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Publikation · Pflegepartner

Pflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!

Erschienen in Pflegepartner · Ausgabe 03/2026 · Rubrik „Rat und Recht“ · von Hendrik Dohmeyer

Das Telefon klingelt. Eine freundliche Stimme erklärt, Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen stünden noch Leistungen der Pflegekasse zu. Warum Sie jetzt besonders vorsichtig sein sollten.

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Artikel „Pflegeleistungen am Telefon? Vorsicht!
Aktualisiert am 18.09.2026

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Rund um Pflegeleistungen häufen sich unseriöse Anrufe: angeblich kostenlose Pflegehilfsmittel, Pflegekurse oder Hilfe bei der Höherstufung. Die Grundregel schützt zuverlässig: Am Telefon wird nichts entschieden. Seriöse Stellen setzen nicht unter Zeitdruck und verlangen keine sensiblen Daten, wenn Sie den Kontakt nicht selbst aufgenommen haben. Der Beitrag zeigt die typischen Maschen und was zu tun ist, wenn schon etwas passiert ist.

Ein Beitrag zum Verbraucherschutz – die Ratschläge sind zeitlos. Konkrete Ansprüche rund um Pflegehilfsmittel, Pflegekurse oder eine Höherstufung erklären wir jeweils auf den passenden Themenseiten.

Vielleicht geht es um kostenlose Pflegehilfsmittel, einen Pflegekurs, Unterstützung bei der Höherstufung oder angeblich ungenutzte Ansprüche. Alles klingt hilfreich, kompetent und sogar fürsorglich – genau darin liegt die Gefahr. Rund um Pflegeleistungen häufen sich unseriöse Anrufe. In meinem Beratungsalltag höre ich fast wöchentlich von solchen Geschichten. Die Anrufenden nutzen aus, dass viele mit den komplizierten Leistungen der Pflegeversicherung unsicher sind. Wörter wie „kostenlos“ oder „von der Kasse bezahlt“ wirken vertrauensbildend. Doch am Telefon gilt: Vorsicht ist besser als Vertrauen.

Betrüger bauen Druck auf

Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegekurse, Beratungsbesuche, Höherstufung – für viele Familien ist es schwer, den Überblick zu behalten. Diese Unsicherheit nutzen unseriöse Anbieter. Oft wird der Eindruck erweckt, der Anruf komme im Auftrag der Pflege- oder Krankenkasse. Manchmal heißt es, es gebe neue, nur kurz verfügbare Ansprüche, oder einige Daten seien „zu bestätigen“. Merken Sie sich: Seriöse Beratung setzt Sie nicht unter Zeitdruck und verlangt am Telefon keine sensiblen Daten, wenn Sie den Kontakt nicht selbst aufgenommen haben.

Typische Maschen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz): tatsächlich oft von der Kasse übernommen – genau das nutzen Anbieter, um in Verträge oder Dauerlieferungen zu drängen.
  • Kostenlose Pflegekurse: sinnvoll, aber problematisch, wenn unbekannte Firmen ungefragt anrufen, Daten abfragen oder sofort eine Zustimmung wollen.
  • Hilfe bei der Pflegegrad-Erhöhung: Unterstützung kann sinnvoll sein – niemand sollte dafür am Telefon unter Druck gesetzt werden oder Daten preisgeben.

Besonders kritisch ist, wenn nach Versichertennummer, Geburtsdatum, Pflegekasse, Bankverbindung oder Pflegegrad gefragt wird. Solche Angaben lassen sich missbrauchen. Seien Sie ebenso vorsichtig, wenn Sie mit „Ja“ antworten, einer Aufzeichnung zustimmen sollen oder das Gespräch schnell Richtung Vertragsabschluss läuft.

Die einfache Grundregel

Am Telefon wird nichts entschieden. Wer am Telefon nichts entscheidet, verliert keine Pflegeleistung – im Gegenteil: Er gewinnt Zeit, Ruhe und Sicherheit.

So reagieren Sie richtig

Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Fühlen Sie sich unsicher, beenden Sie das Gespräch – Auflegen ist kein Affront, sondern Selbstschutz. Rufen Sie im Zweifel selbst bei Ihrer Pflegekasse an, aber nicht über eine am Telefon genannte Nummer: Nutzen Sie die Nummer auf Ihren Versichertenunterlagen oder von der bekannten Internetseite Ihrer Kasse.

Wenn schon etwas passiert ist

Wurden bereits Daten weitergegeben oder eine Lieferung angekündigt, ist das kein Grund, sich zu schämen – wichtig ist schnelles Handeln. Notieren Sie Zeitpunkt, genannte Firma und Anliegen. Prüfen Sie Kontoauszüge, Post und E-Mails. Informieren Sie Ihre Pflegekasse und fragen Sie, ob dort etwas veranlasst wurde. Kommen Unterlagen oder Vertragsbestätigungen, prüfen Sie einen Widerruf. Bei gezielter Täuschung oder Betrugsverdacht kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

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Wer schreibt hier?

Hendrik Dohmeyer

Pflegeberater nach § 7a SGB XI · sorgender und pflegender Angehöriger · Autor beim Pflege-Dschungel

Neunzehn Jahre lang habe ich meine beiden Eltern als sorgender und pflegender Angehöriger begleitet – bis 2024. Was ich in dieser Zeit über die Pflegeversicherung wissen musste, habe ich mir mühsam selbst zusammengesucht. Genau das soll Ihnen hier erspart bleiben.

Nach einer kurzen Pause wurden leider weitere Menschen in meiner Familie pflegebedürftig und benötigen seitdem Unterstützung. Diese Situation teile ich mit vielen anderen Familien in Deutschland: Pflege kann unerwartet erneut Teil des eigenen Lebens werden.

Heute führe ich bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, engagiere mich im Vorstand des Vereins Pflegende Angehörige e. V. und schreibe seit 2021 die Kolumne „Rat und Recht“ in der Zeitschrift Pflegepartner. Was hier steht, stammt aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Beratungspraxis – nicht aus zweiter Hand.

Mehr über Hendrik Dohmeyer

  • Beratungen nach § 37 Abs. 3
  • 19 Jahre eigene Pflegeerfahrung
  • Vorstand Pflegende Angehörige e. V.
  • Über 30 Fachbeiträge seit 2021
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