeit“.
- Grenzen als eigene Entscheidung formulieren, nicht als Vorwurf: „Das kann ich übernehmen, das nicht.“ Kein „Du musst endlich…“.
- Verantwortung teilen, Geschwister, Freunde, professionelle Dienste. Wenn alles an einer Person hängt, ist die Versorgung nicht stabil, sondern nur unsichtbar gefährdet.
- Schlaf, Arbeit, Freundschaften schützen. Das ist kein Egoismus, sondern die Bedingung dafür, dass Sie in zwei Jahren noch da sind.
- Gewalt, Drohungen und finanzielle Ausnutzung nicht hinnehmen, auch nicht mit dem Hinweis auf die Erkrankung. Holen Sie sich Hilfe, gehen Sie notfalls aus der Situation. Ihre Sicherheit geht vor.
Abgrenzung ist kein Liebesentzug. Sie ist oft die Voraussetzung dafür, überhaupt in Beziehung zu bleiben — statt irgendwann erschöpft ganz abzubrechen.
Wenn Kinder im Haushalt leben
Kinder psychisch erkrankter Eltern merken alles und verstehen wenig. Ohne Erklärung suchen sie den Grund bei sich: Mama ist traurig, weil ich zu laut war. Papa ist weg, weil ich etwas falsch gemacht habe. Diese Deutung bleibt oft jahrelang.
- Altersgerecht benennen, dass es eine Krankheit gibt — auch wenn man sie nicht sieht. Kinder kennen kranke Bäuche; dass auch die Gefühle krank werden können, verstehen sie schneller, als Erwachsene denken.
- Die drei entlastenden Sätze: Du bist nicht schuld. Es ist nicht ansteckend. Es ist gesorgt, dass sich jemand um dich kümmert.
- Eine eigene Vertrauensperson außerhalb der Familie — eine Tante, ein Trainer, eine Lehrerin, die Bescheid weiß.
- Alltag halten: Schule, Verein, Freunde. Kinder brauchen Orte, an denen sie einfach Kind sind.
- Beratung nutzen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind kostenfrei, und es gibt Gruppen speziell für Kinder psychisch erkrankter Eltern.
Achten Sie darauf, dass Kinder nicht in die Rolle des Kümmerers rutschen — auffallend pflegeleichte Kinder, die den Haushalt übernehmen und die Stimmung beobachten, sind ein Warnzeichen, kein Glücksfall.
Frühwarnzeichen und Krisenplan
Viele Erkrankungen kündigen eine Verschlechterung an und die Zeichen sind bei jedem Menschen andere. Weniger Schlaf, Rückzug, Reizbarkeit, ungewohnte Ausgaben, das Absetzen von Medikamenten, das Ausbleiben von Nachrichten. Wer seine eigenen Zeichen kennt, kann früher gegensteuern.
Schreiben Sie das gemeinsam auf, wenn es gerade gut geht — nicht in der Krise. Ein brauchbarer Plan beantwortet: Woran erkennen wir, dass es kippt? Was hilft dann, was macht es schlimmer? Wen rufen wir zuerst an, wen danach? Welche Medikamente werden genommen, welche vertragen sich nicht? Wer wird benachrichtigt, wer ausdrücklich nicht? Und: Wer kümmert sich um Kinder, Tiere, Wohnung, wenn eine Klinikaufnahme nötig wird?
Wenn Sie sich Sorgen um das Leben machen
Sie dürfen direkt fragen
Die verbreitetste Fehlannahme lautet, dass man jemanden erst auf den Gedanken bringt. Das stimmt nicht. Wer Suizidgedanken hat, trägt sie meist allein und schweigt aus Scham. Die Frage bringt Erleichterung — endlich spricht jemand aus, was ohnehin da ist.
Fragen Sie ruhig und direkt: „Denkst du daran, dir das Leben zu nehmen?“ Keine Andeutung, keine Umschreibung. Und wenn die Antwort ja lautet: nicht erschrecken, nicht diskutieren, nicht allein lassen. Zuhören, dableiben, gemeinsam Hilfe holen.
Wo Sie Hilfe bekommen
- 112, bei unmittelbarer Gefahr, nach einem Suizidversuch, bei Bewusstlosigkeit. Auch wenn Sie unsicher sind.
- 110, wenn eine akute Gefahrenlage besteht und Sie sich selbst schützen müssen.
- 116 117, ärztlicher Bereitschaftsdienst, wenn dringende Hilfe nötig ist, aber keine Lebensgefahr besteht und die Praxis geschlossen hat.
- 116 123, TelefonSeelsorge, kostenfrei, anonym, rund um die Uhr. Auch als Chat und per E-Mail. Auch für Sie als Angehörige.
- Der örtliche Krisendienst oder Sozialpsychiatrische Dienst — manche kommen ins Haus. Die Nummer unterscheidet sich je nach Wohnort.
- Die psychiatrische Ambulanz oder Notaufnahme der nächsten Klinik.
Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Wenn eine Situation bedrohlich wird, gehen Sie hinaus und rufen Sie Hilfe. Das ist keine Preisgabe, sondern das Einzige, was in dem Moment tatsächlich hilft.
Hilfe für Sie
Angehörige psychisch erkrankter Menschen bekommen selten die Aufmerksamkeit, die sie brauchen und sie sind oft jahrzehntelang beteiligt. Diese Anlaufstellen gibt es ausdrücklich für Sie, ohne dass die erkrankte Person davon wissen oder zustimmen muss:
- Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen mit seinen Landesverbänden und das SeeleFon, an dem Menschen mit eigener Angehörigenerfahrung beraten.
- Angehörigengruppen vor Ort, der Ort, an dem man nichts erklären muss.
- Der Sozialpsychiatrische Dienst berät auch Angehörige, kostenfrei.
- Eigene Psychotherapie oder psychosoziale Beratung. Sie müssen keine Diagnose vorweisen, um Unterstützung zu bekommen.
- Erziehungs- und Familienberatung, wenn Kinder betroffen sind.
- Pflegeberatung und Pflegegrad, wenn aus der Erkrankung dauerhafter Hilfebedarf im Alltag entsteht — bei der Begutachtung zählen ausdrücklich auch Antrieb, Tagesstruktur und die Fähigkeit, mit Belastungen umzugehen. Mehr unter Auf die Begutachtung vorbereiten.
Mehr dazu, wie Sie über lange Zeit durchhalten, steht auf der Seite Belastung und Selbstfürsorge.
Häufige Fragen
Darf ich direkt nach Suizidgedanken fragen?
Ja, und Sie sollten es tun, wenn Sie sich sorgen. Die Vorstellung, man bringe jemanden erst auf den Gedanken, ist falsch. Wer solche Gedanken hat, trägt sie meist heimlich und schämt sich dafür — die offene Frage nimmt einen Teil dieser Last.
Fragen Sie klar und ruhig, ohne Umschreibung. Bleiben Sie bei einem Ja ruhig, hören Sie zu, diskutieren Sie nicht, lassen Sie die Person nicht allein und holen Sie Hilfe: die behandelnde Praxis, den Krisendienst, die 116 123, bei unmittelbarer Gefahr die 112.
Darf das Behandlungsteam mit mir sprechen?
Ohne Einwilligung der erkrankten Person nicht. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Ehepartnern und Eltern erwachsener Kinder — selbst die Auskunft, ob jemand überhaupt in Behandlung ist, darf nicht gegeben werden.
Umgekehrt gilt das nicht: Sie dürfen dem Behandlungsteam jederzeit schildern, was Sie beobachten. Rufen Sie an oder schreiben Sie — Ihre Beobachtungen gehören Ihnen. Eine Antwort werden Sie meist nicht bekommen, aber die Information liegt vor. Fragen Sie außerdem in ruhiger Zeit nach einer Schweigepflichtentbindung; viele stimmen zu, wenn sie klar begrenzt ist.
Was kann ich tun, wenn Hilfe abgelehnt wird?
Mehr, als es sich anfühlt — nur nicht das, was Sie am liebsten täten. Erwachsene Menschen dürfen Behandlung ablehnen, auch wenn sie ihnen guttäte. Was bleibt: das Angebot ohne Druck wiederholen, den Kontakt halten, die eigene Sorge benennen, ohne zu drängen.
Praktisch hilft oft, die Hürde zu senken: einen Termin anbieten statt einer Therapie, ein Gespräch bei der Hausärztin statt in der Psychiatrie, Begleitung statt Alleingang. Und lassen Sie sich selbst beraten — beim Sozialpsychiatrischen Dienst oder in einer Angehörigengruppe. Erst bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung greifen andere Regeln.
Wann rufe ich 116 117, wann 112?
112 bei unmittelbarer Lebensgefahr: nach einem Suizidversuch, bei Bewusstlosigkeit, bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung. Im Zweifel immer 112 — dafür ist sie da.
116 117, wenn dringend ärztliche Hilfe nötig ist, aber keine Lebensgefahr besteht und die Praxen geschlossen haben. Dort werden auch Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung vermittelt. 116 123 ist die TelefonSeelsorge — rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, zum Reden, auch für Sie.
Wie setze ich Grenzen, ohne jemanden im Stich zu lassen?
Indem Sie sagen, was Sie tun — nicht, was der andere lassen soll. „Ich rufe dich abends an, nachts gehe ich nicht ans Telefon“ ist eine Grenze. „Du kannst mich nicht ständig anrufen“ ist ein Vorwurf.
Wichtig ist, dass die Grenze mit einem Angebot verbunden ist: Wenn nachts etwas ist, gibt es die 116 123 und den Krisendienst. So bleibt jemand versorgt, ohne dass eine Person allein die Versorgung sein muss. Grenzen halten Beziehungen länger, als grenzenlose Verfügbarkeit es tut.
Wie erkläre ich es unseren Kindern?
Ehrlich und einfach: Es gibt eine Krankheit, man sieht sie nicht, sie betrifft die Gefühle und die Gedanken. Und die drei Sätze, die Kinder wirklich entlasten: Du bist nicht schuld, es ist nicht ansteckend, und es ist gesorgt, dass sich jemand um dich kümmert.
Sorgen Sie außerdem für eine Vertrauensperson außerhalb der Familie und für Orte, an denen das Kind einfach Kind sein kann. Und achten Sie darauf, dass es nicht die Rolle des Kümmerers übernimmt. Erziehungsberatungsstellen helfen dabei kostenfrei; es gibt auch Gruppen für Kinder psychisch erkrankter Eltern.
Wie geht es weiter?
- Belastung und Selbstfürsorge — für Sie als Angehörige
- Pflege und Beruf — Freistellung und betriebliche Lösungen
- Auf die Begutachtung vorbereiten — wenn ein Pflegegrad ansteht
- Interessenvertretungen — Verbände, die pflegende Angehörige vertreten
Quellen und Anlaufstellen
- TelefonSeelsorge — 116 123, rund um die Uhr, kostenfrei und anonym, auch Chat und E-Mail
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen — Landesverbände, SeeleFon, Angehörigengruppen
- 116117: Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung
- 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- gesund.bund.de: Anlaufstellen bei psychischen Krisen
Stand der Angaben: August 2026. Diese Seite ersetzt keine Diagnostik und keine Behandlung. Krisendienste und Sozialpsychiatrische Dienste sind regional organisiert — die für Sie zuständigen Nummern erfragen Sie bei Ihrer Kommune.





